S-Bahn: Schnelle Direktverbindung von Hohenschönhausen in die Innenstadt schaffen, aus Senat

13.04.2023

Frage 1:
Welche Voraussetzungen sind für die Einrichtung von Expresszügen der S-Bahn erforderlich?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Um Expresszüge einrichten zu können, sind mehrere Voraussetzungen erforderlich. Für den Fall, dass Expressverkehre zusätzlich zu den vorhandenen Leistungen erbracht werden sollen, wäre seitens der S-Bahn Berlin insbesondere die Ressourcenverfügbarkeit (#Fahrzeuge und
#Triebfahrzeugführer:innen) zu prüfen. Zumindest kurz- und mittelfristig bestehen hier Restriktionen, da zusätzliche Leistungen nur zu Lasten anderer Leistungen erbracht werden könnten. Eine entsprechende Entscheidung würde final dem Besteller obliegen. Unabhängig von der #Ressourcenverfügbarkeit auf Seiten der -Bahn Berlin GmbH wäre zudem seitens der DB #Netz AG die #Verfügbarkeit geeigneter #Trassen (insbesondere sofern auf keine anderen Trassen verzichtet werden soll) sowie seitens der DB #Energie GmbH die technische Machbarkeit hinsichtlich #Oberstrombegrenzungen zu prüfen.“


Frage 2:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, sog. #Expresszüge zusätzlich zur regulären Linie #S75 ab dem S-Bahnhof
#Hohenschönhausen oder #Gehrenseestraße ohne Zwischenstopp zum Bahnhof #Ostkreuz oder #Alexanderplatz
fahren zu lassen?
Antwort zu 2:
Der #Aufgabenträger beurteilt den bestehenden #10-Minuten-Takt der Linie S75 aus Angebotsund
Nachfragesicht als attraktiv und angemessen. Eine darüberhinausgehende Taktverdichtung
ist daher nicht geplant. Zusätzliche Fahrten wären im Hinblick auf die Trassenverfügbarkeit
auch nicht realisierbar (siehe Antwort der DB AG).
Da die Linie S75 längere Abschnitte gemeinsam mit den Linien S5 und S7 im dichten
Fahrtenabstand befährt, wären Expressfahrten mit dem Ziel der Reduzierung der Fahrzeit durch
Auslassen von Halten betrieblich hier auch nicht möglich, weil die Expresszüge mangels
Überholmöglichkeiten hinter den an allen Stationen haltenden Zügen warten müssten. Zudem
wäre im Hinblick auf die Nachfragesituation lediglich die Auslassung des Halts
Gehrenseestraße zu rechtfertigen, hierdurch würde sich aber kein bedeutender Fahrzeitgewinn
ergeben.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Zusätzliche Fahrten sind im für 2024 bestellten Betriebsprogramm nicht möglich, da zwischen
Friedrichsfelde Ost und Ostbahnhof – insbesondere in der Hauptverkehrszeit – bereits alle
Trassen belegt sind. Für die Folgejahre müsste bei der DB Netz AG eine Trassenstudie zur
Machbarkeit in Auftrag gegeben werden. Nach Einschätzung der S-Bahn Berlin ist jedoch auch
für die Zukunft nicht davon auszugehen, dass geeignete Trassen für zusätzliche Expressverkehre
im o.g. Abschnitt zur Verfügung stehen, wenn nicht auf andere Trassen verzichtet werden soll.“
Frage 3:
Welche Fahrzeiteinsparung würde eine solche Verbindung für die Fahrgäste mit sich bringen?
Antwort zu 3:
Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, sind zusätzliche Expresszüge auf der Linie S75 nicht
realisierbar bzw. könnten ohnehin nur eine sehr geringe Fahrzeitreduzierung erreichen.

Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die konkrete Fahrzeitersparnis kann nur im Rahmen einer Trassenstudie durch die DB Netz AG
ermittelt werden, welche entsprechend in Auftrag zu geben wäre. Aus Sicht der S-Bahn Berlin
ist jedoch davon auszugehen, dass Expresstrassen gerade im sehr dicht befahrenen Abschnitt
Friedrichsfelde Ost – Ostbahnhof – Stadtbahn allenfalls einen minimalen zeitlichen Vorteil
generieren könnten, da die Expresszüge auf den vorhergehenden Zug, welcher an allen
Stationen hält, „auflaufen“ würden, d.h. sie müssten vor dem Bahnhof halten, bis der
vorhergehende Zug diesen verlassen hat.“
Frage 4:
In welchen zeitlichen Fenstern (Stoßzeiten, durchgehend, wochentags etc.) ist der Verkehr derartiger Expresszüge
möglich und sinnvoll (grundsätzlich und im angesprochenen Fall)?
Antwort zu 4:
Hinsichtlich zusätzlicher Expresszüge auf der Linie S75 wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
Grundsätzlich kämen zusätzliche Expresszüge aus verkehrlicher Sicht als Verstärkerleistung bei
einem bestehenden 10-Minuten-Grundtakt infrage. Dies setzt jedoch eine entsprechend hohe
Verkehrsnachfrage auf dem jeweiligen Abschnitt voraus. In zeitlicher Hinsicht wären vor allem
die Hauptverkehrszeiten relevant. Generell beurteilt der Aufgabenträger zusätzliche S-Bahn-
Expresszüge für Berlin jedoch nicht als geeigneten Ansatz. Aufgrund der polyzentrischen
Stadtstruktur Berlins, die für viele Aufkommensschwerpunkte auch außerhalb des Stadtzentrums
sorgt, und der vielen Verknüpfungspunkte zum Schnellbahnnetz bzw. wichtigen Straßenbahnund
Buslinien werden für Berlin die Nachteile von Express-S-Bahnen mit Auslassen vieler Halte
als zu groß angesehen. Zudem könnten in vielen Netzabschnitten aufgrund der bereits
bestehenden dichten Zugfolge nur geringe Fahrzeitvorteile erreicht werden. Nur in einzelnen
Ausnahmefällen (wie z.B. auf dem östlichen Abschnitt der Linie S3 praktiziert) kommt daher eine
Anwendung infrage.
Frage 5:
Welchen Zeitraum nimmt die Umsetzung bei einer Entscheidung zugunsten der Einrichtung einer
Expressverbindung grundsätzlich in Anspruch?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Entsprechend der Festlegungen im hier maßgeblichen Verkehrsvertrag SBI_II-VV erfordern
dauerhafte Fahrplanänderungen einen Vorlauf von mindestens 14 Monaten [vor dem jeweiligen jährlichen Fahrplanwechsel]. Da größere geplante Eingriffe in den Fahrplan aber
eine Vielzahl von Abstimmungen erforderlich machen (u.a. Erstellung von Trassen- oder
Betriebsprogrammstudien), ist es sinnvoll, die Abstimmungen bereits zu einem früheren
Zeitpunkt zu starten, um einen entsprechenden Planungsvorlauf zu ermöglichen.“
Berlin, den 11.04.2023
In Vertretung
Dr. Silke Karcher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de