U-Bahn: Berliner U-Bahnnetz – und plötzlich ist man in einem Funkloch, aus Senat

24.11.2022

Vorbemerkung der Verwaltung
Die Beantwortung der Fragen basiert ausschließlich auf Zulieferungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts vom 26.04.2022 und gibt diese unverändert wieder. Ergänzende Information können ggf. auch die Antworten auf die Schriftliche Anfragen zum gleichen Thema aus den Jahren 2017 bis 2022 liefern (19/13864, 19/11600, 18/26688, 18/26580, 18/26272, 18/26171, 18/24194, 18/22064, 18/20367, 18/16576, 18/11208).
Der Senat begrüßt das Interesse am Ausbau der Infrastruktur für den Mobilfunk, da in anderen Schriftlichen Anfragen (19/13148, 19/12117, 19/12116) zuweilen Bedenken artikuliert werden. Der Senat verweist in dem Zusammenhang auf bereitgestellte Informationsmaterialien und Messprotokolle und bietet die Unterstützung bei der Organisation eines
Dialogs mit unabhängigen Experten an.

  1. Welche oberirdischen und unterirdischen Bereiche des U-Bahnnetzes sind bisher mit #Mobilfunk unter
    welchem Standard ausgebaut worden?
    2
    Zu 1.: Die oberirdischen Bereiche des U-Bahnnetzes werden von den #Mobilfunknetzbetreibern
    Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone zu 100% mit 2G-Mobilfunk, zu
    100% mit 4G/ LTE-Mobilfunk und zu ca. 94% mit 5G-DSS bzw. 5G-Mobilfunk versorgt.
    Bei den Werten zur 5G-Mobilfunkversorgung handelt es sich um summarische Werte über
    alle Mobilfunknetzbetreiber, so dass die Werte der einzelnen Netzbetreiber ggf. geringer
    ausfallen.
    #Unterirdisch sind die #Netzbetreiber unterschiedlich beteiligt. Das #GSM-Netz wird von der
    Deutschen #Telekom und #Vodafone betrieben und die #Telefónica ist auf das Netz aufgeschaltet.
    Das #LTE-Netz wird von der Telefónica betrieben und ist Bestandteil des aktuellen
    Ausbaus.
    Zukünftig entfällt das von der Telekom und Vodafone betriebene GSM-Netz und wird
    durch ein gemeinschaftlich genutztes Mobilfunknetz abgelöst, welche 2G und 4G/ LTEMobilfunkversorgung
    bietet. Die Erweiterung des in Aufbau befindlichen gemeinschaftlich
    genutzten Mobilfunknetzes auf 5G-Mobilfunk ist gegenwärtig in Planung.
  2. Welche ober- und unterirdischen U-Bahnbereiche sind bis heute nicht mit Mobilfunk ausgestattet? Aus
    welchem Grund konnte dies bis jetzt noch nicht erfolgen?
    Zu 2.: Die 5G-Mobilfunkversorgung der oberirdischen U-Bahnbereiche (siehe Antwort auf
    Frage 1) wird bis 2025 vollständig erfolgen. Die Versorgung der oberirdischen U-Bahnbereiche
    mit 2G und 4G/ LTE-Mobilfunk erfolgt bereits heute flächendeckend.
    Die LTE-Mobilfunkversorgung der unterirdischen U-Bahnbereiche wird gegenwärtig im
    Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts der Telefónica und der BVG aktiv vorangetrieben.
    Zwischenzeitlich überlässt Telefónica bereits jetzt eigene Mobilfunkkapazitäten der Vodafone
    und die Deutsche Telekom zur Nutzung, um den Zeitraum bis zur Fertigstellung zu
    überbrücken.
    Das Projekt des LTE-Mobilfunkausbaus für alle Mobilfunknetzbetreiber in der Berliner UBahn
    erfolgt in vier Umsetzungsgebieten, welche nach den Standorten der sogenannten
    BTS-Hotels benannt sind, welche die abgesetzten Sende- und Empfangseinheiten versorgen
    (Franz-Mett-Straße, Schlosserweg, Müllerstraße und Motardstraße). Dabei erfolgen
    sowohl eine Erweiterung als auch eine Verdichtung. Die Erweiterung stellt dabei die Umrüstung
    der Bestandssystems dar. Die Verdichtungen sind notwendig, um für die zukünftig
    3 Netzbetreiber (Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone) dieselbe hohe Qualität
    auf der Mobilfunkanlage gewährleisten zu können.
    Der erste von vier Bereichen wurde im Februar 2022 (BTS-Hotel Franz-Mett-Straße) abgeschlossen.
    Der Umsetzungsbereich Schlosserweg ist im November 2022 durch das
    Projekt fertiggestellt, es fehlt nur noch die Aufschaltung der Netzbetreiber Deutsche Telekom
    und Vodafone.
    Der Bereich Müllerstraße wird nach aktueller Planung bis Mitte 2023 und der letzte Bereich
    Motardstraße wird 2024 umgesetzt sein.
    Die Telefónica und BVG befinden sich in Abstimmung mit allen Beteiligten, um zukünftig
    auch eine 5G-Mobilfunkversorgung zu ermöglichen.
    3
    Die originäre Planung im Projekt basierte auf Planungsprämissen, die aus einem Projekt
    aus 2015 stammen. Diese Prämissen haben sich deutlich wg. des hohen Sanierungsaufwands
    der U-Bahntunnel und paralleler Vorhaben verändert. Zusätzlich kamen unvorhergesehene
    Themen, wie z.B. Artenschutz (Zauneidechse) und Kampfmittelräumdienst,
    hinzu.
    Seit 2020 stellt die Corona-Pandemie und seit diesem Jahr auch die wirtschaftlichen Verwerfungen
    durch den Angriff Russlands auf die Ukraine den Netzausbau in der U-Bahn
    vor weitere Herausforderungen, u.a. durch krankheitsbedingte Ausfälle beim technischen
    Personal der zuständigen Dienstleister sowie verzögerte Materiallieferungen.
  3. Welche Funklöcher gibt es bzgl. Mobilfunk noch zu beheben? Wie ist diesbezüglich die Planung?
    Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 2.
  4. Wie ist der aktuelle Stand der zugehörigen Antrags-und Genehmigungsverfahren?
    Zu 4.: Im Rahmen des Projekts des LTE-Mobilfunkausbaus für alle Mobilfunknetzbetreiber
    in der Berliner U-Bahn sind Genehmigungen der Technischen Aufsichtsbehörde über Straßenbahn
    und U-Bahnen (TAB) erforderlich. Diese werden entsprechend des Ausbaus der
    einzelnen Abschnitte (siehe Antwort zu Frage 2) eingeholt. Die TAB ist organisatorisch der
    Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) zugeordnet.
  5. Was hat der Senat getan und was denkt der Senat zu tun, um die Prozesse zu beschleunigen?
    Zu 5.: Der Senat hat sich für eine effiziente Zusammenarbeit von BVG und TAB eingesetzt,
    so dass die Genehmigungsprozesse gegenwärtig effizient ablaufen und keine weitere Beschleunigung
    möglich ist. Die knappen personellen Ressourcen und der weitgespannte
    Aufgabenbereich der TAB aber auch der BVG erfordern aber ein ständiges Augenmerk
    auf die Antragsqualität durch den Antragsteller und effiziente Prüfung durch die TAB.

    Berlin, den 23. November 2022
    In Vertretung
    Tino S c h o p f
    …………………………………………………
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

    www.berlin.de

    https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13875.pdf