04.03.2024
Der #juristische Streit um den #Milliardenauftrag für die Berliner #S-Bahn ist entschieden. Das #Kammergericht teilte am Montag mit, dass die Klage des französischen Konzerns #Alstom in den meisten Punkten #zurückgewiesen wurde. In einigen anderen Punkten der #Ausschreibung muss das Land Berlin #nachbessern. Damit endet ein langer Streit, und zwar endgültig: „Gegen die Entscheidung des Vergabesenats ist kein Rechtsmittel gegeben“, teilte das Gericht mit.
In dem im Jahr 2020 gestarteten #Vergabeverfahren geht es um den öffentlichen Auftrag zur Herstellung und Instandhaltung von bis zu 1400 S-Bahn-Wagen und deren Betrieb auf zwei von drei #Teilnetzen der Berliner S-Bahn („#Nord-Süd“ und „#Stadtbahn“) für 15 Jahre. Der Wert liegt bei bis zu elf Milliarden Euro.
Beide Seiten nahmen die Entscheidung erst einmal „zur Kenntnis“, wie es in Mitteilungen von Montag hieß. #Alstom erklärte: „Offen bleibt die Frage, ob die Länder Berlin und Brandenburg eine vom Kammergericht in zentralen Punkten als #vergaberechtswidrig eingestufte Ausschreibung fortsetzen. Es ist unsere unternehmerische Verantwortung, nach Erhalt der #Entscheidungsbegründung zu prüfen, wie wir uns weiterhin für ein faires S-Bahn-Vergabeverfahren einsetzen können.“