01.12.2022
Frage 1:
Welche Pläne zum #Ausbau des Berliner #U-Bahnnetzes werden aktuell seitens des Berliner Senates sowie der Berliner #Verkehrsbetriebe aktiv verfolgt?
Frage 2:
Der Ausbau bzw. die Erweiterung welcher #U-Bahnlinien werden seitens des Berliner Senates prioritär verfolgt?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundlage des Senatshandelns ist der Senatsbeschluss zum #Nahverkehrsplan 2019-2023. Die dortigen Einschätzungen basieren auf den Arbeiten zum #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplan 2019-2023, die Betrachtungen sind in ebd. Dokument veröffentlicht. Im Zuge der Senatsneubildung wurde in den „Richtlinien der Regierungspolitik“ vom Senat
darüber hinaus beschlossen, dass folgende #U-Bahn-Verlängerungen perspektivisch betrachtet werden sollen:
#U2 nach #Pankow Kirche (#Ossietzkystraße),
#U3 nach #Mexikoplatz und Anschluss zur S-Bahn,
#U7 zum #Flughafen „Willy Brandt“ (#BER),
#U7 bis #Heerstraße Nord und
#U8 in das #Märkische Viertel.
Hieraus wurde verabredet, dass zunächst die Strecken
U3 nach Mexikoplatz und die U7 zum BER näher untersucht werden, die weiteren Strecken
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würden nach Verfügbarkeit von Personalressourcen und Finanzmitteln sukzessive in die
weiteren Planungen aufgenommen.
Frage 3:
Für den Ausbau welcher U-Bahnlinien wurden in den letzten 5 Jahren bereits Machbarkeitsstudien sowie
Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt und welche Ergebnisse hatten diese?
Antwort zu 3:
Für folgende U-Bahnnetzerweiterungen liegen Machbarkeitsstudien vor:
- U7 BER
- U7 Heerstraße Nord
- U8 Märkisches Viertel
- U65 Abzweiglinie zum ehemaligen Flughafen TXL (Urban Tech Republic)
Alle Machbarkeitsuntersuchungen zeigten aus betrieblicher Sicht die Möglichkeit zur
Umsetzung einer Netzerweiterung.
Für die U3-Verlängerung zum Mexikoplatz liegt eine Konzeptionsstudie vor, die durch die BVG
erstellt wurde.
Frage 4:
Für welche U-Bahnlinien befindet sich der Ausbau bereits in der Planungs- und Umsetzungsphase und
wann ist bei diesen Projekten ein möglicher Baubeginn bereits in Aussicht gestellt?
Antwort zu 4:
Die Aufnahme der Arbeiten für U-Bahn-Planungen von Neubaustrecken oder
Streckenverlängerungen wurde nach dem Haushaltsbeschluss und der Schaffung der
personellen Voraussetzungen aufgenommen. Aktuell geht es um die
Grundlagenuntersuchungen, die dann in die konkreten Planungen münden würden. Damit kann
zum jetzigen Zeitpunkt noch kein maßnahmenscharfer Baubeginn genannt werden.
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Frage 5:
Plant der Senat weitere Machbarkeitsstudien zum Ausbau des Berliner U-Bahnnetzes im Jahr 2023
durchführen zu lassen? Wenn, ja für die Erweiterung bzw. Ausbau welcher Linien?
Antwort zu 5:
Siehe Antwort zu 1 und 2.
Aufbauend auf dem künftigen ÖPNV-Bedarfsplan würden für die dort verabschiedeten
Maßnahmen die entsprechenden Untersuchungen inkl. des Nachweises der Wirtschaftlichkeit
erarbeitet, so dass die notwendigen Planungsschritte durchlaufen werden könnten.
Frage 6:
Welche Fördermittel zum Ausbau des U-Bahnnetzes stehen aktuell aus Bundes– und EU-Mitteln zur Verfügung und
plant der Senat bzw. die Berliner Verkehrsbetriebe diese in Anspruch zu nehmen?
Antwort zu 6:
Der Bund gewährt den Ländern gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden für den
Bau und Ausbau der Verkehrswege des schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs. Voraussetzung für die Beantragung von Bundesfinanzhilfen aus dem
GVFG ist die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung gemäß der „Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr“, sowie sich ein im Ergebnis positiv zeigender Nutzen-Kosten-Indikator.
Die Inanspruchnahme der GVFG-Mittel wird für alle U-Bahnausbauvorhaben anvisiert, sofern
die Nutzen-Kosten-Untersuchung ein positives Ergebnis zeigt.
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes und der erforderlichen Zeitdauern bis zur
Umsetzungsreife der einzelnen Vorhaben sowie der begrenzten Förderperioden für EUFördermittel
kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, ob und welche Fördermittel
der EU – wie bspw. EFRE-Mittel – zum Einsatz kommen könnten.
Berlin, den 30.11.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14029.pdf