27.02.2024
Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bezüglich der Wirkungen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Vergleich zu Tempo 50 im Hinblick auf #Anhalteweg, #Aufprallstärke sowie der Wahrscheinlichkeit einer #Todesfolge bei #Kollisionen von #Radfahrenden und #Zufußgehenden mit #Kraftfahrzeugen vor?
Antwort zu 1: Die genannten Größen (Anhalteweg, Aufprallstärke und Verletzungswahrscheinlichkeit) sind nach allgemeinen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen abhängig von der #Fahrgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs. Tempo 30 kann somit zu einer Verringerung schwerer Unfallfolgen beitragen.
„Straßenverkehr: Tempo 30 für Berlin – mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Luft – warum ignoriert Schwarz-Rot die Erkenntnisse der Wissenschaft?, aus Senat“ weiterlesen