04.07.2024
Frage 1:
Wie hat sich der Planungsstand zur #Wilhelminenhofbrücke seit der schriftlichen Anfrage Drs. 18/ 13986 verändert?
Frage 2:
Auf einem sogenannten „Städtebaulichen Symposium“ am 20. Februar 2024 wurde vom CEO der DIEAG, Robert Sprajcar, in Anwesenheit der damaligen Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz, Manja Schreiner, und dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, der baldige Abschluss einer #Kooperationsvereinbarung zur Bau einer Fuß- und #Fahrradbrücke über die Spree in Verlängerung der #Wilhelminenhofstraße (Wilhelminenhofbrücke) angekündigt. Wurde diese Vereinbarung inzwischen unterzeichnet und was ist ihr Inhalt, insbesondere in Bezug darauf, welche Leistungen die drei Parteien jeweils bis wann zu erbringen haben? Falls sie nicht unterzeichnet wurde: Aus welchem Grund?
Antwort zu 1 und 2:
Die Frage 1 und 2 werden hinsichtlich ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es haben verschiedene Abstimmungen zwischen den bezirklichen und senatsbezogenen Verwaltungsebenen stattgefunden. Darüber hinaus wurden Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern aufgenommen. Im Ergebnis wird nach Möglichkeiten gesucht, die Planungen zum Neubau der Wilhelminenhofbrücke kurzfristig zu beginnen. Eine damit verbundene Kooperationsvereinbarung befindet sich aktuell in der vertieften Abstimmung, welche in Kürze abgeschlossen werden soll.
Frage 3:
Laut der schriftlichen Anfrage Drs. 19/ 15110 befinden sich Brücken der Art, wie sie die Wilhelminenhofbrücke darstellen würde, in der Baulast des Landes Berlin mit einer Zuständigkeit der Hauptverwaltung. Sollte der Bau der Wilhelminenhofbrücke durch die DIEAG oder anderweitig privat finanziert werden: Wer wäre dann Baulastträger und für die Instandhaltung und die Verkehrssicherung auf der Brücke verantwortlich?
Antwort zu 3:
Vorhabenträger und späterer #Straßenbaulastträger für das #Brückenbauwerk und damit auch für die #Instandhaltung und #Verkehrssicherungspflicht zuständig, wäre unverändert die Hauptverwaltung, hier die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Frage 4:
Auf dem in Frage 2 genannten Symposium wurde ebenfalls angekündigt, dass bis zur Fertigstellung der Wilhelminenhofbrücke hilfsweise bald ein elektrisch betriebener #Fährverkehr für Fußgänger*innen und Radfahrende durch die DIEAG eingerichtet würde. Welche Schritte wurden dazu bislang unternommen, welche wären dafür nötig, dass ein solcher privater Fährverkehr genehmigungsfähig ist und wer ist für Errichtung und Betrieb der notwendigen Anleger verantwortlich?
Antwort zu 4:
Zunächst ist ein Antrag seitens des Antragstellers auf Errichtung eines privaten Fährverkehrs erforderlich. Ein solcher ist grundsätzlich bei der Obersten #Landesschifffahrtsbehörde Berlin zu stellen. Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen ist stets eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen, so dass hier keine pauschale Aussage getroffen werden kann. Abhängig vom konkreten Vorhaben können ggf. weitergehende Genehmigungen erforderlich sein. Bislang ist kein diesbezüglicher Antrag eingegangen. Es ist aber bekannt, dass durch die DIEAG erste Untersuchungen und Machbarkeitsbewertungen stattfinden, welche jedoch noch nicht vorliegen.
Frage 5:
An welchen Punkten würde die Wilhelminenhofbrücke nach alter Planung oder nach den Überlegungen der DIEAG aufsetzen bzw. die Fähre anlegen und in welchem Eigentum befinden sich derzeit die für eine Zuwegung benötigten Grundstücke, wie werden sie derzeit von wem genutzt und welche Festlegungen gibt es derzeit für diese in Form von Bebauungsplänen bzw. dem Flächennutzungsplan?
Antwort zu 5:
Der geplante Standort hat sich gegenüber den ausgewiesenen Flächen zum Bebauungsplan 9- 14 nicht verändert. Diese Flächen befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Aktuell findet auf den Flächen keine konkrete Nutzung statt bzw. werden die Flächen als Erschließung der Uferbereiche bzw. Verkehrsflächen für die angrenzenden Gebiete genutzt.
Frage 6:
Welche Taktung welcher Linien der #S-Bahn ist am Haltepunkt #Oberspree realisiert und welches Fahrgastauf-kommen herrscht dort in den Spitzenstunden sowie im Durchschnitt?
Antwort zu 6:
Am Haltepunkt Oberspree verkehrt die Linie #S47 im Tagesverkehr im 20-Minuten-Takt sowie im Nachtverkehr in den Wochenendnächten Freitag/ Samstag und Samstag/ Sonntag im 30- Minuten-Takt. In den Monaten Januar bis Mai 2024 wurde der Haltepunkt Oberspree in der Spitzenstunde (7:00 bis 8:00 Uhr) an Schultagen im Mittel von 274 Fahrgästen (Summe Ein- und Aussteiger) genutzt. Pro Tag wurde der Haltepunkt Oberspree im Mittel über den genannten Zeitraum (alle Tagarten) von 1978 Fahrgästen (Summe Ein- und Aussteiger) genutzt.
Frage 7:
Für wann ist ein #zweigleisiger Ausbau der #S-Bahnstrecke am Haltepunkt Oberspree (Zweigbahn #Schöneweide – #Spindlersfeld) angestrebt und welche Taktung und welches Fahrgastaufkommen sind dann zu erwarten?
Antwort zu 7:
Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 19065 verwiesen.
Frage 8:
Welche Baustellen zur Errichtung von Brücken, Brückenplanungen und Überlegungen (z.B. in Form von Planwerken, Trassierungsstudien, etc.) zur Errichtung von Brücken über Gewässer im Sinne von Verkehrswegen für den Kraft-, Rad-, Fuß- bzw. Schienenverkehr existieren derzeit in Berlin? (Bitte tabellarisch mit jeweiligem Stand der Planungen/ Überlegungen sowie angestrebtem bzw. realisierten Baubeginn und Fertigstellungstermin aufführen)?
Antwort zu 8:
Die Frage wird auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung vorliegenden Angaben beantwortet und bezieht sich auf neue Brückenstandorte.
- Neubau der Wilhelminenhofbrücke / In Vorbereitung / offen
- Neubau der #Brommybrücke / I-Planung / offenNeubau der #Rhenaniastraßenbrücke / In Planung / Baubeginn 2025Neubau der Fuß-u. Radverkehrbrücke #Gartenfeld / In Planung / Baubeginn 2026Neubau der #Spreeradwegbrücken / In Planung / Baubeginn 2026Neubau der Fuß-u. Radverkehrsbrücke #Landwehrkanal / I-Planung/ offen
- Neubau der Fuß- und Radverkehrsbrücke #Bouchestraße / I-Planung / offen
- Neubau der Fuß- und Radverkehrsbrücke #Pölnitzwiesen / Im Bau / Fertigstellung 2024
- Neubau von Brückenbauwerken im Zuge von Radschnellwegverbindungen
Frage 9:
Wie bzw. von wem wird die Errichtung der in Frage 8 genannten Brücken finanziert? Wer ist für Unterhalt, Instandsetzung und Verkehrssicherung verantwortlich?
Antwort zu 9:
Alle unter der Frage 8 aufgeführten Brückenbauwerke liegen in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zur Finanzierung dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahmen werden neben der Inanspruchnahme des Landeshaushaltes auch verschiedene Fördermittel (u.a. „ GRW-Mittel“ , „ Stadt und Land“ ) und investorenbezogene Finanzierungen aus städtebaulichen Verträgen verwendet.
Frage 10:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Errichtung, die Unterhaltung, Instandsetzung und Verkehrs- sicherung von dem Verkehr dienenden Brücken eine öffentliche Aufgabe ist, die nicht privatisiert werden sollte?
Antwort zu 10:
Entsprechend dem § 7 Abs. 1 Berliner Straßengesetz ist das Land Berlin Träger der Straßenbaulast für öffentliche Straßen einschließlich zugehöriger Brücken. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der öffentlichen Straßen zusammenhängenden Aufgaben.
Berlin, den 03.07.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de