Bus: Rückbau der gesetzeswidrigen Busspur auf der Clayallee, aus Senat

25.11.2022

Frage 1:
Welche Maßnahmen hat der Senat nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31.08.2022 zur #Rücknahme des #Bussonderfahrstreifens in der #Clayallee eingeleitet?
Antwort zu 1:
Der Beschluss des VG forderte eine Rücknahme der Vollziehung des Bussonderfahrstreifens, so dass die entsprechenden Verkehrszeichen abgedeckt und die Markierung „#BUS“ durch #Gelbmarkierung #ausgekreuzt wurden.


Frage 2:
Wann werden die vorhandenen Markierungen und Verkehrszeichen entfernt? Bitte begründen.
Antwort zu 2:
Zunächst ist das Ergebnis der Befassung in der Hauptsache abzuwarten, bevor über eine dauerhafte Entfernung oder den Verbleib der Verkehrszeichen entschieden wird.
Frage 3:
Auf welche Summe belaufen sich die Kosten, die im Nachgang des Beschlusses des Verwaltungsgerichts durch Maßnahmen des Senats, die den Bussonderfahrstreifen in der Clayallee betreffen, bisher entstanden sind? Um
welche Maßnahmen handelt es sich?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat folgende Antwort übermittelt:
„Die beauftragte Firma hat für die Gelbmarkierung Kosten in Höhe von 850,80 € in Rechnung gestellt. Die Kosten des Tiefbauamt-Lagerplatzes zum außer Kraft setzen der Schilder belaufen sich auf 398,91 €.“
Frage 4:
Auf welche Summe belaufen sich die Kosten, die durch einen Rückbau des Bussonderfahrstreifens in der Clayallee
entstehen und wie setzen sich diese zusammen?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat folgende Antwort übermittelt:
„Für den Rückbau des Bussonderfahrstreifens würden schätzungsweise Kosten i.H.v. brutto
58.000 € entstehen.
Hierbei wurden die
 Demarkierung der provisorischen Gelbmarkierung
 endgültige Demarkierung des BSF
 die Neu-Markierung des Altzustandes
 Schilderabbau durch die Mitarbeiter des Lagerplatzes des Fachbereichs Tiefbau
berücksichtigt.“
Frage 5:
Wann ist der Widerspruch der Anwohnerinnen und Anwohner gegen die Anordnung der Busspur auf der Clayallee
in der Senatsverwaltung eingegangen und wie wurde mit diesem bisher verfahren?
3
Antwort zu 5:
Dem Senat sind Widersprüche seit Juni 2022 bekannt. Die Prüfung und Bescheidung befindet
sich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Bearbeitung.
Frage 6:
Bis spätestens wann wird der Widerspruch der Anwohnerinnen und Anwohner in der Clayallee bearbeitet?
Antwort zu 6:
Die Widersprüche befinden sich in der regulären Bearbeitung. Die Bescheidung erfolgt
schnellstmöglich und voraussichtlich noch im laufenden Kalenderjahr.
Frage 7:
Wie lange dauert die Bearbeitung von Anwohnereinsprüchen durch die Senatsverwaltung a) im Durchschnitt und b)
maximal?
Antwort zu 7:
Der Senat führt zur Dauer von Widerspruchsverfahren zu einem Verwaltungsakt der
Straßenverkehrsbehörde gemäß § 67 Abs. 2 ASOG Berlin keine Statistik. Im Übrigen sind
allgemeingültige und pauschalisierende Aussagen nicht möglich, weil sich die Verfahrensdauer
nach der Lage des Einzelfalles richtet.
Frage 8:
Welche Bedeutung misst der Senat den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner in der Clayallee bei?
Antwort zu 8:
Der Senat berücksichtigt im Rahmen seiner Ermessensausübung bei der Regelung und Lenkung
der Verkehre entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung die Interessen aller
Verkehrsteilnehmenden, soweit diese mit den Belangen des Straßenverkehrsrechts in Einklang zu
bringen sind.
Frage 9:
Ist der Senat nach wie vor der Auffassung, dass die örtlichen Verhältnisse in der Clayallee einen
Bussonderfahrstreifen notwendig machen? Bitte begründen.
4
Frage 10:
Besteht aus Sicht des Senats in der Clayallee eine besondere Gefahrenlage? Bitte begründen.
Antwort zu 9 und 10:
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/13208.
Frage 11:
Plant der Senat, im Falle der Clayallee Abweichungen von der in den Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrsordnung genannten Mindestfrequenz von 20 Bussen pro Stunde zu begründen? Welche Schritte sind
hierfür erforderlich?
Antwort zu 11:
Zunächst ist das Ergebnis der Befassung in der Hauptsache abzuwarten, bevor Konsequenzen
für das weitere Vorgehen gezogen werden.

Berlin, den 22.11.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de