26.02.2025
- Was ist der aktuelle Stand des Baufortschritts am #U-Bahnhof #Schloßstraße?
- Wurden alle erforderlichen Genehmigungen für den zweiten #Bauabschnitt wie angekündigt bis Ende 2024 zusammengetragen? Wenn nein, was hat zur Verzögerung geführt und wann ist damit zu rechnen?
Antwort zu 1.1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Erste bauliche Maßnahmen im Zuge der #Grundinstandsetzung werden 2025 beginnen. Es findet keine Umgestaltung der #Bahnhofsanlage statt, denn gemäß Auflagen der Denkmalschutzbehörden muss die Bahnhofsanlage in ihrem ursprünglichen #Erscheinungsbild wiederhergestellt werden. Aktuell werden die einzelnen Bauabschnitte festgelegt und die Genehmigungsplanung sowohl bei der Denkmalschutzbehörde als auch bei der Technischen Aufsichtsbehörde eingereicht.“
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die Vorabstimmung mit den Denkmalbehörden wurde bereits abgeschlossen und die entsprechenden Anträge gestellt. Ohne jedoch die eventuellen Auflagen zu kennen, können keine genauen Angaben zum weiteren Zeitplan gemacht werden. Es wird davon ausgegangen, dass im Laufe des Jahres 2025 die Genehmigungen vorliegen werden.“
- Wie sieht der weitere Zeitplan für die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts aus (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
- Wann ist der Bau des zweiten Aufzugs vorgesehen? Wie wird sichergestellt, dass diese Teilmaßnahme frühestmöglich umgesetzt wird, um die Barrierefreiheit zu verbessern?
- Welche Kosten entstehen durch den zweiten Bauabschnitt (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
Antwort zu 2.1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Für den zweiten Bauabschnitt – die ebenfalls sehr aufwändige #denkmalgerechte Grundsanierung inklusive Bau eines weiteren Aufzugs – laufen derzeit die #Voruntersuchungen. Bevor weitere Maßnahmen umgesetzt werden können, sind zwingend umfassende Analysen der vorhandenen Bausubstanz, die Auswertung dieser Ergebnisse zur Erstellung eines Denkmalpflegeplans sowie Planungsabsprachen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich, die noch nicht abgeschlossen sind.
Unsere #Baufachleute haben bei allen Baumaßnahmen den Anspruch und das Ziel, die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Deshalb wurde und wird auch am Bahnhof Schloßstraße größtenteils gebaut, ohne dass der Bahnverkehr dafür unterbrochen wird. Die Durchführung von Baumaßnahmen bei laufendem Betrieb führt in der Regel zu einer zeitlichen Verlängerung.“
Antwort zu 2.2:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die #Barrierefreiheit während des U-Bahnbetriebes gewährleistet sei. Es gäbe hierzu Absprachen mit dem Management Boulevard Berlin. Die Fertigstellung sei frühestens in 2027 geplant.
Antwort zu 2.3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Aufgrund der bevorstehenden Ausschreibung werden keine Aussagen zu den geplanten
Frage 3:
Welche finanziellen #Mehrkosten und zeitlichen Verzögerungen sind dadurch entstanden, dass der Bahnhof während des laufenden Planungsverfahrens unter Denkmalschutz gestellt wurde?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die ursprünglichen Pläne zum Einbau des Fahrstuhls und die Grundinstandsetzung wurden durch die Unter-Denkmalschutz-Stellung 2016 obsolet und der Abschluss des Projekts damit um mehrere Jahre verzögert.
Die folgenden, nötigen Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt und der Unteren Denkmalschutzbehörde wurden im November 2021 abgeschlossen. Im Anschluss konnte dann eine detaillierte #Kostenberechnung erstellt und die Genehmigungsplanung weiter vorangetrieben werden. Die in den weiteren Planungsphasen regelmäßig erforderlichen Planung- und Gutachterleistungen müssen europaweit ausgeschrieben werden, wodurch sich das Verfahren weiter erheblich verzögert.
Bis heute ist die Zustimmung zur Umsetzung der Baumaßnahme, unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben noch nicht final erfolgt. Die Genehmigungsplanungen für die nicht denkmalschutzrelevanten Bereiche werden parallel erstellt.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass im Sommer 2026 mit den ersten baulichen Umsetzungen begonnen werden kann.“
Frage 4:
Welche #Sicherheitsrisiken entstehen durch die Verzögerung der Instandsetzung der zugehörigen Brücke?
Antwort zu 4:
Sicherheitsrisiken sind aktuell weder dem Senat noch der BVG bekannt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat den finanziellen und zeitlichen Mehraufwand sowie die entstehenden Sicherheitsrisiken im Verhältnis zum Wert des Denkmalschutzes? Inwiefern gibt es Überlegungen, andere Belange als den #Denkmalschutz wie beispielsweise die Funktionalität und Sicherheit öffentlicher Infrastrukturen bei entsprechenden Planungsverfahren stärker zu gewichten?
Der Senat ist sich der Komplexität dieses Themas bewusst. Die Abwägung zwischen dem Schutz des Denkmalbestandes und den funktionalen und wirtschaftlichen Erfordernissen erfordert eine ausgewogene Herangehensweise, bei der alle relevanten Faktoren abgewogen und geltende Bestimmungen eingehalten werden müssen.
Im Rahmen von #Planfeststellungsverfahren besteht grundsätzlich die Möglichkeit, nach sorgfältiger Abwägung aller Belange, eine ausgewogene Entscheidung zu treffen; dabei können ggf. die Belange des Denkmalschutzes zugunsten anderer Belange, wie z.B. Sicherheit und Funktionalität der Stationsinfrastruktur, zurückgestellt werden. Für die aktuelle grundhafte Erneuerung des U-Bahnhofs Schloßstraße wurde jedoch kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Hier sind die Auflagen der erforderlichen, separat einzuholenden Genehmigungen, u.a. auch der Denkmalschutzbehörde, verbindlich einzuhalten.
Berlin, den 24.02.2025 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21624.pdf