Geld verplempert bei Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG)-Mitteln?
Ereignis
Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach der Verwendung von Mitteln aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) für Berliner Schienenverkehrsprojekte. Der Senat erläuterte, dass die Mittel nicht dem Land Berlin direkt zufließen, sondern projektbezogen über die DB AG vergeben werden. Mehrere vorgesehene Projekte konnten wegen Verzögerungen der Bahn bislang nicht umgesetzt werden, sodass Mittel auf spätere Förderzeiträume übertragen wurden. 【1-7df1dc】
Details
Quelle: Drucksache 15/11697, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【1-7df1dc】
Geld verplempert bei Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG)-Mitteln? 【1-7df1dc】
Ich frage den Senat:
- In welchen Jahren wurden dem Land Berlin Gelder in welcher Höhe gemäß BSchwAG zur Verfügung gestellt?
-
Für welche Maßnahmen wurden diese Gelder in welchen Jahren verwendet (bitte einzeln auflisten)?
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Stehen nicht verausgabte Mittel dem Land Berlin weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung?
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Für welche Projekte sollen die dem Land Berlin weiterhin zur Verfügung stehenden Mittel in welcher Höhe und wann ausgegeben werden? 【1-7df1dc】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt. 【1-7df1dc】
Zu 1.:
Die Mittel nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz werden vom Bund nicht direkt dem Land Berlin, sondern der DB AG zur Verfügung gestellt. Das Land besitzt lediglich ein Vorschlagsrecht für förderfähige Vorhaben. Für Berliner SPNV-Projekte standen beziehungsweise stehen zur Verfügung:
- 1995–1997: ca. 22 Mio. € (43 Mio. DM)
- 1998–2002: ca. 48 Mio. € (94 Mio. DM)
- 2003–2007: ca. 43 Mio. €
【1-7df1dc】
Zu 2.:
Sammelvereinbarung 1995–1997 (SV 5/95)
Vorgesehen waren:
- S-Bahnhof Kolonnenstraße
- S-Bahnhof Buch-Süd
Die Mittel wurden bislang nicht verausgabt, da die Maßnahmen durch die DB AG noch nicht umgesetzt wurden. Eine Übertragung in spätere Förderzeiträume wurde vereinbart. 【1-7df1dc】
Sammelvereinbarung 1998–2002 (SV 5/98)
Vorgesehen waren:
- Trassenfreihaltung Ostbahn im Bereich Ostkreuz
- Vorleistungen Karower Kreuz
Auch diese Vorhaben konnten wegen zeitlicher Verzögerungen der Bahn nicht umgesetzt werden. 【1-7df1dc】
Zusätzlich waren etwa 43,5 Mio. € für die Grundsanierung der Berliner S-Bahn vorgesehen. Die DB AG teilte jedoch 2001 mit, dass diese Mittel hierfür nicht benötigt würden. Die freigewordenen Mittel sollten nach Vorschlag Berlins für die Mehrkosten eines Tunnels der Dresdner Bahn in Lichtenrade verwendet werden. Dies wurde durch den Bund abgelehnt. 【1-7df1dc】
Sammelvereinbarung 2003–2007 (SV 5/03)
Angemeldet wurden:
- Reaktivierung der Ostbahn/Wriezener Bahn zwischen Lichtenberg und Ostkreuz
- Trassenfreihaltung Ostbahn im Bereich Ostkreuz
- Vorleistungen Karower Kreuz
- Restfinanzierung der Tunnelmehrkosten der Dresdner Bahn
【1-7df1dc】
Zu 3.:
Nicht verausgabte Mittel stehen Berlin nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Grundsätzlich fließen solche Mittel an den Bund zurück. Nur durch besondere Vereinbarungen zwischen Bund, Land und DB AG können Mittel in spätere Förderzeiträume übertragen werden. 【1-7df1dc】
Zu 4.:
Die bereits vorgesehenen Projekte aus den Fördervereinbarungen bleiben bestehen. Über die weitere Verwendung der frei gewordenen Mittel für die ursprünglich geplanten Tunnelmehrkosten der Dresdner Bahn wollte der Senat gesondert entscheiden und anschließend Verhandlungen mit Bund und Bahn aufnehmen. 【1-7df1dc】
Berlin, den 20. August 2004
In Vertretung
Maria Krautzberger
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.