Bahnhöfe: Neue Wege gehen Einladung zum Baubeginn Bahnhof Schöneweide, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/EINGABE_Kurzfassung_Titel_max_40_Zeichen-3529548?contentId=1317082

Die Deutsche Bahn beginnt am 3. Dezember im #S-Bahnhofes #Schöneweide mit dem #Abriss der #Zwischenhalle, die das historische #Eingangsgebäude bisher mit dem #Personentunnel verband. Deshalb wird der Eingang zum Bahnhof an der #Michael-Brückner-Straße gesperrt. Zu den Bahnsteigen gelangt man dann nur noch über die Zugänge unter den Sterndammbrücken und über den Eingang zum Personentunnel Richtung Johannisthal. Dieser Zugang zu den S-Bahnsteigen ist weiterhin stufenlos.

Für die neue Wegeleitung wird die DB sorgen. Die BVG wird über Laufzeilen auf den Daisy-Anzeigern und Ansagen in den Zügen der Linien M17, 21, 37, 60 und 67 ihre Fahrgäste informieren. Der Standortplan wurde angepasst.

Hinweis für Redaktionen:

Am Montag, 3. Dezember 2018, 10 Uhr, Wirtschaftsweg am Bahnhof Schöneweide neben den Bahnbrücken über den Sterndamm, werden Kinder des Kreativitätsschulzentrums zusammen mit Vertretern der Deutschen Bahn, Politik und Gesellschaft die Bauarbeten symbolisch eröffen. Anschließend kann bei einem Rundgang ein letzter Blick auf den alten Bahnhof geworfen werden.

Bahnhöfe + zu Fuß mobil: Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide, aus Senat

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Frage 1:
Welche Schäden sind am #Fußgängertunnel unter der #Michael-Brückner-Straße beim #Brand am 20.
Dezember 2016 entstanden und wie bewertet die Senatsverwaltung den aktuellen baulichen Zustand?
Antwort zu 1:
Der Brand führte zur Zerstörung der sichtbaren Tunneldecke einschließlich der
Tunnelbeleuchtung und aller Türen zu den Betriebsräumen im Bereich des Ausganges am
#Bahnhof #Schöneweide. Wie sich zwischenzeitlich herausstellte, ist nicht nur der Aufzug
erheblich beschädigt, sondern auch die Fahrtreppe auf der Bahnhofseite. Die Wände und
übrigen Tunneldecken sind durch die Rauchgase stark verrußt. Der bauliche Zustand des
Fußgängertunnels ist zufriedenstellend. Die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit für
den Oberflächenverkehr sind nicht beeinträchtigt.
Frage 2:
Wie hoch sind die Kosten für die Instandsetzung des Tunnels?
Antwort zu 2:
Aufgrund einer aktualisierten Kostenschätzung betragen die Instandsetzungskosten unter
Einbeziehung der Leistungen für die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung und der
zusätzlichen Kosten für die Instandsetzung der Fahrtreppe rund 210.000 €.
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Frage 3:
Wann sollen die Baumaßnahmen zur Instandsetzung des Fußgängertunnels beginnen und wann soll der
Tunnel dem Fußgängerverkehr wieder übergeben werden?
Antwort zu 3:
Der Baubeginn ist für Herbst 2018 mit einer geschätzten Bauzeit von 3 Monaten
vorgesehen.
Frage 4:
Ist nach aktueller Planung die Schließung und Verfüllung des Fußgängertunnels zu einem späteren
Zeitpunkt vorgesehen, wenn ja, zu wann?
Frage 6:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass das Bezirksamt kein gesteigertes Interesse an einer erneuten
Inbetriebnahme des Fußgängertunnels hat und die Vervollständigung der Lichtsignalanlage dahingehend
bevorzugen würde, dass eine weitere Querungsmöglichkeit auf der südlichen Seite der Kreuzung Michael-
Brückner-Straße/Brückenstraße/Schnellerstraße geschaffen werden würde?
Frage 7:
Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um die Kreuzung – wie in Frage 6 beschrieben –
schnellstmöglich umzubauen und zu wann könnte der Umbau erfolgen?
Antwort zu 4, 6 und 7:
Es wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/10431 vom 28.02.2017 verwiesen. Hier wurde
geantwortet, dass eine ebenerdige Führung des Fußgängerverkehrs grundsätzlich
favorisiert wird. Hierfür bedarf es im Bereich Schöneweide verschiedener verkehrlicher
und verkehrstechnischer Voraussetzungen und Lösungsmöglichkeiten, die im Rahmen der
neuen Verkehrslösung Schöneweide, der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, der
Untersuchung zum Verkehrskonzept Schöneweide und der damit verbundenen
Umgestaltungen der neuen Knotenpunkte der B 96 a mit dem Sterndamm, der
Brückenstraße und der Spreestraße auch im Rahmen der neuen Planungen der
Lichtzeichenanlagen (LZA) untersucht werden. Eine Entscheidung zur Schließung des
Fußgängertunnels ist erst nach Prüfung und Umsetzung dieser beschriebenen
Maßnahmen möglich.
Frage 5:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass seit der Schließung des Fußgängertunnels die Eingänge
verwahrlosen und zu Anziehungspunkten für sich dort dauerhaft aufhaltende Personen geworden sind?
Antwort zu 5:
Soweit bekannt, haben sich auch vor der Schließung des Fußgängertunnels
– insbesondere im Bereich des Ausganges am Fern- und S-Bahnhof bzw. in der Nähe des
Einkaufzentrums – dauerhaft Personen aufgehalten. Hierbei handelt es sich wohl um ein
stadtweites gesellschaftliches Problem. Es gibt keine Kenntnisse darüber, dass sich dieser
Zustand aufgrund der Schließung des Fußgängertunnels verschlechtert hat.
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Frage 8:
Könnte sich die Senatsverwaltung vorstellen, die Kreuzung – wie in Frage 6 beschrieben – umzubauen und
den Fußgängertunnel für gewerbliche Zwecke – beispielsweise für eine Fahrradwerkstatt, ein
Fahrradparkhaus oder eine Kunstgalerie – zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 8:
Der Senat/der Baulastträger könnte sich andere Nutzungskonzepte vorstellen. Allerdings
wird seitens des Baulastträgers zum Zeitpunkt der Schaffung einer ebenerdigen
Querungsmöglichkeit am südöstlichen Knotenpunktarm der Michael-Brückner-Straße eine
Verfüllung der Tunnelanlage mit Boden bzw. ein Rückbau favorisiert, da zu jeder Zeit die
Sicherheit des Oberflächenverkehrs zu gewährleisten ist. Diese Verpflichtung kann nicht
an Privatpersonen oder privatrechtliche Unternehmen delegiert werden, sodass dadurch
ein erheblicher monetärer und personeller Aufwand beim Baulastträger verbleiben würde.
Frage 9:
Welche Gespräche gab es in den letzten 14 Monaten mit dem Bezirksamt zur Zukunft des
Fußgängertunnels und wann werden die nächsten Gespräche zu diesem Thema stattfinden?
Antwort zu 9:
Speziell zur Zukunft des Fußgängertunnels gab es bisher keine Gesprächstermine mit
dem Bezirksamt. Das Thema ist im Rahmen der Planungsgespräche zur Verkehrslösung
Schöneweide und der damit verbundenen und in der Antwort zu 4 benannten Maßnahmen
einschließlich der Abstimmungen zum Planfeststellungsverfahren zur Gleisschleife immer
präsent. Zuletzt gab es Ende 2017 im Vorfeld der Aufstellung der
Planfeststellungsunterlagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zum Umbau der
Gleisschleife Schöneweide (das Planfeststellungsverfahren der BVG wurde
zwischenzeitlich eingestellt, der Termin der Wiederaufnahme ist nicht bekannt)
Abstimmungen zum Knotenpunktumbau, bei denen die bisher fehlende südöstliche
Querung bereits enthalten ist. Zur Möglichkeit einer späteren Nachnutzung des Tunnels
gibt es bisher nur sehr grobe Planungsideen (s. dazu auch Antwort zu 8).
Berlin, den 09.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Noch immer kein Durchgang – Wie geht es weiter beim Fußgängertunnel am Bahnhof Schöneweide? aus Senat

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Welchen neuen Sachstand gibt es seit Beantwortung meiner Anfrage 18/10431 vom Februar 2017 bei der
Wiederinbetriebnahme des #Fußgängertunnel s #Schöneweide? Welche Entscheidung wurde bezüglich Art und
Umfang der Instandsetzung getroffen?
Frage 2:
Wann wurde die für Herbst 2017 vorgesehene Vergabe der Bauleistungen ausgeschrieben, wann ist mit
einer Auftragserteilung und wann mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 1 und 2:
Die an ein Ingenieurbüro beauftragte Entwurfsplanung für die Instandsetzung des
Fußgängertunnels liegt noch nicht vollständig vor. Erst nach Vorlage der vollständigen
Unterlagen kann die Prüfung abgeschlossen und die Vorbereitung der Vergabe der
Instandsetzungsarbeiten beginnen.
Es ist vorgesehen, die Deckenkonstruktion im westlichen Tunnelbereich (Zugangsbereich
am S-Bahnhof Schöneweide) auf einer Fläche von rd. 90 m² zu erneuern. Ferner erfolgt
die Neuinstallation der Tunnelbeleuchtung, die Instandsetzung der fördertechnischen
Anlagen (Aufzüge, Fahrtreppen) und der Türen zu den Betriebsräumen, die Reinigung
sämtlicher Bauwerksteile sowie die Neubeschichtung der gesamten Tunneldecke. Nach
derzeitigem Kenntnisstand ist ein Baubeginn nicht vor dem Sommer 2018 zu erwarten.
Frage 3:
Welche Gewerke müssen für die Instandsetzung beauftragt werden und welche Gesamtkosten sind für die
Sanierung / Reparatur des Tunnels eingeplant?
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Antwort zu 3:
Nach heutigen Kenntnissen sind folgende Gewerke zu beauftragen:
 Abbruch- und Rückbauarbeiten
 Mauer- und Betonarbeiten
 Trockenbauarbeiten
 Malerarbeiten
 Verglasungsarbeiten
 Metallbauarbeiten
 Korrosionsschutzarbeiten
 Arbeiten an Aufzugs- und Fahrtreppen
 Reinigungsarbeiten
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach einer groben Kostenschätzung ca.
50.000 €.
Frage 4:
Welchen Zeitplan gibt es für die Durchführung der Bauarbeiten und wann kann der #Tunnel wiedereröffnet
werden?
Antwort zu 4:
Bei einem Baubeginn im Sommer 2018 könnten die Arbeiten voraussichtlich Ende 2018
abgeschlossen werden.
Frage 5:
Sieht die Senatsverwaltung den Fußgängertunnel bei der derzeitigen Verkehrsführung am Bahnhof
Schöneweide als wichtige Verbindung für den #Fußgängerverkehr in dieser Region? Wenn ja, warum wird
dann die lange Schließung dieses Bauwerks mit erheblichen Umwegen für die Passanten in Kauf
genommen, obwohl der Senat doch diese Mobilitätsart auch fördern will?
Antwort zu 5:
Mit der langfristigen Planung zur zukünftigen verkehrsplanerischen Umgestaltung des
Bahnhofs Schöneweide soll auch die Führung des Fußgängers über den
Knotenpunktbereich „#Michael-Brückner-Str./Brückenstr.“ dahingehend verändert werden,
dass der gesamte Knotenpunkt neu ausgebaut und entsprechende Anpassungen für alle
Verkehrsteilnehmer und –nutzer erfolgen werden. Prioritäres Ziel ist es, den Fußgänger
oberirdisch über eine Furt zu leiten und eine barrierefreie und direkte Querung des
Knotens zu ermöglichen. Als zeitliche Überbrückung, bis zur Fertigstellung und
Umsetzung dieser entsprechenden Planung, wird der Fußgängertunnel wieder nutzbar
gemacht. Die lange Schließung des Bauwerks bedauern wir sehr. Sie ist durch den
derzeitigen desolaten und somit nicht verkehrssicheren Zustand begründet, welcher durch
die Brandeinwirkung verursacht wurde und mit den in den Antworten 1 bis 4 genannten 
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Leistungen behoben werden soll.
Berlin, den 23.10.17
In Vertretung
Tidow
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz