Straßenverkehr: Sperrung des Britzer Tunnels zu Wartungszwecken, aus Senat

Frage 1:
Wie oft war der #Britzer #Tunnel in diesem Jahr bereits abends/nachts zu #Wartungszwecken #gesperrt?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Planmäßige Sperrungen fanden viermal jeweils innerhalb einer Woche in den Nächten
von Montag bis Freitag statt. Eine weitere Sperrung ist in der Kalenderwoche 43
vorgesehen.“
Frage 2:
An wie vielen Abenden war der Britzer Tunnel in den letzten fünf Jahren jeweils gesperrt? (Bitte die
Gesamtzahl der Sperrungen für die jeweiligen Jahre nennen)
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Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„In den letzten fünf Jahren war der Tunnel jährlich planmäßig jeweils viermal innerhalb
einer Woche in den Nächten von Montag bis Freitag gesperrt.“


Frage 3:
Welche Wartungsarbeiten machen die jeweiligen Vollsperrungen erforderlich?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„#Reinigung der Tunnelwände, #Beleuchtung, #Notrufstationen, Türen, #Verkehrsschilder,
#Kameras usw.
#Wartung, #Prüfung und #Reparatur der gesamten technischen Ausstattung, wie
#Verkehrstechnik, #Messtechnik, #Lüftung, #Hydranten, #Videotechnik, #Beleuchtung,
Verkehrsüberwachung (Blitzer), #Unfallschadenbeseitigung und #Fahrbahnreparaturen.
Diese Arbeiten werden innerhalb des gesperrten Bereichs auch im #Tunnelvorfeld
einschließlich AD Neukölln durchgeführt.“
Frage 4:
Wann beginnen die Vollsperrungen zeitlich frühestens und wann sie sie spätestens beendet?
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die planmäßigen Sperrungen werden jeweils in der Zeit von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr
durchgeführt.“
Frage 5:
Hat die Wartungsintensität und damit die Zahl der Sperrungen in den letzten Jahren zugenommen? Wenn ja,
warum und wie kann dem entgegengewirkt werden?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Ja, der Aufwand an Reparaturen und Erneuerungen hat auf Grund des Alters der
Tunneltechnik zugenommen. Eine grundlegende, zusammengefasste Erneuerung der
technischen Ausstattung ist bereits in der Erarbeitung.“
Frage 6:
Wie ist es zu erklären, dass der Tunnel bspw. sowohl am Abend des 16.08.2021 als auch des 17.08.2021
gesperrt war und somit gleich zwei Tage nacheinander diese Verkehrsbehinderung bestand?
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Antwort zu 6:
Die AdB teilt dazu mit:
„Diese beiden Sperrungen waren Teil der o. g. planmäßigen Vollsperrungen.“
Frage 7:
Wonach richtet es sich, ob beide Tunnelröhren oder nur jeweils eine Richtung gesperrt wird?
Antwort zu 7:
Die AdB teilt dazu mit:
„Da sich der Reparatur- und Erneuerungsaufwand erhöht hat, müssen die Sperrungen
entsprechend ausgeweitet werden. Bestimmte Prüf- und Testvorgänge sind nur im
Zusammenhang für beide Tunnelröhren möglich.“
Frage 8:
Hält es der Senat für sinnvoll, den abendlichen, immer noch recht starken Verkehr auf den dann total
überlasteten Nebenstraßen im Stau stehen zu lassen, anstelle hier etwa durch das Ausschalten der Ampeln
oder eine vorübergehend geänderte #Ampelschaltung den Verkehrsfluss etwa auf der Gradestraße deutlich
zu beschleunigen?
Frage 9:
Woran scheitert eine intelligente Verkehrslenkung bisher und wie kann diese künftig auf den
Umleitungsstrecken gewährleistet werden, damit nicht zum Teil Zeitverluste von bis zu einer halben Stunde
bis zur Wiederauffahrt auf die Autobahn an der Anschlussstelle Späthstraße entstehen?
Antwort zu 8 und 9:
Grundsätzlich können die vorhandenen Umleitungsstrecken den Autobahnverkehr
kapazitätsbedingt nicht ausreichend aufnehmen. Die Stadtstraßen sind nicht für den
übergeordneten Verkehr ausgelegt und dienen in der Regel nicht dessen Bewältigung. Der
Fokus der Verkehrssteuerung kann zudem nicht ausschließlich auf den Autobahnverkehr
ausgerichtet werden, sondern umfasst auch die Berücksichtigung der Verkehre des
Umweltverbundes. Im Rahmen der Steuerung der Lichtsignalanlagen wird insbesondere
auf Grundlage der technischen und rechtlichen Möglichkeiten die Abwickelung des
Verkehrs auf den Umleitungsstrecken gewährleistet. Ein Abschalten der
Lichtsignalanlagen ist dabei im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit an
den Knotenpunkten und Berücksichtigung aller Verkehrsträger keine Option.
Berlin, den 25.10.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de