30.07.2026
Frage 1:
Welche extremen #Wetterereignisse haben in den vergangenen fünf Jahren zu #Einschränkungen des Berliner #Straßenbahnbetriebs geführt? Bitte nach Jahr, Ursache, betroffenen Linien, Dauer der Einschränkungen und den jeweils eingeleiteten Maßnahmen aufschlüsseln.
Frage 5:
Werden wetterbedingte Störungen und Schäden am Berliner #Straßenbahnnetz systematisch erfasst und #ausgewertet? Wenn ja, nach welchen Kriterien, und welche wesentlichen #Erkenntnisse konnten daraus bislang gewonnen werden?
Antwort zu 1 und 5:
Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:
„ Eine statistische Erfassung von Einschränkungen des Straßenbahnbetriebs ausschließlich nach dem Kriterium „ extreme Wetterereignisse“ wird nicht geführt. Wetterbedingte Beeinträchtigungen werden im Rahmen der betrieblichen #Störungsdokumentation erfasst und gemeinsam mit anderen #Störungsursachen ausgewertet.
Insbesondere im Januar 2026 kam es infolge eines außergewöhnlichen #Eisregenereignisses zu Einschränkungen des Berliner Straßenbahnbetriebs. Durch die flächendeckende Vereisung von #Oberleitungen und Teilen der #Gleisanlagen musste der #Straßenbahnbetrieb zeitweise vollständig eingestellt werden. Während dieser Ausnahmesituation waren zahlreiche Mitarbeitende der BVG über mehrere Tage und Nächte hinweg im Einsatz, um unter erschwerten Bedingungen Oberleitungs- und Gleisanlagen zu enteisen, den Straßenbahnbetrieb schrittweise wiederaufzunehmen sowie parallel umfangreiche Schienenersatzverkehre zu organisieren und durchzuführen.“
Frage 2:
Welche technischen oder betrieblichen Schwachstellen des Berliner Straßenbahnnetzes sind dem Senat und der BVG im Zusammenhang mit extremen Wetterlagen bekannt, welche Auswirkungen können diese auf den Betrieb haben und welche Maßnahmen wurden bislang zu deren Beseitigung oder Verringerung ergriffen?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die BVG hat die Erfahrungen aus dem Extremwetterereignis umfassend ausgewertet. Dabei wurden insbesondere die Auswirkungen auf Infrastruktur, Fahrzeuge, betriebliche Abläufe und die Verfügbarkeit von Einsatzmitteln betrachtet. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die #Weiterentwicklung der bestehenden organisatorischen und betrieblichen Konzepte ein, um die #Widerstandsfähigkeit des Straßenbahnbetriebs gegenüber vergleichbaren Wetterlagen weiter zu erhöhen.
Zur Reduzierung wetterbedingter Risiken werden die Infrastruktur und Anlagen fortlaufend instand gehalten, überwacht und bei Bedarf angepasst. Zudem bestehen betriebliche Vorsorge- und #Notfallkonzepte, einschließlich der Vorhaltung von #Ersatzverkehren und zusätzlicher Einsatzmaßnahmen, um Auswirkungen auf den Fahrbetrieb möglichst gering zu halten.“
Frage 3:
Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der jüngsten hitzebedingten Betriebsstörungen in Leipzig die Widerstandsfähigkeit des Berliner Straßenbahnnetzes gegenüber Extremwetterlagen, und welche konkreten Schlussfolgerungen wurden oder werden daraus für Berlin gezogen?
Antwort zu 3:
Die BVG ist für das operative Geschäft eigenständig verantwortlich. Dementsprechend ist es auch Aufgabe der BVG die Widerstandsfähigkeit des Straßenbahnnetzes auch bei Extremwetterlagen zu bewerten. Der Senat allerdings hat im Zuge der hohen Temperaturen in diesem Sommer die BVG um erhöhte Sensibilität bezüglich der Infrastruktur gebeten.
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die BVG bewertet die Widerstandsfähigkeit des Berliner Straßenbahnnetzes gegenüber Extremwetterlagen als grundsätzlich gegeben. Gleichzeitig zeigen Ereignisse wie die jüngsten hitzebedingten Betriebsstörungen in anderen Städten, dass der Klimawandel und die Zunahme von Extremwetterlagen eine fortlaufende Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen erfordern.“
Frage 4:
Welche Investitionen wurden in den vergangenen fünf Jahren in die Wetterfestigkeit des Berliner Straßenbahnnetzes vorgenommen, welche weiteren Maßnahmen sind bis 2030 geplant und mit welchen Kosten werden diese veranschlagt?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Eine gesonderte Erfassung von Investitionen ausschließlich für die #Wetterfestigkeit des Berliner Straßenbahnnetzes erfolgt nicht. Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber #Witterungseinflüssen sind regelmäßig Bestandteil von Infrastrukturmodernisierungen, Grundinstandsetzungen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung.“
Frage 6:
Sieht der Senat vor dem Hintergrund der jüngsten hitzebedingten Betriebsstörungen im Straßenbahnnetz Leipzigs Anlass, bestehende Vorsorge-, Betriebs- oder Instandhaltungskonzepte für das Berliner Straßenbahnnetz zu überprüfen oder weiterzuentwickeln? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden geprüft oder vorbereitet? Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Die Verantwortung für das operative Geschäft liegt – wie bereits bei Frage 3 ausgeführt – bei der BVG. Insofern ist es Aufgabe der BVG die entsprechenden Konzepte an die Entwicklungen anzupassen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die BVG beobachtet die Auswirkungen zunehmender Extremwetterereignisse auf den öffentlichen Nahverkehr fortlaufend und berücksichtigt entsprechende Erkenntnisse bei der Weiterentwicklung von Infrastruktur-, Betriebs- und Instandhaltungskonzepten. Die im Zusammenhang mit dem Klimawandel zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hitze-, Starkregen- und Sturmereignissen sowie außergewöhnlichen Wetterlagen erfordern eine kontinuierliche Anpassung der Infrastruktur und betrieblichen Prozesse.
Unabhängig von einzelnen Ereignissen in anderen Städten werden bestehende Konzepte regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Zu den bereits umgesetzten beziehungsweise geplanten Maßnahmen zählen unter anderem die fortlaufende Modernisierung der Infrastruktur, der Einsatz #klimaresilienter und #hitzebeständigerer Materialien, die Berücksichtigung von Klimaanpassungsaspekten bei Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen, der Ausbau von #Grüngleisen sowie Maßnahmen zur Verringerung von Starkregen- und Hitzefolgen. Darüber hinaus werden betriebliche Abläufe und Notfallkonzepte kontinuierlich weiterentwickelt, um auf außergewöhnliche Wetterlagen angemessen reagieren zu können. Konkrete zusätzliche Maßnahmen werden fortlaufend anhand neuer Erkenntnisse, technischer Entwicklungen und betrieblicher Erfahrungen bewertet.“
Berlin, den 29.07.2026
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26652.pdf