Flughäfen: Wie steht es um den BER?, aus Senat

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1. Ist es zutreffend, dass die noch Anfang März medial berichteten 5000 offenen #Mängel (inklusive
noch über 1000 wesentlicher Mängel) in der Anlagengruppe A06 im Terminal 1 des #BER mit der Freigabe des #TÜV Rheinland vollumfänglich behoben worden sind, die Anlagengruppe A 06 also komplett
mangelfrei ist?
2. Ist davon auszugehen, dass mit Einreichung der #Baufertigstellungsanzeige gemäß §76 BbgBO
durch die Flughafengesellschaft sämtliche Anlagen und Gewerke im Terminal 1 des BER nun vollumfänglich mangelfrei sind?
3. Trifft es zu, wie in einigen Medien berichtet, dass in der Anlagengruppe A06 trotz der Freigabe
durch den TÜV Rheinland nach wie vor noch bis zu 2000 Mängel zu beseitigen sind?
4. Wenn Frage 3 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Um welche Art von Mängeln handelt es sich hierbei, sind darunter auch sicherheitsrelevante oder
wesentliche Mängel?
b. Gab es eine Herabstufung von vormals wesentlichen Mängeln und wenn ja wann und durch wen
konnte diese vorgenommen werden?
c. Bitte erläutern Sie, wie eine #Baufertigstellungsanzeige unter diesen Umständen bei der zuständigen
Behörde, dem Bauordnungsamt des Landkreis Dahme-Spreewald, eingereicht werden konnte, wo
doch eben diese zuständige Behörde in unterschiedlichen parlamentarischen Gremien dargelegt hat,
dass sämtliche Mängel bis zur Anzeige der Fertigstellung abgearbeitet sein müssen?
Zu 1. bis 4.: Die zuständige Baubehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hat die
#Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) erteilt. Es sind lediglich Restarbeiten zu erledigen, die keinen Einfluss auf die Inbetriebnahme haben.
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5. Bedarf es einer Sondergenehmigung, dass auch nach Einreichung der Baufertigstellungsanzeige
gemäß §76 BbgBO eine Mängelabarbeitung in der Anlagengruppe A06 durchgeführt werden kann und
wenn ja, liegt diese vor?
Zu 5.: Nein, es bedarf keiner Sondergenehmigung.
6. Wenn Frage 5 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Durch wen wurde diese Sondergenehmigung beantragt, zu welchem Zeitpunkt und durch wen
wurde diese erteilt?
b. Wie genau ist diese Sondergenehmigung ausgestaltet?
c. Bis wann müssen alle Mängel restlos beseitig werden?
d. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde eine solche Sondergenehmigung erteilt?
Zu 6.: Siehe Antwort zu Frage 5.
7. Wurde die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 durch das Bauordnungsamt des Landkreises DahmeSpreewald ohne Beanstandung erteilt oder handelt es sich um eine Genehmigung unter Auflagen, wenn
ja, welche Auflagen wurden erteilt (bitte detaillierte Auflistung)
Zu 7.: Die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 des BER hat die zuständige Baubehörde des Landkreises Dahme-Spreewald ohne Beanstandung und ohne Auflagen erteilt.
8. Können rein rechtlich auch nach der Nutzungsfreigabe durch das Bauordnungsamt des Landkreis
Dahme-Spreewald noch Mängel in der Anlagengruppe A06 des Terminal 1 abgearbeitet werden oder
bedarf es hierfür einer Sondergenehmigung?
Zu 8.: Einer Sondergenehmigung bedürfte es hierfür nicht.
9. Im Falle einer notwendigen Sondergenehmigung zur Mängelbeseitigung nach erteilter Nutzungsfreigabe (Siehe Frage 8), liegt eine solche Sondergenehmigung vor?
10. Wenn Frage 9 zutreffend, also mit Ja beantwortet:
a. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eine solche Sondergenehmigung?
b. Durch wen wurde diese Sondergenehmigung beantragt, zu welchem Zeitpunkt und durch wen wurde
diese erteilt?
c. Wie genau ist diese Sondergenehmigung ausgestaltet?
Zu 9. und 10.: Siehe Antwort zu Frage 8.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: BER-Fertigstellung kommt voran Erste Interaktionstests erfolgreich abgeschlossen aus Berliner Flughäfen

Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft hat in seiner ersten Sitzung in 2019 die intensive Beschäftigung mit der #BER-Baufertigstellung fortgesetzt. Wie in den Aufsichtsratssitzungen zuvor berichteten die Fachleute der Flughafengesellschaft sowie die externen Experten des #TÜV Rheinland über den Fortschritt der Prüfungen.

Die #Mängelbeseitigung und die Prüfungen entwickeln sich positiv. Interaktionstests von bereits fertiggestellten Anlagengruppen verliefen ebenfalls positiv. Die Terminierung der #Wirkprinzipprüfungen ist unverändert. Die #Baufertigstellungsanzeige wird im Herbst 2019 erwartet.

Auf der Fertigstellung der #Brandmeldeanlage und dem Fortschritt bei den #Kabelgewerken für die #Sicherheitsstromversorgung und der #Sicherheitsbeleuchtung liegt weiterhin das besondere Augenmerk der Bauorganisation. Zum prognostizierten Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten in diesen Gewerken haben sich die Sachverständigen des TÜV und der #FBB-Bauorganisation aufeinander zubewegt. Der Aufsichtsrat und die Bauleute der Flughafengesellschaft gehen unverändert von der Inbetriebnahme des BER im Oktober 2020 aus. Weitere Reserven sind vorhanden.

Im Bericht der Geschäftsführung zu weiteren wichtigen Unternehmensthemen wurde auch die in dieser Woche erschienene Verkehrsstudie der IHK Cottbus angesprochen. Die Geschäftsführung betonte, dass das Passagieraufkommen am Flughafen selbst nur einen kleinen Teil der aktuellen und zukünftig anwachsenden Verkehre der Flughafenregion ausmacht. Unter 10 Prozent des Gesamtverkehrs im Umfeld des Flughafens entstehen durch ankommende und abfliegende Passagiere.

Die Geschäftsführung berichtete dem Aufsichtsrat außerdem, dass der ORAT-Prozess entsprechend dem 24-Monatsmeilenstein gestartet wurde. Das Kernprogramm ORAT startet im April 2020.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Es geht vorwärts. Auch wenn weiterhin nicht jeder Arbeitsschritt eine terminliche Punktlandung wird, kommen wir am BER gut voran. Wir schauen sehr engmaschig auf die Arbeiten am BER und sind sehr genau über den Stand der Fertigstellung in den einzelnen Gewerken informiert. Insofern hat uns die heutige Sitzung darin bestärkt, weiterhin am Eröffnungstermin Oktober 2020 festzuhalten.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Einige unserer Dienstleister haben in den letzten Wochen noch mal einen Zahn zugelegt. Termintreue und Qualität der Abarbeitung haben bei den Brandmeldeanlagen merklich zugenommen. Die erfolgreichen Interaktionstests der vergangenen Wochen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das ist das Level, das es in den kommenden Monaten zu halten gilt.“

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