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Frage 1:
In welchem Turnus werden die Waggons der Berliner #U-Bahnen regulär #grundgereinigt und gewartet?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die #Fahrzeugreinigung der Berliner #U-Bahn setzt sich aus mehreren Bausteinen
zusammen:
1) Umlaufreinigung:
Jedes Fahrzeug, welches sich im Fahrgastverkehr befindet, erhält täglich eine
Umlaufreinigung an den entsprechenden Endbahnhöfen der Linien. Die
Umlaufreinigung umfasst eine #Grobschmutzbeseitigung.
2) Aussetzerreinigung:
Es gibt über das gesamte U-Bahn-Netz verteilt 12 Aussetzerstandorte. An diesen
fixierten Standorten erfolgt in jeder Nacht eine feuchte Innenreinigung. In der Regel
erhält alle drei Tage jedes Fahrzeug eine Aussetzerreinigung, wenn es auf einem dieser
Standorte abgestellt wird.
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3) Reinigungs-Stufen in den 3 Betriebswerkstätten:
Im Zuge der Fahrzeuginstandhaltung erfolgt eine regelmäßige Fahrzeugreinigung aller
im Einsatz befindlichen Fahrzeuge über deklarierte Reinigungsstufen. Spätestens alle
28 Tage wird jedes Fahrzeug in die Werkstatt gefahren.
Intensivreinigung
Einmal im Jahr erfolgt ein (Intensiv-)Reinigungsprogramm, in dessen Zuge z.B. alle
Decken und Lampenraster einer Intensivreinigung unterzogen werden.
4) Graffiti-Entfernung
Die Beseitigung von Graffiti erfolgt grundsätzlich bedarfsabhängig.
5) Außenwäsche (Waschanlage)
Im Zuge der Reinigungsleistungen in den Werkstätten erhalten die U-Bahnfahrzeuge in
der Waschanlage eine Außenwäsche, somit je nach Fahrzeugtyp spätestens alle 28
Tage.“
Frage 2:
In welchem Zeitfenster werden #Komfortmängel an und in den Waggons der Berliner U-Bahnen, die eine
weitere Nutzung des Waggons im Fahrtbetrieb jedoch zulassen, behoben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Starke Verschmutzungen werden sofort beseitigt. Komfortmängel, wie z.B.
Beschädigungen an Sitzen werden im Rahmen der Fristuntersuchungen in den
Werkstätten repariert.“
Frage 3:
Wie wird mit Waggons verfahren, die durch #Graffitis verschmutzt sind? (Aufstellung nach
#Verschmutzungsgrad, Dauer bis zur Reinigung und gegebenenfalls Dauer bis zur Wiederinbetriebnahme der
Waggons erbeten.)
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die #BOStrab (Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen) verbietet den
Einsatz von Zügen, deren wichtige Signaleinrichtungen (z. B. die Türöffnungstaster,
optische Warneinrichtungen, Signaleinrichtung am Zug vorn und hinten) beschmiert und
somit nicht funktionstüchtig sind. Auch muss der Zugfahrer freie Sicht haben. Sollte keines
der Aspekte betroffen sein, kann das Fahrzeug im Fahrgastverkehr eingesetzt werden.
Die reguläre Außenzugreinigung geschieht vollautomatisch. Graffitizüge dagegen müssen
aufwendig von Hand gereinigt werden, da die giftigen Farbstoffe mit einem
Spezialreinigungsmittel gereinigt und als Sondermüll entsorgt werden. Das aggressive
Reinigungsmittel greift dabei auf die Dauer auch die Züge an.
In einer Acht-Stunden-Schicht können zwei Mitarbeiter ca. 50 m² Graffiti entfernen, was
jedoch stark auf die Größe und Art des Graffitis sowie auf die verwendete Farbe ankommt.
Wenn gehäufte Farbangriffe vorkommen, wie es oft der Fall ist, entsteht ein
„Reinigungsstau“, der in Folge über mehrere Tage zu Zugausfällen führen kann.“
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Frage 4:
Hat sich das Prinzip der „zeitnahen Reinigung“ von durch Graffitis beschmutzten U-Bahn-Waggons – wie im
Jahr 2018 seitens der BVG angekündigt – als praktikabel erwiesen, oder wurde es zwischenzeitlich wieder
ausgesetzt? (Wann ja, wann genau und wieso?)
Frage 5:
Welchen Anteil machen die entstehenden Kosten allein für Maßnahmen der „zeitnahen Reinigung“ im
Verhältnis zu den Gesamtkosten für Reinigung, Wartung und Instandhaltung der U-Bahnwaggons aus?
(Aufstellung erbeten.)
