03.06.2025
Frage 1:
Wie viele #Steganlagen gibt es auf den Berliner Gewässern (Land und Bund), die für #kommerzielle Anbieter von Ausflugsschifffahrten geeignet sind?
- Wie vielen #Liegeplätzen für #Boote entspricht diese Anzahl an Steganlagen?
- Wie viele Steganlagen werden davon aktuell #regelmäßig von kommerziellen Ausflugsschiffen genutzt?
- Welche dieser Steganlagen sind #barrierefrei?
Antwort zu 1:
Dem Senat liegen keine zusammenfassenden Informationen zur Anzahl, Nutzung und Art von Steganlagen für kommerzielle #Ausflugschifffahrt vor.
Frage 2:
Welche Steganlagen auf Landes- und #Bundeswasserstraßen sind aktuell oder waren bis Ende 2024 an welche Unternehmen für welchen Zeitraum verpachtet? Bitte auflisten.
Antwort zu 2:
Mit Ausnahme des als Steg ausgebildeten Fahrgastanlegers im #Tegeler Hafen mit Kapazität für ein Schiff hat das Land Berlin keine Pachtverträge auf #Landeswasserstraßen für die kommerzielle Ausflugschifffahrt abgeschlossen.
Die Pachtverträge an Bundeswasserstraßen werden ohne Beteiligung des Landes Berlin durch den Bund als Eigentümer ausgestellt.
Frage 3:
Wie viele kommerzielle Ausflugsschiffe fahren nach aktuellem Kenntnisstand des Senats auf den Berliner Gewässern (Bund und Land)? Bitte nach Gewässern auflisten.
- Wie viele davon sind mit einem #Elektromotor ausgestattet und wie viele mit Dieselmotoren?
- Wie viele #Diesel-betriebene kommerzielle Ausflugsschiffe verfügen über #Rußpartikelfilter?
- Plant der Senat neue gesetzliche Vorgaben, um die #Fahrgastschifffahrt umweltverträglicher zu machen? Wenn ja, Pläne bitte ausführlich darlegen.
Antwort zu 3:
Dem Senat liegt keine Erfassung der o.g. Sachverhalte vor.
Frage 4:
Wie erfolgt nach Kenntnis des Senats die Vergabe der Pachtungsverträge der Steganlagen?
a. Welches Verbesserungspotenzial sieht der Senat bei den Pachtungsverträgen, um mehr Wettbewerb zu ermöglich oder die Nutzung der Steganlagen zu intensivieren? Bitte ausführlich darlegen.
Antwort zu 4:
Die Auswahl, wer einen Anleger betreiben darf, trifft der Bund als Gewässereigentümer durch den Abschluss von Nutzungsverträgen über die betroffene Wasserfläche. Die Zuständige Wasserschifffahrtsverwaltung vergibt die Nutzungsgenehmigungen an jeden Antragsteller.
a. Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 5:
Laut Verband für Elektroschifffahrt und Ladeinfrastruktur e.V. wurde zum Ende der Saison 2024 sämtliche bestehende Verträge für Fahrgastschiff-Anleger vom Bund gekündigt. Das Land Berlin werde zukünftig die Vergabe verantworten und arbeite derzeit an Plänen für eine wettbewerbsrechtlich faire Ausschreibung der Steganlagen, die eine Öffnung des Marktes ermöglichen soll1.
- Wie ist der aktuelle Planungsstand für eine wettbewerbsrechtlich faire Ausschreibung der Steganlagen? Bitte ausführlich darlegen.
- Wie stellt der Senat sicher, dass die Ausschreibung tatsächlich einen fairen Wettbewerb ermöglicht?
- Wann werden die Steganlagen ausgeschrieben?
- Inwiefern sind oder werden die Reedereien sowie die Öffentlichkeit in diesen Prozess eingebunden? Bitte ausführlich beschreiben.
- Wie soll die Verpachtung von Steganlagen zukünftig funktionieren? Werden Verträge wieder jährlich automatisch erneuert, sollte keine Kündigung vorliegen?
- Wie wird Planungssicherheit gewährleistet, sodass vor allem auch Unternehmen, die bisher weniger stark oder gar nicht auf dem Markt der Fahrgastschifffahrt vertreten sind, langfristig in die Fahrgastschifffahrt investieren können? Bitte darlegen.
1https://elektroschifffahrt.org/
- Sollen Steganlagen auch für den nicht-motorisierten Wasserverkehr und -sport zur Verfügung gestellt werden? Wenn ja, was sind die genauen Pläne des Senats dazu? Bitte ausführen.
Antwort zu 5:
Die Wasserschifffahrtverwaltung des Bundes hat in 2023 ordentlich zum Jahresende einige, jedoch nicht sämtliche, Nutzungsverträge gekündigt.
Zu a bis f:
Um die Problematik einer wettbewerbskonformen Vergabe und um weitere Belange wie z.B. Elektromobilität, Wirtschaftsverkehr, Tourismus, Lärm, Luft, Ökologie berücksichtigen zu können, plant das Land Berlin die Anlegevergabe zu regulieren. Die SenMVKU wird gemeinsam mit zu beteiligenden Senatsverwaltungen (z.B. Wirtschafts- und Finanzverwaltung) sowie den bereits ansässigen Reedereien, neuen Interessenten und weiterer Akteure (z.B. Bundesverband der Binnenschifffahrt) ein Konzept zur Festlegung der Kriterien, Methodik und Vergabeabläufe erarbeiten. Hierzu wurde im Januar 2025 ein umfassendes Beteiligungsverfahren gestartet. Die Vorlage des Konzeptes ist für Herbst 2025 geplant. Es ist mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr verabredet, dass während der Konzepterstellung keine weiteren Kündigungen erfolgen werden.
Zu g:
Der nicht-motorisierte Wasserverkehr und -sport ist nicht Teil der Neuregelung.
Berlin, den 27.05.2025
In Vertretung Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de