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Frage 1:
Erfolgte eine schriftliche Dokumentation des oben genannten Vor-Ort-Termins? Wenn ja, welche Punkte
wurden hier notiert und wo ist dieser Bericht nachzulesen?
Antwort zu 1:
Zu den Ergebnissen des oben benannten Vor-Ort-Termins wurde ein Protokoll für interne
Zwecke erstellt. In der nachfolgenden Beantwortung der Fragen 2, 3 und 5 werden alle
wesentlichen Inhalte dieses Protokolls wiedergegeben.
Frage 2:
Welche #Veränderungswünsche haben die Vertreter der AG „Bauen und #Verkehr #barrierefrei“ und der
#Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Rahmen dieses Termins vorgebracht? Welche der
geäußerten Änderungswünsche konnten bisher nicht umgesetzt werden und warum fanden diese bislang
keine Berücksichtigung?
Frage 3:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell am #S-Bahn Prototyp (#Null-Serie) vorgenommen
werden?
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Frage 5:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell an den S-Bahn-Serienfahrzeugen vorgenommen
werden?
Antwort zu 2, 3 und 5:
Im Rahmen des Vor-Ort-Termins am 6. Juli 2017 wurden unter den Anwesenden
zahlreiche Maßnahmen erörtert. Diese werden durch das Herstellerkonsortium
insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit, Zulassungsfähigkeit sowie
entstehender Mehrkosten geprüft. Dabei werden die Umsetzbarkeit sowie die
entstehenden Kosten differenziert nach Vorserien- und Hauptfahrzeugen bewertet. Das
Herstellerkonsortium prüft zudem, inwieweit die Maßnahmen bereits mit Auslieferung der
Vorserienfahrzeuge umgesetzt werden können. Dabei besteht die Prämisse, dass in
jedem Fall ein Terminrisiko für die rechtzeitige Lieferung sowohl der Vor- als auch der
Hauptserie zwingend zu vermeiden ist.
Zu den Maßnahmen:
Auf dem Fußboden in den Mehrzweckbereichen der Endwagen mit TSI-PRMRollstuhlplätzen
(die TSI-PRM ist die europäische Technische Spezifikation für
Interoperabilität für Mobilitätseingeschränkte Personen) sollen ausschließlich
#Rollstuhlpiktogramme verwendet werden (Piktogramme für Fahrrad und Kinderwagen
entfallen ersatzlos). Dabei sollen die Hinweise zur prioritären Nutzung des PRMMehrzweckbereiches
neu an der Fahrzeugwand (innen) angebracht werden. Zusammen
mit den zusätzlich gewünschten Rollstuhlpiktogrammen an den Außenfenstern soll eine
eindeutige Priorisierung des PRM-Mehrzweckbereiches für Rollstuhlfahrende ermöglicht
werden.
Zur Vergrößerung der Stellfläche im PRM-Mehrzweckbereich wurde das
Herstellerkonsortium aufgefordert, eine veränderte Sitzanordnung zu prüfen. Folgende
Vorschläge sind bei der Prüfung zu beachten:
• Entfall der Doppelsitze im PRM-Mehrzweckbereich,
• Anlehnflächen neu im Bereich des Windfangs,
damit Entfall der gesonderten Anlehnflächen,
• Neu jeweils ein zusätzlicher Klappsitz für Begleiter von
Rollstuhlfahrenden rechts und links im PRM-Mehrzweckbereich,
• Neuausrichtung der Sprechstelle.
Um eine Verbesserung der #Erreichbarkeit des PRM-Mehrzweckbereichs zu ermöglichen,
wurde das Herstellerkonsortium aufgefordert, den Entfall der vertikalen Haltestangen im
Bereich der zweiten Einstiegstür zu prüfen. Des Weiteren soll das Herstellerkonsortium zur
Verbesserung der Leitwirkung der horizontalen Haltestangen für blinde Fahrgäste prüfen,
inwieweit diese möglichst durchgängig, mit Ausnahme im Bereich der Einstiegsbereiche,
angebracht werden können.
Das Herstellerkonsortium wurde aufgefordert, zu allen Punkten so bald wie möglich eine
Prüfung vorzunehmen. Das Herstellerkonsortium teilt daraufhin mit, dass gegenwärtig bis
Ende September 2017 die Phase des Final Design Reviews (FDR) läuft. Dieser
Konstruktions- und Entwicklungsschritt hat für die Einhaltung des Zeitplans für die
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Fahrzeuglieferung hohe Priorität. Bis dahin sind ergänzende Prüfungen nur sehr
eingeschränkt möglich.
Frage 4:
Wie viele S-Bahn Prototypen (Null-Serie) werden im Einsatz sein und auf welchen Strecken (Viertel- und
Halbzüge)?
Antwort zu 4:
Ab dem 01.01.2021 sollen auf der Linie S47 zehn Vorserienfahrzeuge, je fünf Viertel- und
fünf Halbzüge, in den Fahrgastbetrieb gehen. Zwischen der Auslieferung des letzten
Fahrzeugs der Vorserie und der Produktion des ersten Serienfahrzeuges ist ein Zeitraum
von über einem Jahr vorgesehen, um Erkenntnisse aus den Vorserienfahrzeugen in die
Produktion der Serienfahrzeuge einfließen zu lassen.
Frage 6:
Wie wurden die Betroffenen-Verbände und AGen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung im bisherigen Planungsprozess einbezogen und wie werden diese im weiteren Prozess
eingebunden?
Frage 7:
Wie wird das bisherige Beteiligungsverfahren aus Sicht der Senatsverwaltung und des Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderung bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung sowohl bei der Erarbeitung der Fahrzeuganforderungen (Lastenheft) im
Rahmen des Vergabeverfahrens für das Teilnetz Ring als auch bei der praktischen
Prüfung und Abstimmung zu ggf. erforderlichen Änderungen anhand des Fahrzeug-
Mockups umfangreich mit einbezogen. Bei der Berücksichtigung der Vielzahl von
Anforderungen und Hinweisen war und ist seitens der Länder auch abzuwägen, wie die
verschiedenen, sich zum Teil widersprechenden Anforderungen und Interessen der
einzelnen Nutzergruppen bestmöglich berücksichtigt und zum Ausgleich gebracht werden
können.
Das bisherige Beteiligungsverfahren wird aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz als positiv und erfolgreich bewertet.
In den geplanten Fahrgastprobebetrieb und die Fahrgastbefragungen werden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung ebenfalls wie vorgesehen einbezogen.
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Frage 8:
Wie will man künftig mehr Transparenz und Verbindlichkeit über die im Beteiligungsprozess getroffenen
Entscheidungen herstellen?
Antwort zu 8:
Eine Beteiligung verschiedenster Interessengruppen – wie bei der Gestaltung der
Fahrzeuge der Baureihe 483/484 sowohl bei der Erstellung eines Lastenheftes als auch
der praktischen Erprobung eines Mock-Ups – gab es in dieser Weise und in diesem
Umfang bislang in Berlin noch nicht. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz ist bereits heute eine hinreichende Transparenz und Verbindlichkeit über
die im Beteiligungsprozess getroffenen Entscheidungen gegeben.
Berlin, den 30.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz