Straßenbahn: Aktueller Sachstand zum Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, Pankow, aus Senat

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1. Was haben die zuständigen Behörden in Bezirk und Land gegenüber der BVG unternommen, damit
der #Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen vor weiterem #Verfall gesichert wird?
Zu 1.: Die BVG teilt zum Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen mit, dass dieser
aktuell noch betrieblich als potenzielle #Aufstellfläche für #Straßenbahnen notwendig ist,
solange der BVG keine anderen Flächen im Nordosten zur Abdeckung der erforderlichen Anforderungen aus dem #Verkehrsvertrag zur Verfügung stehen. Allerdings sind
die Tore der denkmalgeschützten Gebäude zu schmal für eine Nutzung, die dem heutigen Stand der Technik entspricht. Die Hallen können deshalb aktuell nicht mehr genutzt werden. Für die Verwaltungsgebäude gibt es für die BVG ebenfalls keine sinnvolle Nutzungsoption. Eine Teilung des Grundstücks mit der Absicht, das Verwaltungsgebäude als gesondertes Objekt zu verkaufen, ist aus genehmigungsrechtlicher Sicht
nicht möglich.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa/ oberste #Denkmalschutzbehörde hat die
#Sicherung des Straßenbahnbetriebshofs im Sommer 2020 auf die Tagesordnung des
Landesdenkmalrates gesetzt. Der #Landesdenkmalrat hat in seiner Sitzung am
14.08.2020 die BVG als Eigentümerin aufgefordert, die Gebäude entsprechend ihrer
Qualität und Bedeutung zu sichern und zu pflegen und so ihrer Pflicht zur Erhaltung
des Ensembles nachzukommen.
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Im weiteren Verfahren hat die untere Denkmalschutzbehörde Berlin-Pankow im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Berlin ein förmliches #Sicherungsverfahren
eingeleitet und die #BVG mit Schreiben vom 09.11.2020 zur beabsichtigen #Sicherungsanordnung (#Schutzgerüst und #Schutzdach) angehört.
Lt. dem Bezirksamt Pankow hat die BVG der unteren Denkmalschutzbehörde am
17.12.2020 mitgeteilt, dass Begehungen mit Gerüstbaufirmen zur Abklärung des erforderlichen Leistungsumfangs stattfanden, Varianten der Einhausungen untersucht
und Kosten ermittelt werden. Weiterhin war seitens der BVG zu klären, ob für die Gebäudeeinhausung eine direkte Vergabe zulässig oder eine öffentliche Ausschreibung
erforderlich ist.
Per E-Mail vom 01.02.2021 übersandte die BVG der unteren Denkmalschutzbehörde
einen Terminplan, wonach mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bereits begonnen wurde und (nach Ausschreibung, Vergabe, Erstellung der Planung etc.) das
Schutzgerüst vom 11.05.2021 bis 01.06.2021 aufgestellt werden soll.
2. Inwiefern stehen weitere Schritte bevor?
Zu 2.: Die BVG wird in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde das Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist
das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt. Entsprechend dem Ablaufplan für
die Einhausung des Verwaltungsgebäudes mit einem Wetterschutzdach sind folgende
Schritte vorgesehen: Die Auftragsvergabe wird am 19.03.2021 abgeschlossen sein;
die weitere Planung ist für den 22.03.-05.04.2021, die Berechnung der Statik vom
06.04.-13.04.2021, die Prüfstatik vom 14.04.-16.04.2021, die Herstellung von Einhausung und Wetterschutzdach für den 11.05.2021 und die Abnahme am 02.06.2021 vorgesehen.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei
der geforderten Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die
BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die untere
Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden
und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
3. Inwiefern gibt es Gespräche zwischen der BVG und den zuständigen Behörden zum
Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen? Inwiefern sind Landesbehörden in diese Gespräche
einbezogen?
Zu 3.: Zwischen dem Bezirk und der BVG fanden mehrere Gespräche statt, in denen
es um die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, um ein in Erarbeitung befindliches
städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Friedhöfe Nordend, einschließlich einer
Perspektive der Entwicklungsachse nördliche Dietzgenstraße, und um Entwicklungsperspektiven der Liegenschaft aus Sicht der BVG ging.
Mit der verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden
und dem Ausbau des Streckennetzes bedarf es einer Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden. Hierzu ist aus Sicht der BVG ein Neubau eines Betriebshofes
notwendig. Die Fläche muss die Aufnahme von 60 bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür
benötigt die BVG nach eigenen Angaben eine Fläche von rund 100.000 Quadratmetern.
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Seit Mitte 2019 wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
Standortuntersuchung für einen neuen Straßenbahnbetriebshof durchgeführt. Die in
der Diskussion befindlichen Standortalternativen sind aufgrund ihrer Größe aus Sicht
der BVG jedoch nicht geeignet, den Flächenbedarf der BVG zu decken, so dass diese
weiterhin an der Nutzung des Betriebshofs Niederschönhausen als Abstellfläche festhält.
4. Inwiefern hat die BVG den Abrissantrag für die Verwaltungsgebäude A und B zurückgenommen??
Zu 4.: Der denkmalrechtliche Abbruchantrag vom 26.02.2018 wurde seitens der BVG
aufgrund von Gesprächen zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Denkmalamt in
Bezug auf den Bedarf der BVG für einen neuen Straßenbahnbetriebshof mit Schreiben
vom 19.08.2020 zurückgenommen.
5. Inwiefern hat das Land die Einweihung der Gedenktafel am 3. November 2020 zum Anlass
genommen, darauf zu drängen, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen als Wahrzeichen
für den Bereich Niederschönhausen / Rosenthal (Nordend) erhalten bleibt?
Zu 5.: Die Einweihung der Informationstafel erfolgte auf Anregung der Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen
oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs. Aus Sicht der BVG
hat die Aufstellung der Gedenktafel keinerlei Einfluss auf die Verhandlungen zwischen
dem Land und der BVG.
6. Inwiefern werden die offen stehenden Fenster der Verwaltungsgebäude geschlossen, um die Bauten
vor von außen eindringender Nässe zu schützen? Inwiefern gibt es bereits Schimmelbefall?
Zu 6.: Das Verwaltungsgebäude wurde gutachterlich bewertet. Die vorhandenen
Feuchtigkeitsniederschläge und der Schimmelbefall führen lt. BVG nachhaltig zu einer
Schädigung des Bestandes. Nach Gerüststellung sind auch die Fenster des Verwaltungsgebäudes derart geschlossen, dass keine weiteren Schäden durch Witterungseinflüsse entstehen.
7. Inwiefern ist das Dach des Verwaltungsgebäudes A undicht – mit Blick auf den sichtbaren Wasserschaden (Seitenwand Richtung Lidl-Parkplatz)? Inwiefern ist das Dach des Verwaltungsgebäudes A
undicht – mit Blick auf den sichtbaren Wasserschaden (Seitenwand Richtung Lidl-Parkplatz)?
Zu 7.: Das Dach weist größere Fehlstellen auf, weswegen ungehindert Regen und
Schnee ins Gebäude eindringt. Aus diesem Grund wird lt. BVG die Wetterschutzeinhausung geplant.
8. Inwiefern reichen die roten Sicherungsbügel, die am Verwaltungsgebäude befestigt sind, aus, um
das Gebäude vor dem Einsturz zu bewahren?
Zu 8.: Nach Auskunft der BVG wird die Statik des Gebäudes durch ein Ingenieurbüro
im Rahmen eines regelmäßigen Monitorings überwacht.
Ob die Sicherungsbügel noch längere Zeit den Einsturz verhindern, kann lt. dem Bezirksamt Pankow ohne gutachterliche Einschätzung nicht beantwortet werden. Diese
Bewertung durch Fachleute kann erst nach Aufstellung des erforderlichen Schutzgerüstes erfolgen.
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9. Welcher Termin ist vorgesehen für die Verlegung des Wartehäuschens der stillgelegten Bushaltestelle und der Sicherung der „provisorischen“ Haltestelle Dietzgenstr. / Mittelstr. (Busse 107 und 124)
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste?
Zu 9.: Die BVG hat mitgeteilt, dass sie lediglich Sondernutzer im öffentlichen Straßenland sei. Das Aufstellen einer Wartehalle bedarf einer Sondernutzungserlaubnis durch
das zuständige Bezirksamt. Diese wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens
erteilt. Für die provisorische Haltestelle Dietzgenstr./Mittelstr. wurde im III. Quartal
2020 ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens ist abhängig vom Arbeitsaufkommen des zuständigen Bezirksamts und wird darüber hinaus beeinflusst von den Auswirkungen der Coronapandemie, so dass eine
konkrete Terminangabe nicht möglich ist.
Berlin, den 11. Februar 2021
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Werkstätten + Straßenbahn: Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern trifft es zu, dass die BVG einen #Abrissantrag für den #Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen
gestellt hat?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG hat am 26.02.2018 bei der Unteren #Denkmalschutzbehörde Pankow einen
Abbruchantrag lediglich für die Verwaltungsgebäude A und B gestellt. Die BVG weist darauf
hin, dass es sich hierbei nicht um einen Komplettabriss des Straßenbahnbetriebshofs
Niederschönhausen handelt.“
Frage 2:
Was sind die Gründe, die die BVG dazu bewogen haben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Gründe für den Abbruchantrag der #Verwaltungsgebäude A und B sind zum einen der
bauliche Zustand (Einsturzgefahr) und zum anderen die fehlende Nutzung und Nutzbarkeit
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für die BVG. Insbesondere der fast vollständige Substanzverlust durch eindringendes
Wasser und Befall mit echtem Hausschwamm sowie massive Risse im Mauerwerk sind als
Gründe zu nennen.“
Frage 3:
Welche Verwaltung ist für die Bescheidung des Abrissantrags zuständig?
Antwort zu 3:
Zuständig ist das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Denkmalschutz (Untere Denkmalschutzbehörde).
Frage 4:
Inwiefern gibt es Gespräche zwischen Senat, Bezirk, BVG und Denkmalschutz, um einen baulichen
Kompromiss jenseits eines Komplettabrisses des Straßenbahnhofs auszuloten??
Antwort zu 4:
Vertretende der BVG, des Landesdenkmalamtes (LDA), des Stadtentwicklungsamtes
(Amtsleiter, Fachbereich Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde) sowie der
bezirklichen Wirtschaftsförderung haben sich am 5. August 2020 zum Thema
„Stadtentwicklungspotentiale im Umfeld der nördlichen Dietzgenstraße“ getroffen. Hierbei
kam es zu einem konstruktiven Dialog im Sinne der Weiterentwicklung des Umfeldes.
Darüber hinaus hat sich auch der #Landesdenkmalrat am 14.08.2020 mit der Erhaltung und
Nutzung des Objekts befasst. Im Ergebnis fordert der Landesdenkmalrat die BVG als
Eigentümerin auf, die Gebäude entsprechend ihrer Qualität und Bedeutung zu sichern und
zu pflegen um ihrer Erhaltungspflicht des Ensembles nachzukommen. Der
Landesdenkmalrat drängt ebenfalls darauf, eine planerische Grundlagen dafür zu schaffen,
das Areal für neue öffentliche Aufgaben des Landes nutzbar zu machen.
Frage 5:
Inwiefern lassen sich Teile der alten Fassade erhalten, ggf. mit Durchbrüchen an geeigneten Stellen für die
breiteren Wagen der neuen Straßenbahnen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Durch den notwendigen Einsatz neuer Fahrzeuggenerationen hat sich die
Straßenbahnbreite vergrößert. Gemäß geltenden Richtlinien zur Gestaltung von
Sicherheitsräumen, Sicherheitsabständen und Verkehrswegen bei Straßenbahnen könnte
unter den jetzigen Bedingungen die Fassade nicht erhalten werden.“
Die Denkmalbehörden gehen davon aus, dass sich alle Gebäude erhalten lassen – nicht
nur Teile von Fassaden. Damit können die Hallen nicht als Betriebshof genutzt werden.
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Frage 6:
Inwiefern trifft es zu, dass der Straßenbahnbetriebshof für eine #Weiternutzung durch die BVG zu klein ist?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Es trifft zu, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen für die angestrebte
Erschließung des Nordostraumes Berlins zu klein ist. Der Einsatz als Stützpunkt ist jedoch
weiterhin gegeben, wenn die Fläche für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht
ausreichend groß bemessen sein sollte. Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof
Niederschönhausen nur im Verbund mit einem anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 7:
Inwiefern lässt sich optisch ein Teil des alten Charmes dadurch erhalten und gleichzeitig das Platzproblem
lösen, dass der Straßenbahnbetriebshof (die Halle) durch einen Glas-Vorbau erweitert und für die BVGNutzung vergrößert wird – wobei durch den Glas-Vorbau noch Teile der alten Fassade zu erkennen wären?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Problem stellen vorrangig die Tordurchfahrten dar und weniger die Größe der Halle.
Für eine vollumfängliche Nutzung müsste der größte Teil der Halle zurückgebaut und neu
errichtet werden.“
Zusätzlich müssten durch die heutigen Anforderungen die statisch notwendigen
freistehenden Stützen in der unter Denkmalschutz stehenden Halle entfernt werden.
Frage 8:
Inwiefern stehen die Gleise und ihre konkrete Verlegung auf dem Straßenbahnbetriebshof unter
Denkmalschutz?
Antwort zu 8:
Die Gleise und ihre konkrete Verlegung bilden einen funktionalen Zusammenhang mit dem
Straßenbahnbetriebshof und sind daher integraler Bestandteil des Denkmalschutzkomplexes.
Frage 9:
Inwiefern ist ein Kompromiss möglich, der eine völlige Neuanordnung der Gleise auf dem Gelände vorsieht,
damit die BVG den Betriebshof besser nutzen kann?
Antwort zu 9:
Ein wie in der Fragestellung beschriebener Kompromiss ist keine Option, da eine
Neuanordnung von Gleisen keine Lösung der oben beschriebenen Probleme ermöglicht.
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Frage 10:
Inwiefern steht die Absicht im Raum, das Areal zu verkaufen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Erst nach endgültiger Klärung der Sicherung betrieblicher Bedarfe durch einen geplanten
Neubauhof für die Straßenbahn im Nordosten von Berlin, der ausreichend groß bemessen
ist, kann die Zukunft des Betriebshofs Niederschönhausen durch die BVG geprüft werden.“
Frage 11:
Inwiefern ist sichergestellt, dass das Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt?
Antwort zu 11:
Abhängig von zukünftigen Nutzungen wird zu entscheiden sein, ob und in welcher Form das
Areal im öffentlichen Eigentum verbleibt.
Frage 12:
Welche konkreten Standort-Alternativen für einen neuen Straßenbahnbetriebshof in Niederschönhausen,
Rosenthal, Französisch Buchholz und Blankenfelde werden derzeit von BVG, Senat und Bezirk in Betracht
gezogen (ehemalige Friedhofsflächen, Elisabeth-Aue usw.)?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell wird im Rahmen der „Standortuntersuchung Betriebshof Nordostraum“ zum
Blankenburger Süden die optimale Verortung eines Straßenbahnbetriebshofs untersucht,
der dann das Leistungsvolumen auch aus dem Pankower Raum aufnehmen soll. Von BVG,
Senat und Bezirk werden derzeit folgende Standort-Alternativen geprüft:
– Blankenburger Süden zwischen der Bundesautobahn (BAB) A 114 und der Stettiner
Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet Heinersdorf,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Blankenburger Süden, ehemaliges Rieselfeld / Flächennutzungsplan-Standort,
– Blankenfelde Elisabethaue,
– Darßer Straße.“
Ehemalige Friedhofsflächen waren bisher nicht Bestandteil dieser Untersuchungen.
Berlin, 31.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz