Flughäfen: Wie steht es um den BER?, aus Senat

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1. Ist es zutreffend, dass die noch Anfang März medial berichteten 5000 offenen #Mängel (inklusive
noch über 1000 wesentlicher Mängel) in der Anlagengruppe A06 im Terminal 1 des #BER mit der Freigabe des #TÜV Rheinland vollumfänglich behoben worden sind, die Anlagengruppe A 06 also komplett
mangelfrei ist?
2. Ist davon auszugehen, dass mit Einreichung der #Baufertigstellungsanzeige gemäß §76 BbgBO
durch die Flughafengesellschaft sämtliche Anlagen und Gewerke im Terminal 1 des BER nun vollumfänglich mangelfrei sind?
3. Trifft es zu, wie in einigen Medien berichtet, dass in der Anlagengruppe A06 trotz der Freigabe
durch den TÜV Rheinland nach wie vor noch bis zu 2000 Mängel zu beseitigen sind?
4. Wenn Frage 3 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Um welche Art von Mängeln handelt es sich hierbei, sind darunter auch sicherheitsrelevante oder
wesentliche Mängel?
b. Gab es eine Herabstufung von vormals wesentlichen Mängeln und wenn ja wann und durch wen
konnte diese vorgenommen werden?
c. Bitte erläutern Sie, wie eine #Baufertigstellungsanzeige unter diesen Umständen bei der zuständigen
Behörde, dem Bauordnungsamt des Landkreis Dahme-Spreewald, eingereicht werden konnte, wo
doch eben diese zuständige Behörde in unterschiedlichen parlamentarischen Gremien dargelegt hat,
dass sämtliche Mängel bis zur Anzeige der Fertigstellung abgearbeitet sein müssen?
Zu 1. bis 4.: Die zuständige Baubehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat die
#Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) erteilt. Es sind lediglich Restarbeiten zu erledigen, die keinen Einfluss auf die Inbetriebnahme haben.
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5. Bedarf es einer Sondergenehmigung, dass auch nach Einreichung der Baufertigstellungsanzeige
gemäß §76 BbgBO eine Mängelabarbeitung in der Anlagengruppe A06 durchgeführt werden kann und
wenn ja, liegt diese vor?
Zu 5.: Nein, es bedarf keiner Sondergenehmigung.
6. Wenn Frage 5 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Durch wen wurde diese Sondergenehmigung beantragt, zu welchem Zeitpunkt und durch wen
wurde diese erteilt?
b. Wie genau ist diese Sondergenehmigung ausgestaltet?
c. Bis wann müssen alle Mängel restlos beseitig werden?
d. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde eine solche Sondergenehmigung erteilt?
Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 5.
7. Wurde die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 durch das Bauordnungsamt des Landkreises DahmeSpreewald ohne Beanstandung erteilt oder handelt es sich um eine Genehmigung unter Auflagen, wenn
ja, welche Auflagen wurden erteilt (bitte detaillierte Auflistung)
Zu 7.: Die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 des BER hat die zuständige Baubehörde des Landkreises Dahme-Spreewald ohne Beanstandung und ohne Auflagen erteilt.
8. Können rein rechtlich auch nach der Nutzungsfreigabe durch das Bauordnungsamt des Landkreis
Dahme-Spreewald noch Mängel in der Anlagengruppe A06 des Terminal 1 abgearbeitet werden oder
bedarf es hierfür einer Sondergenehmigung?
Zu 8.: Einer Sondergenehmigung bedürfte es hierfür nicht.
9. Im Falle einer notwendigen Sondergenehmigung zur Mängelbeseitigung nach erteilter Nutzungsfreigabe (Siehe Frage 8), liegt eine solche Sondergenehmigung vor?
10. Wenn Frage 9 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eine solche Sondergenehmigung?
b. Durch wen wurde diese Sondergenehmigung beantragt, zu welchem Zeitpunkt und durch wen wurde
diese erteilt?
c. Wie genau ist diese Sondergenehmigung ausgestaltet?
Zu 9. und 10.: Siehe Antwort zu Frage 8.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Fluggastterminal am BER für die Nutzung freigegeben, aus Landkreis Dahme-Spreewald

https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/60358.html

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald bestätigt nach Abschluss der Bauarbeiten die Fertigstellung des Fluggastterminals (Terminal 1) am #BER. Nach monatelanger Prüfung durch die Fachbehörde, der von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) als Bauherr seit 2019 eingereichten Unterlagen zur Baufertigstellung, steht nun einer Nutzung als #Flugastterminal mit der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens BER in Schönefeld am 31. Oktober 2020 bauordnungsseitig nichts mehr im Wege.

Die erteilte #Nutzungsfreigabe ist ein Meilenstein für die Eröffnung des BER„Es freut mich sehr, dass die Großbaustelle ‚Fluggastterminal‘ nach den jahrelangen Bauarbeiten endlich zu einem Abschluss gebracht wird und die bautechnischen Nachweise für eine betriebssichere Nutzung vorliegen“, sagt Dahme-Spreewalds Bauordnungsbeigeordnete Heike Zettwitz.

Auch Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup sieht die Nutzungsfreigabe des Terminalgebäude 1 als einen der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer verlässlichen Inbetriebnahme des BER. „Bis zur endgültigen Freigabe durch die Baubehörde war es ein langer, schwieriger Weg. Die harte Arbeit der letzten drei Jahre war am Ende erfolgreich. Ich möchte allen danken, die den BER nicht aufgegeben haben und mit hohem persönlichen Engagement und großem Beharrungsvermögen das Fluggastterminal Stück für Stück zu einem sicheren Gebäude gemacht haben. Die Eröffnung des BER kann in diesen Zeiten ein Signal dafür werden, dass es in der Hauptstadtregion wieder aufwärts geht und die Wirtschaft wieder auf die Füße kommt“, sagt der FBB-Geschäftsführer.

Die Betreibergesellschaft FBB kann nun in die Vorbereitungen der Betriebsablauftests (ORAT-Programm) einsteigen, die parallel zu einigen noch laufenden Restbauarbeiten durchgeführt werden. ORAT steht für „Operational Readiness und Airport Transfer“ und meint ein international etabliertes Standardverfahren zur teilweisen Erprobung der praktischen Abläufe vor der Inbetriebnahme von neuen Flughäfen. Unterdessen werden für die Mieter im Fluggastterminal noch Innenausbauten für Geschäfte, Restaurants sowie eine Lounge in den nächsten Monaten vorgenommen und die Beseitigung kleinerer baulicher Mängel abgeschlossen, informiert das Bauordnungsdezernat. Für die Eröffnung des Schönefelder Flughafens BER sind davon losgelöst luftfahrtrechtliche Genehmigungen erforderlich. Dies liegt nicht in der Zuständigkeit der unteren Bauordnungsbehörde, sondern bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).

Flughäfen: Brandschutz- und Räumungsübung am BER auf Sommer verschoben Keine Auswirkung auf Inbetriebnahme, aus Berliner Flughäfen

Aufgrund der Hygiene- und Versammlungsvorschriften im Zusammenhang mit der weltweiten #Corona-Pandemie wird eine #Brandschutz- und Räumungsübung, die am 29. April im Terminal #T1 und im Bahnhof des #BER stattfinden sollte, auf den Sommer dieses Jahres verschoben. Darauf haben sich die #FBB und alle beteiligten Partner vom #Eisenbahn-Bundesamt, der DB AG und dem #Bauordnungsamt geeinigt. Die Verschiebung auf den Sommer hat keine Auswirkungen auf die #Nutzungsfreigabe des Terminals T1.

Die Flughafengesellschaft hat die freiwilligen Tester per E-Mail informiert. Sobald der neue Termin feststeht, werden freie Plätze über die Webseite ber-testen.de veröffentlicht.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Verschiebung der Übung vom 29. April auf den Sommer ist für die #Inbetriebnahmevorbereitungen kein Problem. Die Sicherheit und Gesundheit der freiwilligen Tester und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an erster Stelle. Trotz der gegenwärtigen Einschränkungen werden wir den BER ausreichend testen können und eine sichere #Inbetriebnahme gewährleisten. Da wir im Herbst 2020 deutlich weniger Verkehr als ursprünglich angenommen erwarten, wird die #Eröffnung des BER einfacher, da sie nicht mehr unter Volllast stattfindet.“

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