Flughäfen: Neue Zahlen 27 Prozent mehr Nachtflüge in Berlin-Tegel aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neue-zahlen-27-prozent-mehr-nachtfluege-in-berlin-tegel-32919786

Berlin – Wenn es #Nacht wird in #Tegel, kehrt dort keine #Ruhe ein. Ganz im Gegenteil: Auf dem innerstädtischen #Flughafen im Nordwesten Berlins ist die Zahl der Starts und Landungen, die zwischen 22 und 6 Uhr stattfinden, gestiegen. Ein Vergleich offizieller Daten ergab, dass es in Tegel von Januar bis Juni 27 Prozent mehr Spät- und #Nachtflüge gab als im selben Zeitraum des Vorjahres. Ein #Luftfahrtunternehmen sticht in der Statistik hervor: Von den besonders störenden Flügen nach 23 Uhr geht über ein Drittel auf das Konto der britischen Airline #Easyjet.

„Wir wissen, dass Fluglärm Bluthochdruck, Herzinfarkte und auch Schlaganfälle auslösen kann“, sagt Thomas Münzel, Professor für Kardiologie an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Der Ärztliche Direktor der dortigen Poliklinik hat eine Studie zu den Auswirkungen nächtlicher Fluglärms geleitet. Dabei ging es um die Mechanismen, die zu diesen Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Die Forscher stellten fest, dass nächtlicher Fluglärm die Ausschüttung des Stresshormons Adrenalin anregt und Blutgefäßfunktionen verschlechtert. Wenn Menschen regelmäßig nachts Krach hören, gewöhnen sie sich nicht etwa daran, stattdessen nimmt das Ausmaß der Gefäßschäden deutlich zu.

Viele Ausnahmen von der Regel
So gesehen tragen die Menschen, die in den verlärmten Gebieten leben, ein hohes Risiko. Bewohner von Reinickendorf, Spandau, Pankow und anderen Gebieten in Berlin bekommen zu spüren, dass es in Tegel kein Nachtflugverbot …

Flughäfen: Oberverwaltungsgericht bestätigt Schließung des Flughafens Tempelhof zum 31. Oktober 2008, aus Senat

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0702/nachricht2569.html

Das #Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute sämtliche Klagen, die ge­gen die #Schließung des #Flughafens #Berlin-Tempelhof gerichtet waren, abgewiesen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tempelhof widerrufen und den Wirksamkeitszeitpunkt des Wi­derrufs in Anlehnung an den Vergleichsvorschlag des Gerichts vom 21. Dezember 2006 auf das Ende der #Sommer-Flugplanperiode 2008 (30. Oktober 2008, 24:00 Uhr) festgelegt. Insgesamt hatten fünf Airlines sowie acht Unternehmen für Geschäftsflüge Klage erhoben.

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