22.12.2023
- Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen falsch abgestellter KfZ wurden seit 2018 jährlich erfasst? (Bitte nach Jahren, Bezirken sowie Abstellen auf #Radwegen, Fußwegen, Flächen des #ÖPNV und #Kreuzungen auflisten.)
Zu 1.:
Mit den Novellierungen der #Bußgeldkatalogverordnung wurden #Zusammenführungen und #Erweiterungen von #Tatbeständen im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vorgenommen. Eine differenzierte Datenauflieferung von Halt- und Parkverstößen auf #Radverkehrsflächen und #Fußwegen ist somit nicht möglich.
Die angegebenen Daten wurden der fortgeschriebenen polizeilichen Eingangsstatistik (sog. Verlaufsstatistik) Datawarehouse (DWH) BOWI21 entnommen. Da DWH BOWI21 stets den monatsaktuellen Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfassten Daten widerspiegelt, unterliegt der Datenbestand einer fortlaufenden Änderung. Dadurch können unterschiedliche Abfragezeitpunkte zu voneinander abweichenden Ergebnissen führen.
Die angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in den Jahren 2018 bis September 2023 sowie Verstöße auf Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) und in den 5- und 8-Meter-Bereichen an Kreuzungen und Einmündungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Verkehrsord nung swid rig keiten im ruhenden Verkehr
Bezirk | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (bis 30.09.) | gesamt |
Charlotten- burg- Wilmersdorf | 470.793 | 440.534 | 308.712 | 308.820 | 364.765 | 302.643 | 2.196.267 |
Friedrichs- hain- Kreuzberg | 329.096 | 409.448 | 326.077 | 256.931 | 237.574 | 217.095 | 1.776.221 |
Lichtenberg | 76.590 | 86.560 | 59.286 | 72.076 | 64.372 | 33.586 | 392.470 |
Marzahn- Hellersdorf | 22.719 | 31.950 | 29.423 | 37.081 | 37.372 | 23.170 | 181.715 |
Mitte | 797.439 | 876.884 | 621.209 | 687.479 | 762.444 | 645.826 | 4.391.281 |
Neukölln | 160.798 | 169.134 | 168.504 | 176.485 | 184.399 | 131.011 | 990.331 |
Pankow | 366.645 | 336.943 | 274.782 | 268.284 | 263.689 | 195.921 | 1.706.264 |
Reinickendorf | 85.487 | 88.904 | 84.613 | 107.650 | 113.102 | 68.548 | 548.304 |
Spandau | 76.719 | 69.093 | 100.599 | 80.393 | 74.681 | 59.133 | 460.618 |
Steglitz- Zehlendorf | 134.934 | 154.278 | 130.283 | 105.415 | 98.369 | 71.052 | 694.331 |
Tempelhof- Schöneberg | 258.945 | 283.661 | 238.017 | 256.395 | 244.352 | 225.252 | 1.506.622 |
Treptow- Köpenick | 72.591 | 66.658 | 96.889 | 79.498 | 77.216 | 52.604 | 445.456 |
nicht eindeutig zuordenbar | 7.323 | 12.062 | 16.213 | 15.598 | 16.546 | 13.005 | 80.747 |
Gesamt | 2.860.079 | 3.026.109 | 2.454.607 | 2.452.105 | 2.538.881 | 2.038.846 | 15.370.627 |
Quelle: DWH BOWI21, Stand: 31. Oktober 2023
Verkehrsord nung swid rig keiten i. Z. m. Ö PNV-Flächen
Bezirk | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (bis 30.09.) | gesamt |
Charlottenburg- Wilmersdorf | 5.783 | 6.406 | 5.293 | 4.413 | 3.559 | 1.834 | 27.288 |
Bezirk | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (bis 30.09.) | gesamt |
Friedrichshain– Kreuzberg | 2.308 | 2.263 | 2.207 | 1.797 | 1.442 | 561 | 10.578 |
Lichtenberg | 701 | 933 | 472 | 735 | 547 | 334 | 3.722 |
Marzahn- Hellersdorf | 33 | 50 | 125 | 145 | 139 | 98 | 590 |
Mitte | 6.957 | 8.893 | 3.880 | 4.289 | 3.932 | 2.204 | 30.155 |
Neukölln | 4.378 | 4.768 | 5.105 | 6.281 | 5.168 | 3.693 | 29.393 |
Pankow | 1.042 | 1.018 | 731 | 670 | 756 | 660 | 4.877 |
Reinickendorf | 1.485 | 1.369 | 1.663 | 1.872 | 1.952 | 830 | 9.171 |
Spandau | 522 | 679 | 800 | 720 | 754 | 548 | 4.023 |
Steglitz- Zehlendorf | 2.378 | 3.157 | 2.725 | 1.579 | 1.816 | 1.035 | 12.690 |
Tempelhof- Schöneberg | 13.722 | 12.523 | 9.592 | 7.748 | 7.724 | 5.471 | 56.780 |
Treptow- Köpenick | 550 | 593 | 628 | 543 | 696 | 369 | 3.379 |
nicht eindeutig zuordenbar | 122 | 137 | 57 | 34 | 47 | 35 | 432 |
gesamt | 39.981 | 42.789 | 33.278 | 30.826 | 28.532 | 17.672 | 193.078 |
Quelle: DWH BOWI21, Stand: 31. Oktober 2023
Verkehrsord nung swid rig keiten i. Z. m. 5-/ 8-Meter-Bereichen a n Kreuzung en / Einmünd ung en
Bezirk | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (bis 30.09.) | gesamt |
Charlottenburg- Wilmersdorf | 8.926 | 9.901 | 7.724 | 8.560 | 7.595 | 5.292 | 47.998 |
Friedrichshain– Kreuzberg | 5.408 | 5.988 | 5.000 | 4.406 | 3.642 | 1.940 | 26.384 |
Lichtenberg | 2.851 | 4.700 | 3.962 | 4.772 | 3.819 | 1.786 | 21.890 |
Marzahn- Hellersdorf | 503 | 669 | 1.243 | 1.657 | 1.397 | 802 | 6.271 |
Mitte | 7.659 | 8.964 | 8.272 | 7.372 | 5.300 | 2.484 | 40.051 |
Neukölln | 9.088 | 8.149 | 8.674 | 9.260 | 8.148 | 5.315 | 48.634 |
Pankow | 5.059 | 4.565 | 4.510 | 5.260 | 4.792 | 2.670 | 26.856 |
Reinickendorf | 2.630 | 2.373 | 3.010 | 5.351 | 3.765 | 1.936 | 19.065 |
Spandau | 2.613 | 3.059 | 2.999 | 3.793 | 3.466 | 2.336 | 18.266 |
Steglitz- Zehlendorf | 3.301 | 4.043 | 3.642 | 3.575 | 2.893 | 1.824 | 19.278 |
Tempelhof- Schöneberg | 7.366 | 9.238 | 8.019 | 10.072 | 7.186 | 4.051 | 45.932 |
Treptow- Köpenick | 2.650 | 2.279 | 2.959 | 3.733 | 3.541 | 2.240 | 17.402 |
nicht eindeutig zuordenbar | 21 | 55 | 84 | 123 | 68 | 28 | 379 |
gesamt | 58.075 | 63.983 | 60.098 | 67.934 | 55.612 | 32.704 | 388.406 |
Quelle: DWH BOWI21, Stand: 31. Oktober 2023
- Wie viele KfZ sind seit 2018 jährlich #abgeschleppt worden? (Bitte nach Jahren, Bezirken sowie Abstellen auf Radwegen, Fußwegen, Flächen des Ö PNV und Kreuzungen auflisten.)
Zu 2.:
Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt bei der Polizei Berlin nicht.
- Wie viele #Umsetzungen sind seit 2018 jährlich vom Ordnungsamt, von der Polizei und von der BVG veranlasst worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken auflisten, wenn möglich.)
Zu 3.:
Eine statistische Auswertung nach Bezirken ist bei der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich. Die Gesamtanzahl der durchgeführten #Fahrzeugumsetzungen der bezirklichen Ordnungsämter, der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und der Polizei Berlin sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 (bis 30.09.) | gesamt | |
Polizei Berlin | 33.464 | 36.957 | 33.344 | 39.298 | 34.743 | 24.439 | 202.245 |
O rdnungsä mter | 19.513 | 23.818 | 20.329 | 33.130 | 38.688 | 27.874 | 163.352 |
BVG | 7.276 | 6.139 | 6.725* | 10.158* | 12.309* | 10.662* | 53.269 |
gesamt | 60.253 | 66.914 | 60.398 | 82.586 | 85.740 | 62.975 | 418.866 |
Quelle: interne Datenerhebung Polizei Berlin, Stand: 11. Dezember 2023
*Q uelle: SenWiEnBe, 2023 bis einschl. 31.10.
Im Zeitraum vor 2020 wurden die Umsetzungen von Flächen des ÖPNV durch die Polizei Berlin vorgenommen.
- Wie hoch sind die Einnahmen seit 2018, die das Land durch das Verhängen von Bußgeldern wegen Kraftfahrzeug-Umsetzungen generiert? (Bitte nach Jahren auflisten)
Zu 4.:
Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt bei der Polizei Berlin nicht, jedoch sind die erlassenen #Gebührenbescheide nach Umsetzungen recherchierbar. Die Einnahmen daraus sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Einnahmen |
2018 | ca. 6,1 Mio. Euro |
2019 | ca. 6.7 Mio. Euro |
2020 | ca. 6.6 Mio. Euro |
2021 | ca. 8.1 Mio. Euro |
2022 | ca. 9,3 Mio. Euro |
2023 (bis 30.11.) | ca. 9.25 Mio. Euro |
gesamt | ca. 46,05 Mio. Euro |
Quelle: interne Datenerhebung Polizei Berlin, Stand: 8. Dezember 2023
- Wie viele #Abschleppunternehmen sind in Berlin tätig, bzw. übernehmen das Umsetzen von Fahrzeugen für die öffentliche Hand? Wie viele dieser Unternehmen haben seit 2018 ihre Tätigkeit für das Land eingestellt und warum?
Zu 5.:
Aktuell sind acht Abschleppunternehmen mit der Durchführung angeordneter Umsetzungen von Fahrzeugen für die Polizei Berlin und die Ordnungsämter vertraglich beauftragt. Mit Ablauf des Jahres 2021 kündigte ein Abschleppunternehmen aufgrund der Geschäftsaufgabe fristgerecht den Vertrag mit der Polizei Berlin. Die BVG beauftragt selbstständig eigene Abschleppunternehmen und unterhält eine eigene Gebührenordnung.
- Wie hoch waren die Einnahme-, bzw. Gebührenverluste durch nicht gezahlte Bußgelder für umgesetzte Kfz (bitte nach Jahren auflisten)?
- Wer musste die Mehrkosten für die Umsetzungen übernehmen?
- Wie erklärt sich, dass regelmäßig die Bußgelder für abgeschleppte Kfz nicht entrichtet werden und was plant der Senat für eine Steigerung der Quote zu tun?
Zu 6. bis 8.:
Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellungen erfolgt in der Polizei Berlin nicht.
- Welche Schritte sind nach bislang geltender Geschäftsanweisung Abschleppen nötig, um ein KfZ umzusetzen? (bitte einzeln auflisten)
Zu 9.:
Folgende Schritte sind durch die einschreitende Dienstkraft grundsätzlich vorzunehmen:
- Halterauskunft über die Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin
- ggf. Kontaktaufnahme zum Fahrzeughaltenden/ -verantwortlichen mit dem Zweck, das Fahrzeug selbstständig zu entfernen
- im Fall des Nichterreichens des Fahrzeughaltenden/ -verantwortlichen: Anforderung eines Abschleppunternehmens über die Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin
- Fertigung des Umsetzvordruckes
- Durchführung der Umsetzung durch das Abschleppunternehmen
- Begleiten des Abschleppunternehmens zum Abstellort des umzusetzenden Fahrzeugs
- Aushändigung einer Durchschrift des Umsetzvordruckes an das Abschleppunternehmen
- Abmeldung der Fahrzeugumsetzung mit Bekanntgabe des Abstellortes bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin.
Die Geschäftsanweisung gilt nicht für die Ordnungsämter oder die BVG.
Die bezirklichen Ordnungsämter nehmen nach der Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/ 2014 über das Umsetzen von Fahrzeugen die von ihnen veranlassten Fahrzeugumsetzungen vor.
- Gibt es eine Priorisierung der umzusetzenden KfZ nach Parkplatz, Lage, Gefährdungssituation? Wenn ja, welche?
Zu 10.:
Nein, eine Priorisierung von Umsetzungsvorgängen erfolgt nicht.
- Welche Schwierigkeiten ergeben sich für Polizei, Ordnungsämter und Abschleppunternehmen bei der Anweisung einer Kfz-Umsetzung? (bitte einzeln auflisten)
Zu 11.:
Der dichter werdende motorisierte Individualverkehr führt zu längeren An- und Abfahrtswegen der beauftragten Abschleppunternehmen. Daraus resultiert auch eine Verlängerung der Einsatzzeiten der beauftragenden Behörden.
- Wie will der Senat mit diesen Schwierigkeiten umgehen, um künftig mehr nicht ordnungsgemäß abgestellte Kfz umsetzen zu können?
- Plant der Senat das Verfahren zur Umsetzung von Kfz zu vereinfachen bzw. beschleunigen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant und wann sollen diese umgesetzt werden?
Zu 12. und 13.:
Um die Einsatzzeit der Dienstkräfte im Rahmen von Fahrzeugumsetzungen zu reduzieren, ist das Abstellen von umzusetzenden Fahrzeugen auch in den Bereichen der Parkraumbewirtschaftung angedacht. Diesbezüglich erfolgen Abstimmungen zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, den Bezirksämtern sowie der Polizei Berlin.
- Welche Schritte sind im Rahmen der Überarbeitung der Geschäftsanweisung geplant, bzw. welche sollen wegfallen oder neu hinzukommen? (bitte einzeln auflisten)
Zu 14.:
Die zukünftigen Arbeitshinweise (bisher gilt noch die Geschäftsanweisung) befinden sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren. Auskünfte zu den Regelungsinhalten können deshalb aktuell nicht erteilt werden.
- Inwieweit gedenkt der Senat für umzusetzende KfZ ein eigenes Depot einzurichten, um das Problem der Umsetzung in Parkraumbewirtschaftungszonen zu umgehen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 15.:
Eine zentrale Abstellfläche für umzusetzende Fahrzeuge würde aufgrund der Flächenausdehnung und des Straßenverkehrs in Berlin sowie der Anzahl der zur Verfügung stehenden Abschleppunternehmen nicht zu einer Beschleunigung von Umsetzmaßnahmen führen.
- Inwieweit gibt es beim Senat Überlegungen, um die Übergabe des umgesetzten KfZ an die Besitzer erst nach Bezahlung des Bußgeldes zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 16.:
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren bestehen keine rechtlichen Befugnisse im Sinne der Fragestellung.
- Inwieweit gibt es Überlegungen im Senat die Ausschreibung und Übertragung der Abschleppleistungen an Unternehmen für einen zeitlich begrenzten Raum für die Bezirke zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 17.:
Aus Sicht der Ordnungsämter wurden entsprechende Überlegungen im Rahmen des Projekts „ Zukunftsfähige Ordnungsämter“ diskutiert, aber aus nachstehenden Gesichtspunkten verworfen.
Derzeit erfolgt die zentrale Ausschreibung der Abschleppleistungen sowie die Abrechnung der vom Land gegenüber den Abschleppunternehmen verauslagten Kosten gebündelt mit den Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle der Polizei.
Im Falle einer Zuständigkeitsänderung, bei der die Bezirke die Verträge mit den Abschleppunternehmen schließen würden, müsste der bisher gebündelte Verwaltungsvorgang gesplittet werden. Die Zuständigkeit für die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit verbliebe bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin, und die Bezirke müssten separat die von ihnen verauslagten Kosten für den Abschleppvorgang von den Fahrzeughaltern einfordern. Dazu müsste jeweils ein Datenaustausch zwischen den Bezirken und der Bußgeldstelle der Polizei aufgebaut werden, damit die Bezirke ihre Forderungen gegenüber den Fahrzeughaltern geltend machen können.
Die zentrale Steuerung sämtlicher Umsetzaufträge im Land Berlin ist aus arbeitsökonomischen Gründen geboten, insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Abschleppunternehmen in der Region Berlin.
- Inwieweit gibt es Überlegungen im Senat das Verfahren zum Umsetzen von KfZ zu digitalisieren? Wenn nicht, warum nicht?
Zu 18.:
Durch die Projektgruppe Kooperative Leitstelle Polizei und Feuerwehr wird mit dem vertraglich gebundenen Systemlieferanten die als Ausschreibungsgegenstand inkludierte Spezialanwendung einer Umsetzdokumentation entwickelt und in die künftige Systemlandschaft der Leitstelle der Polizei Berlin eingebunden. Ziel ist die Digitalisierung der Umsetzprozesse von Kraftfahrzeugen ab dem Bekanntwerden des Umsetzungserfordernisses über die Anforderung von Drittdienstleistenden (Umsetzunternehmen) bis hin zum Einsatzabschluss. Die Einbindung der BVG sowie der Ordnungsämter ist bereits Gegenstand der fachlichen und technischen Entwicklung innerhalb der Projektgruppe.
- Inwiefern sind Sicherheitsaspekte für das Anstoßen einer Kraftfahrzeug-Umsetzung relevant, beispielsweise bei ordnungswidrig abgestellten Kfz auf Fußgängerüberwegen, vor Kindergärten, vor Schulen oder auf Behindertenparkplätzen?
- Wie will der Senat die öffentliche Sicherheit und Ordnung herstellen, wenn unzulässig abgestellte Fahrzeuge auf Fußgängerüberwegen, vor Kindergärten, vor Schulen oder auf Behindertenparkplätzen nicht konsequent abgeschleppt werden?
- Wie gewährleistet der Senat das verfassungsrechtliche Recht auf Gleichstellung und Teilhabe, wenn zu Unrecht geparkte Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen nicht konsequent abgeschleppt werden?
- Plant der Senat das Verfahren zu vereinfachen bzw. beschleunigen, um zu Unrecht geparkte Fahrzeuge auf behördlich zugesprochenen Behinderten-Parkplätzen schneller Umzusetzen? Wenn nicht, wie begründet er die Entscheidung in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Teilhabe?
- Plant der Senat konsequenter gegen falsch parkende Autos vorzugehen und in Zukunft mehr Fahrzeuge abzuschleppen? Wenn nicht, warum?
Zu 19. bis 23.:
Die Dienstkräfte der #Polizei Berlin verfolgen verkehrswidriges Verhalten und führen Fahrzeugumsetzungen im Fall erkannter Gefahren im Straßenverkehr gemäß der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage in eigener Zuständigkeit durch. Eine Konkretisierung des Einschreitverhaltens der Dienstkräfte der Polizei Berlin ist durch die Geschäftsanweisung, später die Arbeitshinweise, geregelt, um eine Gleichförmigkeit des Verwaltungshandelns zu erreichen.
Grundlage für die Ordnungsämter für Fahrzeugumsetzungen ist ausschließlich der Tatbestand, dass Kraftfahrzeuge entgegen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) im öffentlichen Straßenraum behindernd oder gefährdend abgestellt wurden.
Das Abstellen von nicht parkberechtigten Fahrzeugen auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen wird durch die Außendienstkräfte der Ordnungsämter als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet und die Umsetzung des jeweiligen Kraftfahrzeugs beauftragt.
Da in einer Metropole wie Berlin die zahlreichen ausgewiesenen Behindertenparkplätze nicht permanent überwacht werden können, besteht die Möglichkeit, im Falle eines entsprechenden Verkehrsverstoßes die Ordnungsämter direkt oder über den Notruf 110 darüber zu informieren, damit sie dann die Fahrzeugumsetzung veranlassen können.
Im Rahmen des vorhandenen Personals nehmen die bezirklichen Ordnungsämter diese Verkehrsüberwachungsaufgaben wahr. Diese Aufgaben werden im Rahmen eines Mischarbeitsgebietes durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) wahrgenommen.
Berlin, den 20. Dezember 2023 In Vertretung
Christian Hochgrebe
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
www.berlin.de