Straßenverkehr: Ausnahmen von der Parkraumbewirtschaftung, aus Senat

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Frage 1:

Wie viel #Parkraumbewirtschaftungszonen gibt es in welchen Bezirken? Welche #Fläche und wie viele #Stellplätze werden in welchen Bezirken jeweils bewirtschaftet?

Antwort zu 1:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es neun Parkraumbewirtschaftungszonen, 20.800 bewirtschaftete Parkstände im öffentlichem Raum und 500 ha Parkzonenge- samtfläche.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden sieben Parkraumbewirtschaftungszonen bewirtschaftet. Eine weitere Parkraumbewirtschaftungszone im Ortsteil Friedrichshain (PZ40) wird vom Bezirksamt Pankow von Berlin bewirtschaftet. Im Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg werden aktuell eine Fläche von insgesamt 5.425.664.861 m² und ins- gesamt 15.730 Stellplätze bewirtschaftet.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Mitte von Berlin gibt es derzeit 16 bewirtschaftete Parkzonen mit 29.939 öffentlich zugänglichen Stellplätzen.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Im Bezirk Pankow gibt es derzeit fünf Parkraumbewirtschaftungszonen. Zu Flächen und Stellplatzzahlen liegen keine genauen Angaben vor.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„In Spandau gibt es vier bewirtschaftete Zonen,10-13. Diese Zonen umfassen das Ge- biet rund um die Altstadt Spandau. Es gibt in Spandau 1.667 Stellplätze für Park- scheine in den vier bewirtschafteten Zonen. 1087 Stellplätze sind den Anwohnenden vorbehalten. 84 Stellplätze sind aufgerechnet für die Ladezonen. 38 Schwerbehinder- tenplätze und 310 sonstige Stellflächen.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„In Steglitz-Zehlendorf sind die Parkzonen 23, 24, 25 sowie ein kleiner Teilbereich der Zone 26 eingerichtet. Über die betreffende Flächengröße sowie Stellplatzanzahl liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„In Tempelhof-Schöneberg gibt es bisher sechs Parkraumzonen: Zone 9 – Wittenberg- platz = 1.154 Stellplätze, Zone 17 – Viktoria-Luise-Platz = 725 Stellplätze, Zone 55 – Nollendorfplatz = 4.060 Stellplätze, Zone 26 – Friedenau Süd = 1.811 Stellplätze, Zone 27 – Friedenau Nord = 1.577 Stellplätze, Zone 28 – Ceciliengärten = 1.833 Stellplätze. Angaben zu Flächen liegen uns nicht vor.

Frage 2:

Wie viel Bewohnerparkausweise, Gästevignetten, Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweise sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden? (Bitte getrennt nach Jahren und Bezirken auflisten)

Antwort zu 2:

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat folgende Tabelle übersandt:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Dazu führt das Straßen- und Grünflächenamt keine Statistik.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„Diese werden vom Bürgeramt Spandau bearbeitet, hierzu hat das Ordnungsamt Spandau keine Daten.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Aufgrund eines zum 01.07.2018 erfolgten Zuständigkeitswechsels vom Ordnungsamt zum Bürgeramt können die Angaben für 2018 nur ab Juli 2018 mitgeteilt werden. Ab Beginn der Bearbeitung des Anwohnerparkens Anfang Juli 2018 wurde die folgende Anzahl von Vignetten ausgegeben, was zu folgenden Einnahmen führte:

 

  2018 2019 2020
  Anzahl Einnah- men Anzahl Einnah- men Anzahl Einnah- men
Bewohner- parkausweise 2.776 39.359,62 5.395 86.502,39 3.603 67.696,20
Gästevignet- ten 69 1.056,20 € 123 1978,20 € 55 952,60 €

Die Personalkosten der Bewohnerparkausweise und Vignetten können nicht ermittelt werden, weil mehrere Beschäftigte aus zwei Entgeltgruppen für die Bearbeitung ein- gesetzt wurden, die teilweise auch andere Aufgaben ausführten. Die Anzahl erteilter Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweisen kann nicht konkret benannt werden, da diese lediglich in die Statistik für erteilte Ausnahmegenehmigungen insgesamt auf- genommen werden. Bei der statistischen Mengenerfassung erfolgt keine Unterschei- dung einzelner Ausnahmegenehmigungen nach Themenbereichen.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Bewohnerparkausweise: 2018 = 4.589, 2019 = 8.678 und 01.01.-17.11.2020 = 4.776.

Gästevignetten: 2018 = 113, 2019 = 229 und 01.01.-17.11.2020= 159.

Straßenverkehrsbehörde:

Für die Bearbeitung der sogenannten Betriebsvignetten ist keine Software existent. Eine händische Auszählung ist aufgrund der derzeitigen Personalsituation nicht mög- lich. Die Handwerkerparkausweise werden über das Modul Ausnahmegenehmigun- gen der Software VMS/ Dr. Haller bearbeitet.

Handwerkerparkausweise: 2018 = 714, 2019 = 844 und 2020 = 739.“

Frage 3:

Wie viele #Ausnahmegenehmigungen für #Berufspendler, aus gesundheitlichen Gründen und zur Mit- nahme von Musikinstrumenten sind in den letzten drei Jahren beantragt und erteilt worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)

Antwort zu 3:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Dazu führt das Straßen- und Grünflächenamt keine Statistik.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf die Antwort zu Frage 2, wonach auch in diesem Fall eine konkrete Benennung nicht möglich ist.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit, dass wie folgt Aus- nahmegenehmigungen nur aus gesundheitlichen Gründen beantragt und erteilt wur- den: 2018 = 2, 2019 = 13 und 2020 = 24.

Frage 4:

Gibt es weitere Tatbestände, bei denen man Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaf- tung bekommt? Wenn ja, welche und wie viele sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)

Antwort zu 4:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat die Fragen 2 bis 4 zusam- mengefasst beantwortet und teilt hierzu mit:

„Erteilte #Anwohnervignetten: 2018 = 18.101, 2019 = 14.337 und 2020 = 10.558 (bis

16.11.) sowie erteilte #Gästevignetten 2018 = 456, 2019 = 424 und 2020 = 269 (bis 16.11.). Im Ordnungsamt erfolgt keine statistische Erhebung zu #Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Fragestel- lung.“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Ausnahmetatbestände sind im Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Aus- nahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung geregelt. In Fried- richshain-Kreuzberg wird keine Statistik nach einzelnen Tatbeständen geführt.

Ausnahmegenehmigungen werden auf Grundlage von § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Antrag erteilt, wenn ein dringendes Erfordernis gegeben ist. Für den Be- reich der Berliner Parkraumbewirtschaftung wurden für häufige Fallkonstellationen standardisierte Vorgehensweisen festgelegt, beispielsweise für Berufspendler, welche aus gesundheitlichen Gründen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht nutzen können, oder auch Handwerkern. Daneben gibt es eine unbeschränkte Zahl denkbarer Fallkonstellationen, welche einer Ausnahmegenehmigung durch eine Be- zirksstraßenverkehrsbehörde begründen.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Ja, der für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO maßgebliche Leitfaden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ent- hält zusätzlich zu den bereits genannten Erteilungsgründen noch weitere. Das Ord- nungsamt Mitte von Berlin führt über die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigun- gen auf Grund anderer Tatbestände keine Statistik, weshalb hierzu keine Aussage getroffen werden kann.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin antwortet hierzu mit „Nein“.

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Erteilung von entsprechenden Ausnahmegenehmigungen ist auch in weiteren Fällen möglich, u.a. bei Schichtarbeitern, zur Pflege eines Familienangehörigen, in Zu- sammenhang mit Kleingartenkolonien. Eine konkrete Benennung der Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen ist auch hier nicht möglich (siehe Antwort zu 2).“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat die nachfolgende Tabelle über- mittelt:

  2018 2019 2020 Gesamt
AG Hauskrankenpflege 151 215 354 720
AG Schichtarbeit/

Dienst zu ungünstigen Zeiten

8 84 42 134
AG Hebammen 0 5 9 14
AG Pflege eines Angehörigen 2 3 9 14
AG Botschaften 0 4 2 6

Frage 5:

Wie viele Einnahmen sind in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren durch Bewohnerpark- ausweise, Gästevignetten, Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und für die Ausnahmegeneh- migungen nach Frage 3 eingenommen worden?

Antwort zu 5:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Einnahmen aus Betriebsvignetten 2018 = 360.913,44 €, 2019 = 296.500,25 € und 2020 (Stand: 19 November 2020) = 246.141,00 € sowie Einnahmen aus Handwerkerparkaus- weisen 2018 = 188.606,70 €, 2019 = 242.237,68 € und 2020 (Stand: 19. November 2020) =208.811,99 €. Die Einnahmen aus Anwohner- und Gästevignetten sind 2018 = 229.235 €, 2019 = 230.797 € und 2020 = 159.515 € (bis 09.2020).“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat die nachfolgende Tabelle übermittelt:

  2020

bis 31.10.

 

2019

 

2018

 

2017

Bewohnerparkausweise   /

Gästevignetten *)

264.499 € 242.246 € 373.030 € 203.708 €
Betriebsvignetten 140.539 € 159.029 € 170.713 € 215.951 €
Handwerkerparkausweise 159.278 € 203.560 € 207.563 € 180.615 €

*) Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können nicht getrennt benannt werden, da die Einnahmen auf einer gemeinsamen Buchungsstelle nachgewiesen werden.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat die Fragen 2, 3 und 5 zusammengefasst beant- wortet und hat dazu die nachfolgende Tabelle übermittelt:

Frage Gegenstand 2018 2019 2020 bis zum

17.11.2020

 

 

 

 

 

Zu 2

Anzahl erteilter Be- triebsvignetten 3410 3500 2200
Anzahl erteilter Handwerkerpark- ausweise  

2250

 

2750

 

2150

Anzahl erteilter Be- wohnerparkaus- weise  

17.479

 

14.302

 

11.508

Anzahl erteilter Gäs- tevignetten 890 1.114 808
 

 

Zu 3

Ausnahmegenehmi- gung aus gesund- heitlichen Gründen  

331

 

358

 

316

Ausnahmegenehmi- gung zum Transport von Instrumenten  

88

 

72

 

62

 

 

 

 

Zu 5

Einnahmen durch Betriebsvignetten 392.214,94 € 393.339,12 € 247.290,40 €
Einnahmen durch Handwerkerpark- ausweise  

540.928,06 €

 

638.619,20 €

 

538.763,30 €

Einnahmen durch Bewohnerparkaus- weise & Gästevig- netten  

338.707,62 €

 

298.836,54 €

 

294.550,70 €

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Betriebsvignetten 2017 = 188.407, 2018 = €139.041 € und 2019 = 182.766 €; Hand-

werkervignetten 2017 = 280.293 €, 2018 = 235.965 € und 2019 = 285.837 €.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf seine Antwort zu Frage 2.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten der letzten drei Jahre (01.01.2018 bis 17.11.2020) belaufen sich auf 374.242,80 €.

Straßenverkehrsbehörde:

Alle Verwaltungsgebühren u. a. auch für Handwerkerparkausweise und Betriebsvignetten werden beim Titel 11153 erhoben. Es erfolgt keine spezielle Buchung für diese Art der Ausnahmegenehmigungstatbestände, so dass Zahlen hierfür nicht zur Verfügung ste- hen.“

Frage 6:

Entsprechen diese Einnahmen den #Verwaltungsausgaben zur Bearbeitung der jeweiligen Anträge? Wenn nein, welche Abweichungen gibt es?

Antwort zu 6:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Ausgaben für Anwohner- und Gästevignetten lauten gemäß Vollkosten/ Produkt- vergleichsbericht: 2018 = 277.781 €, 2019 = 310.679 € und 2020 = 187.257 € (bis 09/20).“

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin antwortet hierzu mit „JA“. Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Höhe der Bearbeitungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Parken be- misst sich im Land Berlin anhand der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßen- verkehr (GebOSt) und dem Gebührenkatalog der damaligen Verkehrslenkung Berlin (neu Abteilung Verkehrsmanagement bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz). Je nach Sachverhalt fallen für die Ausstellung von Ausnahmege- nehmigungen Bearbeitungsgebühren zwischen 10,20 € und 350 € pro Antragsgegen- stand an. Bestimmte Bearbeitungen erfolgen auch gebührenfrei (z. B. für Schwerbe- hinderte). Die Gebühren sollen möglichst kostendeckend sein, aber auch den wirt- schaftlichen Gegenwert, den Antragstellende durch die Ausnahmegenehmigung er- halten, zumindest teilweise widerspiegeln und auch eine soziale Komponente aufwei- sen.

Für den Bereich Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können Personalkosten nach Durchschnittssätzen plus Sachkosten aus dem Produkt-Vergleichs-Bericht hin- zugezogen werden. Somit ergeben sich für die Jahre 2018 bis 2020 (Stand September 2020) folgende Ausgaben: 2018 = 214.677 €, 2019 = 207.247 € und 2020 = 175.920 €.

Für den Bereich Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise sowie Ausnahmegeneh- migungen für Berufspendlerinnen/Berufspendler sind im Jahr 2019 Personalkosten in Höhe von 371.433,42 € angefallen. Hinzu kommen Sachkosten, welche jedoch nicht nur den Bereich Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegeneh- migungen betreffen und daher nicht exakt zugeordnet werden können. Stellt man den Ausgaben die erzielten Einnahmen gegenüber, ist davon auszugehen, dass die Be- triebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Berufs- pendlerinnen/Berufspendler mindestens kostendeckend erstellt werden. Gleiches galt im Jahr 2019 auch für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:

„Nein. Das Antragsaufkommen in Verbindung mit der jeweilig festgelegten Höhe der Gebühren und damit auch die Höhe der Einnahmen ist durch die Verwaltung nicht steuerbar. Dem stehen auf der Seite der Verwaltungsausgaben vornehmlich die Per- sonalkosten der Bearbeitenden gegenüber, die in ihrer Höhe entsprechend dem gel- tenden Tarifvertrag und der Zuordnung zum jeweiligen Produkt der KLR (Kosten-Leis- tungs-Rechnung) zu buchen sind. Detaillierte Angaben zu möglichen Abweichungen können an dieser Stelle nicht gemacht werden.“

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat die Fragen 5 und 6 zusammengefasst beant- wortet und teilt hierzu mit:

„Die Straßenverkehrsbehörde hat keine Informationen zur Höhe von Einnahmen von Verwaltungsgebühren.“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Bürgerdienste:

Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten decken ca. 60 % der Verwaltungsausgaben. Dabei sind die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung nicht berücksichtigt.

Straßenverkehrsbehörde

Die Erteilung von Ausnahmengenehmigungen ist bis zu drei Jahren möglich. Bei ei- nem dreijährigen Zeitraum z. B. für eine Betriebsvignette werden bis zu 160 € Verwal- tungsgebühren erhoben. Handwerkerparkausweise werden für maximal zwei Jahre er- teilt und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu 350 € hierfür erhoben.“

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf seine Antwort zu Frage 2.

Frage 7:

Wie viele Einnahmen sind durch Kurzzeitparkgebühren in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren eingenommen worden?

Antwort zu 7:

Bezirksamt von Berlin/ Parkgebühreneinnahmen (Jahr, in €) 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wil- mersdorf [Eigenmeldung] Eine Einnahme-Standzeit-Statistik wird hier nicht geführt, weswegen die Frage nicht beantwortet werden kann.
 

Friedrichshain-Kreuz- berg [Eigenmeldung]

Zum Kurzzeitparken kann keine Angabe erfolgen. Das Kurzzeitparken wird nicht gesondert erfasst. Ein vorge- schriebenes Kurzzeitparken gibt es im Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg nicht.
Mitte [Eigenmeldung, Anmerkung seitens Bezirk Mitte: Eine Unterschei- dung in Kurz- oder Lang- parken erfolgt nicht.]  

 

15.334.000 €

 

 

16.821.000 €

 

 

21.252.000 €

 

Keine An- gabe

 

Pankow [Eigenmeldung]

Die Summe der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaf- tung (Handyparken und Einnahmen Parkscheinautomaten) betrug für den Zeitraum 10/2017 bis 10/2020 = 18.391.681,22 €. Eine Differenzierung nach der Parkdauer (Kurzzeitparken?) ist nicht möglich.
Tempelhof-Schöne- berg [Eigenmeldung] 1.090.000,00

1.470.000,00

1.800.000,00

Keine An- gabe
Spandau [Eigenmeldung] Die Einnahmen durch Parkgebühren im Bezirk Spandau belaufen sich in den letzten drei Jahren auf insgesamt 2.507.328,84 €.

 

Steglitz-Zehlendorf  

2.221.402,46

 

2.074.175,62

 

2.295.692,89

1.602.131,41
[Eigenmeldung, Park-
scheinautomaten + (Stand:
Handyparken] 10.2020)

Frage 8:

Wie viele Verstöße bei der Parkraumbewirtschaftung wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren festgestellt und wie viele Bußgelder wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren dadurch eingenommen?

Antwort zu 8:

Die Zahl der Anzeigen und die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen (Quelle: Kosten- und Leistungsrechnung Con- trolling der Bußgeldstelle, Stand: 19. November 2020). In den Bezirken Neukölln, Trep- tow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf von Berlin beste- hen keine Gebiete mit flächenhafter Parkraumbewirtschaftung (Bewohnerparkzonen + Parkgebührenpflicht).

 

Bezirksamt von Berlin

2017
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 623.668 8.638.119,57 €
Friedrichshain-Kreuzberg 210.190 2.884.300,57 €
Pankow 345.059 4.809.039,47 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 373.380 5.152.046,73 €
Spandau 36.150 572.608,70 €
Steglitz-Zehlendorf 82.920 1.171.220,56 €
Tempelhof-Schöneberg 86.400 1.108.670,32 €
Summe 1.757.767 24.336.005,92 €

 

 

Bezirksamt von Berlin

2018
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 646.974 8.912.580,87 €
Friedrichshain-Kreuzberg 203.608 2.964.699,49 €
Pankow 305.237 4.262.860,24 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 314.321 4.737.842,57 €
Spandau 19.891 345.027,12 €
Steglitz-Zehlendorf 68.088 948.243,85 €
Tempelhof-Schöneberg 124.490 1.520.451,35 €
Summe 1.682.609 23.691.705,49 €

 

 

Bezirksamt von Berlin

2019
 

Anzahl der Anzeigen

 

Einnahmen

Mitte 709.288 9.886.456,22 €
Friedrichshain-Kreuzberg 275.262 3.632.579,40 €
Pankow 276.327 3.866.866,13 €
Charlottenburg-Wilmersdorf 248.964 3.930.860,33 €
Spandau 6.050 121.909,50 €
Steglitz-Zehlendorf 70.396 934.193,30 €
Tempelhof-Schöneberg 139.741 1.817.642,57 €
Summe 1.726.028 24.190.507,45 €

Frage 9:

Wie gestaltet sich die Kostenaufteilung bzw. Einnahmeaufteilung bei der Parkraumbewirtschaftung?

Antwort zu 9:

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Kosten- und Einnahmeaufteilung gestaltet sich in der Parkraumbewirtschaftung wie folgt:

Einnahmen = Einnahmen aus Parkscheinautomaten und Handyparken + Zuschuss aus dem Bezirkshaushalt Ersatzbeschaffungen aus Abschreibungen;

Ausgaben = Gehälter + Bewirtschaftungskosten Parkscheinautomaten + Geschäftsbe- darf + Post- und Fernsprechgebühren Mobilfunkgeräte + Fahrzeugunterhaltung + Ab- schreibungen + Dienstkleidung + Mobiliar + PC-Ausstattung + Umlagen + Ausstattung MDE-Rollen + Mobilfunkgeräte/Ersatzbeschaffungen + Personal- und Organisationsma- nagement + Öffentlichkeitsarbeit + Kosten MDE-Ausstattungen + Ersatzbeschaffung Parkscheinautomaten + Kosten Automatenreparatur inklusive Vandalismusschäden + Umsatzsteuer.“

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Zielrichtung der Fragestellung erschließt sich nicht. Diese Frage kann daher ohne weitergehende Erläuterung nicht beantwortet werden.“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:

„Aus den Parkgebühreneinnahmen werden u. a. die Personal- und Regiekosten für das notwendige Überwachungspersonal bestritten sowie Parkscheinautomaten beschafft und die Wartungs-, Reparatur- und Inkassokosten (Parkscheinautomaten) getragen. Hierzu werden sog. Wirtschaftspläne gebildet. Nach Abzug der Kosten können Über- schüsse oder Defizite verbleiben. Überschüsse können an den Bezirkshaushalt abge- führt werden. Defizite müssen vom Bezirkshaushalt ausgeglichen werden. Die Ausga- ben beim Wirtschaftsplan Mitte stellen sich wie folgt dar: 2017 = 9.527.000 €, 2018 = 11.335.000 € und 2019 = 11.264.000 €.

Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern werden den Bezirken über die Buß- geldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin überwiesen wobei 50 % der Gesamtsumme einer Einnahmevorgabe unterliegt und die übrigen 50 % nicht. Man kann also vereinfa- chend von einer 50:50 Aufteilung zwischen Bezirks- und Landeshaushalt sprechen, da sich die obligatorischen Landesüberweisungen (Globalsummen) an den Bezirk um den 50 % Anteil reduzieren. Dies gilt theoretisch auch in Folgejahren, so dass der Bezirk gehalten ist, die Einnahmehöhe aus Verwarnungs- und Bußgeldern konstant zu halten oder zu steigern, da die bestehende Einnahmevorgabe bei sinkenden Einnahmen sonst zu Verlusten für den Bezirk führen könnte.“

Das Bezirksamt Pankow von Berlin verweist hierzu auf den entsprechenden Wirtschafts- plan als Anlage zum Bezirkshaushaltsplan, in welchem auf die Ausgaben und Einnah- men aus der Parkraumbewirtschaftung gesondert hingewiesen wird.

Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:

„Einnahmen:

  • Zuführung von     Gebühreneinnahmen    aus     Parkscheinautomaten    in     der Parkraumbewirtschaftung,
  • Zuführung von     Gebühreneinnahmen    aus     Parkscheinautomaten    in     der Parkraumbewirtschaftung über Handyparken.

 

Ausgaben:

  • Personalaufwand,
  • Geschäftsbedarf,
  • Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände,
  • Fahrzeugunterhaltung,
  • Dienstkleidung,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten,
  • Neu- und Ersatzbeschaffung von “

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit, dass  Frage 9 nicht be- antwortet werden kann, da nicht klar ist, welche Aufteilungen der Fragesteller meint.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:

„Die Parkraumbewirtschaftung wird in einem Wirtschaftsplan geführt, der sich in Einnah- men und Ausgaben ausgleicht.“

Berlin, den 26.11.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Sightseeing-Busse in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Unternehmen haben zur Zeit eine
#Genehmigung sog. #Sightseeing-Busse zu betreiben, mit
denen Touristen durch die Stadt gefahren werden?
Antwort zu 1: Im Land Berlin sind zehn Unternehmen
Inhaber einer Zulassung für den Betrieb von Sightseeing-
Bussen.
Frage 2: Wie viele dieser Sightseeing-Busse sind in
Berlin registriert?
Antwort zu 2: Es sind 111 Fahrzeuge als Sightseeing-
Busse registriert.
Frage 3: Wie alt sind diese Busse im Durchschnitt?
Antwort zu 3: Das Alter dieser Busse ist nicht bekannt,
weil sie in den Zulassungsstatistiken nicht getrennt
als Sightseeing-Busse erfasst werden.
Frage 4: Welche Gesamtstrecke fahren diese Busse
zusammengerechnet pro Jahr?
Antwort zu 4: Die Fahrleistung ist nicht bekannt.
Frage 5: Entsprechen diese Busse in Bezug auf den
#Dieselrußausstoß den Vorgaben innerhalb der Berliner
Umweltzone?
Frage 6: Verfügen somit alle diese Busse über eine
grüne Umweltplakette?
Frage 7: Gibt es #Ausnahmegenehmigungen für Sightseeing-
Busse, die keine grüne Umweltplakette haben, die
Berliner Umweltzone zu befahren?
Frage 8: Falls es Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
der Umweltzone für die unter Pkt. 6 genannten
Busse gibt, wie viele Busse betrifft dies?
Frage 10: Wäre es für die Betreiber dieser Busse möglich,
mittels eines sog. H-Kennzeichens (Historisches
Fahrzeug, mind. 30 Jahre alt) innerhalb der Umweltzone
solche Busse offiziell zu betreiben, die nicht den Umweltvorgaben
entsprechen, jedoch aufgrund ihres Alters
ein H-Kennzeichen zugewiesen bekommen können?
Antwort zu 5, 6, 7, 8 und 10: Die fünf Fragen werden
wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die ganz überwiegende Zahl von Fahrzeugen hat eine
grüne Plakette und erfüllt damit die emissionsseitigen
Vorgaben der Umweltzone.
Das Fahren in der Umweltzone ohne grüne Plakette ist
nur in den folgenden Fällen ausnahmsweise möglich:
A) Das Fahrzeug ist als Oldtimer mit einem HKennzeichen
zugelassen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge,
die älter als 30 Jahre sind, sich im Originalzustand
befinden oder nur zeitgenössische Umbauten aus der Ära
der Fahrzeugherstellung aufweisen. Diese Ausnahme gilt
generell aufgrund der bundesweiten Kennzeichnungsverordnung,
ist nicht befristet und kann auf Landesebene
nicht aufgehoben werden.
B) Für das Fahrzeug wurde eine Einzelausnahme genehmigt.
Grundsätzlich können in Berlin Einzelausnahmegenehmigungen
für die Umweltzone für Sonderfahrzeuge
mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für touristische
Angebote, erteilt werden. Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge,
die sich durch besondere Merkmale auszeichnen und
damit speziell auf die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit
der/des Antragstellerin/Antragstellers ausgerichtet
sind. Für die Ausübung seiner Tätigkeit muss die/der
Antragstellerin/Antragsteller zwingend auf das Fahrzeug
angewiesen und ein Ersatz mit Fahrzeugen der Schadstoffgruppe
4 (grüne Plakette) von der Art des Fahrzeugs
nicht zumutbar sein. Sonderfahrzeuge müssen zudem so
gut wie möglich nachgerüstet werden, auch wenn damit
noch nicht die Bedingungen der grünen Plakette erfüllt
sind. Außerdem gilt eine sogenannte Stichtagregelung,
d.h. das Fahrzeug muss vor dem 1.11.2014 erstmals auf
den Antragsteller zugelassen worden sein. Damit werden
diese Ausnahmen auf den Bestand vor dem Stichtag begrenzt
und es können keine neuen Sonderfahrzeuge mit
Geschäftsidee dazu kommen. Unter diese Regelung können
auch ältere, besonders hergerichtete Sightseeing-
Busse als Fahrzeug für besondere touristische Angebote
fallen, aber nur wenn das Unternehmen zwingend auf das
Fahrzeug angewiesen ist.
Die Zahl der nach A) als Oldtimer zugelassenen Touristenbusse
wird in der Zulassungsstatistik nicht gesondert
erfasst und ist daher nicht bekannt. Nach Einschätzung
des Senats handelt es sich um nur sehr wenige Fahrzeuge.
Die Anzahl der von den Bezirken erteilten Einzelausnahmegenehmigungen
speziell für Sightseeing-Busse
gemäß B) ist der einsichtigen Datenbank nicht zu entnehmen,
da auch diese nicht gesondert erfasst werden.
Derzeit sind aber für touristische Zwecke weniger als 10
Einzelausnahmen für alle Sonderfahrzeuge mit Dieselmotor
gültig.
Frage 9: Für welchen Zeitraum werden gegebenenfalls
Ausnahmegenehmigungen erteilt?
Antwort zu 9: Einzelausnahmen für diesen Zweck
können für eine Dauer von 24 Monaten erteilt werden. Sie
können bei Fortbestehen der Voraussetzungen erneut
beantragt werden. Im Rahmen der anstehenden Neuauflage
des Berliner Luftreinhalteplans wird geprüft, die Möglichkeit
der Verlängerung dieser Einzelausnahmen weiter
einzuschränken.
Die generelle bundesweite Ausnahme für Oldtimer
gilt unbefristet.
Berlin, den 23. Dezember 2016
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)