Umfangreiche #Sanierung des U-Bahnhofs #Senefelderplatz beginnt ● Nächste Phase der Sanierung am #U-Bahnhof #Spittelmarkt in verlängerter, nächtlicher Betriebspause ● Ab Freitag fährt die #U2 wieder bis #Ruhleben
Im gleichen Jahr, als die heutige Berliner Flagge zum ersten Mal über dem Roten Rathaus wehte, der junge Kurt Tucholsky noch Rezensionen für eine Berliner Theaterzeitschrift verfasste und Neugeborene bevorzugt die Namen Gertrud und Karl trugen, öffnete auch der U-Bahnhof Senefelderplatz erstmals seine Tore für den #Fahrgastverkehr. 110 Jahre sind seitdem vergangen und damit noch viele weitere folgen können, wird die BVG den Bahnhof ab dem 20. März 2023 gründlich sanieren.
Frage 1: Welcher Zeitplan besteht für die geplante #Seesanierung? Antwort zu 1: Die Sanierung des #Rummelsburger Sees findet im Bereich des Westufers auf sechs bis sieben Prozent der Seefläche statt. Die Bauausführung des temporären Verbaus in der #Uferlinie wurde vergeben. Die Ausführung ist in 2021 bis 2022 vorgesehen. Zudem läuft die Ausschreibung für die weitere Planung der #Gesamtsanierung am #Westufer. Geplant ist die Ausführung der Ausbaggerung und Auffüllung ab 2023/2024. Frage 2: Wie wirkt sich ein untergehendes/untergegangenes #Boot auf die Wasser- und Sedimentqualität des Sees aus? Antwort zu 2: Eine Bewertung von Risiken kann nicht pauschal abgegeben werden, sondern hängt vom Einzelfall ab. Ein maßgebliches Risiko stellt in der #Freizeitschifffahrt die Freisetzung von Kraft- und Schmierstoffen dar. Sollte eine #Leckage auftreten, können geringe Freisetzungsmengen bereits erhebliche ökologische Folgen nach sich ziehen. In derartigen Fällen werden in der Regel #Abwehrmaßnahmen wie das Setzen von #Ölsperren und das Einbringen von #Ölbindemittel eingeleitet. 2 Frage 3: Mit welchen zeitlichen Verzögerungen und technischen Hürden rechnet der Senat aufgrund von sinkenden oder bereits gesunkenen Booten? Antwort zu 3: Aufgrund von Unterwasserhindernissen hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Spree-Havel den Rummelsburger See mit Schifffahrtspolizeilicher Anordnung 37/2021 seit dem 19.02.2021 für die Schifffahrt gesperrt. Der Senat steht im Austausch mit dem WSA Spree-Havel, um die unverzichtbare wasserseitige Zufahrt zum Sanierungsgebiet zu ermöglichen. Angestrebt wird weiter die Ausführung der geplanten Ausführungsleistungen ohne Verzögerung. Frage 4: Ist die Bergung der Boote/Schiffskörper in dem zu sanierenden Bereich geplant? Antwort zu 4: Die Sanierung des Westufers umfasst den Aushub von stark belasteten Sedimenten und die anschließende Wiederauffüllung mit unbelastetem mineralischen Substrat. Sollten beim Aushub Unterwasserhindernisse/Störkörper gefunden werden, werden diese aufgenommen und fachgemäß entsorgt. Frage 5: Sieht der Senat die ungefilterte Einleitung aus dem Ruschegraben (aus Marzahn-Hellersdorf und Hohenschönhausen kommend) als zulässig und aus Umweltsicht für unschädlich an? Wenn nein, was wird dagegen unternommen? Antwort zu 5: Die Einleitung von belastetem Regenwasser z.B. von stark befahrenen Verkehrsflächen in die Regenwasserkanalisation bzw. direkt in Gewässer entspricht nicht den Anforderungen der Regelwerke. Das Problem der Belastung der Gewässer durch Regenwasser ist erkannt. Vor dem Hintergrund der sehr hohen Kosten und des Platzbedarfes kann dies nur sukzessive umgesetzt werden und stößt auch in praktischer Hinsicht auf Grenzen. Der Senat ist daher bemüht ein Programm aufzulegen, um die Umsetzung von Regenwasserbehandlungsmaßnahmen kontinuierlich voran zu treiben. Aktuell wirdein Bauprogramm Trennsystem vorbereitet. Nach Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen im Mischsystem sind verstärkt Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung aus dem bestehenden Kanalnetz des Trennsystems zu planen und umzusetzen. Dafür ist die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel notwendig. Insgemsat ist aufgrund des umfangreichen Handlungsbedarfs in Berlin eine Priorisierung erforderlich. Diese erfolgt zum einen immissionsorientiert über eine Priorisierung der Gewässer und zum anderen über die Identifikation von Hauptbelastungsquellen. Für die Teileinzugsgebiete der so identifizierten prioritären Belastungsquellen werden in der Folge Konzepte zur Regenwasserbewirtschaftung erstellt und geeignete Maßnahmen unter anderem in Abhängigkeit der vorhandenen Flächenpotenziale geplant und umgesetzt. Zu den prioritären Einzugsgebieten gehören der Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben und der Ruschegraben, die in den Rummelsburger See einleiten. Zudem 3 verfolgt der Senat zusätzlich die Zielstellung, dezentrale Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung auch im Trennsystem umzusetzen, um auch so die stoffliche und hydraulische Belastung von Gewässern sukzessive zu reduzieren. Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz