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Frage 1:
Wie steht der Senat zu ihrem im #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (auf Seite 289) geäußerten Vorhaben,
die #BVG-Fährlinie #F21 von #Schmöckwitz kommend durch die Große Krampe bis nach #Alt-Müggelheim zu
verlängern und dort eine Anbindung an die #Buslinie #X69 herzustellen?
Frage 2:
Gibt es bereits einen offiziellen Prüfauftrag für diese #Fährverbindung?
Frage 3:
Gab es bereits Untersuchungen zur technischen Machbarkeit – Bau von Steganlagen, Befahrbarkeit des
Gewässers #Große Krampe in diesem Bereich?
Antwort zu Fragen 1 bis 3:
Der Nahverkehrsplan enthält für die #Fähre F21 kein Vorhaben, sondern einen Prüfauftrag
für die Idee des ÖPNV-Aufgabenträgers, die #Linienführung bis an das Ende der Großen
Krampe zu verlängern.
Seit der Übernahme des Betriebes der F21 durch den jetzigen Betreiber war die Prüfung
der Machbarkeit dieser Verlängerung Thema in Abstimmungen zwischen Vertretungen
des ÖPNV-Aufgabenträgers, des Bezirks sowie der BVG
Grundvoraussetzung für die Realisierung des Vorhabens wäre, abgesehen von der
grundsätzlichen Befahrbarkeit der Großen Krampe, die notwendige Zuwegung landseitig
sowie die Errichtung eines Steges durch den Bezirk. Auf der Strecke müsste mit dem
vorhandenen Schiff einen Stundentakt gewährleisten werden können.
Zu den Ergebnissen der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung siehe die Antwort zur Frage 5.
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Frage 4:
Wurde bereits eine Probefahrt mit einem der durch die Weiße Flotte Stralsund eingesetzten
solarbetriebenen Fährboote unternommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu Frage 4:
Eine Probefahrt wurde unternommen, die Ergebnisse wurden durch den Vorsitzenden des
Heimatvereins Köpenick e.V., Herrn Stefan Förster, der an der Probefahrt teilgenommen
hat, im Mai 2019 an die BVG übermittelt. Demnach wäre auf Basis der simulierten
Haltezeiten für das Ein- und Aussteigen und der Dauer der Gesamtrundfahrt
(Schmöckwitz bis Schmöckwitz) von 1 h 30 min der Einsatz eines zweiten Fährschiffes bei
einer Verlängerung der Linie erforderlich.
Frage 5.
Mit welchem Takt wäre auf der verlängerten Fährlinie künftig zu rechnen?
Antwort zu Frage 5:
Aufgrund der Ergebnisse der #Probefahrt (s. Frage 4) wurde das Thema erneut in der
bezirklichen Arbeitsgruppe (AG) ÖPNV des Bezirks Treptow-Köpenick aufgerufen. Selbst
unter der optimistischen Annahme, dass sich ein dauerhaft pünktlicher Betrieb realisieren
ließe, wurde im Protokoll der Sitzung vom 19.10.2019 festgehalten:
„Eine Verlängerung der Fähre F21 bis zum Ortskern Müggelheim würde eine erhebliche
Verlängerung der Umlaufzeit der Fähre F21 bedeuten. Da nur ein Fährschiff zur
Verfügung steht, könnte diese Fähre nur noch im 90-Minuten-Takt betrieben werden.
Damit wird die Attraktivität wesentlich reduziert und es wird ein Fahrgastrückgang
erwartet. Aus Sicht der BVG wird daher eine Verlängerung nicht empfohlen.“
Der Aufgabenträger hat in der AG-Sitzung vom 14.09.2020 nochmals bestätigt, dass er die
Einschätzung der BVG teilt.
Im Ergebnis wurde die Idee eine Verlängerung mit noch akzeptablem Stundentakt auch in
der AG verworfen. Maßgeblich dafür war, dass der Einsatz einer zweiten Fähre mit dem
derzeitigen Fährvertrag nicht realisierbar wäre und die heutigen Hauptnutzenden –
Fahrgäste im #Ausflugsverkehr sowie die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausboote
und der wenigen festen Bauten in Krampenburg – eine erhebliche
Angebotsverschlechterung hinnehmen müssten. Eine zusätzliche Beschaffung eines
weiteren #Fährschiffs, das aufgrund des reinen #Saisonbetriebs der F21 ebenfalls nur von
April bis Oktober eingesetzt würde, ist angesichts des insgesamt relativ geringen
Fahrgastaufkommens, das nach der fachlichen Einschätzung des ÖPNV-Aufgabenträgers
auch bei einer Verlängerung überwiegend aus Ausflugsverkehr resultieren würde, nicht
vertretbar. Es bleibt mithin beim 30-Minutentakt der Fährverbindung F 21 als kurze und
direkte Möglichkeit zum Übersetzen über die Dahme.
Berlin, den 20.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz