BBI bleibt alternativlos: Senat weist Sperenberg erneut zurueck

BBI bleibt alternativlos: Senat weist Sperenberg erneut zurueck

Ereignis

Im Sommer 2005 reagierte der Berliner Senat auf Berichte über einen angeblichen „Plan B“ mit dem Flughafenstandort Sperenberg. Der Senat stellte klar, dass weder die Gesellschafter der Flughafengesellschaft noch die Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH entsprechende Überlegungen verfolgten. Gleichzeitig verteidigte er die laufenden Planungen für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Berlin Brandenburg International (BBI). 【3-9cfa78】

Details

Quelle: ka15-12614.pdf. 【3-9cfa78】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Frederik Over (PDS) vom 16. Juni 2005

BBI-Planspiel B: Plan B mit Sperenberg gilt, wenn Plan A und Plan C scheitern oder nicht existieren? 【3-9cfa78】

Fragen 1 bis 4

Sind Überlegungen zu einem Flughafenstandort Sperenberg Gegenstand der Unternehmenspolitik und welche Auswirkungen hätten sie auf Finanzierung und Planung? 【3-9cfa78】

Antwort zu 1 bis 4

„Es gibt keine Überlegungen zu einem Plan B ‚Sperenberg‘.

Das angeführte Zitat in der MAZ vom 4./5.6.2005 ist schlicht falsch und wurde von der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH schriftlich richtig gestellt.

Eine solche Aussage des Geschäftsführers der FBS hat es nicht gegeben.

Die Planungen zu einem Ausbau des Flughafens Schönefeld sind alternativlos.“ 【3-9cfa78】

Frage 5

Wie kann das Planfeststellungsverfahren plausibel begründet werden, obwohl noch zahlreiche Grundstücke fehlen? 【3-9cfa78】

Antwort zu 5

„Für die Begründung eines Planfeststellungsantrages ist ein abgeschlossener Grunderwerb nicht erforderlich.“

Nach Angaben des Senats waren durch Kaufverträge, Optionsrechte oder Zustimmungserklärungen bereits etwa 70 Prozent der benötigten Flächen gesichert. Weitere Verhandlungen liefen. Enteignungen sollten erst nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden. 【3-9cfa78】

Frage 6

Wie begründet der Senat weitere Haushaltsmittel für den BBI? 【3-9cfa78】

Antwort zu 6

Der Senat erklärte, dass weder eine Reaktivierung der Nordbahn noch ein Alternativstandort vorgesehen seien. Grundlage aller Planungen bleibe der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau Schönefelds. 【3-9cfa78】

Frage 7

Welche Aufträge hat die Flughafengesellschaft trotz Baustopps vergeben? 【3-9cfa78】

Antwort zu 7

„Durch die FBS werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren keine Bauaufträge für BBI vergeben.“

Zugelassen seien lediglich vorbereitende Maßnahmen wie:

  • Rückbau von Diepensee,
  • Bauwasserüberleitung,
  • Maßnahmen zur Grundwasserhaltung,
  • Leitungsumverlegungen,
  • Planungsleistungen. 【3-9cfa78】

Frage 8

Auf welcher Grundlage erfolgte die Umsiedlung von Diepensee? 【3-9cfa78】

Antwort zu 8

Die Umsiedlung stützt sich auf:

  • den Konsensbeschluss vom 28. Mai 1996,
  • den Umsiedlungsvertrag vom 23. Juni 1999,
  • die Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 20. Mai 1999.

Die Finanzierung erfolgte aus den der Flughafengesellschaft gewährten Darlehen. 【3-9cfa78】

Fragen 9 und 10

Warum wird der vom OVG beanstandete Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung erneut überarbeitet? 【3-9cfa78】

Antwort zu 9 und 10

Der Senat erklärte, die Ergänzung des Landesentwicklungsplans diene einer zusätzlichen rechtlichen Absicherung.

Das Verfahren beschränke sich auf die vom Gericht kritisierten Punkte:

  • Lärmbetroffenheit,
  • Freiraumschutz,
  • Leitbild der dezentralen Konzentration.

Der rechtliche Bestand des Planfeststellungsbeschlusses sei hiervon jedoch unabhängig. 【3-9cfa78】

Berlin, den 30. Juni 2005

Klaus Wowereit

Regierender Bürgermeister 【3-9cfa78】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Billigfluglinien und Flughafenentgelte in Schonefeld bleiben umstritten

Billigfluglinien und Flughafenentgelte in Schonefeld bleiben umstritten

Ereignis

Im Frühjahr 2005 wurde die Gebührenpolitik des Flughafens Berlin-Schönefeld intensiv diskutiert. Hintergrund waren Vorwürfe möglicher Bevorzugungen von Billigfluggesellschaften sowie Fragen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Flughafens. Der Senat verwies auf geltende Entgeltordnungen, laufende Gerichtsverfahren und die erwartete wirtschaftliche Stabilisierung des Flughafenstandorts. 【3-6acec5】

Details

Quelle: ka15-12265.pdf. 【3-6acec5】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Frederik Over (PDS) vom 17. Februar 2005

Streng geheim: Von der Fluggastgebühr zum Griff in die Steuerzahlertasche? 【3-6acec5】

Frage 1

Wann wird eine neue Entgeltordnung für den Flughafen Schönefeld genehmigt? 【3-6acec5】

Antwort zu 1

Dem Senat war nicht bekannt, wann die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) dem Land Brandenburg einen neuen Entwurf zur Genehmigung vorlegen würde oder welche Änderungen vorgesehen seien. 【3-6acec5】

Fragen 2 und 3

Welche Regelungen gelten derzeit und gibt es eine unzulässige Bevorzugung einzelner Airlines? 【3-6acec5】

Antwort zu 2 und 3

Die gültige Entgeltordnung vom 30. April 2004 war in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht und zusätzlich über die Internetseite der FBS zugänglich. Nach Angaben der FBS galt die Entgeltordnung grundsätzlich für alle Fluggesellschaften gleichermaßen. Außerdem sollte das System zeitlich befristeter Rabatte für neue Strecken und Frequenzsteigerungen künftig auch auf Tegel und Tempelhof übertragen werden. 【3-6acec5】

Frage 4

Gibt es besondere Gebühren für Billigfluggesellschaften? 【3-6acec5】

Antwort zu 4

Nach Angaben der FBS existierten weder in Schönefeld noch in Tegel besondere Entgelttarife für Billigfluggesellschaften. Das allgemeine Gebührenniveau sei in Schönefeld jedoch niedriger als in Tegel. 【3-6acec5】

Frage 5

Liegt eine unzulässige Quersubventionierung vor? 【3-6acec5】

Antwort zu 5

Der Senat verwies darauf, dass die Zulässigkeit möglicher Quersubventionierungen Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren sei und wollte gerichtlichen Entscheidungen nicht vorgreifen. 【3-6acec5】

Frage 6

Welche Bedeutung hat die EU-Entscheidung zum Flughafen Charleroi? 【3-6acec5】

Antwort zu 6

Der Senat erklärte, entsprechende Entscheidungen der Europäischen Kommission bei künftigen Prüfungen zu berücksichtigen und auf dieser Grundlage unzulässige Subventionierungen auszuschließen. 【3-6acec5】

Frage 7

Warum wurde Luftverkehr in Neuhardenberg nicht zugelassen? 【3-6acec5】

Antwort zu 7

Der Antrag auf Änderung der Genehmigung des Sonderlandeplatzes Neuhardenberg wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren und das Vorhaben insbesondere nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar war. 【3-6acec5】

Fragen 8 und 9

Wie erklären sich die Verluste der FBS trotz steigender Passagierzahlen? 【3-6acec5】

Antwort zu 8 und 9

Die FBS unterschied zwischen dem operativen Flughafenbetrieb und den Konzernaufwendungen einschließlich der BBI-Projektkosten. Das starke Passagierwachstum habe erst 2004 eingesetzt. Aufgrund hoher Altdefizite könne der Gesundungseffekt nur schrittweise eintreten. Nach Einschätzung der FBS werde Schönefeld jedoch schon in absehbarer Zeit den Break-even erreichen. 【3-6acec5】

Frage 10

Drohen dem Aufsichtsratsvorsitzenden rechtliche Konsequenzen? 【3-6acec5】

Antwort zu 10

Der Senat sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates der FBS gerichtlich belangt werden könnte. 【3-6acec5】

