Umstellung des Fuhrparks auf im Betrieb emissionsfreie Antriebe, aus Senat

01.07.2026

Frage 1:

Wie viele #Fahrzeuge der #Bezirksverwaltungen werden aktuell jeweils rein #elektrisch, mit #Hybridantrieb, mit #Wasserstoffantrieb oder mit #Verbrennungsmotor angetrieben? (Bitte nach Antriebsart und Bezirk aufschlüsseln, bitte nur jeweils die Gesamtanzahl angeben!)

Frage 2:

Wie viele Fahrzeuge der #Senatsverwaltungen werden aktuell jeweils rein elektrisch, mit Hybridantrieb, mit Wasserstoffantrieb oder mit Verbrennungsmotor angetrieben? (Bitte nach Antriebsart und Akteur aufschlüsseln, bitte nur jeweils die Gesamtanzahl angeben!)

Frage 3:

Wie viele Fahrzeuge der #landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden aktuell jeweils rein elektrisch, mit Hybridantrieb, mit Wasserstoffantrieb oder mit Verbrennungsmotor angetrieben? (Bitte nach Antriebsart und Akteur aufschlüsseln, bitte nur jeweils die Gesamtanzahl angeben!)

Frage 4:

Wie viele Fahrzeuge der #öffentlichen Unternehmen und #Hochschulen werden aktuell jeweils rein elektrisch, mit Hybridantrieb, mit Wasserstoffantrieb oder mit Verbrennungsmotor angetrieben? (Bitte nach Antriebsart und Akteur aufschlüsseln, bitte nur jeweils die Gesamtanzahl angeben!)

Frage 5:

Aus welchen Gründen wurden für die Akteure der Fragen 1-4 keine Fahrzeuge mit Elektroantrieb, Hybridantrieb oder Wasserstoffantrieb beschafft?

Antwort zu 1 bis 5:

Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs im Folgenden gemeinsam beantwortet.

Die Antworten auf die Fragen 1 bis 5 sind der Beantwortung des Berichtsauftrags „ #Entwicklung des gesamten Fuhrparks unter Berücksichtigung ökologischer #Wirksamkeit“ (Rote Nummer 0902 E) vom 9. September 2025 zu entnehmen. In diesem Bericht wird detailliert auf Grundlage der aktuellsten vorliegenden, aufwändig für diesen Zweck erhobenen Daten beschrieben, wie viele Fahrzeuge jeweils rein elektrisch, mit Hybridantrieb, mit Wasserstoffantrieb oder mit Verbrennungsmotor (Diesel, Benzin, Erdgas) angetrieben werden, und zwar für die Bezirksverwaltungen (a.a.O., Anlagen 12-23), die Senatsverwaltungen (a.a.O., Anlagen 1-11c), für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften (a.a.O., Anlagen 31, 33-35, 37, 47 und 51) und für sonstige öffentliche Betriebe (a.a.O., Anlagen 24 ff). Der Berichtsauftrag wird vom Senat fristgemäß zum 1. August 2027 aktualisiert und dem Hauptausschuss zugeleitet werden.

Frage 6:

Wie viele rein elektrische Fahrzeuge, mit Hybridantrieb, mit Wasserstoffantrieb oder mit Verbrennungsmotor sollen bis 2030 für die in Frage 1-4 genannten Akteure angeschafft werden und mit welchen Kosten ist zu rechnen? (Bitte nach Antriebsart, Akteur und Kosten aufschlüsseln!)

Antwort zu 6:

Die Antworten sind den veröffentlichten Umstellungsplänen der Behörden auf Ebene der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen zu entnehmen. Die Fortschreibungen der Umstellungspläne nach § 11 Abs. 5 EWG Bln sind aktuell in Erarbeitung. Neuere Zahlen liegen somit erst nach deren Fertigstellung zum 31. Dezember 2026 vor. Darüber hinaus sind aus den Berichten zum klimagerechten Haushalten die Haushaltsansätze der Hauptverwaltung (vgl. Drs. 19/ 2753) und der Bezirksverwaltungen (vgl. Drs. 19/ 3156) für Fahrzeugbeschaffungen in den Jahren 2026 und 2027 ersichtlich, einschließlich der Antriebsart der zu beschaffenden Fahrzeuge.

Frage 7:

Haben alle #Behörden der Berliner Verwaltung #Pläne zur schrittweisen Umstellung ihrer Kraftfahrzeugflotten einschließlich gemieteter und geleaster Fahrzeuge nach § 11 Absatz 1 Satz 2 Klimaschutz- und Energiewendegesetz vorgelegt?

Antwort zu 7:

Nicht alle Behörden haben einen #Umstellungsplan nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EWG Bln vorgelegt. Keinen Umstellungsplan haben die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurde stattdessen ein Elektromobilitätskonzept entworfen. Auf Seiten des Senats liegen keine Umstellungspläne der Senatskanzlei (Fehlanzeige), der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (es liegt ein Umstellungsplan für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs vor), der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (Fehlanzeige), der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Fehlanzeige) vor.

Frage 8:

Hält der Senat die Umsetzung des § 11 (1) Satz 1 Klimaschutz- und Energiewendegesetz für realistisch, bis 2030 die von der öffentlichen Hand genutzten Kraftfahrzeugflotten vollständig auf im Betrieb CO 2-freie Fahrzeuge umzustellen? Falls nein, bis wann hält der Senat diese Umstellung für realistisch?

Antwort zu 8:

Das Ziel, die öffentlichen Flotten bis 2030 auf im Betrieb CO 2-freie Fahrzeuge umzustellen, bleibt grundsätzlich realisierbar, sofern die benötigen Fahrzeugtypen erhältlich sind. Eine vollständige Umstellung des gesamten Fuhrparks ist dabei auch von den Marktumständen abhängig. Aktuell sind längst noch nicht alle notwendigen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb am Markt verfügbar. Darüber hinaus steht gerade die Umstellung bei Fahrzeugen mit besonderen Nutzungsanforderungen, so etwa bei Polizei und Feuerwehr, vor Herausforderungen. Gleichwohl lassen die den Berichten zum klimagerechten Haushalten entnehmbaren Zahlen zu Neubeschaffungen einen positiven Trend, vor allem beim Anteil von CO 2-freien Fahrzeugen an den Neubeschaffungen von Pkws, erkennen.

Aufgrund der Volatilität des Fahrzeugmarktes im Bereich der E-Mobilität kann der Senat derzeit keine belastbare Einschätzung zu einem realistischen Zeitpunkt zur vollständigen Umstellung aller Fahrzeuge im Land Berlin abgeben.

Berlin, den 29.06.2026 In Vertretung

Andreas Kraus Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26356.pdf