Kantstraße – Brandschutz und Sicherheit für Radfahrende nicht gegeneinander ausspielen., aus Senat

19.12.2024

  1. Wie viele Brände an und in Gebäuden entlang der #Kantstraße in Charlottenburg zwischen Wilmersdorfer Straße und Fasanenstraße sind in den vergangenen 10 Jahren dokumentiert (bitte Angabe pro Jahr)?

Zu 1.:

Eine statistische Auswertung im Sinne der Fragestellung ist mit den #Einsatzdatenbanken der Berliner #Feuerwehr erst ab dem Jahre 2018 möglich. Seit 2018 sind 37 Brandereignisse erfasst:

2018:7
2019:4
2020:5
2021:5
2022:6
2023:4
2024:6
  • In  wie  vielen  dieser  Brandfälle  wurden  in  diesem  Zeitraum  und  diesem  Straßenabschnitt  von  der Feuerwehr #Drehleitern zur Herstellung eines zweiten Rettungsweges eingesetzt (bitte Angabe pro Jahr)?
  • Wie viele Male konnte der erforderliche Einsatz von Drehleitern der Feuerwehr an der Kantstraße seit Mai 2020 wg. des neu angelegten PopUp-Radweges nicht erfolgen (Angabe pro Jahr)?

Zu 2. und 3.:

Eine Auswertung für die Jahre 2018 bis 2023 ist im automatisierten Verfahren nicht möglich, da diese Daten erst ab dem Jahr 2024 erfasst werden. Im Jahre 2024 wurde kein zweiter Rettungsweg im Zuge einer Brandbekämpfung in der Kantstraße hergestellt. Grundsätzlich wird jedoch bei jeder Alarmierung zu einem gemeldeten Gebäudebrand eine Drehleiter entsandt, um im Bedarfsfalle eine Personenrettung einleiten zu können. Zugleich wird damit auch ein alternativer Fluchtweg für die in das Gebäude vorgehenden Einsatzkräfte bei einem möglichen Ausfall des Rückzugweges durch Einsturz oder Brand- oder Rauchausbreitung gesichert.

  • Welchen #Platzbedarf (Fahrbreite) hat die Feuerwehr für die Anfahrt mit Drehleiterfahrzeugen?

Zu 4.:

Die #Mindestfahrbahnbreite ist im Teil B der StVZO normiert und beträgt 2,75 m. Zu- oder Durchfahrten zu Gebäuden müssen mindestens 3,00 m breit und 3,50 m hoch sein. Wird eine Zu- oder Durchfahrt auf eine Länge von mehr als 12,00 m beidseitig durch Bauteile, Wände oder Pfeiler begrenzt, so muss die lichte Breite mindestens 3,50 m betragen.

  • Welche Fahrzeugtypen stehen der Feuerwehr in welcher Anzahl zur Verfügung?

Zu 5.:

Die Beantwortung erfolgt mit der nachstehenden Tabelle:

FahrzeuggruppeAnzahl
Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge193
Tanklöschfahrzeuge27
Drehleitern mit Korb49
Teleskopmast1
Rettungswagen238
Notarzteinsatzfahrzeuge52
Sonstige Rettungsdienstfahrzeuge29
Katastrophenschutzfahrzeuge145
Arbeitsmaschinen6
Boote44
Einsatzleitwagen / Erkunderfahrzeuge100
Fernmeldefahrzeuge3
Kranfahrzeuge3
Lastkraftwagen103
Mannschaftstransportfahrzeuge53
Rüst- und Gerätewagen20
Wechselladerfahrzeuge26
Abrollbehälter53
Sonstige Fahrzeuge7
  • Welche  Fahrzeugtypen  eignen  sich  für  den  Einsatz  in  Straßen  mit  einspurigem  Kfz-Verkehr  zur Sicherstellung bei Nutzungseinheiten, die mehr als 8 Meter über der Geländeoberfläche liegend?

Zu 6.:

Bei #Rettungshöhen über 8,00 m aber weniger als 12,00 m sind bei entsprechend vorhandenen Aufstellflächen Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge mit tragbaren Schiebleitern geeignet. Bei Rettungshöhen über 12,00 m sind bei entsprechend vorhandenen Aufstellflächen Hubrettungsfahrzeuge (Drehleitern) geeignet.

Je nach Rettungshöhe darf der Abstand vom Anleiterpunkt der Drehleiter bis zur Außenkante der Abstützung nicht mehr als 12,00 m betragen.

Einspurige Straßen müssen – damit sie als Aufstellfläche nutzbar sind – folgende Kriterien erfüllen:

  • Die einspurige Straße muss mindestens 3,50 m breit sein und es muss zusätzlich ein 2,00 m breiter hindernisfreier Streifen vorhanden sein.
  • Der Abstand zum Gebäude darf höchstens 9,00 m und bei Brüstungshöhen von mehr als 18,00 m höchstens 6,00 m betragen.
  • Bei einer Rettungshöhe von bis zu 23,00 m ist eine vollflächig befestigte Aufstellfläche von 5,50 m notwendig und ein Abstand zum Gebäude von maximal 12,00 m notwendig.

Diese Werte gelten für alle Drehleitern der Berliner Feuerwehr.

  • Welchen Platzbedarf hat die Feuerwehr beim Einsatz von Drehleitern für die Abstützung des Fahrzeugs

(seitliche Gesamtbreite incl. Stützen – bei den ggf. unterschiedlichen Fahrzeugtypen)?

Zu 7.:

Die Berliner Feuerwehr hat 49 #Drehleiterfahrzeuge verschiedenster Typen und Baujahre im Bestand. Der erforderliche Platzbedarf (Gesamtbreite) variiert je nach Typ zwischen 4,93 m und 5,40 m.

  • Welche seitlichen Abstände zu Hausfassaden kann die Feuerwehr mit Drehleitern standsicher überbrücken (gemeint ist der Abstand von der Fahrzeugmitte zur Hausfassade in der dritten bis fünften Etage von Gründerzeitaltbauten – bitte Spanne von/ bis in Metern angeben)?

Zu 8.:

Die Abstände zu Hausfassaden werden ab der ausgefahrenen Stütze der Drehleiter gemessen und umfassen eine mögliche Spanne von 3,00 m bis 12,00 m. Die daraus resultierende Rettungshöhe variiert korrelierend mit dem Abstand der  Drehleiter zum Gebäude, sodass bei maximal 12,00 m Abstand lediglich noch eine Rettungshöhe von 23,00 m erreicht werden kann. Sofern die fünfte Etage eines Gründerzeitaltbaus die Höhe von 23,00 m nicht überschreitet, ist diese durch eine Drehleiter aus bis zu 12,00 m Abstand zum Haus erreichbar.

  • Wie stellt die Feuerwehr im Brandfall einen zweiten #Rettungsweg bei hinter der Straßenfront gelegenen Gebäudeteilen (Quergebäude, Hinterhäuser) – insbesondere bei Gründerzeitaltbauten – her, wenn diese

– z.B. mangels Hofdurchfahrten – nicht mit Drehleitern erreicht werden können?

Zu 9.:

Sofern ein Gebäude baulich bedingt keinen zweiten Rettungsweg hat und für den Einsatz einer Drehleiter ungeeignet ist, werden tragbare Leitern bis zu einer Rettungshöhe von ca. 12,00 m eingesetzt.

  1. Wie hat sich der Radverkehr auf der Kantstraße seit 2020 im Abschnitt Wilmersdorfer Str./ Fasanenstraße im Vergleich zu vor 2020 entwickelt (Anzahl der Radfahrenden pro Richtung und pro Tag)?

Zu 10.:

Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist im automatisierten Verfahren nicht ermittelbar, da diese Daten nicht erhoben werden. Im Abschnitt Schlüterstraße bis Leibnizstraße gab es die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Veränderungen des Radverkehrs:

#Radverkehr Kantstra ßeRichtung O stRichtung West
zwischen Schlüterstr. und Leibnizstr.Fahrräder/ 12h
am 18.09.2017 von 7-19 Uhr676622
am 16.09.2020 von 7-19 Uhr16811192
am 05.09.2024 von 7-19 Uhr18811731
  1. Wie hat sich die Anzahl der verunglückten #Radfahrenden zu vor 2020 entwickelt?

Zu 11.:

Die erfragten Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

VerkehrsunfallJahrJahrJahrJahrJahrgesamt
(VU)-Folge20162017201820192020
(ab(bis
01.05)30.04)
getötet000011
schwerverletzt203106
leichtverletzt15122819781
VU- FolgeJahrJahrJahrJahrJahrgesamt
20202021202220232024
(ab(bis
01.05.)30.04.)
getötet000101
schwerverletzt0631010
leichtverletzt173120327107
VU- FolgeJahr    2024 31.10.)(01.05.bisgesamt
getötet00
schwerverletzt33
leichtverletzt1111
  1. Wie hat sich die Anzahl der  Unfälle mit Beteiligung von #Kraftfahrzeugen und Radfahrenden auf der Kantstraße seit 2020 im Vergleich zu vor 2020 entwickelt (bitte Anzahl der Unfälle mit Körperverletzungen bzw. Todesfolge pro Jahr angeben)?

Zu 12.:

Die erfragten Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

VU- KategorieJahrJahrJahrJahrJahrgesamt
20162017201820192020
(ab(bis
01.05)30.04.)
Unfall mit Getöteten000011
Unfall                             mit Schwerverletzten203106
Unfall mit Leichtverletzten14142719680
ohne Personenschaden910912141
VU KategorieJahrJahrJahrJahrJahrgesamt
20202021202220232024
(ab(bis
01.05)30.04.)
Unfall mit Getöteten000101
Unfall                             mit Schwerverletzten053109
Unfall mit Leichtverletzten173119327106
ohne Personenschaden581814146
VU- Kategorie2024 (01.05 bis 31.10.)gesamt
Unfall mit Getöteten00
Unfall mit Schwerverletzten33
Unfall mit Leichtverletzten1010
ohne Personenschaden66
  1. Wie viele #Bußgeldbescheide hat das Land Berlin in den Jahren 2020 bis heute wegen #Falschparken auf dem Radweg in der Kantstraße/ Neuen Kantstraße (unterteilt nach Abschnitten Dernburgstraße- Amtsgerichtplatz, Amtsgerichtsplatz-Wilmersdorfer Straße, und Wilmersdorfer Straße-Fasanenstraße – Angaben pro Jahr) ausgestellt?

Zu 13.:

Eine  Auswertung  im  Sinne  der  Fragestellung  ist  im  automatisierten  Verfahren  nicht ermittelbar, da solche Daten nicht automatisiert erfasst werden.

  1. Wie viele von diesen Bußgeldbescheiden wurde dabei mit erhöhtem Bußgeld wegen „ mit Gefährdung“ ausgestellt?

Zu 14.:

Eine  Auswertung  im  Sinne  der  Fragestellung  ist  im  automatisierten  Verfahren  nicht ermittelbar, da solche Daten nicht automatisiert erfasst werden.

  1. Wie viele Male wurden Fahrzeuge vom Radweg auf der Kantstraße/ Neue Kantstraße wegen Behinderung/ Gefährdung umgesetzt?

Zu 15.:

Eine statistische Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.

  1. Welchen Einfluss hat der #PopUp-Radweg in der Kantstraße (Abschnitt Wilmersdorfer Str./ Fasanenstraße) auf die Anzahl der im Verkehr verunfallten zu Fuß Gehenden seit 2020 im Vergleich zu vor 2020 (bitte Anzahl der Unfälle getrennt mit Radfahrenden bzw. mit Kraftfahrzeugen pro Jahr unterteilt in Körperverletzungen und Unfälle mit Todesfolge angeben)?

Zu 16.:

Eine  Auswertung  im  Sinne  der  Fragestellung  ist  im  automatisierten  Verfahren  nicht ermittelbar, da solche Daten nicht automatisiert erfasst werden.

  1. Eine bauliche Verstetigung der neuen (Pop-Up) Radverkehrsinfrastruktur wurden u.a. in der Bülowstraße und der Kleiststraße in Tempelhof-Schöneberg, der Stromstraße in Mitte, der Hermannstraße in Neukölln und dem Kottbusser Damm, der Kottbusser Straße und der Lichtenberger Straße in Friedrichshain- Kreuzberg vorgenommen. Dort sind Radwege so angelegt wie in der Kantstraße. Welche weiteren Berliner Straßen haben bereits einen hinter geparkten Fahrzeugen liegenden Geschützten Radweg und bei wie vielen weiteren Straßen ist in dieser Legislaturperiode noch die Ausweisung/ Anlage eines solchen Radweges vorgesehen (bitte tabellarische Angabe der Straßen mit Länge der betroffenen Straßenabschnitte geordnet nach Stadtbezirken angeben)?

Zu 17.:

Statistische Daten zu der erfragten Verkehrsraumaufteilung liegen nicht vor, so dass keine Gewähr für die Vollständigkeit der nachstehenden Angaben übernommen werden kann.

Nachfolgend sind die bereits fertiggestellten #Radverkehrsmaßnahmen aufgeführt, bei denen vollumfänglich oder in Teilbereichen ein geschützter Radfahrstreifen hinter dem ruhenden Verkehr angelegt ist. Die in der Fragestellung bereits aufgeführten Radverkehrsmaßnahmen sind in dieser Übersicht nicht erneut benannt, da explizit nach den weiteren Berliner Straßen gefragt wurde. Eine genaue Längenangabe der einzeln betroffenen Abschnitte liegt nicht vor.

Bezirk C ha rlottenb urg-Wilmersd orf

  • Hohenzollerndamm zwischen Sächsische Straße und Uhlandstraße
  • Blissestraße zwischen Berliner Straße und Uhlandstraße Bezirk Fried richsha in-Kreuzb erg
  • Hasenheide von Südstern bis Wismannstraße
  • Schlesische Straße zwischen Schlesisches Tor und Oberer Freiarchenbrücke Bezirk Mitte
  • Karl-Marx-Allee zwischen Strausberger Platz und Otto-Braun-Straße
  • Amrumer Straße zwischen Seestraße und Föhrer Straße
  • Straße des 17. Juni zwischen Klopstockstraße und Großer Stern Bezirk Reinickend orf
  • Antonienstraße von Kienhorststraße bis Seidelstraße Bezirk Steg litz-Zehlend orf
  • Kaiser-Wilhelm-Straße zwischen Leonorenstraße und Alt-Lankwitz
  • Attilastraße zwischen Maulbronner Ufer und Steglitzer Damm Bezirk Temp elhof-Schöneb erg
  • Kolonnenstraße zwischen Leberstraße und Loewenhardtdamm
  • Töpchiner Weg von Bezirksgrenze Neukölln bis Potsdamer Straße
  • Boelckestraße zwischen Dudenstraße und Höppnerstraße

Nachstehend sind die in Planung oder in baulicher Umsetzung befindlichen Radverkehrsmaßnahmen aufgeführt, bei denen ein geschützter Radfahrstreifen hinter dem ruhenden Verkehr vollumfänglich oder in Teilbereichen vorgesehen wird und die voraussichtlich innerhalb der Legislaturperiode fertiggestellt werden.

Bezirk Fried richsha in-Kreuzb erg

  • Köpenicker     Straße/ Schlesische     Straße     zwischen       Schlesisches     Tor     und Bethaniendamm

Bezirk Ma rza hn-Hellersd orf

  • Gülzower Straße zwischen Gutenberg Straße und Hellersdorfer Straße Bezirk Mitte
  • Chausseestraße zwischen Haberbsaathstraße und Liesenstraße Bezirk Neukölln
  • Hermannstraße zwischen Thomasstraße und Werbellinstraße Bezirk Pa nkow
  • Neumannstraße zwischen Binzstraße und Wisbyer Straße
  • Hansastraße zwischen Buschallee und Bezirksgrenze Lichtenberg Bezirk Temp elhof-Schöneb erg
  • Grunewaldstraße zwischen Bamberger Straße und U-Bhf. Kleistpark
  1. Liegen zur neuen Radverkehrsinfrastruktur Daten zu Unfallopfern und Verletzungen des Fahrrad- und Fußverkehrs vor im Vergleich vor und nach 2020, insbesondere zu den hinter geparkten Fahrzeugen liegenden Geschützten Radwegen? (bitte Anzahl der Unfälle getrennt mit Radfahrenden  bzw. mit Kraftfahrzeugen pro Jahr unterteilt in Körperverletzungen und Unfälle mit Todesfolge angeben)

Zu 18.:

Nein, da eine statistische Erfassung von Daten im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.

Berlin, 16. Dezember 2024

In Vertretung

Christian Hochgrebe

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21050.pdf

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen im Jahr 2018 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie ist die Auslastung der mobilen #Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach #Radarfahrzeugen und Handlasern)  im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 verändert?

 

Zu 1.:

Die Auslastungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

Monat

Handlasermessgeräte Geschwindigkeitsmessfahrzeuge   (Ra- darfahrzeuge)
2017

in Stunden

201 8

in Stunden

2017

in Stunden

201 8

in Stunden

Januar 539 435 1.264 1.762
Februar 495 407 1.724 1.751
März 844 399 1.565 1.798
April 474 523 1.594 1.887
Mai 598 525 1.315 1.394
Juni 421 526 1.146 1.469
Juli 434 515 1.271 1.700
August 655 683 1.875 1.396
September 657 355 1.440 1.188
Oktober 478 552 1.858 1.892
November 527 560 1.893 2.342
Dezember 122 176 1.769 2.100

 

  1. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erweitert werden? Was plant der Se­ nat dazu?

 

Zu 2.:

Ja.

 

  1. Wie viele #Geschwindigkeitsverstöße wurden mithilfe der stationären, beziehungsweise mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen festgestellt? Wie hoch war die Summe der daraus resul­ tierenden #Bußgeldbescheide (bitte aufschlüsseln nach stationären und mobilen Blitzern)?

 

Zu 3.:

Die Anzahl der mithilfe der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs­ anlagen festgestellten Verstöße sowie die Anzahl/Summe der Verwarnungs- und Bußgeldbescheide ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

  Stationäre Messanlagen Mobile Messgeräte Gesamt
Geschwindigkeitsverstöße 217.924 703.570 921.494
Anzahl der Verwarnungs- und Buß- geldbescheide 202.543 624.065 826.608

(Quelle: Geschwindigkeitsüberwachungs-Datenbank,   Stand: 22. August 2019)

 

  1. Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit dem „#Enforcement Trailer“?

 

Zu 4.:

In der Erprobungsphase vom 14. Januar 2019 bis zum 14. Juni 2019 wurden die bei­ den Anhänger intensiv genutzt und an den unterschiedlichsten Messorten in nahezu allen Geschwindigkeitsbereichen (einschließlich Autobahnen) eingesetzt. Aus fachli­ cher Sicht stellt der Geschwindigkeitsmessanhänger einen sinnvollen einsatztakti­ schen Lückenschluss zwischen mobilen und stationären Überwachungsgeräten dar. Durch die Beschaffung wird das derzeit vorhandene Portfolio an Messgeräten ziel­ führend erweitert. Mit den Geräten lässt sich die Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet  ressourcenschonend  intensivieren.

 

  • Wie hoch waren die Leihkosten für die Trailer im ersten Halbjahr 2019? Wie hoch sind ihre An­ schaffungskosten?

 

Zu 4.1.:

Die Mietkosten für beide Geschwindigkeitsmessanhänger betrugen 25.500,-  Euro netto. Der Mietpreis wird zu 100% auf den Kaufpreis angerechnet. Der restliche Kaufpreis liegt bei 148.918,- Euro netto für beide Geschwindigkeitsmessanhänger.

 

  • An wie vielen Stunden waren die beiden Geräte an welchen Standorten im Einsatz? Wie viele Geschwindigkeitsverstöße registrierten sie?

 

Zu 4.2.:

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Straßenname Messzeit in Stunden Überschreitungen
Adamstraße 71 :21:00 603
Adlergestell 28:33:00 2.987
Afrikanische  Straße 20:03:00 239
Alt-Biesdorf 19:29:00 346
Altstädter Ring 72:04:00 1.206
Altstädter Ring 43:49:00 605
Am Treptower Park 42:26:00 1.307
BAB A 100 91 :00:00 0

 

 

BAB A 100 21 :14:00 1.194
BAB A 100 131:55:00 12.208
BAB A 100 119:11:00 5.859
BAB A 100 3:28:00 561
BAB A 111 96:01 :00 1.633
BAB A 115 23:24:00 862
Bergstraße 68:54:00 202
Beusselstraße 48:09:00 1.417
Bitterfelder Straße 46:20:00 799
Boelckestraße 22:24:00 438
Boelckestraße 47:03:00 773
Boxhagener Straße 46:25:00 210
Boxhagener Straße 46:43:00 191
Buckower Damm 22:57:00 725
Buckower Damm 66:57:00 1.076
Bundesallee 66:07:00 1.347
Bundesallee 49:26:00 2.252
Columbiadamm 17:17:00 97
Columbiadamm 18:53:00 234
Danziger Straße 46:42:00 478
Danziger Straße 68:28:00 841
Eichborndamm 25:11 :00 269
Eichborndamm 68:13:00 151
Elisabeth-Schiemann-Straße 46:03:00 334
Feurigstraße 23:08:00 66
Fritz-Erler-Allee 22:11 :00 25
Frohnauer Straße 19:35:00 158
Grazer Damm 17:34:00 184
Groß-Berliner Damm 21 :58:00 204
Groß-Ziethener Straße 23:38:00 9
Hauptstraße 65:52:00 28
Hauptstraße 25:54:00 456
Hauptstraße 66:07:00 1.410
Hauptstraße 71 :24:00 471
Hauptstraße 66:39:00 2.509
Hauptstraße 43:26:00 2.332
Heckerdamm 12:01:00 187
Heerstraße 94:14:00 3.591
Heerstraße 72:08:00 1.591
Heerstraße 71 :19:00 655
Hermannstraße 19:27:00 300
Hindenburgdamm 42:20:00 586
Johannisthaler Chaussee 20:56:00 173
Kantstraße 18:06:00 409
Kantstraße 44:15:00 2.109
Katzbachstraße 4:42:00 50
Katzbachstraße 18:48:00 14

 

 

Kniprodestraße 75:44:00 752
Koenigsallee 45:27:00 571
Königin-Elisabeth-Straße 19:46:00 233
Königstraße 44:46:00 462
Köpenicker Straße 45:41 :00 441
Körtestraße 21 :08:00 47
Kurfürstendamm 18:30:00 60
Kurfürstendamm 62:31 :00 208
Leipziger Straße 41 :55:00 1.473
Leipziger Straße 48:42:00 1.672
Lichtenrader Damm 91 :52:00 834
Manteuffelstraße 46:48:00 965
Manteuffelstraße 70:25:00 1.003
Manteuffelstraße 51 :36:00 421
Manteuffelstraße 72:30:00 1.200
Mariendorfer Damm 43:32:00 424
Mariendorfer Weg 46:44:00 1.161
Marienfelder Allee 69:30:00 777
Märkische Allee 70:48:00 3.638
Märkische Allee 67:55:00 2.141
Nieritzweg 90:55:00 448
Nonnendammallee 0:19:00 3
Nonnendammallee 90:03:00 1.571
Nonnendammallee 68:04:00 4.232
Oberlandstraße 28:07:00 957
Otto-Suhr-Allee 42:46:00 49
Paulstraße 93:59:00 751
Persiusstraße 22:05:00 2.971
Persiusstraße 20:07:00 847
Potsdamer Chaussee 23:47:00 545
Prenzlauer Promenade 69:17:00 983
Quickborner  Straße 22:56:00 13
Rathausstraße 51 :26:00 122
Rhinstraße 43:11 :00 211
Rixdorfer Straße 46:02:00 544
Rollbergstraße 41 :08:00 936
Schildhornstraße 73:00:00 406
Schivelbeiner Straße 66:40:00 1.328
Schnellerstraße 22:09:00 881
Senftenberger Ring 18:00:00 17
Silberhammerweg 21 :16:00 20
Silberhammerweg 72:02:00 63
Silbersteinstraße 22:14:00 249
Skalitzer Straße 20:39:00 1.184
Spandauer Damm 46:04:00 276
Spanische Allee 69:52:00 998
Spindlersfelder Straße 69:33:00 857

 

 

Straße vor Schönholz 69:05:00 75
Suermondtstraße 71 :53:00 1.642
Teltower Damm 44:57:00 10
Tempelhofer Damm 0:33:00 26
Tempelhofer Damm 72:39:00 3.341
Tempelhofer Damm 68:04:00 980
Torstraße 19:05:00 719
Torstraße 46:07:00 2.449
Urbanstraße 18:24:00 387
Urbanstraße 22:52:00 636
Urbanstraße 21 :42:00 305
Westphalweg 43:43:00 678
Wisbyer Straße 3:23:00 36
Wisbyer Straße 65:48:00 957
Wutzkyallee 23:43:00 144

(Quelle: Geschwindigkeitsüberwachungs-Datenbank,   Stand: 22. August 2019)

 

  • Wie schätzt der Senat den möglichen Kauf dieser Geräte unter den Gesichtspunkten der Ver­ kehrssicherheit, des Lärmschutzes und der Wirtschaftlichkeit ein?

 

Zu 4.3.:

Eine stadtweit spürbare kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung ist notwendig zur Erreichung einer positiven Beeinflussung des generellen Geschwindigkeitsverhal­ tens im Berliner Straßenverkehr. Die Geräte leisten diesbezüglich einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und können darüber hinaus zur Überwachung von aus Lärmschutz- und Luftreinhaltungsgründen angeordneten  Geschwindigkeitsbegren­ zungen flexibel eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Handlungsfelder „Stei­ gerung der Verkehrssicherheit“ und „Überwachung aus Lärmschutz- und Luftreinhal­ tungsgründen“ hält der Senat den beabsichtigten Kauf für wirtschaftlich.

 

  • Ist der Kauf dieser Geräte geplant? Wenn ja, wie viele?

 

Zu 4.4.:

Es ist beabsichtigt, die beiden erprobten Geschwindigkeitsmessanhänger  käuflich zu erwerben.

 

Berlin, den 04. September 2019 In Vertretung

 

 

Sabine Smentek

Senatsverwaltung für Inneres und Sport