Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2018 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es 2018 Berlin?

Zu 1.:

Der  durch  die  Polizei  Berlin  eingesetzte  Gerätebestand  kann  der  nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

  2018
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 29
Mobile #Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (#Radarfahrzeuge) 21
Mobile #Videonachfahrsysteme (#Videofahrzeuge) 23
#Handlasermessgeräte 56
  • An welchen Standorten sind im Jahr 2018 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?

Zu 2.:

Im Jahr 2018 wurden an nachfolgenden Standorten #Überwachungsanlagen installiert:

Standort Art der Überwachungsanlage
Lindauer Allee / Roedernallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kaiserdamm / Messedamm Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Mollstraße / Otto-Braun-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Kurfürstenstraße / An der Urania Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Potsdamer Straße / Bülowstraße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Elsenstraße / Puschkinallee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
Adlergestell / Otto-Franke-Straße Kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage
A 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (2 Geräte)

Die erforderlichen Stromanschlussarbeiten für die kombinierten Überwachungsanlagen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme erfolgte noch nicht.

  • Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2019?

Zu 3.:

Nach gezielter stadtweiter Analyse der deliktsbezogenen Verkehrsunfalllage wurden zwei                       potentielle                Errichtungsstandorte                  für                automatische Verkehrsüberwachungsanlagen für das Jahr 2019 ermittelt. Derzeit laufen Sondierungsverfahren für den Tiergartentunnel und Tunnel Flughafen Tegel. Eine verbindliche Entscheidung zu beiden Standorten steht jedoch noch aus.

  • Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?

Zu 4.:

Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2018 erst ab Anfang März 2019 möglich sind, sind eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2018 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich.

  • Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?

Zu 5.:

Im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit  wird eine intensivierte Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen grundsätzlich angestrebt. Dies lässt sich insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden, vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt), unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) und die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes (z. B. Falschparkende auf Radverkehrswegen) nicht durchgängig realisieren.

Berlin, den 28. Februar 2019 In Vertretung

Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Abgeblitzt – Entwicklung und aktueller Stand der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. wie viele Anlagen zur mobilen #Geschwindigkeitsüberwachung welches konkreten Modells verfügt das Land Berlin (inklusive nachgelagerte Behörden und Einrichtungen)? Wie hat sich der Bestand seit dem 01.01.2000 jährlich entwickelt? Wer betreibt diese Anlagen jeweils?

 

Zu 1.:

Die Polizei Berlin verfügt gegenwärtig über 21 #Radarfahrzeuge, 23 #Videofahrzeuge (ausgestattet mit Geschwindigkeitsmesstechnik zum Nachfahren) und 57 #Handlasermessgeräte. Die Messgeräte werden ausschließlich in der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.

 

Messtechnik

Anzahl / Modellbezeichnung

Radarfahrzeuge

10 x  Vitronic Poliscan Speed mobil

 

6 x  Jenoptik Multanova 6F digital

 

5 x  Vitronic Poliscan FM 1

 

Videofahrzeuge

23 x

ProViDa 2000 modular

 

Handlasermessgeräte

49 x

7 x

1 x

Riegl FG 21-P Robot LAVEG LeivTec XV 3

 

Die Bestandsentwicklung ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

 

 

Jahr

Radar- fahrzeuge

Handlaser- messgeräte

Nachfahr- messtechnik (erst ab 2009 ausschl.

Videofahrzeuge)

2000

18

19

 

2001

18

21

 

 

2002

18

21

nicht valide recherchierbar

2003

17

21

2004

17

21

2005

17

21

2006

22

68

44

2007

22

63

42

2008

22

61

37

2009

22

62

21

2010

22

62

21

2011

22

62

21

2012

21

61

22

2013

21

61

20

2014

20

61

20

2015

22

61

22

2016

22

61

22

2017

21

56

23

2018

21

57

23

Quelle: Aktenlage PolPräs, PPr St II 4

 

  1. viele Geschwindigkeitsüberschreitungen sind an der jeweiligen Anlage seit dem Jahr 2007 jährlich festgestellt worden?

 

Zu 2.:

Die Anzahl der registrierten Überschreitungen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

 

Jahr

Radarfahrzeuge

Handlasermessgeräte

Nachfahrmesstechnik

2007

727.272

78.116

16.303

2008

476.270

62.159

8.303

2009

534.654

46.799

5.578

2010

520.567

51.879

4.211

2011

660.499

53.925

4.231

2012

704.224

54.332

4.750

2013

609.618

55.687

3.780

2014

599.371

66.595

2.899

2015

538.759

65.420

2.471

2016

540.082

62.628

2.769

2017

464.050

68.512

3.309

Quelle: GÜ-Datenbank, Dir E BVkD VSD 3, mit Erfassungsstand 04.05.2018

 

  1. Jahr 2007 jährlich generiert worden?

 

Zu 3.:

Eine gerätespezifische Auswertung ist für die mobile Überwachungstechnik nicht möglich. Wegen periodisch notwendiger Datenauslagerungen kann eine Gesamtsumme auch nur für das Vorjahr genannt werden. Im Jahr 2017 wurden im Zusammenhang mit Messungen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung insgesamt 9.045.448,18 Euro an Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldverfahren erzielt.

 

  1. Welche gegenüber?

 

Zu 4.:

Die Betriebskosten im Jahr 2017 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

Messtechnik

Betriebskosten in Euro

Bemerkungen

Radarfahrzeuge

45.396,65

Instandhaltung und Betriebs-/Kraftstoffe

Videofahrzeuge

38.142,09

Handlasermessgeräte

2.380,50

Reparaturen beim Hersteller

Quelle: ZAMIK SE TL A, Ausgabenübersicht SE TL B jeweils mit Erfassungsstand 30.05.2018

 

Die  Gesamtkosten  für  den  Betrieb  der  mobilen  Geschwindigkeitsüberwachungs- geräte im Jahr 2017 betrugen ca. 85.919 Euro.

 

 

Berlin, den 04. Juni 2018 In Vertretung

 

 

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsmessungen seit 2010, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele stationäre und wie viele mobile #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es jeweils in den Jahren 2010 bis einschließlich 2014? Zu 1.: Durch die Polizei Berlin wurde im genannten Zeitraum folgendes Überwachungsgerät eingesetzt: Jahr stationäre Anlagen zur Gescliwindig- keitsmessimg * Geschwindigkeits- messfahrzeuge (#Radarfahrzeuge) Videonachfahr- systeme (#Videofahrzeuge) Handlaser 2010 5 22 21 62 2011 6 22 21 62 2012 9 21 22 61 2013 12 21 20 61 2014 14 20 20 61 * Die Zunahme der stationären Anlagen resultiert aus-schließlich aus der Modernisierung älterer analoger Rot-lichtüberwachungsanlagen, die digitalisiert und seit 2011 technisch mit einem zusätzlichen Geschwindigkeitsüber-wachungsmodul kombiniert werden. 2. Wie ist die Auslastung der stationären und der mo-bilen Überwachungsanlagen, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen) in den Jahren 2010 bis einschließlich 2014 verändert? Zu 2.: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsan-lagen werden grundsätzlich täglich und über 24 Stunden betrieben. Unterbrechungen resultieren lediglich aus War-tungs- und Reparaturarbeiten sowie etwaigen Baustellen am Überwachungsstandort. Für die Videofahrzeuge werden die Einsatzzeiten zur Geschwindigkeitsüberwachung nicht gesondert erfasst, weil die Fahrzeuge in vielfältiger Weise zur Verkehrsun-fallbekämpfung eingesetzt werden. Für das mobile Geschwindigkeitsüberwachungsgerät (Radarfahrzeuge und Handlaser) wurden folgende – zur besseren Übersichtlichkeit auf volle Stunden gerundete – Einsatzzeiten erfasst: Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (Radarfahrzeuge) Monat 2010 2011 2012 2013 2014 Januar 1.416 2.644 2.084 1.839 2.578 Februar 1.217 1.804 2.099 1.807 2.140 März 2.297 2.118 2.105 1.855 2.275 April 2.054 2.004 2.519 2.055 2.282 Mai 1.665 2.489 2.298 2.037 1.851 Juni 1.846 1.965 2.259 2.106 2.006 Juli 2.130 2.219 2.462 2.602 1.921 August 2.230 2.499 2.248 2.515 2.030 September 1.852 1.690 2.208 2.151 2.117 Oktober 2.029 1.561 2.349 2.324 1.651 November 2.094 1.956 2.274 2.163 1.804 Dezember 1.124 1.498 1.468 2.087 1.812 Gesamt- stunden 21.954 24.447 26.373 25.541 24.467 #Handlaser Monat 2010 2011 2012 2013 2014 Januar 382 885 1.024 741 671 Februar 864 935 781 894 939 März 1.345 1.470 1.182 774 861 April 1.105 779 1.226 1.519 692 Mai 1.026 1.037 909 940 486 Juni 1.008 957 943 827 611 Juli 1.255 995 1.035 1.185 494 August 1.158 1.323 1.415 1.307 629 September 1.128 831 892 752 1.280 Oktober 666 630 790 1.326 580 November 681 978 771 485 587 Dezember 157 430 252 357 267 Gesamt- stunden 10.775 11.250 11.220 11.107 8.097 3. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Und wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die durchschnittlichen Einsatzzeiten von Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung erhöht werden? Zu 3.: Auch wenn im Rahmen der polizeilichen Ver-kehrssicherheitsarbeit eine intensivere Auslastung der Lasergeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfäl-len wünschenswert wäre, lässt sich dies insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmen-konzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt, Alkohol-/ Drogenbeeinflus-sung) und unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrerin-nen und Radfahrer) nicht durchgängig realisieren. Berlin, den 02. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)