Bahnhöfe + Regionalverkehr: Versäumnisse oder Versagen von Bestellungen von Bahnhöfen auf der Dresdner Bahn (Kamenzer Damm und Buckower Chaussee), aus Senat

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Frage 1:
Weshalb hat der Senat nicht im laufenden #Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der #Dresdner Bahn einen
zusätzlichen #Bahnhof #Kamenzer Damm auf der Trasse der #S2/Dresdner Bahn bestellt?
Frage 2:
Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament und Bevölkerung vor Ort im Rahmen des
rechtlich gestützten "Bestellerprinzips", einen neuen Bahnhof Kamenzer Damm zu schaffen, durchzusetzen?
Frage 3:
Hinsichtlich diesbezüglicher, mehrfacher Parlamentsbeschlüsse diverser Regierungsfraktionen von CDU und
SPD seit 1990, ist es aus welchem Grunde unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun
nicht zur Bestellung des Bahnhofes Kamenzer Damm gekommen?
Antwort zu 1 – 3:
Im Flächennutzungsplan Berlin ist ein künftiger S-Bahnhof Kamenzer Damm enthalten.
Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist er ebenfalls als langfristiges
Projekt mit einem Realisierungszeitraum nach 2025 und – abhängig vom verkehrlichen
Nutzen und der Wirtschaftlichkeit – vorgesehen.
Im Umfeld des geplanten S-Bahnhofs Kamenzer Damm befinden sich (im Südwest- und
im Südost-Quadranten) Gewerbegebiete, sowie lockere Wohnbebauung (Nordwest). Auf
dem relativ großen Nordost-Gelände befand sich das 1996 stillgelegte Gaswerk
Mariendorf. Es bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass erst im
Falle einer Bebauung der Gaswerk-Fläche mit Nutzungen, die ein relativ großes
Verkehrsaufkommen erwarten lassen, der Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
gerechtfertigt ist. Es war jedoch – auch unter dem Aspekt möglicher Altlasten – viele Jahre 
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lang unklar, welche Nachnutzungen auf dem ehemaligen GASAG-Gelände angesiedelt
werden.
Ein zunächst angedachtes Investoren-Vorhaben mit Wohnungen, Gewerberäumen und
einem kleinen Einkaufszentrum hatte sich wieder zerschlagen.
Im Jahr 2013 wurde das Gaswerkgelände mit ungefähr 385.000 m² Fläche an die
Investorengruppe BMDF Gewerbepark Berlin-Mariendorf GmbH & Co. KG verkauft.
Seitdem finden laufend Entwicklungen des Standorts gemäß Stadtentwicklungsplan Berlin
(StEP Industrie und Gewerbe) mit der vorrangigen Ausrichtung auf produzierendes
Gewerbe statt. Kleinere Produktionsbetriebe, Logistik, sonstige produktionsorientierte
Dienste und weitere Dienstleistungen, die viele Arbeitsplätze und zum Teil nennenswerten
Publikumsverkehr aufweisen, haben sich bereits angesiedelt. Das Deutsch-Amerikanische
Volksfest fand vom 21. Juli bis 13. August 2017 erstmals im Marienpark statt. Das
Volksfest war mit einem Shuttle-Bus vom U-Bahnhof Alt-Mariendorf (U-Bahn-Linie 6)
erreichbar.
Insgesamt ist damit verkehrlich die Errichtung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
gerechtfertigt. Der Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit
zugesagt, während des laufenden Planfeststellungsverfahrens für die Dresdener Bahn
keine weiteren #Planänderungen zu veranlassen, um nicht noch weitere
Verkomplizierungen und Zeitverzug bei diesem sensiblen Verfahren zu verursachen.
Für den Wiederaufbau der Fernbahngleise auf der "Dresdener Bahn" in Marienfelde (sog.
Abschnitt 1) hat das Eisenbahn-Bundesamt am 22.05.2017 den
Planfeststellungsbeschluss erlassen. Daher hat der Senat nunmehr Gespräche mit der DB
AG aufgenommen, um weitere, inzwischen aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der
absehbar “Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig
gewordene Maßnahmen zeitlich und bautechnisch passfähig in das Projekt Dresdener
Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei dem sehr wichtigen Projekt Dresdener
Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Der Senat beabsichtigt, nach Klärung dieser Abläufe den
zusätzlichen S-Bahnhof Kamenzer Damm zu bestellen. Eine konkrete zeitliche Festlegung
ist derzeit noch nicht möglich.
Frage 4:
Weshalb hat der Senat ebenfalls nicht im laufenden Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der Dresdner
Bahn einen zusätzlichen #Regionalbahnhof #Buckower Chaussee auf der Trasse der Dresdner Bahn bestellt?
Frage 5:
Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern,
der Bevölkerung vor Ort im Rahmen des rechtlich gestützten "Bestellerprinzips" umzusetzen, den neuen
Regionalbahnhof Buckower Chaussee zu schaffen?
Frage 6:
Aus welchem Grunde ist es unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun nicht zur
Bestellung des neuen Regionalbahnhofes Buckower Chaussee gekommen?
Antwort zu 4 – 6:
Im StEP Verkehr Berlin ist ein künftiger Regionalverkehrs-Haltepunkt (R-Hp) Berlin
Buckower Chaussee vorgesehen.
Im Umfeld des geplanten R-Hp befinden sich Gewerbegebiete, etwas entfernt
Wohnbebauung und – nahe am S-Bf Buckower Chaussee – ein Einkaufszentrum mit
Dienstleistungen und Restauration.
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Zunächst bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass der Bau des RHp
kurz- / mittelfristig nicht gerechtfertigt sei. Nach weiteren Verdichtungen der
angrenzenden arbeitsplatz- und kundenintensiven Gewerbegebiete ist nunmehr
verkehrlich die Errichtung des R-Hp Buckower Chaussee gerechtfertigt, zumal durch
mehrere Buslinien weitere Bereiche, auch Großwohngebiete, angebunden werden. Der
Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit zugesagt, während des
laufenden Planfeststellungsverfahrens der Dresdener Bahn keine weiteren
Planänderungen zu veranlassen. Nunmehr hat der Senat Gespräche mit der DB AG
aufgenommen, um weitere, aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der absehbar
“Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig gewordene
Maßnahmen in das Projekt Dresdener Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei
dem sehr wichtigen Projekt Dresdener Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Zudem steht für
diesen R-Hp noch eine fahrplantechnische Prüfung aus. Der Senat beabsichtigt, nach
Klärung der offenen Fragen den zusätzlichen Regionalverkehrs-Haltepunkt Berlin
Buckower Chaussee zu bestellen.
Berlin, den 11. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz