S-Bahn: Vertragsunterzeichnung verzoegert sich wegen neuer Trassenpreise der DB Netz

Verkehrsvertrag mit der Bahn – Folgen des vertragslosen Zustandes

Ereignis

Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach den Gründen für die verzögerte Unterzeichnung des bereits paraphierten S-Bahn-Verkehrsvertrages. Der Senat erklärte, dass zunächst die rechtlichen Folgen eines geänderten Trassenpreissystems der DB Netz AG geprüft werden mussten. Trotz fehlender Vertragsunterzeichnung würden S-Bahn Berlin GmbH und Land Berlin bereits entsprechend den vereinbarten Vertragsinhalten handeln. 【2-91a61c】

Details

Quelle: Drucksache 15/11696, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-91a61c】

Verkehrsvertrag mit der Bahn – Folgen des vertragslosen Zustandes 【2-91a61c】

Ich frage den Senat:

  1. Aus welchen Gründen hat der Senat den paraphierten Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH nicht wie beabsichtigt im Juni 2004 unterzeichnet?

  2. Wann und unter welchen Voraussetzungen ist beabsichtigt, den Vertrag zu unterzeichnen?

  3. Welche Auswirkungen hat die fortdauernde Nichtunterzeichnung auf die Verkehrsleistungen der S-Bahn Berlin GmbH?

  4. In welcher Weise und wann will der Senat die strittigen Trassenpreise für das Berliner S-Bahnnetz überprüfen lassen?

  5. Welche Auswirkungen hat die Nichtunterzeichnung auf den Vertrag mit der DB Regio AG und wann soll dieser Vertrag unterzeichnet werden? 【2-91a61c】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt. 【2-91a61c】

Zu 1.:

Die Vertragsunterzeichnung konnte zunächst nicht erfolgen, weil die rechtliche Prüfung der Auswirkungen eines von der DB Netz AG geänderten Trassenpreissystems abgeschlossen werden musste. 【2-91a61c】

Zu 2.:

Nachdem eine Protokollnotiz zum Schutz der Rechte der Länder gegenüber späteren Trassenpreisänderungen vorlag, beauftragte der Senat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Vertragsabschluss. 【2-91a61c】

Zu 3.:

Sowohl die S-Bahn Berlin GmbH als auch das Land Berlin handeln bereits entsprechend den im paraphierten Vertrag vereinbarten Rechten und Pflichten. Dazu gehören die Leistungserbringung, die Finanzierung und das Vertragscontrolling. 【2-91a61c】

Zu 4.:

Der Senat beabsichtigt, die Trassenpreiserhöhung formell zu beanstanden und Zahlungen gegebenenfalls nur unter Vorbehalt zu leisten. Anschließend soll geprüft werden, ob rechtliche Schritte zur Rückforderung möglich sind. 【2-91a61c】

Zu 5.:

Auch die DB Regio AG handelt bereits nach den vorgesehenen Vertragsregelungen. Die Vertragsunterzeichnung soll zeitgleich mit dem S-Bahn-Vertrag erfolgen. 【2-91a61c】

Berlin, den 20. August 2004

In Vertretung

Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-91a61c】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.