BBI bleibt alternativlos: Senat weist Sperenberg erneut zurueck
Ereignis
Im Sommer 2005 reagierte der Berliner Senat auf Berichte über einen angeblichen „Plan B“ mit dem Flughafenstandort Sperenberg. Der Senat stellte klar, dass weder die Gesellschafter der Flughafengesellschaft noch die Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH entsprechende Überlegungen verfolgten. Gleichzeitig verteidigte er die laufenden Planungen für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Berlin Brandenburg International (BBI). 【3-9cfa78】
Details
Quelle: ka15-12614.pdf. 【3-9cfa78】
Kleine Anfrage des Abgeordneten Frederik Over (PDS) vom 16. Juni 2005
BBI-Planspiel B: Plan B mit Sperenberg gilt, wenn Plan A und Plan C scheitern oder nicht existieren? 【3-9cfa78】
Fragen 1 bis 4
Sind Überlegungen zu einem Flughafenstandort Sperenberg Gegenstand der Unternehmenspolitik und welche Auswirkungen hätten sie auf Finanzierung und Planung? 【3-9cfa78】
Antwort zu 1 bis 4
„Es gibt keine Überlegungen zu einem Plan B ‚Sperenberg‘.
Das angeführte Zitat in der MAZ vom 4./5.6.2005 ist schlicht falsch und wurde von der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH schriftlich richtig gestellt.
Eine solche Aussage des Geschäftsführers der FBS hat es nicht gegeben.
Die Planungen zu einem Ausbau des Flughafens Schönefeld sind alternativlos.“ 【3-9cfa78】
Frage 5
Wie kann das Planfeststellungsverfahren plausibel begründet werden, obwohl noch zahlreiche Grundstücke fehlen? 【3-9cfa78】
Antwort zu 5
„Für die Begründung eines Planfeststellungsantrages ist ein abgeschlossener Grunderwerb nicht erforderlich.“
Nach Angaben des Senats waren durch Kaufverträge, Optionsrechte oder Zustimmungserklärungen bereits etwa 70 Prozent der benötigten Flächen gesichert. Weitere Verhandlungen liefen. Enteignungen sollten erst nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beantragt werden. 【3-9cfa78】
Frage 6
Wie begründet der Senat weitere Haushaltsmittel für den BBI? 【3-9cfa78】
Antwort zu 6
Der Senat erklärte, dass weder eine Reaktivierung der Nordbahn noch ein Alternativstandort vorgesehen seien. Grundlage aller Planungen bleibe der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau Schönefelds. 【3-9cfa78】
Frage 7
Welche Aufträge hat die Flughafengesellschaft trotz Baustopps vergeben? 【3-9cfa78】
Antwort zu 7
„Durch die FBS werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren keine Bauaufträge für BBI vergeben.“
Zugelassen seien lediglich vorbereitende Maßnahmen wie:
- Rückbau von Diepensee,
- Bauwasserüberleitung,
- Maßnahmen zur Grundwasserhaltung,
- Leitungsumverlegungen,
- Planungsleistungen. 【3-9cfa78】
Frage 8
Auf welcher Grundlage erfolgte die Umsiedlung von Diepensee? 【3-9cfa78】
Antwort zu 8
Die Umsiedlung stützt sich auf:
- den Konsensbeschluss vom 28. Mai 1996,
- den Umsiedlungsvertrag vom 23. Juni 1999,
- die Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 20. Mai 1999.
Die Finanzierung erfolgte aus den der Flughafengesellschaft gewährten Darlehen. 【3-9cfa78】
Fragen 9 und 10
Warum wird der vom OVG beanstandete Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung erneut überarbeitet? 【3-9cfa78】
Antwort zu 9 und 10
Der Senat erklärte, die Ergänzung des Landesentwicklungsplans diene einer zusätzlichen rechtlichen Absicherung.
Das Verfahren beschränke sich auf die vom Gericht kritisierten Punkte:
- Lärmbetroffenheit,
- Freiraumschutz,
- Leitbild der dezentralen Konzentration.
Der rechtliche Bestand des Planfeststellungsbeschlusses sei hiervon jedoch unabhängig. 【3-9cfa78】
Berlin, den 30. Juni 2005
Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister 【3-9cfa78】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.