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Frage 1:
Trifft es zu, dass der in der Anfrage 18/22982 vom 13. März 2020 thematisierte #Abbiegepfeil für
#Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke immer noch nicht realisiert wurde? Wenn ja, welchen
Grund gibt es dafür?
Frage 3:
Wann wurde durch wen die für die Umsetzung notwendige Firma beauftragt? Welche Firma ist dies und warum
wurde sie bislang nicht tätig?
Antwort zu 1 und 3:
Ja, das trifft zu. Bedauerlicherweise kam es bei der Klärung der #Finanzierung als
Voraussetzung der zusätzlichen Beauftragung in Verbindung mit durch die Corona-Pandemie bedingten Abstimmungsproblemen und Schwierigkeiten im Prozessablauf zu
erheblichen Verzögerungen. Eine vorläufige Finanzierungsklärung konnte inzwischen
erfolgen. Die #Signalbaufirma, die die Leistungen durchführen wird, ist die Firma. Swarco
Traffic Systems GmbH.
Frage 2:
Wann soll die von Staatssekretär Ingmar Streese bereits für das Frühjahr 2020 versprochene Realisierung
(Freigabe der Unterlagen zur Umsetzung bereits Ende 2019) nun endlich erfolgen?
Antwort zu 2:
Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Schaltung einschließlich des Rechtsvorlaufs
ist nunmehr für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
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Frage 4:
Wer ist für diese massive #Verschleppung eines Routineauftrags konkret verantwortlich und welche
Konsequenzen hat dies für die Mitarbeiter in der Verwaltung oder die beauftragte Firma?
Antwort zu 4:
Eine Beauftragung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die notwendigen Finanzmittel
zur Verfügung stehen. Die aufgetretenen Verzögerungen bei der Klärung sind dabei u.a.
wegen der Vielzahl an Beteiligten keinem einzelnen Mitarbeitenden anzulasten. Die
eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen legt zudem den Fokus
auf verkehrssicherheitsrelevante Projekte, was für den Rechtsabbiegepfeil an der MinnaTodenhagen-Brücke nicht gilt. Die aktuelle #Verkehrsführung und die Schaltung der
#Lichtsignalanlage sind verkehrssicher.
Frage 5:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die Dauer des Verfahrens – die Brücke wurde bereits kurz vor
Weihnachte 2017 eröffnet – nicht zufriedenstellend ist? Wie sollen derartige Abläufe künftig optimiert
werden?
Antwort zu 5:
Diese Auffassung wird grundsätzlich geteilt, die Abstimmungsschwierigkeiten waren in
diesem Fall jedoch vor allem pandemiebedingt.
Berlin, den 19.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz