www.berlin.de
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
- Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2018 Berlin?
Zu 1.:
Der durch die Polizei Berlin eingesetzte Gerätebestand kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
2018 | |
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen | 29 |
Mobile #Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (#Radarfahrzeuge) | 21 |
Mobile #Videonachfahrsysteme (#Videofahrzeuge) | 23 |
#Handlasermessgeräte | 56 |
- An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?
Zu 2.:
Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:
Standort | Art der Überwachungsanlage |
Lindauer Allee / Roedernallee | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
Kaiserdamm / Messedamm | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
Mollstraße / Otto-Braun-Straße | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
Kurfürstenstraße / An der Urania | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
Potsdamer Straße / Bülowstraße | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
Elsenstraße / Puschkinallee | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
Adlergestell / Otto-Franke-Straße | Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage |
A 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen) | Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte) |
Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.
- Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?
Zu 3.:
Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei potentielle Errichtungsstandorte für automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.
- Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?
Zu 4.:
Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich.
- Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 5.:
Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit wird eine intensivierte Auslastung der mobilen
Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung
des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.
Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung
Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport