Tagelang war das #Schienennetz im Februar nach Schneefällen nicht #befahrbar. Wenn die Bahn die Strecken künftig nicht schneller frei bekommt, drohen Strafen.
Nach Störungen durch winterliche #Witterung muss die Deutsche Bahn ihre Strecken künftig spätestens nach 24 Stunden wieder #befahrbar machen. Das geht aus einem Beschluss der #Bundesnetzagentur hervor. Demnach muss die Bahn entsprechende Regelungen innerhalb eines Jahres in ihren #Nutzungsbedingungen aufnehmen, andernfalls droht ein #Zwangsgeld von 100.000 Euro.
Gelingt der Bahn keine #Streckenfreigabe innerhalb eines Tages, muss sie nach dem Beschluss belegen, dass dies #objektiv ausgeschlossen war. Bahn-Konkurrenten, die ebenfalls diese Strecken nutzen, hatten sich …