Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass die #Straßenbahn-Südtangente (#Schöneweide – #Marienfelde (– #Steglitz)) des Zielnetztes 2050 vom Bündnis Pro Straßenbahn, das auch Grundlage der #Zielnetzerarbeitung des Senats sein wird, am #S-Bahnhof #Buckower Chaussee die #Dresdner Bahn queren soll?
Antwort zu 1:
Dies ist dem Senat bekannt. Ebenso ist die Maßnahme im #Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) sowie dem #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#StEP MoVe) als weiterer Bedarf mit Realisierungshorizont nach 2035 enthalten.
Frage 2:
Werden die Umbauten des Bahnübergangs (Brückenbau) am S-Bahnhof Buckower Chaussee im Zuge des
Ausbaus der Dresdner Bahn die spätere Querung der Straßenbahn ermöglichen?
Antwort zu 2:
Zum Zeitpunkt der Planfeststellung (Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017) gab es seitens
des Landes Berlin keine planerische Grundlage, um die Deutsche Bahn zur Berücksichtigung
entsprechender Vorhaltemaßnahmen zu verpflichten. Dafür ist auch die Aufnahme in den
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Nahverkehrsplan (NVP) nicht ausreichend. Die planerische Berücksichtigung bzw. bauliche
Umsetzung einer Straßenbahntrasse ist mit der derzeitigen Planung und Umsetzung durch die
Deutsche Bahn daher nicht vorgesehen.
Im Frühjahr 2022 wurden in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und
Klimaschutz in Planung befindliche oder laufende Brückenbau-Vorhaben auf Konflikte mit im
Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) bzw. dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr
(StEP MoVe) enthaltenen Straßenbahnprojekten untersucht. Das Projekt am S-Bahnhof
Buckower Chaussee wurde in diesem Zuge für eine vertiefte Untersuchung identifiziert. Das
Ergebnis wird für Ende August erwartet. Anschließend kann beurteilt werden, ob bei späteren
Straßenbahnplanungen die Trasse über die Brücke verlaufen kann, oder in den Planungen eine
alternative parallele Querung der Dresdner Bahn verfolgt wird.
Berlin, den 19.07.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de