Auswirkungen der Autobahnsanierung A 111 auf Charlottenburg Nord? II, aus Senat

28.10.2024

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Der Abgeordnete hatte mit der schriftlichen Anfrage Drucksache 19 / 15 982 bereits im Juli 2023 den aktuellen Stand abgefragt. Seitdem sind 15 Monate vergangen, so dass die Hoffnung besteht, mittlerweile mehr Informationen erhalten zu können.

Frage 1:

Wie ist der aktualisierte Stand der Planungen zum #Neubau der #Rudolf-Wissell-Brücke und der #Autobahnsanierung #A111 im Bereich von #Charlottenburg-Nord?

Frage 2:

Wann ist mit einem Beginn der Baumaßnahmen, auch vorbereitender Maßnahmen, zu rechnen?

Frage 3:

Welche Voraussetzungen müssen gegenwärtig noch erfüllt werden, damit die Umsetzung starten kann?

Antwort zu 1 bis 3:

Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„ Der #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke, einschließlich Umbau des Autobahndreiecks (AD) Charlottenburg befindet sich aktuell im #Planfeststellungsverfahren. Vorgezogene bauliche Maßnahmen können nach Erlangung des Baurechts frühestens im Jahr 2025 begonnen werden. Für den nördlich davon befindlichen #Sanierungsabschnitt der Bundesautobahn A 111 ist zunächst die laufende technische Planung abzuschließen. Baumaßnahmen sind hier nicht vor Ende 2026 möglich.“

Frage 4:

Wie sieht das Umfahrungskonzept der Deges für den Bereich Charlottenburg-Nord beiderseits der A 111 (insb. Jakob-Kaiser-Platz, Heckerdamm/ Paul-Hertz-Siedlung, Heckerdamm/ Jungfernheide, Saatwinkler Damm) konkret aus?

  1. Welches sind die „ ausgewählten Umleitungsstrecken“ , die in der Drucksache 19/ 15982 angesprochen werden?
  2. Wie erfolgte bisher die ebenfalls in Drucksache 19/ 15982 genannte „ laufende Abstimmung“ mit dem Bezirksamt des betroffenen Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf?
  3. Welche konkreten Beteiligungen und Einbindungen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf sind weiterhin geplant?

Antwort zu 4:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„ Die Grundsanierung ist so geplant, dass eine #Richtungsfahrbahn der Bundesautobahn für den Verkehr zur Verfügung steht, während die andere saniert wird. Dafür werden  keine Umleitungsstrecken ausgewiesen. Eine Ausnahme bildet hier z. B. die Sanierung der Trogsohle unterhalb des Heckerdamms, bei der die Bundesautobahn zeitweise ganz gesperrt wird und der Autobahnverkehr auf den parallel verlaufenden Kurt-Schumacher-Damm verlegt wird. Für die weiteren Sanierungsabschnitte werden mögliche #Verlagerungseffekte der Autobahnverkehre auf die Hauptverkehrsstraßen im #Nebennetz untersucht. Weiterhin werden ebenfalls mögliche temporäre Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen auf diese Strecken und die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit untersucht.“

Antwort zu 4 a):

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„ Der motorisierte Verkehr kann voraussichtlich über die Hauptverkehrsstraßen Siemensdamm, Rohrdamm und Saatwinkler Damm abgeleitet werden. Entsprechende Untersuchungen erfolgen im Zuge der weiteren Planung.“

Antwort zu 4 b):

Dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sind bisher nur die im Zuge der in der öffentlichen Auslegung bzw. Trägerbeteiligung veröffentlichten Planfeststellungsunterlagen bekannt. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat zu den bauzeitlichen Umleitungsverkehren dazu Hinweise abgegeben. Darüber hinaus haben dazu bisher keine bilateralen Gespräche mit dem Bezirksamt stattgefunden. Eine Einladung, Einzelheiten zum Bauvorhaben und den möglichen Umleitungsverkehr vor dem bezirklichen Ausschuss Ordnungsangelegenheiten und Verkehr zu präsentieren, wurde seitens der #DEGES abgelehnt.

Zuletzt hat im 2. Quartal 2024 eine Abstimmung zu temporären Maßnahmen mit der DEGES, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und den Bezirksämtern Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf stattgefunden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„ Dem #Bezirksamt wurden die geplanten temporären Maßnahmen  in den betroffenen Hauptverkehrsstraßen im Nebennetz vorgestellt.“

Antwort zu 4 c):

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„ Die enge Beteiligung und Abstimmung mit dem Bezirksamt in der laufenden Planung wird beibehalten.“

Frage 5:

Inwieweit ist der Senat in die Kommunikation mit der Deges hinsichtlich der geplanten Baumaßnahmen und hinsichtlich der erforderlichen Umleitungen eingebunden?

Antwort zu 5:

Die Planungen zu den Baumaßnahmen der Bundesautobahnen #A100 und A 111 durch die DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes hinsichtlich der temporären Verkehrsführung während der Bauzeit sind noch nicht abgeschlossen. Es fanden und finden dazu regelmäßig Abstimmungen mit der Senatsverwaltung und den Bezirksämtern statt.

Frage 6:

Inwieweit reagiert die Deges auf Anfragen des Senats und des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf?

Antwort zu 6:

Die Kommunikation mit der DEGES nehmen der Senat und das Bezirksamt insgesamt als offen und transparent wahr.

Frage 7:

Welche ggf. eigenen Planungen hat der Senat für die übergeordneten Straßen, insbesondere den direkt durch die Wohnsiedlungen führenden  Heckerdamm?

Antwort zu 7:

Der #Heckerdamm ist eine Straße des übergeordneten Straßennetzes von Berlin mit der #Verbindungsfunktionsstufe IV (Straße von besonderer Bedeutung) im Bestand und in der Prognose 2030, die den Verkehr des umgebenden Gewerbegebietes/ Wohngebietes und der JVA Tegel bündelt sowie an die Bundesautobahnen A 111 und A 100 (über den Friedrich- Olbricht-Damm) anbindet. Der Heckerdamm stellt zudem eine wichtige Verbindung für Großraum- und Schwerlasttransporte (GST) zum Westhafen dar. Der Heckerdamm wird seine Verkehrsfunktion im übergeordneten Straßennetz des Landes Berlin beibehalten.

Frage 8:

Welche  Maßnahmen  plant  das Bezirksamt  Charlottenburg-Wilmersdorf  proaktiv  und  unabhängig  von  den Planungen der Deges?

Antwort zu 8:

Alle durch das Vorhaben ausgelösten Planungen, Begleit- und Ausgleichsmaßnahmen sind durch den Vorhabenträger, der DEGES, zu planen, durchzuführen bzw.  ggf. auszugleichen. Das Bezirksamt selbst betreibt dazu keine „ proaktiven“ eigenen Planungen, achtet aber darauf, dass die gesamtstädtischen und bezirklichen Planungsziele von der DEGES berücksichtigt werden. Unabhängig vom Bauvorhaben A 111 wurde vom Bezirksamt ein Mobilitätskonzept für den Bereich Charlottenburg Nord beauftragt, hier geht es jedoch um eine Untersuchung des Verkehrs innerhalb des Gebiets.

Frage 9:

Wie soll die #Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, die auch während der laufenden Baumaßnahmen die West-Ost-Verbindung des Heckerdamms zwischen den beiden Siedlungen Jungfernheide und Paul-Hertz-Siedlung nutzen können sollen, gewährleistet werden?

Frage 10:

Inwieweit fließen Erfahrungen aus kurzzeitigen Umleitungen der Autobahn über den Kurt-Schumacher-Damm, bei denen es regelmäßig zu Gefahrensituationen für #Fußgänger und #Radfahrer durch zu schnell fahrende Fahrzeuge kam, in die Planungen mit ein?

Antwort zu 9 und 10:

Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„ Während der Sanierung wird eine Behelfsbrücke über den Heckerdamm errichtet, um die West- Ost-Verbindung des nicht motorisierten  Verkehrs von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten.“

Frage 11:

Wird es vor Beginn der Baumaßnahmen eine öffentliche Veranstaltung geben, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu informieren? Für wann und wo und mit welchem zeitlichen Vorlauf zum Beginn der Baumaßnahmen ist eine solche Veranstaltung geplant?

Antwort zu 11:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„ Eine öffentliche Vorstellung der Maßnahme wird vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen. Der Termin steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig nach Konkretisierung der Planung bekanntgegeben.“

Frage 12:

Welche Einfluss- und Änderungsmöglichkeiten bestehen für den Senat und das Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf überhaupt, beim Umfahrungskonzept der Deges ggf. Nachsteuerungen vorzunehmen?

Antwort zu 12:

Grundsätzlich soll auf der Bundesautobahn unter Verkehr gebaut werden, also verbleiben die jetzigen Fahrzeugströme auf einer dann allerdings eingeschränkt nutzbaren Bundesautobahn. Es wird deshalb derzeit ein Vorbehaltsnetz für das benachbarte Nebennetz ausgearbeitet, in dem während der Bauzeit einerseits Leistungsfähigkeitsreserven ausgenutzt, also z.B. Parkstreifen für den Verkehr freigegeben werden, andererseits möglichst keine Baumaßnahmen Dritter zeitgleich stattfinden sollen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„ Mit der Vorstellung der Planung bei der Senatsverwaltung bzw. beim Bezirksamt ist auch die Erörterung einzelner Punkte verbunden. Aufgrund der teilweise unumgänglichen innerstädtischen Zwänge bei der Durchführung solcher komplexen Maßnahmen können leider nicht immer alle Anregungen berücksichtigt werden.“

Berlin, den 25.10.2024

In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de