Berlin, den 06. Mai 2005

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【3-6acec5】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Luftfracht: Senat verteidigt BBI trotz DHL-Entscheidung fuer Leipzig

Luftfracht: Senat verteidigt BBI trotz DHL-Entscheidung fuer Leipzig

Ereignis

Nach der Entscheidung von DHL, ihr europäisches Luftfrachtdrehkreuz in Leipzig anzusiedeln, wurden die Luftfrachtprognosen für den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg International hinterfragt. Der Senat hielt weiterhin an den Entwicklungsprognosen fest und verwies auf unterschiedliche Marktsegmente von Leipzig und Berlin. 【2-b4d7c6】

Details

Quelle: Drucksache 15/12033. 【2-b4d7c6】

Kleine Anfrage des Abgeordneten Frederik Over (PDS) vom 29. November 2004

Wird die Luftfracht nun nach Leipzig verfrachtet? 【2-b4d7c6】

Frage 1

Wie interpretiert der Senat das Stagnieren des Berliner Luftfrachtumschlages auf sehr geringem Niveau? 【2-b4d7c6】

Antwort zu 1

Mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BBI seien die materiellen Grundlagen geschaffen worden, um mittelfristig eine deutliche Steigerung des Frachtaufkommens zu erreichen. Bis zur Eröffnung des BBI solle insbesondere die Beiladefracht gestärkt werden. Die positive Entwicklung des Passagierverkehrs bilde hierfür die Grundlage. 【2-b4d7c6】

Frage 2

Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Standortentscheidung von DHL für Leipzig? 【2-b4d7c6】

Antwort zu 2

Wegen des damals laufenden Planfeststellungsverfahrens konnten DHL keine langfristigen Zusagen für Schönefeld gemacht werden. Nach dem Planfeststellungsbeschluss seien die Rahmenbedingungen nun gegeben. Der Senat betonte, dass Leipzig vor allem auf reinen Frachtverkehr ausgerichtet sei, während Berlin hauptsächlich Beiladefracht in Passagiermaschinen entwickle. Beide Standorte könnten daher relativ unabhängig voneinander bestehen. 【2-b4d7c6】

Frage 3

Welche Ursachen gibt es für den Rückgang des Luftpostumschlages? 【2-b4d7c6】

Antwort zu 3

Die Deutsche Post optimiere bundesweit ihr Nachtluftpostsystem. Lufttransporte würden teilweise durch Straßentransporte ersetzt. In Berlin betreffe dies vor allem die Tonnage, nicht aber die Anzahl der Flüge. Zusätzlich seien Verbindungen nach Stuttgart und München geplant. 【2-b4d7c6】

Frage 4

Wie hoch ist das Cargoaufkommen ostdeutscher Flughäfen? 【2-b4d7c6】

Flughafen Gesamt (t) Luftfracht Luftpost
Berlin 36.732 28.272 8.460
Leipzig 9.626 6.084 3.542
Dresden 5.232 5.232 0
Erfurt 3.153 3.153 0
Rostock k. A. k. A. k. A.

Stand September 2004. Quelle ADV. 【2-b4d7c6】

Frage 5

Wie beurteilt der Senat mögliche Konkurrenz durch Drewitz? 【2-b4d7c6】

Antwort zu 5

Dem Senat lagen keine Erkenntnisse über ein entsprechendes Luftfrachtaufkommen vor. Im Raum Cottbus gebe es kein ausreichendes Lokalaufkommen für einen bedeutenden Frachtflughafen. 【2-b4d7c6】

Fragen 6 bis 8

Wie bewertet der Senat die Luftfrachtprognosen, die Nachtflugregelung und die Wirtschaftlichkeit des BBI? 【2-b4d7c6】

Antwort zu 6 bis 8

Der Senat verwies erneut darauf, dass erst mit dem Planfeststellungsbeschluss die Voraussetzungen für weiteres Wachstum geschaffen worden seien. Die Nachtfluggenehmigung sei nicht speziell für Frachtflugverkehr beantragt worden. Mehr als 60 Prozent der Luftfracht würden als Beiladung in Passagierflugzeugen transportiert. Der Anteil reiner Frachtflugzeuge werde 2020 lediglich rund sechs Prozent der Flugbewegungen ausmachen. 【2-b4d7c6】

Berlin, den 11. Januar 2005

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-b4d7c6】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Flughafen Drewitz: Skepsis gegen internationales Luftfrachtzentrum

Flughafen Drewitz: Skepsis gegen internationales Luftfrachtzentrum

Ereignis

Der Berliner Senat bewertete Ende 2004 Pläne für den Ausbau des Flughafens Cottbus-Drewitz zu einem internationalen Luftfrachtzentrum kritisch. Nach Auffassung des Senats fehlte es in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Westpolen an ausreichenden Marktpotenzialen. Zudem verwies er auf den bestehenden Konsens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld zum künftigen Berlin Brandenburg International (BBI). 【2-03c282】

Details

Quelle: Drucksache 15/12023. 【2-03c282】

Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) vom 19. November 2004

Flughafen Drewitz – Provinzposse in der Lausitz 【2-03c282】

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-03c282】

Frage 1

Wie bewertet der Senat die Initiative aus dem Brandenburgischen, in Drewitz ein internationales FlugFrachtzentrum zu entwickeln?

Antwort zu 1.:

Der Senat steht einem derartigen Vorhaben skeptisch gegenüber. Eine Analyse der Berliner Flughafengesellschaft von möglichen Quell- und Zielmärkten für die dort zu erwartenden Frachtverkehre ergab, dass ein Aufkommen, welches für einen wirtschaftlichen Betrieb dieses Flughafens als internationales Frachtzentrum notwendig ist, aus heutiger Sicht sowohl in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg als auch im benachbarten westpolnischen Raum nicht zu identifizieren ist. 【2-03c282】

Frage 2

Treffen Informationen zu, dass diese Initiative von der Brandenburger Landesregierung unterstützt wird?

Antwort zu 2.:

Der Flughafen Cottbus-Drewitz ist zurzeit luftrechtlich als Verkehrslandeplatz für Flugzeuge bis zu 20 t maximaler Abflugmasse (MTOM) bei strahlgetriebenen Flugzeugen und bis zu 30 t MTOM bei Propellermaschinen zugelassen. Im Rahmen der Luftverkehrskonzeption des Landes Brandenburg ist daher eine Planung, bei der Fracht in einer wirtschaftlich tragfähigen Form vom privat betriebenen amerikanischen Flughafen Erie nach Cottbus transportiert werden und dort im Rahmen eines umfangreichen Logistikprozesses gelagert bzw. innerhalb Europas verteilt werden soll, nicht möglich. 【2-03c282】

Der Senat geht davon aus, dass die Brandenburgische Landesregierung nach wie vor an der Luftverkehrskonzeption des Landes festhält, zumal eine Ansiedlung des Projektes, wie es anscheinend am Flughafen Cottbus-Drewitz in Planung ist, problemlos auch am heutigen Flughafen Berlin-Schönefeld durchgeführt werden kann. Gleiches gilt für den zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg International. 【2-03c282】

Frage 3

Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der in Brandenburg geplante Ausbau des Sportflughafens zum internationalen Flug-Frachtzentrum in Drewitz im Widerspruch zu dem Konsensbeschluss der Länder Berlin, Brandenburg und der Bundesregierung steht, den Flughafen Schönefeld auszubauen?

Antwort zu 3.:

Die bestehende Luftverkehrskonzeption des Landes Brandenburg befindet sich in Übereinstimmung mit dem so genannten Konsensbeschluss der Länder Berlin und Brandenburg sowie des Bundes, den Flughafen Schönefeld für die Region Berlin/Brandenburg zum Single-Flughafen und damit sowohl für den Passagier- als auch für den Frachtbereich zum Flughafen BBI auszubauen. 【2-03c282】

Frage 4

Welche Maßnahme ergreift der Berliner Senat, um zu verhindern, dass sich die Brandenburger Landesregierung einseitig klammheimlich von dem Konsensbeschluss verabschiedet?

Antwort zu 4.:

Der Senat geht nicht davon aus, dass sich die Brandenburger Landesregierung von dem Konsensbeschluss verabschieden will. 【2-03c282】

Berlin, den 23. Dezember 2004

Klaus Wowereit

Regierender Bürgermeister 【2-03c282】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.