S-Bahn: Technische Bestandteile und Realisierungszeitraeume der Grundinstandsetzung zwischen Grunewald und Wannsee

S-Bahn: Technische Bestandteile und Realisierungszeitraeume der Grundinstandsetzung zwischen Grunewald und Wannsee

Ereignis

Die bauliche Umsetzung für die Grunderneuerung der S-Bahn-Linie S 3 im Streckenabschnitt zwischen Grunewald und Wannsee ist für den Zeitraum von 2004 bis 2007 terminiert. Das mit Gesamtkosten von rund 70 Mio. DM veranschlagte Projekt beinhaltet neben der Grunderneuerung des Oberbaus und vorhandener Brückenbauwerke auch den Aufbau bahnstromtechnischer Anlagen sowie den Einbau eines zusätzlichen Weichentrapezes vor dem Haltepunkt Nikolassee. Im Zuge dieser Grundinstandsetzung wird durch die Deutsche Bahn AG zudem die behindertengerechte Ausstattung der Bahnsteige A und B des Bahnhofs Grunewald sowie des Haltepunkts Nikolassee oben realisiert.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4739
Ich frage den Senat:
1. Wann, warum und mit welchen Maßnahmen soll die S-Bahnstrecke zwischen Grunewald und Wannsee saniert werden?
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten, und aus welchen Töpfen soll die Sanierung finanziert werden?
3. Ist dem Senat bekannt, dass auf diesem Streckenabschnitt die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee nicht behindertengerecht zugänglich sind? Wenn ja, wie lange soll dieser Zustand noch andauern, und was will der Senat dagegen unternehmen?
4. Was hat der Senat bisher getan, um die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ bei der Sanierung des S-Bahnstreckenabschnittes zwischen Wannsee und Grunewald umzusetzen, und welche Möglichkeiten sieht er, die behindertengerechte Ausgestaltung der S-Bahnhöfe Nikolassee und Grunewald im Zuge der im nächsten Jahr stattfindenden Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4739
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die für die Fragen 1 und 2 zuständige DB AG teilt Folgendes mit:
Zu 1.:
„Der obengenannte Streckenabschnitt ist Teil der Baumaßnahme – Grunderneuerung S-Bahn Berlin S 3 im Abschnitt Zoologischer Garten (a) – Wannsee (a) –. Die Realisierung des obengenannten Abschnittes ist in dem EH 1.2A3 Westkreuz (a) – Grunewald (e) und in dem EH 1.2A4 Grunewald (a) – Wannsee (a) vorgesehen.
Auf dem Abschnitt Grunewald – Wannsee (a) sind folgende Maßnahmen geplant:
• Grunderneuerung Oberbau
• Zusätzlicher Einbau eines Weichentrapezes vor dem Hp Nikolassee
• Aufbau von bahnstromtechnischen Anlagen (Schaltstellen, AL-Verbundstromschiene, Uw-Nikolassee, 30-kV-Kabelanlagen)
• Grundsanierung der vorhandenen Brücken
• Behindertengerechter Zugang zu den Bahnsteigen A und B des Bf. Grunewald und zum Hp Nikolassee oben.
Die Realisierung der Baumaßnahmen ist für den Zeitraum 2004 bis 2007 vorgesehen, da auf Grund der Dringlichkeit die Baumaßnahmen auf der Stadtbahn zwischen Zoologischer Garten und Westkreuz vor dem Abschnitt Grunewald – Wannsee vorrangig zu realisieren sind.“
Zu 2.:
„Die Gesamtkosten für den Abschnitt betragen gemäß VEP rund 70 Mio. DM, wobei die Mittel für die Grunderneuerung einschließlich für die behindertengerechten Zugänge vom Bund und die Mittel für die Instandhaltung von der DB AG getragen werden.“
Zu 3. und 4.:
Dem Senat ist bekannt, dass die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee zurzeit nicht behindertengerecht zugänglich sind.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit dem Übergang der S-Bahn an die DB AG zum 1. Januar 1994 diese für den weiteren und vom Land Berlin begonnenen behindertengerechten Ausbau des S-Bahnnetzes zuständig ist. Im Rahmen der Grunderneuerung der S-Bahn wurden und werden alle S-Bahnhöfe behindertengerecht ausgestattet. Für die von der Grunderneuerung nicht betroffenen S-Bahnhöfe hat der Senat mit die DB AG ein Aufzugsprogramm vereinbart, das von der DB AG schrittweise umgesetzt wird. Die S-Bahnhöfe Grunewald und Nikolassee werden im Rahmen der o. g. Grundinstandsetzung behindertengerecht ausgestattet.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Technische Bestandserfassung und Erschliessungspotentiale des Tunnelbauwerks am Werkstaettenweg

S-Bahn: Technische Bestandserfassung und Erschliessungspotentiale des Tunnelbauwerks am Werkstaettenweg

Ereignis

Ein im Bereich des Werkstättenwegs unter den Bahnanlagen des Güterbahnhofs Grunewald existierender historischer Tunnel stellt keine durchgehende Verbindung zur Trabener Straße her, sondern endet nach einer Länge von 15 m in einem senkrechten, mit Steigeisen versehenen Ausstieg direkt zwischen den Gleisen. Das derzeit als Lagerraum genutzte, 18 m tiefe Bauwerk wird durch den Senat und die S-Bahn Berlin GmbH im Hinblick auf ein zu geringes Fahrgastpotenzial und geschätzte Ausbau- und Neubaukosten von circa 650.000 DM (inklusive neuer Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz) nicht für eine erweiterte Fußgängererschließung des S-Bahnhofs Eichkamp hergerichtet.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3475, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3475
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß zwischen Trabener Straße und Werkstättenweg unter den Bahnanlagen des Güterbahnhofs Grunewald ein Verbindungstunnel existiert, der aber nicht mehr genutzt wird? Wenn ja, welche Funktion hatte dieser Tunnel früher, und wann wurde er warum geschlossen?
2. Ist dem Senat bekannt, daß vom S-Bahnhof Eichkamp eine Fuß- und Radwegverbindung über die Cordesstraße und unterhalb der Bahnanlagen bis zum Werkstättenweg existiert, die bei einer Nutzung des bestehenden Verbindungstunnels zwischen Werkstättenweg und Trabener Straße die Trennwirkung des Bahngeländes zwischen Grunewald und Eichkamp aufheben würde und insbesondere für Fußgänger(innen) und Fahrradfahrer(innen) den S-Bahnhof Eichkamp auch von Südosten her besser erschließen würde?
3. Stimmt der Senat der Einschätzung zu, daß die Westbahn nach Spandau insbesondere nach Inbetriebnahme del Lehrter Zentralbahnhofs eine besondere Bedeutung erlangen wird, weil viele Fahrgäste, die bisher im Bahnhof Zoo umgestiegen sind, den Fernbahnhof in Spandau nutzen werden, um dort die Züge in Richtung Hamburg oder Hannover zu besteigen?
4. Hält es der Senat für wünschenswert, den Verbindungstunnel zwischen Werkstättenweg und Trabener Straße wieder zu eröffnen? Wenn ja, warum, und welche Anstrengungen will er in diese Richtung unternehmen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3475
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Die zuständige Deutsche Bahne AG hat hierzu mitgeteilt:
„Im Bereich des Werkstättenweges befindet sich tatsächlich ein Tunnel, der zur Zeit als Lagerraum genutzt wird. Allerdings endet dieser Tunnel nach 15 m mit einem senkrechten Ausstieg (Steigeisen) zwischen den Gleisen. Dieser Tunnel stellt also keine Verbindung zwischen Werkstättenweg und Trabener Straße her. Der Tunnel ist ca. 18 m tief, ca. 3 m breit und ca. 2,80 m hoch.
Welche Funktion der Tunnel früher hatte und wann und warum er „geschlossen“ wurde, konnte nicht ermittelt werden. Ein Tunnelneubau würde Kosten in Höhe von ca. 650 TDM verursachen und außerdem müßte gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz eine neue Kreuzungsvereinbarung erstellt werden.“
Zu 2.:
Entfällt, da – wie unter 1. ausgeführt – ein durchgehender Tunnel zwischen Werkstättenweg und Trabener Straße nicht existiert.
Zu 3.:
Ja.
Zu 4.:
Der Senat hält in Übereinstimmung mit der Deutschen Bahn AG und der S-Bahn Berlin GmbH den unter 1. genannten Tunnelausbau in Anbetracht des geringen Fahrgastpotentials für nicht vertretbar.

Hinweis

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S-Bahn: Vertragliche Mietrechte und Zustaendigkeiten bei der Oeffnung des suedlichen Zugangs am Bahnhof Grunewald

S-Bahn: Vertragliche Mietrechte und Zustaendigkeiten bei der Oeffnung des suedlichen Zugangs am Bahnhof Grunewald

Ereignis

Das an das S-Bahn-Eingangsbauwerk angrenzende Gelände am Bahnhof Grunewald zwischen der Auerbacher Straße und dem Zugang ist vertraglich bis zum 30. April 1998 an einen Autohändler vermietet, wobei eine flächenmäßige Einschränkung im Falle einer Eröffnung zu dulden ist. Aus finanziellen Gründen sieht sich die für die Maßnahme zuständige Deutsche Bahn AG derzeit nicht in der Lage, die Kosten für eine Wiedereröffnung des südlichen Zugangs zu übernehmen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1414, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1414
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß vor 1991 die VdeR (Verwaltung
des ehemaligen Reichsbahnvermögens) einen Vertrag mit einem Autohändler abgeschlossen hat, in
dem das Nutzungsrecht für das Gelände zwischen
Auerbacher Straße und S-Bahnzugang geregelt
wurde?
2. Welche Laufzeit für das Nutzungsrecht hat dieser
Vertrag, und wurde er in der Zwischenzeit gegebenenfalls wie modifiziert?
3. Welche Möglichkeit gibt es, um den südlichen
Zugang am S-Bahnhof Grunewald schnellstmöglich für den Fahrgastbetrieb wieder zu öffnen?
4. Was wird und was will der Senat unternehmen, um
die Öffnung dieses Zugangs schnellstmöglich voranzutreiben?
5. Trifft es zu, daß der Senat beabsichtigt, für das
Pfingstturnier im Tennisstadion an der Hundekehle für die Besucher(innen) ein Kombiticket
anzubieten und bis dahin den südlichen S-Bahnzugang wieder zu öffnen? Wenn ja, mit welchen
Maßnahmen will er dieses Ziel erreichen? Wenn
nein, warum nicht?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1414
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Antworten zu 1. und 2. hat die hierfür zuständige Deutsche Bahn AG gegeben.
Zu 1. und 2.:
„Nach unseren Kenntnissen ist das Gelände an
einen Autohändler bis 30. April 1998 vermietet.
Im Vertrag ist festgehalten, daß bei einer Absicht,
den Zugang zu eröffnen, eine Flächenänderung bzw.
Flächeneinschränkung zu dulden ist.
Nach Aussagen des Bundeseisenbahnvermögen
(BEV) muß die Zugangsfläche erworben werden.“
Zu 3. und 4.:
Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage
Nr. 287 vom 5. März 1996 über Wiedereröffnung des
Zugangs am S-Bahnhof Grunewald mitgeteilt, liegt die
Zugangsöffnung in der Zuständigkeit der Deutschen
Bahn AG. Aus finanziellen Gründen sieht sich die DB
AG zur Zeit nicht in der Lage, die Kosten hierfür zu
übernehmen. Der Senat wird sich aber weiterhin bei
der DB AG für die Öffnung einsetzen.
Zu 5.:
Nein. Der Senat is nicht der Veranstalter des
genannten Pfingstturniers, kann also auch keine
irgendwie gearteten Tickets hierfür anbieten. Ferner
liegt es – wie bereits ausgeführt – nicht in der Zuständigkeit des Senats, den südlichen Zugang des im
Eigentum der DB AG befindlichen S-Bahnhofs – noch
dazu bis zu einem bestimmten Termin – zu öffnen.

Hinweis

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S-Bahn: Einbeziehung der Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald in die anlaufende Entwurfsplanung

S-Bahn: Einbeziehung der Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald in die anlaufende Entwurfsplanung

Ereignis

Der Senat hat die Deutsche Bahn AG gebeten, bei der anlaufenden Entwurfsplanung für die Grunderneuerung der S-Bahn-Strecke Bahnhof Savignyplatz bis Bahnhof Wannsee, die in den Jahren 1998 bis 2000 durchgeführt werden soll, die notwendigen Maßnahmen für die Eröffnung des südlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald zu ermitteln. Da die Wiedereröffnung in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fällt und als weniger dringliche Maßnahme eingestuft wurde, erfolgt eine Herrichtung im Rahmen der dortigen finanziellen Möglichkeiten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/469, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 287
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß er in letzten Jahren vielfach angekündigt hat, den südlichen Zugang am S-Bahnhof Grunewald wieder zu eröffnen?
In welchen Mitteilungen, Anfragen etc. hat er das mit
welchem Zeitpunkt in den letzten Jahren seit 1989 getan?
2. Ist dem Senat bekannt, daß er wiederholt die Öffnung des
südlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald für das Tennisturnier der Damen angekündigt hat?
Wann hat er das mit welchem Ergebnis realisiert?
Wenn nein, warum nicht?
3. Kann der Senat bestätigen, daß die Weigerung der Autofirma
der Grund dafür ist, daß der südliche Zugang am S-Bahnhof
Grunewald für die Fahrgäste nicht geöffnet wird, obwohl der
Zugang eigentlich in gutem baulichen Zustand ist?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Wenn ja, welche Möglichkeiten hat der Senat, den Zugang
dennoch zu öffnen?
4. Was wird der Senat unternehmen, um schnellstmöglich den
südlichen Zugang am S-Bahnhof Grunewald zu öffnen, mit
welchen Schwierigkeiten rechnet er dabei, und wann wird
dieser Zugang geöffnet werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 287
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Der Senat hat in den letzten Jahren die Eröffnung des südlichen Zugangs des S-Bahnhofs Grunewald nicht angekündigt
– auch nicht zu Tennisturnieren –, da es sich dabei um eine weniger dringliche Maßnahme handelt und die nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Finanzmittel für wichtigere Vorhaben, vor
allem den Wiederaufbau stillgelegter S-Bahn-Strecken, verwendet wurden.
Zu 3. und 4.:
Die Wiedereröffnung des Zugangs liegt als eine Maßnahme der
sogenannten „Grunderneuerung“ in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Über aktuelle Voraussetzungen (z. B. baulicher
Art), die einer Öffnung möglicherweise entgegenstehen, liegen
zur Zeit keine abschließenden Erkenntnisse vor. Der Senat hat
jedoch die Deutsche Bahn AG gebeten, bei der jetzt anlaufenden
Entwurfsplanung für die Grunderneuerung der S-Bahn-Strecke
Bahnhof Savignyplatz (ausschließlich) bis Bahnhof Wannsee
(ausschließlich), die in den Jahren 1998 bis 2000 durchgeführt
werden soll, die notwendigen Maßnahmen für die Zugangsöffnung zu ermitteln und den Zugang im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Deutschen Bahn AG wiederherzurichten.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“