Frage 6:
Wenn das Prinzip der „zeitnahen Reinigung“ (siehe Frage 4) wieder ausgesetzt wurde:
a) Wie viele Fälle von Verschmutzungen durch Graffitis an Fahrzeugen der BVG wurden im Zeitraum eines
Jahres vor Aussetzen dieser Regelung erfasst? (Aufstellung nach Fahrzeugart, Schadenssumme und –
wenn bekannt – Tatort der Verschmutzung erbeten.)
b) Wie viele Fälle von Verschmutzungen durch Graffitis an Fahrzeugen der BVG wurden seit Aussetzen
dieser Regelung erfasst? (Aufstellung nach Fahrzeugart, Schadenssumme und – wenn bekannt – Tatort der
Verschmutzung erbeten.)
c) Wie viele Fälle von Verschmutzungen durch Graffitis an sonstigen Einrichtungen der BVG, wie
beispielsweise Fahrstühle, Wartebereiche und Aufsichtshäuschen, wurden im Zeitraum eines Jahres vor
Aussetzen dieser Regelung erfasst? (Aufstellung nach Einrichtung, zugehöriger Haltestelle und
Schadenssumme erbeten.)
d) Wie viele Fälle von Verschmutzungen durch Graffitis an sonstigen Einrichtungen der BVG, wie
beispielsweise Fahrstühle, Wartebereiche und Aufsichtshäuschen, wurden seit Aussetzen dieser Regelung
erfasst? (Aufstellung nach Einrichtung, zugehöriger Haltestelle und Schadenssumme erbeten.)
Antwort zu 4, 5 und 6:
Die Fragen 4, 5 und 6 wurden von der BVG auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:
„Jeder Zug, der mit Graffiti beschmiert wird, steht dem Verkehr für 24 h oder länger nicht
zur Verfügung. Das Fahrzeug muss nach dem Vorfall innerhalb von 4-5 Tagen der
Werkstatt zugeführt, dort aufwendig von Hand gereinigt und anschließend dem Verkehr
wieder zurückgeführt werden.
Die BVG hat durchweg ein hohes Interesse daran, Graffitibeschmutzungen an Zügen
möglichst umgehend zu entfernen und trotz der Umstände einen stabilen Zugverkehr
anzubieten.“
Frage 7:
Fallen die Reinigungskosten für Verschmutzungen durch Graffitis unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob
die Reinigung zeitnah erfolgt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt? (Wenn ja, wie kommt dieser
Unterschied zustande?)
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Frisches Graffiti lässt sich verhältnismäßig leichter und schneller entfernen als ältere
Farbe. Auch ist die Art der aufgetragenen Farbe für den Aufwand entscheidend.“
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Frage 8:
Wie hat sich das Aufkommen an Graffitis und vergleichbaren Formen der Sachbeschädigungen (z.B.
Scratchings) in und an den Waggons der Berliner U-Bahnen innerhalb der vergangenen fünf Jahre
entwickelt? (Aufstellung nach Art und Grad der Verschmutzung/Beschädigung sowie nach Jahren erbeten.)
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die jährlichen Kosten speziell für die Graffiti- und Vandalismusbeseitigung liegen
weiterhin im Millionenbereich. Darüber hinaus findet die Entfernung von Schmierereien
auch im Rahmen der regulären Fahrzeugreinigung statt und schlägt auch dort mit
erheblichen Kosten zu Buche.
Die eingesetzten Folien (Motiv Brandenburger Tor) in den U-Bahnfahrzeugen haben sich
gegen Scratching bewährt.“
Frage 9:
Welche Strategien und Maßnahmen hat die BVG in den vergangenen fünf Jahren ergriffen, um mutwilliger
Sachbeschädigung beizukommen und – insofern eine Evaluation dieser Maßnahmen vorliegt – mit welchen
Ergebnissen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Sachbeschädigungen / Vandalismus, worunter auch Graffitis erfasst werden, werden
grundsätzlich mittels Fotos dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Die entstandenen
Schäden werden – sofern eine entsprechende Verurteilung erfolgt – gegenüber den
Schädigern geltend gemacht und ggf. auch mit rechtlichen Mitteln eingefordert.
Als personelle Maßnahme wurde eine Sondereinheit aufgestellt, die vornehmlich in ziviler
Kleidung und mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen gegen Vandalismus vorgeht.
Technisch werden zur Abwehr alarmgesteuerte Videoanlagen eingesetzt.
Zur Prävention und dadurch auch Verhinderung künftiger Straftaten wurde ein Programm
aufgelegt, in dem es jugendlichen Ersttätern ermöglicht wird, ihre verursachten Schäden
abzuarbeiten.
Die BVG befindet sich sowohl innerbetrieblich, mit anderen Verkehrsunternehmen, als
auch mit der Industrie in regelmäßigem Austausch, um aus fahrzeugtechnischer Sicht und
unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sinnvolle präventive
Maßnahmen (Sicherung der Fahrzeuge, Schutzbeschichtungen) zu entwickeln und
Erfahrungen im Umgang mit Vandalismus und neuen Technologien zur Graffitibeseitigung
zu diskutieren.“
Frage 10:
Wurde der formelle Umgang seitens der BVG mit Sachbeschädigung durch Graffitis innerhalb der
vergangenen fünf Jahre geändert? (Wenn ja, wie genau, wann und aus welchen Gründen, bzw. mit welchen
Zielen?)
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Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Siehe dazu Beantwortung der Frage 9. Die technischen und operativen Maßnahmen
wurden und werden selbstverständlich im Detail dem aktuellen Bedarf angepasst.“
Frage 11:
In wie weit sind die Gleisanlagen und Züge der BVG gegen Zugriff oder Einwirkung durch Unbefugte
gesichert und welche Verbesserungen hinsichtlich der Absicherung sind derzeit in Arbeit, bzw. in Planung?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Siehe dazu Beantwortung der Frage 9 und 10. Darüber hinaus bitten wir um Verständnis,
dass wir (geplante) Sicherheitsvorkehrungen hier nicht im Detail preisgeben können.“
Berlin, den 20.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz