Flughäfen: FBB ist neuer Nutzer des ILA-Geländes Flächen und Gebäude werden außerhalb der ILA intensiver genutzt, aus Berliner Flughäfen

Die Flughafengesellschaft hat heute die #ExpoCenter Airport Berlin Brandenburg GmbH ( #ECA) von deren bisherigen Gesellschaftern #Messe Berlin und Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH ( #WFBB) erworben. Die ECA verfügt über das sogenannte ILA-Gelände. Damit hat die FBB nunmehr die Möglichkeit, das Areal am Rande des Flughafens in Eigenregie zu nutzen. Durch den Erwerb der ECA vermeidet die FBB den kostspieligen Bau weiterer Hallen und Flächen, die von verschiedensten operativen Dienstleister benötigt werden.

Die FBB wird das am Ende der #Südbahn gelegene Gelände intensiv nutzen. In den drei Hallen können zahlreiche Fahrzeuge des Winterdienstes und der Bodenverkehrsdienstleister abgestellt werden. Darüber hinaus wird eine Halle speziell für das steigende #Expressfrachtgeschäft genutzt. Die zahlreich vorhandenen Parkplätze sollen u. a. während des Sommerreiseverkehrs als preiswerte Langzeitabstellplätze angeboten werden.

Trotz intensiver Nutzung der Flächen und Hallen des ILA-Geländes durch die FBB soll die #ILA auch langfristig am #BER bleiben können. Darauf haben sich die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Messe Berlin und die Flughafengesellschaft in einem Letter of Intent gegenüber dem Ausrichter der ILA, dem #BDLI (Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie) verständigt.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Kauf des ILA-Geländes durch die Flughafengesellschaft ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine gute Sache. Der BER bekommt schnell dringend benötigte zusätzliche Flächen, ohne selbst bauen zu müssen. Das sichert die langfristige Entwicklung des Flugbetriebs. Die Flächen und Hallen so zu nutzen, dass die ILA weiterhin alle zwei Jahre stattfinden kann, ist gut für die gesamte Hauptstadtregion.“

Sebastian Saule, Geschäftsführer der WFBB: „Wir freuen uns, dass wir mit unserer Beteiligung an der ECA fast 10 Jahre lang einen Beitrag dazu leisten konnten, die ILA dauerhaft in der Hauptstadtregion zu etablieren. Dass die ILA auch in Zukunft stattfindet, nun aber das Gelände auch darüber hinaus durch die FBB bestmöglich ausgelastet wird, ist eine echte Win-Win-Lösung.“

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Flughäfen: Rainer Bretschneider, der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, teilt zur heutigen Sitzung mit aus Berliner Flughäfen

„Die #Gesellschafterversammlung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat sich heute Morgen von der Geschäftsführung über den Stand der Baufertigstellung am #BER unterrichten lassen. Außerdem befasste sie sich neben einer Reihe von anderen Punkten mit dem Vorhaben der #FBB, die für die #ILA relevante #ECA-Gesellschaft in #Selchow zu erwerben, und mit den zukünftigen #Nachtflugzeiten am BER.

Der #Baufortschritt am BER und die inzwischen begonnene #Wirkprinzipprüfung ist von den Gesellschaftern einhellig begrüßt worden. Dem geplanten Erwerb der ECA-Gesellschaft hat die Gesellschafterversammlung zugestimmt. Damit kann die FBB das ILA-Gelände in den Zeiten nutzen, in denen es nicht für die Messe benötigt wird. An dem Standort soll die Expressfracht gebündelt werden. Mit der Entscheidung ist die ILA über das Jahr 2020 hinaus gesichert.

Auf Vorschlag des Landes Brandenburg erteilte die Gesellschafterversammlung der FBB-Geschäftsführung den Auftrag, ein Konzept zum besseren Schutz der #Nachtruhe am BER zu erstellen. Unter Beibehaltung der bestehenden #Betriebspflicht am BER soll die FBB mit den Airlines in Verhandlung treten und prüfen, wie sich innerdeutsche Flüge in den morgendlichen Randzeiten von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr vermeiden lassen. Das Konzept soll außerdem die Weiterentwicklung der #Entgeltordnung der FBB beinhalten und in Absprache mit der #Flugsicherung #lärmmindernde Regelungen im #Flugbetrieb enthalten.

Der Beschluss dazu ist nach intensiver Debatte im Gremium von den Ländern Berlin und Brandenburg mehrheitlich angenommen worden. Der Gesellschafter Bund schloss sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an.“

Der Beschluss liegt als Anlage bei.

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