Wann plant der Senat den Bau einer Fußgängerbrücke über die Gleisanlagenzwischen Europacity und Lehrterstraße?, aus Senat

21.03.2025

Frage 1:

Wie viele Menschen leben im Quartier der #Europacity?

Antwort zu 1:

Nach Realisierung aller Wohnungen in der Europacity mit ca. 3.000 Wohneinheiten werden dort ca. 6.000 Menschen leben.

Frage 2:

Wieviel Menschen leben in dem #Quartier# Lehrterstraße/#Klara-Franke-Straße?

Antwort zu 2:

Es leben ca. 3.500 Menschen im Quartier Lehrterstraße/Klara-Franke-Straße.

Frage 3:

Wie viele Menschen würden von einer #Fußgängerbrücke zwischen der Europacity und der Lehrterstraße profitieren?

Antwort zu 3:

Nach Realisierung aller Wohnungen in der Europacity (ca. 3.000 Wohneinheiten mit ca. 6000 Menschen) sowie der im Bereich Lehrter Straße ca. 8.500 (ca. 3.500 zw. Lehrter Str. und Klara- Franke-Straße + ca. 5.000 zw. Rathenower Str. und Lehrter Str.) ist in Summe von ca. 14.500-15.000 Menschen auszugehen, die im #Einzugsbereich wohnen würden. Hierbei ist eine #vernetzende Wirkung in die angrenzenden #Stadtgebiete nicht berücksichtigt.

Frage 4:

Zu welchem Ergebnis in Bezug auf Planungs- und Baudauer, Kosten, Zuständigkeiten ist die Machbarkeitsstudie des Senats gekommen, um eine Brücke über die Gleisanlagen zwischen Europacity und Lehrterstraße zu bauen?

Antwort zu 4:

Die Zuständigkeit für die Planung und den Bau liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Im Ergebnis der #Machbarkeitsstudie wurde als Vorzugslösung eine #Einfeldbrücke als #Bogenfachwerk mit einer Gesamtlänge von 82,8 m und einer #Gehbahnbreite von 4,50 m bestimmt, welche geschätzten Baukosten von ca. 6,80 Mio. € erfordern. In der Machbarkeitsstudie werden keine belastbaren Angaben in Bezug auf die Planungs- und Baudauer getroffen.

Frage 5:

Welche Maßnahmen hat die SenUMVK aus der Machbarkeitsstudie, in deren Zuständigkeit das weitere Verfahren zur Planung und Realisierung der Brücke liegt, unternommen?

Antwort zu 5:

Es wurden eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, welche im Wesentlichen die bauherrenseitige Grundlagenermittlung, die Abstimmungen mit relevanten Akteuren sowie die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen beinhalten. Aktuell befindet sich das Projekt in der Phase der Vorplanung.

Frage 6:

Welche Gespräche mit der Bahn hat der Senat bereits unternommen, um die #Realisierung der Brücke umzusetzen? Wird die Bahn sich an der Finanzierung der Brücke beteiligen?

Antwort zu 6:

Es werden turnusmäßig alle erforderlichen Abstimmungen mit dem Kreuzungsbeteiligten, der Deutschen Bahn, geführt. Entsprechend der kreuzungsrechtlichen Grundlagen besteht keine Veranlassung für die Deutsche Bahn, sich an den Kosten zu beteiligen.

Frage 7:

Bleibt der Senat bei dem zeitlichen Plan, der in der #Investitionsplanung mit Start 2026/27 vorskizziert ist? Bitte stellen Sie den gesamten Zeitplan zur Realisierung der Brücke dar.

Antwort zu 7:

Die terminliche Umsetzung der Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsabläufe steht unter dem Vorbehalt der haushälterischen Grundlagen. Der derzeitige Zeitplan sieht folgende Meilensteine vor:

2025: Abschluss der Vorplanung 2026: Abschluss der Entwurfsplanung

2027: Ausschreibung der Bauleistungen

Eine genaue Aussage zur Bauzeit kann erst im Rahmen der detaillierteren Entwurfsplanung getroffen werden.

Frage 8:

Wann wird der Senat den Wettbewerb für die Brücke starten?

Antwort zu 8:

Ein #Wettbewerb ist nicht vorgesehen. Die Planungen für den Neubau wurden bereits beauftragt und haben bereits begonnen.

Frage 9:

Werden in den Anforderungen neben der #Fußgängerbrücke noch andere Anforderungen wie Sportanlagen, die es auf der Seite der Europacity nicht gibt, benannt, um Kiezflächen zu schaffen?

Frage 10:

Wie bewertet der Senat den Gewinnerentwurf einer Brücke von Erjia Ren, Mariia Diakova, Maximilian Abeln, die an der TU Berlin Fachgebiet Code insbesondere in Bezug, dass der Entwurf Sportanlagen in den Brückenentwurf integriert hat?

Antwort zu 9 und 10:

Grundsätzlich werden alle Kooperationen mit den verschiedenen Fachbereichen der TU-Berlin oder anderen Berliner Hochschulen, welche in verschiedenen Formaten die Planungs- und Entwurfsbearbeitung von Brückenstandorten beinhalten, als sehr positiv bewertet. Darüber hinaus ist es eine gute Möglichkeit mit angehenden Nachwuchskräften im Brückenbau ins Gespräch zu kommen. Möglichkeiten zur Umsetzung in die konkreten Planungen werden anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft und ggf. berücksichtigt.

Frage 11:

Welche Möglichkeit der Querung der Gleise erhalten die Menschen in den Quartieren der Europacity und der Klara- Franke-Straße, wenn der Senat die Brücke nicht baut?

Antwort zu 11:

Die Planungen zum Neubau dieser Brückenverbindung wurden aufgenommen, so dass in Abhängigkeit der notwendigen Ressourcen von einer Umsetzung der Maßnahme ausgegangen werden kann.

Berlin, den 19.03.2025 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21845.pdf