Straßenverkehr: Sachstand zum Bebauungsplan Molkenmarkt, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Sachstand in Bezug auf die angekündigte Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der
öffentlichen #Verkehrsflächen im Bereich des #Bebauungsplans #Molkenmarkt in Mitte und welche Änderungen
an dem 2016 festgesetzten Bebauungsplan 1-14 beabsichtigt der Senat?
Antwort zu 1:
Die Überprüfung der Aufteilung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen im
Bereich des Bebauungsplans Molkenmarkt hat ergeben, dass sowohl die Aufteilung als
auch die Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen den mit dem Bebauungsplan
verfolgten planerischen Zielen und verkehrlichen Erfordernissen grundsätzlich entspricht.
Optimierungen, insbesondere für Radfahrende, werden lediglich durch Änderungen der
Markierungen vorgenommen.
Für den Straßenzug #Grunerstraße – Spandauer Straße – #Mühlendamm hat der
#Bebauungsplan 1-14 planfeststellungsersetzenden Charakter (Teil 2 des B-Plans 1-14).
Eine wesentliche Änderung der Flächen der Verkehrsarten zöge ein Änderungsverfahren
nach sich, das deutlichen Einfluss auf den angestrebten Zeitraum der Verlegung / Neubau
der Grunerstraße ab 2019 hätte. Zurzeit gibt es nicht die Absicht, den rechtsgültigen
Bebauungsplan 1-14 zu ändern, da sich in der derzeitigen Planungsphase kein Erfordernis
hierzu abzeichnet.
Frage 2:
Wofür sollen die im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/ 2019 veranschlagten jeweils 70.000 Euro zur
Vorbereitung der Einrichtung eines Entwicklungsmanagements Molkenmarkt verwandt werden und welche
Aufgaben soll das #Entwicklungsmanagement haben?
2
Antwort zu 2:
Zur Realisierung des Stadtquartiers des #Klosterviertels nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist eine komplexe Steuerung, u.a. für die Bodenordnung, die
Nutzungsverteilung (Wohnen, Büro- und Dienstleistungen und kulturelle Nutzungen) und
die Erschließung zu leisten. Hierfür muss aus Kapazitätsgründen externe Unterstützung
gebunden werden.
Frage 3:
Teilt der Senat die gegenüber der RBB-Abendschau geäußerte Auffassung des Landesarchäologen Prof.
Wemhoff, dass im Bereich des Grauen Klosters mit Blick auf die Baugeschichte des Klosters ganz spezielle
Anforderungen für die Neubebauung entwickelt werden müssen und dass so wichtige Bereiche wie zum
Beispiel das Kapitelhaus des Grauen Klosters auch eine Reflexion in der Planung finden sollten?
Antwort zu 3:
Ja, diese Auffassung wird geteilt. Daher werden in Abstimmung mit dem
Landesdenkmalamt Umfang und Standorte für archäologische Sondierungen innerhalb
des Bebauungsplanbereiches ermittelt. Es ist auch geplant, entsprechend möglicher
Grabungsergebnisse eine städtebauliche Anpassung innerhalb der Baufelder
vorzunehmen.
Frage 4:
Mit Drucksache 17/ 19076 hat der Senat letztes Jahr mitgeteilt, dass ihm für die Präsentation von
Grabungsfunden in der Klosterkirche sowie die damit verbundene „Denkmalschule auf Zeit“ bisher keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, diese seien gegebenenfalls im Rahmen des Doppelhaushalts 2018/
2019 einzuwerben. Sind im vorliegenden Senatsentwurf des Doppelhaushalts 2018/19 entsprechende Mittel
vorgesehen (wenn ja, bei welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe)?
Antwort zu Frage 4
Im Haushalt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind im Kapitel 1220
Titel 52609 Mittel in Höhe von 100.000 € bzw. 120.000 € für den Haushalt 2018/19
eingestellt für Untersuchungen im Rahmen des Archäologischen Pfades, zu dem auch das
Graue Kloster gehört. Zudem hat das Bezirksamt Mitte mitgeteilt, dass für die Präsentation
von Grabungsfunden im Doppelhaushaltsplan des Bezirksamtes Mitte von Berlin keine
Mittel eingestellt sind. Die Planung und Ausführung der Grabungen obliegt dem
Landesdenkmalamt. Eine Präsentation im Rahmen der „Denkmalsakademie auf Zeit“ in
der Ruine der ehemaligen Franziskanerklosterkirche ist in Abhängigkeit der
Grabungsergebnisse und einer erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln für die
„Denkmalsakademie auf Zeit“ vorgesehen. Ein GRW-Fördermittelantrag wird vom Bezirk
Mitte auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes „RUINENAKADEMIE/
ARCHÄOLOGISCHES THEATER KONZEPTION FÜR DAS AREAL DER EHEMALIGEN
FRANZISKANER-KLOSTERKIRCHE“ in der ersten Jahreshälfte 2018 angestrebt.
Die Finanzierung des Eigenanteils bei der GRW Förderung wird im Bezirkshaushalt
sichergestellt.
3
Frage 5:
Sind wie vom Senat in Drucksache 17/ 18834 angekündigt ab Herbst 2016 Gespräche mit den relevanten
Akteuren (laut Drucksache: Schulstiftung der Evangelischen Kirche, Stiftung Berlinisches Gymnasium zum
Grauen Kloster, Streitsche Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, Förderverein des Evangelischen
Gymnasiums zum Grauen Kloster, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
Schulverwaltung des Bezirks Mitte) zum vorgesehenen Schulstandort Graues Kloster begonnen worden?
Wenn ja, wie ist der Sachstand in Bezug auf die Gespräche? Wenn nein, warum nicht und wann beginnen
die Gespräche mit wem?
Antwort zu 5:
Im Rahmen der Vorbereitung der „Akademie auf Zeit“ hat das Kulturamt des Bezirks Mitte
Workshops durchgeführt, bei denen die an der Standortentscheidung Interessierten
beteiligt waren.
Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bearbeitet alle Rechtsfragen im
Zusammenhang mit dem noch anhängigen Restitutionsverfahren vor dem
Verwaltungsgericht Berlin. Partner für das Land Berlin ist in dieser Frage auch nur die
Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, mit der am 19. Juli 2016 und 20.
Dezember 2017 Gespräche über den geltend gemachten Anspruch der Stiftung auf die
ehemaligen Grundstücke des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster geführt
wurden. In den Gesprächen wurden die unterschiedlichen Rechtspositionen ausgetauscht
und die Möglichkeiten einer vergleichsweisen Regelung ausgelotet. Weitere Gespräche
sind noch nicht terminiert.
Eine weitere Diskussion mit den relevanten Akteuren, insbesondere der Schulstiftung der
Evangelischen Kirche, der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, der
Streitschen Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, dem Förderverein des
Evangelischen Gymnasiums zum Grauen Kloster, der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft sowie der Schulverwaltung des Bezirks Mitte, werden unter
Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anschließend
erfolgen.
Frage 6:
Bis wann muss – auch mit Blick auf die Bebauung anderer Flächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Molkenmarkt – ein zukünftiger Bauherr ein inhaltlich und finanziell belastbares Konzept zur
zukünftigen Bebauung der im Bebauungsplan als Gemeinbedarf Schule ausgewiesenen Fläche des
Klosterareals vorlegen?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Konkretisierung der Bauvorhaben im Bereich Molkenmarkt und
Alexanderplatz wird auch das Thema der Bedarfe an Schul- und Kitaplätzen im
Nahbereich aktualisiert werden. Bei Eingang der Ergebnisse liegen geeignete Grundlagen
für ein solches Konzept vor.
Frage 7:
Mit Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 –hat der Senat im Juli 2016 mitgeteilt, dass von der
insolventen Grabungsfirma noch immer fünf Kartons mit Funden aus den archäologischen
Sondierungsgrabungen auf dem Gelände des Grauen Klosters zurückgehalten werden und dass man die
gerichtliche Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche prüfe. Befinden sich inzwischen alle Funde in der
Verfügung des Landes Berlin? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wie ist der Sachstand und welches
Ergebnis hat die Prüfung der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Herausgabeansprüche ergeben?
4
Antwort zu 7:
Die in der Drucksache 17/ 18834 – Antwort zu Frage 7 – angesprochenen Funde wurden
durch die Staatsanwaltschaft Berlin dem Landesdenkmalamt Berlin übergeben. Deren
Überprüfung ist abgeschlossen und ergab, dass die Funde vollständig und mit den
zutreffenden Angaben versehen übergeben worden sind.
Berlin, den 25.01.18
In Vertretung
Regula Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Potentiale des Containerbahnhofs in Friedrichshain und Lichtenberg für die wachsende Stadt, aus Senat

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Frage 1
:
Wann wurde durch die DB AG der Betrieb des Containerbahnhofs an der
Frankfurter
Allee aus
welchen
Gründen aufgegeben?
Antwort zu 1:
Der #Containerbahnhof #Frankfurter Allee wurde 2006 aufgegeben. Die Gründe dafür sind
dem Senat nicht bekannt.
Aktuell ist
die
Erneuerung der #Energieversorgung im Bereich S

Bahnhof Frankfurter
Allee
geplant. D
ie Errichtung einer neuen Übergabestation
erfolgt
auf Grundstücken der DB
Netz AG (ehemaliger Containerbahnhof).
Frage
2:
Wer ist aktuell Eigentümer des Containerbahnhofs und der dazu gehörenden Flächen?
Antwort zu 2
:
Eigentümer des
ehemaligen
Contain
erbahnhofs ist die Deutsche Bahn Netz
AG.
Frage 3:
Wie groß ist die Fläche des Containerbahnhofs und der dazugehörigen Flächen?
2
Antwort zu 3
:
Der
ehemalige
Containerbahnhof umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha
.
Frage
4:
Welchen
Erschließungsgrad weisen die Flächen des Containerbahnhofs aktuell auf?
Antwort zu 4
:
Der ehemalige C
ontainerbahnhof liegt unweit des S

und U

Bahnhofs Frankfurter Allee
.
Die großräumige MIV

Anbindung erfolgt über die #B1/ #B5. Kleinräumig ist die Fläche nur
über die #Möllendorffstraße und die Straße am Containerbahnhof erreichbar.
Frage
5:
Inwieweit sind die in Rede stehenden Flächen m
it ggf. welchen für die Umwelt
gefährlichen Stoffen belastet
und wenn ja, welche Kosten würden für die Schadstoffentsorgun
g anfallen?
Antwort zu 5
:
Die Potentialfläche am Containerbahnhof ist Teil der im Bodenbelastungskataster des
Landes Berlin erfassten Altlastverdachtsfläche mit der Nummer 10807. Die Einstufung als
Verdachtsfläche erfolgte auf Grund der früheren Flächennutzung als Güterbahnhof und
Gleisanlagen. Bisher liegen keine Untersuchungsergebnisse für den Boden oder das
Grundwasser vor. Angaben zum Schadstoffpotential oder zu etwaigen Kosten der
Schadstoffentsorgung sind deshalb nicht möglich.
Frage
6:
Gibt es für den Containerbahnhof und/oder für dazugehörige (Teil

)Flächen aktuell einen
gültigen Bebauungsplan? Wenn ja, seit wann und mit welchen inhaltlichen Festlegungen?
Antwort zu 6:
Bebauungspläne für den ehemaligen Containerbahnhof
liegen nicht vo
r
.
Frage
7:
Welche Festlegungen trifft der #Bebauungsplan Nr. XVII

25 für jeweils welche Teilflächen des
Containerbahnhofs?
Antwort zu 7
:
Der B

Plan XVII

25
berücksichtigt die Straße am Containerbahnhof und setzt diese als
Straßenverkehrsfläche fest.
Frage
8:
Welche ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für den Containerbahnhof und die dazugehörigen
Flächen gem. § 23 Absatz 1 AEG?
Antwort zu 8
Z
uständ
ige Planfeststellungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (#EBA).
3
Frage
9:
Wurde seit der
Aufgabe des Containerbahnhofs bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf
Einstellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Absatz 1 AEG gestellt? Wenn ja, von welchem
Antragsteller und mit welchem Verfahrensgang?
Frage
10:
Beabsichtigt die
DB AG oder das Bezirksamt Friedrichshain

Kreuzberg oder das Bezirksamt Lichtenberg
oder hilfsweise der Senat eine solche Antragstellung? Wenn ja, zu welchem Datum? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu
9 und
10
:
Ende 2015 hatte die Deutsche Bahn weder Kenntnis über einen entsprechenden Antrag
noch befand sich ein derartiger Antrag in
Vorbereitung.
Die Fläche ist gem. §23 AEG noch
nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt.
(
Beantwortung der
Schriftliche Anfrage
17
/17350 von 2015)
.
Aktuellere Kenntnisse seitens der Deutschen Bahn liegen nicht vor.
Aus dem zuständigen Bezirksamt Friedrichshain

Kreuzberg ist eine derartige Absicht
ebenfalls
nicht bekannt. Gleiches gilt auch für die Senatsverwaltungen für
Stadtentwickl
ung
und Wohnen und
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund der
Planungsbefange
nheit durch die Straßen
planung für die
Verlängerung
der #A100
.
Frage
11:
Laut aktueller Arbeitskarte des Flächennutzungsplans Berlin sind zumindest groß
e Teilflächen
des
Containerbahn
hofs als Bahnflächen ausgewiesen. Welche rechtlichen Schritte und Entscheidungen durch
jeweils welche Stellen wären in welcher Reihenfolge erforderlich, um die Einstufung im FNP zu ändern?
Antwort zu 11
:
Im #Flächennutzungsplan
wird
der eh
emalige Containerbahnhof als Bahnfläche und a
ls
übergeord

net
e Hauptverkehrsstraße
dargestellt
, die dem
17.
Bauabschnitt
der
Verlänger
ung der Stadtauto
bahn A
100
von der Frankfurter Allee zur Storkower Straße als
„Stadtstraße“
Rechnung trägt.
Eine
Änderung der FNP

Darstellung
bedarf
grundsätzlich
eines gesonderten
Verfahren
s
,
das sich im Regelfall aus folgenden Verfahrensschritten zusammensetzt
:
Die
für die vorbereitenden Bauleitplanung zuständige
Senatsverwaltung
(derzeit
Senatsverwaltung
für Stad
tentwicklung und Wohnen
)
fasst gemäß § 1 Abs. 8 und § 2
Abs.1 BauGB in Verb
indung mit § 2 Abs. 1 und § 11 A
bs. 1 AGBauGB den Beschluss zur
Einleitung der Änderung des FNP. Nach einer zweistufigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden
/ TÖB
und der
anschließenden Abwägung aller vorgebrachten Belange
beschließt der Senat die Änderung des FNP und legt diese danach dem
Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung und Zustimmung vor.
Frage
12:
Welche Potentiale birgt der Containerbahnhof einschlie
ßlich seiner dazugehörigen Flächen nach Sicht des
Senates für die Bedarfe der wachsenden Stadt in sich, insbesondere im Hinblick auf
a)
Wohnungsbau,
b)
Gemeinbedarfsflächen (z.B. Hochschule und Forschung,
Schulen, Kitas, Krankenhäuser,
Breitensport,
Kultur, Ver
waltung, Sicherheit und Ordnung),
c)
Frei

und Wasserflächen (z.B. Grünflächen, Parkanlagen, Kleingärten) sowie
d)
zukunftsfähigen, stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr für den
lokalen Güterumschlag?
4
Antwort zu 12
:
Mit dem Bau der neuen Stadtstraße werden am Standort die Lärm

und Luftimmissionen
zunehmen.
Das in diesem Jahr beschlossene Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Bezirks
Friedrichshain

Kreuzberg empfiehlt daher den Standort für nicht

störende
kleinproduz
ierende Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie unternehmensbezogene
Dienstleistungen.
Daneben sind auch Potentiale für den lokalen Güterumschlag erkennbar.
Eine Prüfung der Standortpotentiale wird im Rahmen der derzeit laufenden Aktualisierung
des Stadten
twicklungsplans Industrie und Gewerbe (StEP Industrie und Gewerbe) sowie
der Erarbeitung des Wirtschaftsverkehrskonzepts (IWVK), die bis Ende 2018 vorliegen
sollen, erfolgen.
Die Entwicklung von Wohnungsbau oder Gemeinbedarfsflächen am Standort hat aufgru
nd
der erhöhten Schutzbedürftigkeit der Nutzungen ebenso wie die Entwicklung von Frei

und
Wasserflächen derzeit keine Priorität.
Frage 13:
Inwieweit beabsichtigt der Senat, den Containerbahnhof und die dazugehörigen
Flächen von der DB AG zu
erwer
ben u
nd welche Schritte hat er dazu bereits unternommen bzw. wird sie ab wann unternehmen?
Antwort zu 13
:
Derzeit sind k
onkrete Absichten des Senats, den ehemaligen Containerbahnhof von der
DB AG zu erwerben, nicht bekannt.
Berlin, den
15.11.17
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen