Straßenverkehr + Bus: BVG lässt Tausende Berliner Falschparker abschleppen, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article128366553/BVG-laesst-Tausende-Berliner-Falschparker-abschleppen.html

Immer mehr #Busse werden durch #zugeparkte #Busspuren und Haltestellen blockiert. Die #BVG reagiert und lässt Tausende Autos #abschleppen. Nun könnten Bußgelder erhöht und Bushaltestellen umgebaut werden. Für Fahrer und Passagiere ist es ein Ärgernis: Immer öfter werden Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) durch zugeparkte Busspuren und Haltestellen ausgebremst. In den letzten zwölf Monaten wurden nach Angaben der Berliner Polizei rund 30.000 entsprechende Ordnungswidrigkeiten registriert, in mehr als einem Drittel der Fälle kam der Abschleppwagen. Hier der Lieferant, der seine Ware abgeben, dort der Fahrer, der kurz etwas einkaufen will: „Die Autofahrer sind rücksichtsloser geworden“, sagt Jens Wieseke vom Fahrgastverband Igeb. Für die BVG bedeuten die Falschparker gerade in den Hauptverkehrszeiten Pulkbildung und Verspätungen. Sind Haltestellen blockiert, müssten die Fahrer oft umständlich an den Gehweg heranfahren, um …

Straßenverkehr: Abschleppgebühren gelten nicht mehr, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/neue-verordnung-abschleppgebuehren-gelten-nicht-mehr,10809148,23899016.html

Berlin – Das #Verwaltungsgericht Berlin hat eine aktuelle Verordnung zu den geltenden #Abschleppgebühren außer Kraft gesetzt. Doch was das Urteil für die Autofahrer bedeutet, bleibt unklar, denn die Polizei rechnet erst mal weiter ab wie bisher. #PolBenGebO, so heißt die in Behördendeutsch verfasste Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen in Berlin, oder auch #Polizeibenutzungsgebührenordnung. Seit 33 Jahren legt diese Verordnung fest, wie viel Geld etwa ein Autobesitzer zahlen muss, wenn die #Polizei sein falsch geparktes Auto #abschleppen lässt. 33 Jahre hat kein Richter die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung angezweifelt, obwohl etliche Autofahrer gegen die Gebührenbescheide aus dem Hause des Polizeipräsidenten geklagt hatten. Allerdings ohne Erfolg. Erstmals hat nun das Verwaltungsgericht Berlin grundsätzlich anders entscheiden als alle anderen Richter zuvor. Wie berichtet, hat die 14. Kammer der Klage einer Autofahrerin aus Pankow stattgegeben. Sie sollte 138 Euro bezahlen, weil sie im September 2010 ihr Auto auf einer kurzzeitig eingerichteten Baustelle geparkt hatte, auf der Halteverbot galt. Mobile Schilder hatten auf das …