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Frage 1:
Welche planerischen und baulichen #Vorleistungen für einen #Weiterbau der #U5 bis zur #Turmstraße wurden
bisher wann und von wem erbracht?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im nördlichen Bereich der #U55 wurden hinter dem U-Bahnhof #Hauptbahnhof neben der
#Kehranlage zwei eingleisige #Tunnel mit einer Länge von ca. 200 m bzw. 300 m als
Vorleistung für eine Verlängerung der U5 zur Turmstr erbracht. Die unterschiedlichen
Längen resultieren daraus, dass der östliche Tunnel auf ca. 100 m Länge als
Abstellanlage konzipiert wurde und somit kein ungenutztes Vorratsbauwerk im klassischen
Sinn darstellt. Die beiden Tunnel unterqueren die Fernbahngleise und enden in einem
Startschacht für den späteren Weiterbau östlich der Lehrter Straße.
Im U-Bhf. Turmstraße befindet sich zudem eine bauliche Vorleistung für einen #querenden
Bahnsteig mit einer Länge von ca. 25 m. Dieser Bereich wird derzeit als Zugang zum
Bahnsteig der #U9 genutzt.“
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Frage 2:
Wie hoch ist der Wert dieser Vorleistungen, soweit sie der Bund erbracht bzw. finanziert hat, welcher Beitrag
wurde seitens des Landes Berlin erbracht?
Antwort zu 2:
Im Rahmen der Vereinbarungen zum Hauptstadtvertrag vom 30. Juni 1994 zwischen dem
Bund und dem Land Berlin wurde die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die UBahnlinie
U5 für den Abschnitt Alexanderplatz – Lehrter Bahnhof (heute Hauptbahnhof)
zugesagt. Für die Weiterführung bis zur Turmstraße wurden keine Mittel vereinbart.
Eine Kostenaufstellung für den Tunnelstummel nördlich des Hauptbahnhofs liegt dem
Senat aktuell nicht vor. Das Bauwerk wurde im Rahmen mehrerer Zuwendungsprojekte
finanziert, die nicht nur diesen Tunnel umfassen. Innerhalb dieser Projekte sind die Kosten
des Tunnelabschnitts nicht einzeln ausgewiesen.
Die BVG teilt ergänzend mit:
„Das Vorratsbauwerk im U-Bahnhof Turmstraße ist Ende der 50er Jahre errichtet worden,
genaue Baukosten sind hier nicht bekannt.“
Frage 3:
Auf welcher Grundlage und mit welchem Ziel wurden diese Vorleistungen erbracht, warum sieht der Senat
diese Grundlage als nicht mehr gegeben bzw. das Ziel nicht mehr als erstrebenswert an?
Antwort zu 3:
Planungen der 1990er Jahren sahen eine Verlängerung der U-Bahn vom Lehrter Bahnhof
(Hauptbahnhof) zum U-Bahnhof Turmstraße und eine Fortführung der Planung über den
Verknüpfungsbahnhof Jungfernheide zum Flughafen Tegel vor. Bereits Anfang der 2000er
Jahre wurde die Schwerpunktsetzung auf den Abschnitt zwischen Alexanderplatz und
Hauptbahnhof gelegt. Eine weitere Verlängerung über den Hauptbahnhof hinaus ist nur
als langfristige Planungsoption offen gehalten.
Die Verlängerung der U5 wurde bereits im ersten Stadtentwicklungsplan Verkehr (2003)
gestrichen und durch eine Straßenbahnplanung ersetzt. Erstmals wurde eine
Investitionsstrategie entwickelt und der Finanzrahmen des verfügbaren Finanzvolumens
unter Berücksichtigung aller EU- und Bundesmittel abgeschätzt. Aufgrund der
Lösungsstrategie der „zielorientierten Mittelzuweisung“ bekam die erheblich
kostengünstigere und schneller zu realisierende Straßenbahn höhere Priorität. Um die
Anbindung von Moabit an die Innenstadt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
kurzfristig umzusetzen und eine nachhaltige Verbesserung schnell zu erreichen, ist die
Straßenbahn im Vergleich zum Neu- oder Ausbau anderer Verkehrsmittel aktuell die beste
Verkehrsmittelwahl.
Die Fläche für eine spätere, sehr langfristige Realisierung einer U-Bahnverlängerung vom
Hauptbahnhof in Richtung Turmstraße wird weiterhin über den Flächennutzungsplan
Berlin freigehalten.
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Frage 4:
Wurden die bereits erbrachten Vorleistungen in eine #Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der nunmehr alternativ
geplanten #Straßenbahnverlängerung bis zur Turmstraße einbezogen?
Antwort zu 4:
Für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden stets die Gesamtinvestitionskosten für die
jeweilige Maßnahme bzw. Variante zum Ansatz gebracht und entsprechend berücksichtigt.
Im Rahmen des #Verkehrsmittelvergleichs für den #Planungskorridor Hauptbahnhof –
Turmstraße wurden wirtschaftliche Betrachtungen für alle in Frage kommenden
Verkehrsmittel angestellt.
Frage 5:
Ist damit zu rechnen, dass der Bund für die von ihm erbrachten bzw. finanzierten Vorleistungen zu
entschädigen ist, falls das Land Berlin dauerhaft Abstand von dem ursprünglich geplanten #Lückenschluss im
#U-Bahn-Netz nimmt und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin betrachtet den Weiterbau der U5 als langfristige Option für den
Planungshorizont nach 2030. Im #Flächennutzungsplan Berlin findet sich weiterhin eine
#Freihaltetrasse.
Berlin, den 20.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz