https://www.vdv.de/presse.aspx?id=105b5fa8-dca9-4e69-ae24-577860ca143a&mode=detail&coriander=V3_1e9c66ee-135a-c331-8873-06f969a5d8a0
Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, begrüßt die Zustimmung der EU-Kommission: „Es ist eine gute Nachricht für das kommende Jahr, dass die #EU-Kommission grundsätzlich der fortentwickelten #Gleisanschlussförderrichtlinie und dem geplanten Inkrafttreten zum März 2021 zugestimmt hat. Gleichzeitig ist es ein gutes Zeichen, dass die bisherige Richtlinie bis einschließlich Februar des neuen Jahres verlängert werden kann. Auf diese Weise können Altanträge abgearbeitet und ein reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Richtlinie gewährleistet werden“, so VDV-Vizepräsident Joachim #Berends. Die Zustimmung hatte die EU-Kommission dem federführenden Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI) mitgeteilt.
Für das erweiterte #Förderprogramm ist gemäß Bundeshaushalt 2021 zunächst ein jährliches Budget von 34 Millionen Euro vorgesehen. „Der Bund ist hier sehr engagiert: Dieser Haushaltsansatz soll künftig schrittweise erhöht werden. Der „normale“ #Gleisanschluss einschließlich der zugehörigen #Umschlaggeräte wird weiterhin mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die neu hinzugekommenen #multimodalen Anlagen einschließlich der zugehörigen Umschlaggeräte werden unter Bedingungen mit bis zu 80 Prozent Förderung unterstützt“, so Berends. Damit werden die wesentlichen Forderungen des VDV im Rahmen der Neuausrichtung der #Gleisanschlussförderung erfüllt. Gleichzeitig schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die erfolgreichen Güter-Verlagerungen von bisher rund 120 Millionen Tonnen von der Straße auf die Schiene und die damit einhergehende Einsparung von 3,3 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen fortgesetzt werden kann.
Auch der Ersatz wird künftig gefördert
Zur Fortentwicklung der Förderrichtlinie zählen unter anderem die Einbeziehung der #Ersatzinvestitionen – einschließlich #Anschlussweiche – um das Schließen bestehender Gleisanschlüsse zu verhindern, multifunktionale Anlagen für den Umschlag von Gütern zwischen Straße und Schiene sowie Zuführungs- und #Industriestammgleise zur Anbindung von Industrie- und Gewerbegebieten. „Weitere wichtige Themen sind die Höhe der Planungskostenpauschale, neue Fördersätze und Förderquoten sowie eine einheitliche #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Ferner soll im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben eine Kumulierung der Förderung mit Landesmitteln ermöglicht werden“, so Berends abschließend.