Welche konkreten Arbeiten sind zwischen 20:00 und 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vorgesehen, wie viele #Nächte beziehungsweise #Wochenenden betrifft das voraussichtlich, und für welche Arbeiten werden #Ausnahmegenehmigungen beantragt?
Frage 9:
Wie viele Tage und Nächte mit besonders hoher #Lärmbelastung sind insgesamt über die gesamte Bauzeit zu erwarten, und gibt es hierfür einen verbindlichen Bauzeitenplan, aus dem die betroffenen Zeiträume hervorgehen?
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es neun Parkraumbewirtschaftungszonen, 20.800 bewirtschaftete Parkstände im öffentlichem Raum und 500 ha Parkzonenge- samtfläche.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden sieben Parkraumbewirtschaftungszonen bewirtschaftet. Eine weitere Parkraumbewirtschaftungszone im Ortsteil Friedrichshain (PZ40) wird vom Bezirksamt Pankow von Berlin bewirtschaftet. Im Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg werden aktuell eine Fläche von insgesamt 5.425.664.861 m² und ins- gesamt 15.730 Stellplätze bewirtschaftet.“
Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Mitte von Berlin gibt es derzeit 16 bewirtschaftete Parkzonen mit 29.939 öffentlich zugänglichen Stellplätzen.“
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeit fünf Parkraumbewirtschaftungszonen. Zu Flächen und Stellplatzzahlen liegen keine genauen Angaben vor.“
Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:
„In Spandau gibt es vier bewirtschaftete Zonen,10-13. Diese Zonen umfassen das Ge- biet rund um die Altstadt Spandau. Es gibt in Spandau 1.667 Stellplätze für Park- scheine in den vier bewirtschafteten Zonen. 1087 Stellplätze sind den Anwohnenden vorbehalten. 84 Stellplätze sind aufgerechnet für die Ladezonen. 38 Schwerbehinder- tenplätze und 310 sonstige Stellflächen.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:
„In Steglitz-Zehlendorf sind die Parkzonen 23, 24, 25 sowie ein kleiner Teilbereich der Zone 26 eingerichtet. Über die betreffende Flächengröße sowie Stellplatzanzahl liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:
„In Tempelhof-Schöneberg gibt es bisher sechs Parkraumzonen: Zone 9 – Wittenberg- platz = 1.154 Stellplätze, Zone 17 – Viktoria-Luise-Platz = 725 Stellplätze, Zone 55 – Nollendorfplatz = 4.060 Stellplätze, Zone 26 – Friedenau Süd = 1.811 Stellplätze, Zone 27 – Friedenau Nord = 1.577 Stellplätze, Zone 28 – Ceciliengärten = 1.833 Stellplätze. Angaben zu Flächen liegen uns nicht vor.
Frage 2:
Wie viel Bewohnerparkausweise, Gästevignetten, Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweise sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden? (Bitte getrennt nach Jahren und Bezirken auflisten)
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat folgende Tabelle übersandt:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Dazu führt das Straßen- und Grünflächenamt keine Statistik.“
Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:
„Diese werden vom Bürgeramt Spandau bearbeitet, hierzu hat das Ordnungsamt Spandau keine Daten.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:
„Aufgrund eines zum 01.07.2018 erfolgten Zuständigkeitswechsels vom Ordnungsamt zum Bürgeramt können die Angaben für 2018 nur ab Juli 2018 mitgeteilt werden. Ab Beginn der Bearbeitung des Anwohnerparkens Anfang Juli 2018 wurde die folgende Anzahl von Vignetten ausgegeben, was zu folgenden Einnahmen führte:
2018
2019
2020
Anzahl
Einnah- men
Anzahl
Einnah- men
Anzahl
Einnah- men
Bewohner- parkausweise
2.776
39.359,62
5.395
86.502,39
3.603
67.696,20
Gästevignet- ten
69
1.056,20 €
123
1978,20 €
55
952,60 €
Die Personalkosten der Bewohnerparkausweise und Vignetten können nicht ermittelt werden, weil mehrere Beschäftigte aus zwei Entgeltgruppen für die Bearbeitung ein- gesetzt wurden, die teilweise auch andere Aufgaben ausführten. Die Anzahl erteilter Betriebsvignetten und Handwerkerparkausweisen kann nicht konkret benannt werden, da diese lediglich in die Statistik für erteilte Ausnahmegenehmigungen insgesamt auf- genommen werden. Bei der statistischen Mengenerfassung erfolgt keine Unterschei- dung einzelner Ausnahmegenehmigungen nach Themenbereichen.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:
Gästevignetten: 2018 = 113, 2019 = 229 und 01.01.-17.11.2020= 159.
Straßenverkehrsbehörde:
Für die Bearbeitung der sogenannten Betriebsvignetten ist keine Software existent. Eine händische Auszählung ist aufgrund der derzeitigen Personalsituation nicht mög- lich. Die Handwerkerparkausweise werden über das Modul Ausnahmegenehmigun- gen der Software VMS/ Dr. Haller bearbeitet.
Wie viele #Ausnahmegenehmigungen für #Berufspendler, aus gesundheitlichen Gründen und zur Mit- nahme von Musikinstrumenten sind in den letzten drei Jahren beantragt und erteilt worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Dazu führt das Straßen- und Grünflächenamt keine Statistik.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf die Antwort zu Frage 2, wonach auch in diesem Fall eine konkrete Benennung nicht möglich ist.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit, dass wie folgt Aus- nahmegenehmigungen nur aus gesundheitlichen Gründen beantragt und erteilt wur- den: 2018 = 2, 2019 = 13 und 2020 = 24.
Frage 4:
Gibt es weitere Tatbestände, bei denen man Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaf- tung bekommt? Wenn ja, welche und wie viele sind in den letzten drei Jahren ausgestellt worden? (Bitte nach Jahren und Bezirken getrennt auflisten)
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat die Fragen 2 bis 4 zusam- mengefasst beantwortet und teilt hierzu mit:
16.11.) sowie erteilte #Gästevignetten 2018 = 456, 2019 = 424 und 2020 = 269 (bis 16.11.). Im Ordnungsamt erfolgt keine statistische Erhebung zu #Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Fragestel- lung.“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Ausnahmetatbestände sind im Leitfaden zu Bewohnerparkausweisen und Aus- nahmegenehmigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung geregelt. In Fried- richshain-Kreuzberg wird keine Statistik nach einzelnen Tatbeständen geführt.
Ausnahmegenehmigungen werden auf Grundlage von § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Antrag erteilt, wenn ein dringendes Erfordernis gegeben ist. Für den Be- reich der Berliner Parkraumbewirtschaftung wurden für häufige Fallkonstellationen standardisierte Vorgehensweisen festgelegt, beispielsweise für Berufspendler, welche aus gesundheitlichen Gründen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht nutzen können, oder auch Handwerkern. Daneben gibt es eine unbeschränkte Zahl denkbarer Fallkonstellationen, welche einer Ausnahmegenehmigung durch eine Be- zirksstraßenverkehrsbehörde begründen.“
Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:
„Ja, der für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO maßgebliche Leitfaden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) ent- hält zusätzlich zu den bereits genannten Erteilungsgründen noch weitere. Das Ord- nungsamt Mitte von Berlin führt über die Anzahl der erteilten Ausnahmegenehmigun- gen auf Grund anderer Tatbestände keine Statistik, weshalb hierzu keine Aussage getroffen werden kann.“
Das Bezirksamt Pankow von Berlin antwortet hierzu mit „Nein“.
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Erteilung von entsprechenden Ausnahmegenehmigungen ist auch in weiteren Fällen möglich, u.a. bei Schichtarbeitern, zur Pflege eines Familienangehörigen, in Zu- sammenhang mit Kleingartenkolonien. Eine konkrete Benennung der Anzahl erteilter Ausnahmegenehmigungen ist auch hier nicht möglich (siehe Antwort zu 2).“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat die nachfolgende Tabelle über- mittelt:
2018
2019
2020
Gesamt
AG Hauskrankenpflege
151
215
354
720
AG Schichtarbeit/
Dienst zu ungünstigen Zeiten
8
84
42
134
AG Hebammen
0
5
9
14
AG Pflege eines Angehörigen
2
3
9
14
AG Botschaften
0
4
2
6
Frage 5:
Wie viele Einnahmen sind in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren durch Bewohnerpark- ausweise, Gästevignetten, Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und für die Ausnahmegeneh- migungen nach Frage 3 eingenommen worden?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:
„Einnahmen aus Betriebsvignetten 2018 = 360.913,44 €, 2019 = 296.500,25 € und 2020 (Stand: 19 November 2020) = 246.141,00 € sowie Einnahmen aus Handwerkerparkaus- weisen 2018 = 188.606,70 €, 2019 = 242.237,68 € und 2020 (Stand: 19. November 2020) =208.811,99 €. Die Einnahmen aus Anwohner- und Gästevignetten sind 2018 = 229.235 €, 2019 = 230.797 € und 2020 = 159.515 € (bis 09.2020).“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat die nachfolgende Tabelle übermittelt:
2020
bis 31.10.
2019
2018
2017
Bewohnerparkausweise /
Gästevignetten *)
264.499 €
242.246 €
373.030 €
203.708 €
Betriebsvignetten
140.539 €
159.029 €
170.713 €
215.951 €
Handwerkerparkausweise
159.278 €
203.560 €
207.563 €
180.615 €
*) Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können nicht getrennt benannt werden, da die Einnahmen auf einer gemeinsamen Buchungsstelle nachgewiesen werden.
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat die Fragen 2, 3 und 5 zusammengefasst beant- wortet und hat dazu die nachfolgende Tabelle übermittelt:
Frage
Gegenstand
2018
2019
2020bis zum
17.11.2020
Zu 2
Anzahl erteilter Be- triebsvignetten
3410
3500
2200
Anzahl erteilter Handwerkerpark- ausweise
2250
2750
2150
Anzahl erteilter Be- wohnerparkaus- weise
17.479
14.302
11.508
Anzahl erteilter Gäs- tevignetten
890
1.114
808
Zu 3
Ausnahmegenehmi- gung aus gesund- heitlichen Gründen
331
358
316
Ausnahmegenehmi- gung zum Transport von Instrumenten
88
72
62
Zu 5
Einnahmen durch Betriebsvignetten
392.214,94 €
393.339,12 €
247.290,40 €
Einnahmen durch Handwerkerpark- ausweise
540.928,06 €
638.619,20 €
538.763,30 €
Einnahmen durch Bewohnerparkaus- weise & Gästevig- netten
338.707,62 €
298.836,54 €
294.550,70 €
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf seine Antwort zu Frage 2.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:
„Bürgerdienste:
Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten der letzten drei Jahre (01.01.2018 bis 17.11.2020) belaufen sich auf 374.242,80 €.
Straßenverkehrsbehörde:
Alle Verwaltungsgebühren u. a. auch für Handwerkerparkausweise und Betriebsvignetten werden beim Titel 11153 erhoben. Es erfolgt keine spezielle Buchung für diese Art der Ausnahmegenehmigungstatbestände, so dass Zahlen hierfür nicht zur Verfügung ste- hen.“
Frage 6:
Entsprechen diese Einnahmen den #Verwaltungsausgaben zur Bearbeitung der jeweiligen Anträge? Wenn nein, welche Abweichungen gibt es?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Ausgaben für Anwohner- und Gästevignetten lauten gemäß Vollkosten/ Produkt- vergleichsbericht: 2018 = 277.781 €, 2019 = 310.679 € und 2020 = 187.257 € (bis 09/20).“
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin antwortet hierzu mit „JA“. Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Höhe der Bearbeitungsgebühren für Ausnahmegenehmigungen zum Parken be- misst sich im Land Berlin anhand der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßen- verkehr (GebOSt) und dem Gebührenkatalog der damaligen Verkehrslenkung Berlin (neu Abteilung Verkehrsmanagement bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz). Je nach Sachverhalt fallen für die Ausstellung von Ausnahmege- nehmigungen Bearbeitungsgebühren zwischen 10,20 € und 350 € pro Antragsgegen- stand an. Bestimmte Bearbeitungen erfolgen auch gebührenfrei (z. B. für Schwerbe- hinderte). Die Gebühren sollen möglichst kostendeckend sein, aber auch den wirt- schaftlichen Gegenwert, den Antragstellende durch die Ausnahmegenehmigung er- halten, zumindest teilweise widerspiegeln und auch eine soziale Komponente aufwei- sen.
Für den Bereich Bewohnerparkausweise und Gästevignetten können Personalkosten nach Durchschnittssätzen plus Sachkosten aus dem Produkt-Vergleichs-Bericht hin- zugezogen werden. Somit ergeben sich für die Jahre 2018 bis 2020 (Stand September 2020) folgende Ausgaben: 2018 = 214.677 €, 2019 = 207.247 € und 2020 = 175.920 €.
Für den Bereich Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise sowie Ausnahmegeneh- migungen für Berufspendlerinnen/Berufspendler sind im Jahr 2019 Personalkosten in Höhe von 371.433,42 € angefallen. Hinzu kommen Sachkosten, welche jedoch nicht nur den Bereich Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegeneh- migungen betreffen und daher nicht exakt zugeordnet werden können. Stellt man den Ausgaben die erzielten Einnahmen gegenüber, ist davon auszugehen, dass die Be- triebsvignetten, Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Berufs- pendlerinnen/Berufspendler mindestens kostendeckend erstellt werden. Gleiches galt im Jahr 2019 auch für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten.“
Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit:
„Nein. Das Antragsaufkommen in Verbindung mit der jeweilig festgelegten Höhe der Gebühren und damit auch die Höhe der Einnahmen ist durch die Verwaltung nicht steuerbar. Dem stehen auf der Seite der Verwaltungsausgaben vornehmlich die Per- sonalkosten der Bearbeitenden gegenüber, die in ihrer Höhe entsprechend dem gel- tenden Tarifvertrag und der Zuordnung zum jeweiligen Produkt der KLR (Kosten-Leis- tungs-Rechnung) zu buchen sind. Detaillierte Angaben zu möglichen Abweichungen können an dieser Stelle nicht gemacht werden.“
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat die Fragen 5 und 6 zusammengefasst beant- wortet und teilt hierzu mit:
„Die Straßenverkehrsbehörde hat keine Informationen zur Höhe von Einnahmen von Verwaltungsgebühren.“
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:
„Bürgerdienste:
Die Einnahmen für Bewohnerparkausweise und Gästevignetten decken ca. 60 % der Verwaltungsausgaben. Dabei sind die Einnahmen aus der Parkraumüberwachung nicht berücksichtigt.
Straßenverkehrsbehörde
Die Erteilung von Ausnahmengenehmigungen ist bis zu drei Jahren möglich. Bei ei- nem dreijährigen Zeitraum z. B. für eine Betriebsvignette werden bis zu 160 € Verwal- tungsgebühren erhoben. Handwerkerparkausweise werden für maximal zwei Jahre er- teilt und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu 350 € hierfür erhoben.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin verweist hierzu auf seine Antwort zu Frage 2.
Frage 7:
Wie viele Einnahmen sind durch Kurzzeitparkgebühren in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren eingenommen worden?
Antwort zu 7:
Bezirksamt von Berlin/ Parkgebühreneinnahmen (Jahr, in €)
2017
2018
2019
2020
Charlottenburg-Wil- mersdorf [Eigenmeldung]
Eine Einnahme-Standzeit-Statistik wird hier nicht geführt, weswegen die Frage nicht beantwortet werden kann.
Friedrichshain-Kreuz- berg [Eigenmeldung]
Zum Kurzzeitparken kann keine Angabe erfolgen. Das Kurzzeitparken wird nicht gesondert erfasst. Ein vorge- schriebenes Kurzzeitparken gibt es im Bezirk Friedrichs- hain-Kreuzberg nicht.
Mitte [Eigenmeldung, Anmerkung seitens Bezirk Mitte: Eine Unterschei- dung in Kurz- oder Lang- parken erfolgt nicht.]
15.334.000 €
16.821.000 €
21.252.000 €
Keine An- gabe
Pankow [Eigenmeldung]
Die Summe der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaf- tung (Handyparken und Einnahmen Parkscheinautomaten) betrug für den Zeitraum 10/2017 bis 10/2020 = 18.391.681,22 €. Eine Differenzierung nach der Parkdauer (Kurzzeitparken?) ist nicht möglich.
Tempelhof-Schöne- berg [Eigenmeldung]
1.090.000,00
€
1.470.000,00
€
1.800.000,00
€
Keine An- gabe
Spandau [Eigenmeldung]
Die Einnahmen durch Parkgebühren im Bezirk Spandau belaufen sich in den letzten drei Jahren auf insgesamt 2.507.328,84 €.
Steglitz-Zehlendorf
2.221.402,46
2.074.175,62
2.295.692,89
1.602.131,41
[Eigenmeldung, Park-
€
scheinautomaten +
€
€
€
(Stand:
Handyparken]
10.2020)
Frage 8:
Wie viele Verstöße bei der Parkraumbewirtschaftung wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren festgestellt und wie viele Bußgelder wurden in den jeweiligen Bezirken in den letzten drei Jahren dadurch eingenommen?
Antwort zu 8:
Die Zahl der Anzeigen und die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen (Quelle: Kosten- und Leistungsrechnung Con- trolling der Bußgeldstelle, Stand: 19. November 2020). In den Bezirken Neukölln, Trep- tow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf von Berlin beste- hen keine Gebiete mit flächenhafter Parkraumbewirtschaftung (Bewohnerparkzonen + Parkgebührenpflicht).
Bezirksamt von Berlin
2017
Anzahl der Anzeigen
Einnahmen
Mitte
623.668
8.638.119,57 €
Friedrichshain-Kreuzberg
210.190
2.884.300,57 €
Pankow
345.059
4.809.039,47 €
Charlottenburg-Wilmersdorf
373.380
5.152.046,73 €
Spandau
36.150
572.608,70 €
Steglitz-Zehlendorf
82.920
1.171.220,56 €
Tempelhof-Schöneberg
86.400
1.108.670,32 €
Summe
1.757.767
24.336.005,92 €
Bezirksamt von Berlin
2018
Anzahl der Anzeigen
Einnahmen
Mitte
646.974
8.912.580,87 €
Friedrichshain-Kreuzberg
203.608
2.964.699,49 €
Pankow
305.237
4.262.860,24 €
Charlottenburg-Wilmersdorf
314.321
4.737.842,57 €
Spandau
19.891
345.027,12 €
Steglitz-Zehlendorf
68.088
948.243,85 €
Tempelhof-Schöneberg
124.490
1.520.451,35 €
Summe
1.682.609
23.691.705,49 €
Bezirksamt von Berlin
2019
Anzahl der Anzeigen
Einnahmen
Mitte
709.288
9.886.456,22 €
Friedrichshain-Kreuzberg
275.262
3.632.579,40 €
Pankow
276.327
3.866.866,13 €
Charlottenburg-Wilmersdorf
248.964
3.930.860,33 €
Spandau
6.050
121.909,50 €
Steglitz-Zehlendorf
70.396
934.193,30 €
Tempelhof-Schöneberg
139.741
1.817.642,57 €
Summe
1.726.028
24.190.507,45 €
Frage 9:
Wie gestaltet sich die Kostenaufteilung bzw. Einnahmeaufteilung bei der Parkraumbewirtschaftung?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Kosten- und Einnahmeaufteilung gestaltet sich in der Parkraumbewirtschaftung wie folgt:
Einnahmen = Einnahmen aus Parkscheinautomaten und Handyparken + Zuschuss aus dem Bezirkshaushalt Ersatzbeschaffungen aus Abschreibungen;
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Zielrichtung der Fragestellung erschließt sich nicht. Diese Frage kann daher ohne weitergehende Erläuterung nicht beantwortet werden.“
Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilt hierzu mit:
„Aus den Parkgebühreneinnahmen werden u. a. die Personal- und Regiekosten für das notwendige Überwachungspersonal bestritten sowie Parkscheinautomaten beschafft und die Wartungs-, Reparatur- und Inkassokosten (Parkscheinautomaten) getragen. Hierzu werden sog. Wirtschaftspläne gebildet. Nach Abzug der Kosten können Über- schüsse oder Defizite verbleiben. Überschüsse können an den Bezirkshaushalt abge- führt werden. Defizite müssen vom Bezirkshaushalt ausgeglichen werden. Die Ausga- ben beim Wirtschaftsplan Mitte stellen sich wie folgt dar: 2017 = 9.527.000 €, 2018 = 11.335.000 € und 2019 = 11.264.000 €.
Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern werden den Bezirken über die Buß- geldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin überwiesen wobei 50 % der Gesamtsumme einer Einnahmevorgabe unterliegt und die übrigen 50 % nicht. Man kann also vereinfa- chend von einer 50:50 Aufteilung zwischen Bezirks- und Landeshaushalt sprechen, da sich die obligatorischen Landesüberweisungen (Globalsummen) an den Bezirk um den 50 % Anteil reduzieren. Dies gilt theoretisch auch in Folgejahren, so dass der Bezirk gehalten ist, die Einnahmehöhe aus Verwarnungs- und Bußgeldern konstant zu halten oder zu steigern, da die bestehende Einnahmevorgabe bei sinkenden Einnahmen sonst zu Verlusten für den Bezirk führen könnte.“
Das Bezirksamt Pankow von Berlin verweist hierzu auf den entsprechenden Wirtschafts- plan als Anlage zum Bezirkshaushaltsplan, in welchem auf die Ausgaben und Einnah- men aus der Parkraumbewirtschaftung gesondert hingewiesen wird.
Das Bezirksamt Spandau von Berlin teilt hierzu mit:
„Einnahmen:
Zuführung von Gebühreneinnahmen aus Parkscheinautomaten in der Parkraumbewirtschaftung,
Zuführung von Gebühreneinnahmen aus Parkscheinautomaten in der Parkraumbewirtschaftung über Handyparken.
Ausgaben:
Personalaufwand,
Geschäftsbedarf,
Geräte, Ausstattung und Ausrüstungsgegenstände,
Fahrzeugunterhaltung,
Dienstkleidung,
Aus- und Fortbildung,
Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten,
Neu- und Ersatzbeschaffung von “
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin teilt hierzu mit, dass Frage 9 nicht be- antwortet werden kann, da nicht klar ist, welche Aufteilungen der Fragesteller meint.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin teilt hierzu mit:
„Die Parkraumbewirtschaftung wird in einem Wirtschaftsplan geführt, der sich in Einnah- men und Ausgaben ausgleicht.“
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Unternehmen haben zur Zeit eine #Genehmigung sog. #Sightseeing-Busse zu betreiben, mit
denen Touristen durch die Stadt gefahren werden?
Antwort zu 1: Im Land Berlin sind zehn Unternehmen
Inhaber einer Zulassung für den Betrieb von Sightseeing-
Bussen.
Frage 2: Wie viele dieser Sightseeing-Busse sind in
Berlin registriert?
Antwort zu 2: Es sind 111 Fahrzeuge als Sightseeing-
Busse registriert.
Frage 3: Wie alt sind diese Busse im Durchschnitt?
Antwort zu 3: Das Alter dieser Busse ist nicht bekannt,
weil sie in den Zulassungsstatistiken nicht getrennt
als Sightseeing-Busse erfasst werden.
Frage 4: Welche Gesamtstrecke fahren diese Busse
zusammengerechnet pro Jahr?
Antwort zu 4: Die Fahrleistung ist nicht bekannt.
Frage 5: Entsprechen diese Busse in Bezug auf den #Dieselrußausstoß den Vorgaben innerhalb der Berliner
Umweltzone?
Frage 6: Verfügen somit alle diese Busse über eine
grüne Umweltplakette?
Frage 7: Gibt es #Ausnahmegenehmigungen für Sightseeing-
Busse, die keine grüne Umweltplakette haben, die
Berliner Umweltzone zu befahren?
Frage 8: Falls es Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
der Umweltzone für die unter Pkt. 6 genannten
Busse gibt, wie viele Busse betrifft dies?
Frage 10: Wäre es für die Betreiber dieser Busse möglich,
mittels eines sog. H-Kennzeichens (Historisches
Fahrzeug, mind. 30 Jahre alt) innerhalb der Umweltzone
solche Busse offiziell zu betreiben, die nicht den Umweltvorgaben
entsprechen, jedoch aufgrund ihres Alters
ein H-Kennzeichen zugewiesen bekommen können?
Antwort zu 5, 6, 7, 8 und 10: Die fünf Fragen werden
wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die ganz überwiegende Zahl von Fahrzeugen hat eine
grüne Plakette und erfüllt damit die emissionsseitigen
Vorgaben der Umweltzone.
Das Fahren in der Umweltzone ohne grüne Plakette ist
nur in den folgenden Fällen ausnahmsweise möglich:
A) Das Fahrzeug ist als Oldtimer mit einem HKennzeichen
zugelassen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge,
die älter als 30 Jahre sind, sich im Originalzustand
befinden oder nur zeitgenössische Umbauten aus der Ära
der Fahrzeugherstellung aufweisen. Diese Ausnahme gilt
generell aufgrund der bundesweiten Kennzeichnungsverordnung,
ist nicht befristet und kann auf Landesebene
nicht aufgehoben werden.
B) Für das Fahrzeug wurde eine Einzelausnahme genehmigt.
Grundsätzlich können in Berlin Einzelausnahmegenehmigungen
für die Umweltzone für Sonderfahrzeuge
mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für touristische
Angebote, erteilt werden. Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge,
die sich durch besondere Merkmale auszeichnen und
damit speziell auf die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit
der/des Antragstellerin/Antragstellers ausgerichtet
sind. Für die Ausübung seiner Tätigkeit muss die/der
Antragstellerin/Antragsteller zwingend auf das Fahrzeug
angewiesen und ein Ersatz mit Fahrzeugen der Schadstoffgruppe
4 (grüne Plakette) von der Art des Fahrzeugs
nicht zumutbar sein. Sonderfahrzeuge müssen zudem so
gut wie möglich nachgerüstet werden, auch wenn damit
noch nicht die Bedingungen der grünen Plakette erfüllt
sind. Außerdem gilt eine sogenannte Stichtagregelung,
d.h. das Fahrzeug muss vor dem 1.11.2014 erstmals auf
den Antragsteller zugelassen worden sein. Damit werden
diese Ausnahmen auf den Bestand vor dem Stichtag begrenzt
und es können keine neuen Sonderfahrzeuge mit
Geschäftsidee dazu kommen. Unter diese Regelung können
auch ältere, besonders hergerichtete Sightseeing-
Busse als Fahrzeug für besondere touristische Angebote
fallen, aber nur wenn das Unternehmen zwingend auf das
Fahrzeug angewiesen ist.
Die Zahl der nach A) als Oldtimer zugelassenen Touristenbusse
wird in der Zulassungsstatistik nicht gesondert
erfasst und ist daher nicht bekannt. Nach Einschätzung
des Senats handelt es sich um nur sehr wenige Fahrzeuge.
Die Anzahl der von den Bezirken erteilten Einzelausnahmegenehmigungen
speziell für Sightseeing-Busse
gemäß B) ist der einsichtigen Datenbank nicht zu entnehmen,
da auch diese nicht gesondert erfasst werden.
Derzeit sind aber für touristische Zwecke weniger als 10
Einzelausnahmen für alle Sonderfahrzeuge mit Dieselmotor
gültig.
Frage 9: Für welchen Zeitraum werden gegebenenfalls
Ausnahmegenehmigungen erteilt?
Antwort zu 9: Einzelausnahmen für diesen Zweck
können für eine Dauer von 24 Monaten erteilt werden. Sie
können bei Fortbestehen der Voraussetzungen erneut
beantragt werden. Im Rahmen der anstehenden Neuauflage
des Berliner Luftreinhalteplans wird geprüft, die Möglichkeit
der Verlängerung dieser Einzelausnahmen weiter
einzuschränken.
Die generelle bundesweite Ausnahme für Oldtimer
gilt unbefristet.
Berlin, den 23. Dezember 2016
In Vertretung
Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)