Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen I

Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen I

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Veränderung des Bestands an Industriebahnanlagen seit 1990 und der weiteren Entwicklung aus der Sicht des Senats, der Zahl der Industriebahnanlagen auf Grundstücken, die in der Verfügung des Landes Berlin bzw. von Gesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin sind, den Möglichkeiten des Senats bzw. der Bezirke, den Abbau und/oder die Überplanung von derzeit ungenutzten Industriebahnanlagen zu unterbinden, den Gründen, aus denen der Stadtentwicklungsplan (StEP) Gewerbe keine vertiefenden Aussagen zur künftigen Entwicklung der Industriebahnanlagen enthält, dem gesamtstädtischen Planungsdokument, in dem die Vorstellungen des Senats zur Industriebahnentwicklung dargelegt werden sollen, der Begleitung der Planungen der DB Cargo, Industriebahn-Gesellschaft Berlin mbH, der BEHALA und gegebenenfalls anderer Anbieter für Schienengüterverkehr zur Entwicklung der Industriebahnanlagen durch den Senat, der Bewertung der Planungen der DB AG zur Entwicklung des Eisenbahn-Güterverkehrs in Berlin und den Fällen, in denen zwischen Senat und DB AG Dissens besteht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt in der Vorbemerkung, dass es sich bei den Industriebahnanlagen in der Regel um Gleisanlagen privater Industrie- und Gewerbebetriebe handele, sie seien Bahnen des nicht-öffentlichen Verkehrs (im Gegensatz zu den – früher als „Kleinbahnen“ bezeichneten Berlin – privaten Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs), der Senat habe hier weder Zugriff noch Einfluss noch erhalte er Kenntnis von deren Kapazität, Verkehrsaufkommen, Auslastung usw., da es sich hierbei um nicht veröffentlichte Betriebsdaten dieser Unternehmen handele, gleiches gelte für Aussagen zur zukünftigen Entwicklung dieser Bahnen, die gewünschten Angaben könnten daher nur bezüglich der Industriebahnanlagen gemacht werden, an denen das Land Berlin beteiligt sei, im konkreten Fall seien das die Hafenbahnen der Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe (BEHALA) sowie die Industriebahngesellschaft Berlin (IGB), auf dem Bezirksamt Lichtenberg-Hohenschönhausen gehörenden Gleisanschluss „Röder“ fanden die letzten Bedienungen 1997 statt, die Bahn sei seither aus Sicherheitsgründen vom Gleisnetz der DB AG durch die Errichtung eines Prellbocks abgebunden, dieser Gleisanschluss wird aus diesem Grunde im weiteren nicht betrachtet, dass im Jahr 1990 gab es in Berlin-Ost 128 und in Berlin-West 120, zusammen also 248 Industriegleisanschlüsse, im Jahr 2000 waren in Berlin noch 63 aktive Industriegleisanschlüsse vorhanden, davon seien 8 während des genannten 10-Jahreszeitraums neu errichtet worden (bei einem weiteren Gleisanschluss laufe derzeit das Planfeststellungsverfahren), neben diesen aktiven Anlagen bestehe eine Vielzahl von Industriegleisanschlüssen weiter, die aber zurzeit nicht betrieben würden und gesperrt seien, soweit es sich bei den genannten Bahnen um solche handele, an denen das Land Berlin nicht beteiligt sei, liege deren Bestandsentwicklung aus dem in der Vorbemerkung erläuterten Grund außerhalb der Beurteilungsmöglichkeiten des Senats, von der BEHALA wurden die Industriebahn Oberschöneweide und von der IGB in Tegel das Industriegleis der ehemaligen Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft Tegel-Borsigwalde – EBG – sowie die Industriebahn Spandau (Hakenfelde) mit ihren jeweils betroffenen Gleisanschlüssen