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Frage 1:
Welche #Gehwege wurden in den Berliner Bezirken seit 2016 neu angelegt?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Tiefbau hat im Rahmen der bezirklichen
Investitionsplanung keine Gehwege bis 2018 geplant, die neu angelegt werden müssten.
Durch Baumaßnahmen Dritter wurden nach Beendigung der Sondernutzung die
Gehwegflächen neu hergestellt (Joachimsthaler Straße 1-5, Kantstraße 163-164,
Englische Straße 6 und Wegelystraße). Derzeit sollen die Gehwege in der Reichsstraße
zwischen Theodor-Heuss-Platz und Steubenplatz in Teilbereichen neu angelegt werden.
Diese Maßnahme wird voraussichtlich zwei Jahre beanspruchen. Bei der Baumaßnahme
Luisenplatz werden auch Gehwegbereiche neu angelegt.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Wartenberger Straße vor Nr. 120 (Flüchtlingsheim).“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Herstellung von Gehwegen im Stadtbezirk Marzahn und Hellersdorf:
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2016
– Stolzenhagener Str.
– Köthener Str. 1-3
– Hornetweg 14-18
– Cecilienstr., südl. zw. Tollensee- u. Hellersdorf. Str.
– Friedhof Wiesenburger Str.
– Wildrosengehölz, von Ecke Hermelinweg bis Hausnummer 6a
– Giesestr./Ecke Brederickstr.
– Giesestr./Ecke Hannsdorfer Str.
– Blumberger Damm entlang dort wo sich Gefahrenstellen befanden
2017
– Allee der Kosmonauten zw. Schragenfeldstr. und Rewe
– U-Bahnhof Kaulsdorf
– Irmfriedstr. im Bereich Lidl
– Heerstr-, Eschenstr. zwischen Birkenstr. und Eichhorster Str.
– Bütower Str. nördl. zwischen Pilgramer und Schrobsdorffstr.
– Seestr. 10
2018
– Walsheimer Str.
– Feldberger Ring
– Franz-Stenzer-Str.
– Greifswalder Str. von Hönower Str. bis An den Siedlergärten
– Klingenthaler Str. von Eingang Schule bis Carola-Neher-Str.
– Kranoldstr. von Stöwestr. bis Zander Str.
– Schwabenallee
– Maisweg von Rapsweg bis Gerstenweg
– Allee der Kosmonauten 189 – 197
– R.-Wallenberg-Str. 40-42
– Heerstr. Eschenstr. bis Anschluss Kaulsdorfer Busch
– Bütower Str. zwischen Pilgramer und Mirower Str.
– Am Feldberg bis Steffenshagener Str. 33
2019
– Pilgramer Straße von Nr. 48 bis Alt-Mahlsdorf
– Florastr. 1 bis Markgrafenstr.
– Melanchthonstr. 96
– Terwestenstr. 100 bis Dahlwitzer Str.
– Ridbacher Str. 39 – 43
– C.-Zetkin-Weg Höhe Schwimmhalle
– Lübzer Sr. 9 und 9a
– Köp. Str. von Alfelder Str. bis Zimmermann
– Maratstr. vor Schule
– Ringenwalder Str. 23
– Franz-Stenzer-Str.
– Kemberger Str.
– Alt Marzahn 70
– Boxberger Str.
– Fichtelbergstr. 18
– Straße An der Schule
– Bismarcksfelder Str.“
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Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
– „Wilhelmine-Gemberg-Weg 1. und 2. Bauabschnitt
– Alexandrinenstraße zwischen Stallschreiberstraße und Sebastianstraße
– Bärbel-Bohley-Ring
– Lichtburgring“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2016:
1. Neudecker Weg von Deutschtaler Straße bis Selgeneauer Weg
2. Ortolanweg von Haus Nr. 97 bis gegenüber Einmündung Kielinger Straße
3. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße bis Richardstraße
4. Selchower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße
5. Mahlower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße
6. Gielower Straße von Fritz-Reuter-Allee bis Paster Behrensstraße
Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2017:
7. Gielower Straße von Malchiner Straße bis Fritz-Reuter-Allee
8. Franz-Körner-Straße von Haus Nr.66 bis Buschkrugallee
9. Fritz-Erler-Allee von Käthe-Dorsch-Ring bis Käthe-Dorsch-Ring
10. Neudecker Weg von Selgenauer Weg bis kurz vor Einmündung Alt-Rudow
11. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße bis Richardstraße
12. Selchower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße
13. Mahlower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße
14. Herrfurthstraße von Lichtenrader Straße bis Herrfurthplatz
15. Wildmeister Damm zwischen Lipschitzallee und Grünzug BBR – Teil 1
Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2018:
16. Tellstraße von Sonnenallee bis Weserstraße
17. Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße und Zeitzer Straße
18. Glasower Straße von Bendastraße bis Hermannstraße
19. Mohnweg von Flurweg bis Primelweg
20. Fuldastraße von Weserstraße bis Ossastraße
21. Germaniapromenade von Haus Nr. 14 bis Haus Nr. 34 (nördliche Seite)
22. Wildmeisterdamm von Grünzug BBR bis 200 m vor Wermuthweg – Teil 2
23. Köpenicker Straße von Alt-Rudow bis Haus Nr. 192
Neukölln Straßeninstandsetzungsprogramm 2019:
24. Johannisthaler Chaussee von Heideläufer Weg und Wildmeisterdamm
25. Johannisthaler Chausee zwischen Haus Nr. 219 und Rohleger Weg
26. Alt-Buckow von Buckower Damm bis Einmüdnung Fläzsteinpfad
27. Fritz-Erler-Allee von Wutzkyallee bis Käthe-Dorsch-Ring
28. Germaniapromenade von Friedrichsbrunner Straße bis Suderoder Straße (südliche
Seite)
29. Wildmeister Damm von 200 m vor Wermuthweg bis Hörsingsteig
30. Nansenstraße von Mabachufer bis Manitiusstraße
31. Kölner Damm Teilebreiche zwischen Hugo-Heimann-Straße und Johannisthaler
Chaussee
32. Mahlower Straße von Fontanestraße bis Lichtenrader Straße auf beiden Seiten
33. Köpenicker Straße von Haus Nr. 192 bis Prierosser Straße
Im Rahmen von investiven und programmgeförderten Straßenneubaumaßnahmen wurden
ab 2016 folgende Gehwege grundhaft erneuert, verbreitert oder komplett neu hergestellt:
1. Ostburger Weg Nordseite zwischen Am Espenpfuhl und Will-Meisel-Weg
2. Kestenzeile zwischen Buckower Damm und Christoph-Ruden-Straße
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3. Weichselstraße zwischen Pflügerstraße. und Lohmühlenbrücke
4. Karl-Marx-Straße zwischen Jonasstraße und Briesestraße
5. Neckarstraße komplett von Karl-Marx-Straße bis Ilsestraße
6. Buckower Damm von Mollner Weg bis Alt-Buckow“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im betroffenen Zeitraum wurden im Bezirk Pankow nachstehende Gehwege/Gehwegabschnitte
neu angelegt:
– Röntgentaler Weg von Pölnitzweg bis Stadtgrenze
– westlicher Gehweg Röbellweg zwischen Pölnitzweg und Mewesstraße
– Rosenthaler Weg von Blankenfelder Chaussee bis Picardiweg.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
– „Steilpfad zwischen Waidmannsluster Damm und Erholungsweg (östliche Seite)
– Am Bärensprung zwischen Diakonie und Bisonweg
– Glienicker Straße zwischen P+R Platz und Ärtzehaus
– Ruppiner Chaussee zwischen Haus Nr. 153 und 157
– Tietzstraße zwischen Ernststraße und Sportplatz
– Emmentaler Straße zwischen Hausnummer 112 und 118
– Huttwiller Weg zwischen Thorgauer Straße und Walliser Straße (nördliche Seite)
– Dülmener Pfad zwischen Billerbecker Weg und Selmer Pfad
– Bernauer Straße im Bereich des Wasserwerkes (Richtung Tegel)
– Bekassinenweg zwischen Im Erpelgrund und An der Wildbahn (beidseitig)
– Artemisstraße zwischen Waidmannsluster Damm und Dianastraße (beidseitig)
– Oranienburger Straße zwischen Göschenplatz und Wittenauer Straße (beidseitig)
– Oranienburger Straße zwischen Am Nordgraben und Tessenowstraße „
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Da ausdrücklich nach neu angelegten Gehwegen gefragt wird, können für den Bezirk
Spandau die Gehwege im Seegefelder Weg (zwischen Am Kiesteich und Finkenkruger
Weg (teilweise momentan noch in der Bauphase)) und in der Parkstraße benannt werden.
Bei allen anderen vielfältigen Maßnahmen handelte es sich lediglich um
Instandsetzungsmaßnahmen.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Unter neu angelegten Gehwegen verstehen wir die Gehwege, die vorher in einem
unbefestigten Zustand waren. Folgende Abschnitte wurden neu angelegt:
– Am Eichgarten 15-16, 12167 Berlin
– Altvaterstr. von Breisgauer Str. bis S-Bhf. Schlachtensee, 14129 Berlin (Nordseite)
– Kyllmannstr. von Königstr. bis Haus-Nr. 16, 14109 Berlin (Wetseite)
– Lange Stücken 1a – 3, 14109 Berlin (Ostseite)
– Schopenhauer Str. 35-39, 14129 Berlin
– Benschallee von Loyd-G.-Wels-Str. bis Bezirksgrenze, 14163 Berlin (Westseite)
– Lindenstr. von Hugo-Vogel-Str. bis Braschzeile, 14109 Berlin (beidseitig).“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Aufgrund der Personalsituation im Straßen- und Grünflächenamt ist eine rückblickende
detaillierte Aufstellung nicht zu leisten.
Allgemein kann informiert werden, dass die wenigen dem Bezirk zur Verfügung stehenden
Mittel für die Straßenunterhaltung (ca. 3 Mio. Euro) schwerpunktmäßig für die
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Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den bestehenden Fahrbahnen und
Gehwegen eingesetzt werden.
Mittel aus dem sog. Gehweginstandsetzungsprogramm werden in der Regel dort
eingesetzt, wo Gehwege von Leitungsbauarbeiten betroffen sind und ergänzend zum
erforderlichen Deckenschluss durch die Leitungsbetriebe sinnvoll eine ganze
Gehwegbreite neu hergestellt werden kann.
Gleiches gilt bei der Realisierung von neuen Wohnungsbaustandorten. Die oft als
Baustelleneinrichtung temporär genutzten Gehwege werden im Nachgang unter
finanzieller Beteiligung des Straßen- und Grünflächenamtes in Gänze neu hergestellt.“
Frage 2:
Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der entsprechenden Wege?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit:
„Die Beseitigung von Gefahrenstellen erfolgt umgehend. Je nach Art und Umfang der
erforderlichen Arbeiten werden diese entweder aus der baulichen Unterhaltung (oder
entsprechenden Sonderprogrammen) oder über die Anmeldung in die bezirkliche
Investitionsplanung durchgeführt.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Neue Gehwege werden i. d. R. im Zusammenhang mit neuen Straßen innerhalb eines
Erschließungsgebietes hergestellt oder bei Fehlen dieses Straßenbestandteils an
vorhandenen Fahrbahnen und unbefestigten Seitenstreifen, sofern in diesen Fällen
verstärkt #Fußgängerverkehr zu verzeichnen ist.“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Die Auswahl der Wege richtet sich nach folgenden Kriterien:
– Sicherung der Schulwege
– Sicherung der Wege zu Senioreneinrichtungen bzw. Einrichtungen, die hauptsächlich
von Senioren genutzt werden
– gute Erreichbarkeit der Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs
– Beschwerdeschwerpunkte.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die Gehwege dienen der Erschließung der angrenzenden, neu errichteten
Wohnbebauung“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Die Auswahl der Gehwege orientiert sich bei den Straßeninstandsetzungsmaßnahmen
am technischen Zustand bzw. an der vorgefundenen Oberflächenbeschaffenheit der
Gehwegbeläge. Hauptauswahlkriterien sind die Häufigkeit festgestellter Mangel- und
Fehlstellen auf Grundlage der Straßenbegehung, die vorliegende Beschwerdelage von
Anliegern, die Nähe zu sozialen Einrichtungen (z. B. Altenheime) und die politische
Schwerpunktsetzung. Bei der Auswahl stehen alle Ortsteile von Neukölln im Focus.
Bei Gehwegerneuerungen im Zuge von Straßenneubauvorhaben spielen mehrere
technische und verkehrliche Kriterien eine Rolle. Die vorhandenen Gehwege, die neu
gebaut worden sind, entsprachen nicht mehr den aktuellen Richtlinien für den
Fußgängerverkehr hinsichtlich Breite, Aufenthaltsqualität Barrierefreiheit und Sicherheit.“
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Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Nachstehend einige Kriterien (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Charakter der Straße (Hauptstraße, Quartiersstraße usw.); vermutetes
Fußgängeraufkommen; Umsetzmöglichkeit bei vorhandenem Baumbestand, vorhandenen
Gehwegbreiten und Möglichkeiten der Regenentwässerung; Finanzierungsmöglichkeit.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Die Auswahl der Gehwege erfolgt entsprechend der dem Bezirk obliegenden
Verkehrssicherungspflicht und dem Bedarf.“
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Neue Gehwege werden in der Regel im Rahmen von Investitionsmaßnahmen hergestellt.
Zur Sicherstellung der Finanzierung bedarf es der Aufnahme der Ausbauplanung in die
Investitionsplanung und dann konkret in den jeweiligen Haushaltsplan zum Zeitpunkt der
Bauausführung. Die Investitionsplanung wird von der Bezirksverordnetenversammlung
beschlossen. Wesentliche Voraussetzung für die Herstellung der Erschließungsanlagen
sind u. a. eine planungsrechtliche Feststellung nach Baugesetzbuch, ein von den Berliner
Wasserbetrieben vorliegendes Entwässerungskonzept, ein abgeschlossenes
Beteiligungsverfahren sowie teilweise Eigentumsübertragungen (Grunderwerb).“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Die Auswahl der Baumaßnahmen richtet sich nach der Nutzungshäufigkeit eines
Gehweges. Weiterhin werden Lücken unbefestigter Teilabschnitte eines Gehweges
geschlossen und Bürgerbeschwerden berücksichtigt.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Welche Maßnahmen konnten aufgrund nicht auskömmlicher finanzieller Mittel nicht realisiert werden?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf teilt hierzu mit:
„Aufgrund des derzeitigen Personalmangels im Fachbereich Tiefbau konnten die
Sondermittel für die Gehwegesanierung nicht in Anspruch genommen werden. Bezüglich
des Umgangs mit Gefahrenstellen, für die entsprechende Rahmenverträge vorliegen, wird
auf die Beantwortung zu 2. verwiesen.“
Das Bezirksamt Lichtenberg teilt hierzu mit:
„Fehlende Gehwege und Gehwegteilstücke neben Fahrbahnen:
– Hönower Wiesenweg
– Neuer Feldweg
– Rheinpfalzallee
– Kietzer Weg
– Köpenicker Allee
– Wallensteinstraße
– Waldowallee
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– Verlängerte Waldowallee
– Wriezener Straße
– Goeckestraße
– Roedernstraße
– Klarastraße
– Vincent-van-Gogh-Straße
– Neuzeller Weg
– Ahrensfelder Chaussee“
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt hierzu mit:
„Gehwege in den Siedlungsgebieten fehlen bis auf einige Ausnahmen komplett, da die
meisten Straßen in den letzten Jahren nur provisorisch befestigt wurden.
Die Gehwege in den Neubaugebieten sind inzwischen 30 bis 40 Jahre alt und in
Größenordnung reparaturbedürftig.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Keine.“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Es wurden nur entsprechend den zur Verfügung gestellten Haushaltsmittelen im Rahmen
des Straßeninstandsetzungsprogramms Maßnahmen gemeldet. Trotz der erheblichen
finanziellen Anstrengungen im Zuge des Straßeninstandsetzungsprogramms besteht nach
wie vor ein erheblicher Mehrbedarf an instand zusetzenden Gehwegen. Der
Instandhaltungsrückstau beträgt schätzungsweise ein Vielfaches des bereits getätigten
Finanzvolumens seit Bestehen des Straßeninstandsetzungsprogramms. Für Neukölln
lässt sich dieser Bedarf an finanziellen Mittel jedoch nicht genau beziffern, da das
Straßenerhaltungsmanagementsystem für die Berliner Straßen erst im Aufbau ist.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Aufgrund der nicht ausreichenden
personellen Kapazitäten für die Planung und Bauleitung werden im Bezirk Pankow nur
Vorhaben vorbereitet, für die eine Finanzierbarkeit gesichert ist. Auch für die Erstellung
von Vorhabenlisten im Sinne der Frage fehlt die personelle Ressource.
Erschwerend kommen dann die technischen Probleme in der Planungsphase, vor allem
fehlende Straßenentwässerung in Verbindung mit den Regelungen zur Begrenzung von
Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE), altem Baumbestand
und geringe Gehwegbreiten, hinzu.“
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Aufgrund der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden bezirklichen finanziellen Mittel
für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes muss außerhalb der
Investitionsmaßnahmen auf das Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz für die Sanierung von Gehwegen zurückgegriffen werden.
Dieses Sonderprogramm gibt es seit 2017. Unabhängig davon ist die Sanierung und
Erneuerung von Gehwegen abhängig von den zur Verfügung stehenden
Personalkapazitäten, hier insbesondere der Baufirmen, im Bereich des Steinstraßenbaus.
Die im Sonderprogramm von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
angemeldeten Maßnahmen wurden finanziert.
Allerdings decken diese nicht den notwendigen Bedarf der Sanierungen im
Gehwegbereich ab. Eine Priorisierung notwendiger Maßnahmen liegt nicht vor, da sich
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diese aufgrund von Änderungen im Zustand der Gehwege, wie auch hinsichtlich
notwendiger Bedarfe, wie z. B. Kita Neubau, neu eingerichtete Buslinien, immer wieder
verändern können.“
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„Da neue Maßnahmen, wie unter 2. bereits erwähnt, im Regelfall im Rahmen von
Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden, ist für diese ein hoher finanzieller und
gleichzeitig personeller Aufwand sowohl bei den Berliner Wasserbetrieben als auch im
Stadtplanungsamt und im Straßen- und Grünflächenamt nötig. Die in der
Investitionsplanung veranschlagten Kosten beinhalten die Summe für den Straßenbau,
Kosten für den Grunderwerb und die öffentliche Beleuchtung, jedoch noch nicht die vom
Land Berlin zu tragenden Kosten für die Regenentwässerung.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„Wenn der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mehr finanzielle Mittel für diese Aufgabe erhielte,
könnten mehr Maßnahmen umgesetzt werden.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Der Bezirk Treptow-Köpenick hat 1284 Straßen mit ca. 700 Längenkilometern. Vor
diesem Hintergrund kann keine detaillierte Aufstellung von notwendigen Maßnahmen
benannt werden, welche mangels entsprechendem Budget und Personal nicht umgesetzt
werden können.“
Berlin, den 14. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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