Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen bei der BVG, aus Senat

10.01.2025

Frage 1:

Aus einem Artikel der Berliner Zeitung vom 19.11.2024 geht hervor, dass das Projekt BVG #Muva und damit auch #Muva-Aufzugersatz nicht fortgeführt werden soll. Was ist der Grund für die Entscheidung das Projekt nicht mehr fortführen zu wollen?

a. Wie entwickelte sich die Zahl der Nachfragen nach dem Muva-Aufzugersatz seit Projektbeginn?

b. Von welchen Zielgruppen wurde der Aufzugersatz nachgefragt?

c. Wie konnten die Nutzer*innen Feedback zum Aufzugersatz geben? Wie wurde mit diesen Rückmeldungen weitergearbeitet?

Frage 3:

Welche angemessenen Vorkehrungen im Sinne des § 7 BGG und des Art. 2 UN-BRK sind nach Ende der BVG Muva-Aufzugersatzes  geplant?

Wie wird der Bedarf für den MUVA-Aufzugersatz auf Basis der noch nicht barrierefrei umgebauten Haltestellen für die nächsten 2 Jahre gedeckt?

Antwort zu 1, 3 und 5:

Es besteht nicht die Absicht, das im #Mobilitätsgesetz festgelegte individuelle Beförderungsangebot zur Überwindung von Barrieren beziehungsweise Nutzungseinschränkungen im Sinne angemessener Vorkehrungen einzustellen.

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die BVG haben sich gemeinsam darauf geeinigt, das Angebot anzupassen: die Flexible Fahrt vorzeitig zu beenden und den Aufzugersatz berlinweit mit angepasstem Angebot auszuweiten. [ …]

Die genaue Ausgestaltung befindet sich noch in Abstimmung zwischen Senatsverwaltung, BVG und Dienstleister Via. Die Anpassung des Aufzugersatzes und die Einstellung der Flexiblen Fahrt ist frühestens ab dem 01.03. geplant. Das Startdatum wird rechtzeitig vor dem 01.03. kommuniziert.“

zu a)

In den ersten zwölf Monaten lag die Anzahl der Fahrten im Schnitt bei 90 #Personenfahrten pro Monat. Durch die Erweiterungen des Bediengebietes 2024 erhöhte sich die Anzahl auf durchschnittlich 250 Personenfahrten pro Monat.

zu b)

Das Angebot des Aufzugersatzes richtet sich an Personen mit Mobilitätseinschränkungen und wurde von diesen auch in Anspruch genommen.

zu c)

Der Aufzugersatz wurde bereits zweimal durch eine qualitative Befragung begleitet; bei der zweiten Erhebung konnten auch Nutzende teilnehmen.

Für die grundlegende Konzeption und Beratung während des Aufbaues dieses Angebots wurde vom Aufgabenträger ÖPNV und der BVG eine Expertenbegleitgruppe aus u.a. Betroffenenvertreterinnen und –vertretern in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung initiiert.

Frage 2:

Von 01.10.2024 bis 01.11.2024 gab es laut Drucksache 19/ 18609 eine schriftliche Vereinbarung mit der BVG über den berlinweiten Einsatz des Aufzugersatzes.

  1. Wurde diese Vereinbarung eingehalten? Wenn nein: warum nicht?
  2. Wenn diese Vereinbarung eingehalten wurde: Welche Erfahrungen wurden in diesem Zeitraum mit dem Angebot gesammelt?

Antwort zu 2:

In der Drucksache 19/ 18609 wurde die in drei Schritten geplante berlinweite Ausweitung des Aufzugersatzes im Jahr 2024 beschrieben. Der letzte Schritt zum berlinweiten Angebot ab spätestens zum 1.11.2024 wurde auf Vorschlag der BVG noch nicht realisiert, um zusammen mit dem Beenden des Muva Flexible Fahrt das Angebot mit veränderter Konzeption für das Jahr 2025 berlinweit einzuführen.

Frage 4:

An welchen Haltestellen kommt der MUVA-Aufzugersatz wie häufig zum Einsatz (bitte auflisten)?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Die 10 meistgebuchten Haltestellen des Aufzugersatzes im Dezember 2024

HaltestellenAnzahl der Fahrgäste
U #Boddinstr.24
S+U #Hermannstr.20
U #Ullsteinstr.15
U #Kottbusser Tor13
U #Prinzenstr.13
U #Magdalenenstr.10
U Rathaus #Neukölln9
U #Hermannplatz9
S+U #Bundesplatz8
S+U #Zoologischer Garten8

Frage 6:

Gibt es Planungen für eine Kooperation mit der S-Bahn Berlin hinsichtlich eines Aufzugersatzes?

a. Wenn ja: Wie sehen diese Planungen konkret aus? Bis wann ist mit einem entsprechenden Angebot zu rechnen? b. Wenn nein: Warum gibt es keine derartigen Planungen?

Frage 7:

Wie kommt das Land Berlin seiner Verantwortung gegenüber Kund*innen mit Beeinträchtigungen der S-Bahn Berlin nach, angemessene Vorkehrungen im Sinne des § 7 BGG und des Art. 2 UN-BRK bereitzustellen, wenn vollständige Barrierefreiheit nicht gegeben ist?

Der #Aufzugersatz ist bei der BVG unterschiedslos für alle Bahnhöfe bestellt und bedient damit grundsätzlich sowohl S-, U-Bahn- als auch Regionalbahnhöfe.

Frage 8:

Welche Maßnahmen zur Herstellung Barrierefreiheit bzw. welche angemessenen Vorkehrungen werden für blinde Menschen und Menschen mit Sehbeeinträchtigung getroffen?

  1. Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Schaffung „ sprechender Haltestellen“ ? Wie ist der aktuelle Planungsstand?
  2. Sollten derzeit keine Planungen bestehen: Warum gibt es keine entsprechenden Vorhaben? Welche

Maßnahmen werden getroffen, um hier barrierefreie Angebote bzw. angemessene Vorkehrungen zu schaffen?

Antwort zu 8:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ In Abstimmung mit Behindertenverbänden, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Senat hat man sich gegen „ sprechende Haltestellen“ ausgesprochen, da diese nicht flächendeckend umsetzbar wären. Stattdessen wird mit dem „ #Fahrgastinformation akustisch“ das Ziel “ sprechender Fahrzeuge” verfolgt.

Die Berliner Verkehrsbetriebe verbessert aktuell mit einer innovativen Maßnahme „ Fahrgastinformation akustisch“ die #Barrierefreiheit für sehbehinderte Fahrgäste. Mit   Hochdruck arbeitet die BVG gemeinsam mit dem im Herbst 2024 beauftragten Lieferanten an der Umsetzung des Projekts. Hierbei geht es darum, das Fahrzeug zum Sprechen zu bringen. Fahrzeuge werden sich an jeder Haltestelle mit Liniennummer und Linienziel durch Außenlautsprecher identifizieren. Dies gilt für den Bereich #Bus und #Straßenbahn. Zusätzlich wird es noch eine „ #sprechende App“ geben.“

Berlin, den 08.01.2025 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de