Frage 1:
Wann soll die #Seilbahn in #Marzahn-Hellersdorf Teil des öffentlichen Nahverkehrs betrieben durch die
#BVG und Teil des Tarifverbundes #VBB werden?
Frage 2:
Welches sind die nächsten #Planungsschritte, um die Seilbahn als Bestandteil der o.g.
Rahmenbedingungen (Betrieb durch BVG, Teil des VBB) zu etablieren?
Frage 3:
Gibt es bereits Gespräche mit der BVG?
a. Wenn ja, mit welchem Inhalt und welcher Zielsetzung?
b. Wenn nein, warum nicht und sind welche angedacht?
Frage 4:
Gibt es bereits Gespräche mit dem VBB?
Frage 5:
Welche zusätzlichen fachlichen #Qualifikationen benötigt das #Personal der BVG, um die Seilbahn
betreiben zu können?
Frage 6:
Welchen zeitlichen Vorlauf benötigt die BVG um ihr Personal entsprechend zu qualifizieren, damit
es die Seilbahn mit betreiben kann?
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Frage 7:
Sind #Anbindungen an bestehende ÖPNV-Strukturen in Marzahn-Hellersdorf geplant? Wenn ja,
welche Art der Anbindungen an welche Strukturen sind vorgesehen?
Frage 8:
Welche #Zeiten und #Taktungen zur #Personenbeförderung soll die Seilbahn als Bestandteil des
öffentlichen Nahverkehrs anbieten?
Frage 9:
Wieviel Personal wäre zur Bewerkstelligung des erhöhten Angebots notwendig?
Frage 10:
Welche Kosten würden durch den erhöhten Personalbedarf entstehen?
Frage 11:
Wie würden die jährlich zusätzlich entstehenden Personalkosten finanziert werden?
Frage 12:
Welche weiteren Standorte für weitere Seilbahnen in Berlin sind in der Überlegung des Senates?
Frage 13:
Welche Kriterien muss ein potenzieller Standort erfüllen, um eine Seilbahn errichten zu können?
Antwort zu 1 bis 13:
Wie bereits in der Antwort vom 03.12.2021 zu den Fragen 1 bis 3, 9 und 12 zur
Schriftlichen Anfrage Nr. 19/10169 ausgeführt, gibt es bisher keinen #Beschluss zu
einem #Wechsel des Betreibers der Seilbahn. Grundvoraussetzung hierfür wäre die
zusätzliche Finanzierung der damit verbundenen Kosten sowie die
Gegenfinanzierung der entfallenden Einnahmen für die Seilbahnnutzung aus dem
bisherigen Kombiticket der Gärten der Welt durch die Anerkennung von VBB-Fahrscheinen. Siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 5 bis 8 und 11 der
o.g. Schriftlichen Anfrage sowie zu Frage 9 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25921.
Die konkret erforderlichen #Mehraufwendungen hängen zudem in erheblichem
Umfang vom letztlich gewählten Betriebs- und Eigentumsmodell sowie den
gewünschten Betriebszeiten ab. Hierdurch können sich gegenüber den in der
Anfrage Nr. 19/10169 genannten Finanzierungsbedarfen noch beträchtliche
Änderungen ergeben
Angesichts der vielfältigen finanziellen Herausforderungen der nächsten Jahre
bleibt daher zunächst der Beschluss über den #Doppelhaushaltsplan 2022/23
abzuwarten, welcher den Handlungsrahmen für die nächsten zwei Jahre darstellt.
Da die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) der vorhandenen Seilbahn zudem kaum
verkehrliche Bedeutung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zumisst (siehe
Antwort zu Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/10169), hat sie sich bisher auch
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nicht mit den erfragten Details z. B. zur fachlichen Qualifikationen von Personal
befasst. Für eine Integration in den VBB-Tarif ist der Betrieb durch die BVG jedoch
ohnehin nicht ausschlaggebend.
Zu den Prüfkriterien für Art und Umfang des Einsatzes von Seilbahnen im ÖPNV sind
im Nahverkehrsplan (NVP) 2019–2023 Festlegungen getroffen, die nach bisheriger
Einschätzung bislang durch die Seilbahn in den Gärten der Welt nicht erfüllt sind.
Eine #Integration in den ÖPNV wäre daher im Zuge der Neuerstellung des #NVP
2024–2028 einzuplanen mit Prüfung und Bewertung von Betriebsmodellen,
Angebotszeiten sowie der Einbindung in bestehende ÖPNV-Angebote.
Zu Erwartungen an bauliche Verknüpfungen wird allerdings auf die Antwort zu
Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22098 hingewiesen, wonach das
erforderliche Planfeststellungsverfahren seinerzeit innerhalb der geplanten
Flächenkulisse der „IGA Berlin 2017“ durchgeführt wurde. Eine fußläufige und
barrierefreie Anbindung an die U-Bahnlinie 5 wurde hierbei als Grundvoraussetzung
aufgenommen. Eine bauliche Verbindung der fußläufig erreichbaren Seilbahn war
nicht geplant.
Im kommenden NVP 2024–2028 werden daher die Möglichkeiten und Schritte zur
Integration in den ÖPNV geprüft werden müssen. Genauso sind die Kriterien für die
in den Richtlinien der Regierungspolitik beschlossene #Potentialstudie für weitere
Seilbahnen festzulegen. Grundsätzlich sind die im beschlossenen NVP genannten
Kriterien weiterhin aktuell. Sie werden im Zuge der Erstellung des NVP 2024–2028
überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Frage 14:
Welche #Bundesmittel stünden zur #Errichtung weiterer Seilbahnen zur Verfügung?
Frage 15:
Welche #Landesmittel stünden zur Errichtung weiterer Seilbahnen zur Verfügung?
Antwort zu 14 und 15:
Es ist nicht bekannt, dass hierfür Bundesmittel zur Verfügung stünden. Die
Planungen des Landeshaushalts sehen nach hiesigem Kenntnisstand ebenfalls
keine Mittel zur Errichtung weiterer Seilbahnen vor. Die wesentlich größeren
Kostenblöcke stellen zudem die jährlich neu aufzubringenden #Betriebskosten dar.
Berlin, den 22.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de