stillgelegt, die eisenbahnrechtliche Widmung dieser Gleisanlagen bestehe fort, die BEHALA verfüge derzeit über die Industriebahnen Westhafen, Südhafen und Osthafen, die IGB über die Industriebahnen Neukölln (Lahnstraße), Neukölln (Gradestraße), Spandau (Ruhleben) und Reinickendorf, neue Anlagen seien bei den Bahnen, an denen das Land Berlin beteiligt sei, nicht hinzugekommen, dass die Hafenbahnen der BEHALA im Westhafen, Osthafen und Südhafen lägen, außerdem werde von den Industriebahnen oftmals öffentliches Straßenland genutzt, dass Industriebahnen keiner Beförderungspflicht unterlägen, der Eigentümer könne daher seine Bahn, wenn er sie nicht mehr nutze und auch nicht auf privatrechtlicher Basis einem Dritten die Nutzung gestatten wolle, jederzeit stilllegen, die Flächen nicht mehr genutzter planfestgestellter Eisenbahnanlagen müssten, wenn der Eigentümer diese Nutzung endgültig aufgegeben habe, aus der Fachplanungsbefangenheit entlassen – das heißt entwidmet – werden, damit diese Flächen wieder in die Planungshoheit der Kommune fallen könnten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1988 – 4 C 48/86, veröffentlicht u. a. in NVwZ 1989, Seite 655 ff.), innerhalb dieser Planungshoheit könne die Kommune im Rahmen übergeordneter Planungen zwar versuchen, solche Trassen auch nach deren Entwidmung freizuhalten, in der Regel werde dem jedoch das berechtigte Interesse des Eigentümers der ehemaligen Bahnflächen an einer wirtschaftlichen anderweitigen Nutzung entgegenstehen, dem könne dann allenfalls durch Aufkauf begegnet werden, dass der Stadtentwicklungsplan Gewerbe (StEP Gewerbe) das vorhandene Netz der Berliner Industriebahnstrassen als positiven Standortfaktor herausstelle und deshalb neben Güterverkehrssubzentren auch Bahntrassen und wichtige Industriegleise nachrichtlich in den Maßnahmenplan übernommen habe, vertiefende Aussagen zu Industriebahnanlagen seien abhängig von den konkreten Nutzern dieser Anlagen, da der StEP Gewerbe als Angebotsplanung keine Nutzervorgaben machen könne, seien konkrete Aussagen zu (einzelnen) Industriebahnanlagen weder möglich noch sinnvoll, dass der Senat bei der Formulierung des Stadtentwicklungsplans Verkehr (StEP Verkehr) auch Aussagen zur Thematik der Industriebahnanlagen aufnehmen werde, dass dem Senat aus Gründen der Stadtverträglichkeit und der Umweltentlastung sehr an einer Steigerung des Anteils von Schiene und Wasserstraße am gesamten Güterverkehrsaufkommen gelegen sei, aus diesem Grund stand der Senat bereits in der Vergangenheit im Dialog mit den in Berlin tätigen Eisenbahngüterverkehrsunternehmen und hat diverse Projekte zur Intensivierung des Schienengüterverkehrs initiiert und (mit-)finanziert (z. B. Güterverkehrssubzentrum Neukölln/Treptow, Baulogistik Zentraler Bereich), dieser Dialog werde im genannten Sinne fortgeführt, so würden noch in diesem Jahr in einer gemeinsamen Untersuchung mit den in Berlin tätigen Eisenbahnunternehmen der Bestand und die Entwicklungsperspektiven dieser Gleisanschlüsse betrachtet werden, und dass die neuen Planungen der DB AG zum Eisenbahngüterverkehr (MORA-C = Marktorientiertes Angebot Cargo) sind Anfang März 2001 dem Senat in ersten Grundzügen vorgestellt worden, eine endgültige Einschätzung hierzu könne daher noch nicht gegeben werden, hinsichtlich der Standorte, die bislang in den Planungen des Senats zum Güterverkehr eine Rolle gespielt hätten, sehe der Senat Gesprächsbedarf mit der DB AG und werde den Dialog dazu fortführen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1622 (Kleine Anfrage Nr. 1622)

Kleine Anfrage Nr. 14/1622 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Entwicklung und Planung von Industriebahnanlagen (I)

Ich frage den Senat:

  1. Wie hat sich der Bestand an Industriebahnanlagen seit 1990 verändert, und welche weitere Entwicklung ist aus der Sicht des Senates zu erwarten?

  2. Wie viele Industriebahnanlagen befinden sich auf Grundstücken, die in der Verfügung des Landes Berlin bzw. von Gesellschaften mit mehrheitlicher Beteiligung des Landes Berlin sind?

  3. Welche Möglichkeiten haben der Senat bzw. die Bezirke, den Abbau und/oder die Überplanung von derzeit ungenutzten Industriebahnanlagen zu unterbinden?

  4. Aus welchen Gründen enthält der Stadtentwicklungsplan (StEP) Gewerbe keine vertiefenden Aussagen zur künftigen Entwicklung der Industriebahnanlagen?

  5. In welchem gesamtstädtischen Planungsdokument sollen die Vorstellungen des Senats zur Industriebahnentwicklung dargelegt werden?

  6. Wie begleitet der Senat die Planungen der DB Cargo, Industriebahn-Gesellschaft Berlin mbH, der BEHALA und gegebenenfalls anderer Anbieter für Schienengüterverkehr zur Entwicklung der Industriebahnanlagen?

  7. Wie begleitet der Senat die Planungen der DB AG zur Entwicklung des Eisenbahn-Güterverkehrs in Berlin, und in welchen Fällen besteht zwischen Senat und DB AG Dissens?

Berlin, den 13. März 2001

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1622

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Bei den Industriebahnanlagen handelt es sich in der Regel um Gleisanlagen privater Industrie- und Gewerbebetriebe. Sie sind Bahnen des nicht-öffentlichen Verkehrs (im Gegensatz zu den – früher als „Kleinbahnen“ bezeichneten Berlin – privaten Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs). Der Senat hat hier weder Zugriff noch Einfluss noch erhält er Kenntnis von deren Kapazität, Verkehrsaufkommen, Auslastung usw., da es sich hierbei um nicht veröffentlichte Betriebsdaten dieser Unternehmen handelt. Gleiches gilt für Aussagen zur zukünftigen Entwicklung dieser Bahnen.

Die gewünschten Angaben können daher nur bezüglich der Industriebahnanlagen gemacht werden, an denen das Land Berlin beteiligt ist. Im konkreten Fall sind das die Hafenbahnen der Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe (BEHALA) sowie die Industriebahngesellschaft Berlin (IGB).

Auf dem Bezirksamt Lichtenberg-Hohenschönhausen gehörenden Gleisanschluss „Röder“ fanden die letzten Bedienungen 1997 statt. Die Bahn ist seither aus Sicherheitsgründen vom Gleisnetz der DB AG durch die Errichtung eines Prellbocks abgebunden. Dieser Gleisanschluss wird aus diesem Grunde im weiteren nicht betrachtet.

Zu 1.:

Im Jahr 1990 gab es in Berlin-Ost 128 und in Berlin-West 120, zusammen also 248 Industriegleisanschlüsse. Im Jahr 2000 waren in Berlin noch 63 aktive Industriegleisanschlüsse vorhanden, davon waren 8 während des genannten 10-Jahreszeitraums neu errichtet worden (bei einem weiteren Gleisanschluss läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren). Neben diesen aktiven Anlagen besteht eine Vielzahl von Industriegleisanschlüssen weiter, die aber zurzeit nicht betrieben werden und gesperrt sind.

Soweit es sich bei den genannten Bahnen um solche handelt, an denen das Land Berlin nicht beteiligt ist, liegt deren Bestandsentwicklung aus dem in der Vorbemerkung erläuterten Grund außerhalb der Beurteilungsmöglichkeiten des Senats.

Von der BEHALA wurden die Industriebahn Oberschöneweide und von der IGB in Tegel das Industriegleis der ehem. Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft Tegel-Borsigwalde – EBG – sowie die Industriebahn Spandau (Hakenfelde) mit ihren jeweils betroffenen Gleisanschlüssen stillgelegt. Die eisenbahnrechtliche Widmung dieser Gleisanlagen besteht fort.

Die BEHALA verfügt derzeit über die Industriebahnen Westhafen, Südhafen und Osthafen; die IGB über die Industriebahnen Neukölln (Lahnstraße), Neukölln (Gradestraße), Spandau (Ruhleben) und Reinickendorf.

Neue Anlagen sind bei den Bahnen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, nicht hinzugekommen.

Zu 2.:

Die Hafenbahnen der BEHALA im Westhafen, Osthafen und Südhafen. Außerdem wird von den Industriebahnen oftmals öffentliches Straßenland genutzt.

Zu 3.:

Industriebahnen unterliegen keiner Beförderungspflicht. Der Eigentümer kann daher seine Bahn, wenn er sie nicht mehr nutze und auch nicht auf privatrechtlicher Basis einem Dritten die Nutzung gestatten wolle, jederzeit stilllegen.

Die Flächen nicht mehr genutzter planfestgestellter Eisenbahnanlagen müssen, wenn der Eigentümer diese Nutzung endgültig aufgeben will, aus der Fachplanungsbefangenheit entlassen – das heißt entwidmet – werden, damit diese Flächen wieder in die Planungshoheit der Kommune fallen können (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts