01.07.2026
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Verkehrsteilnehmer berichten, dass #Reinigungsfahrzeuge der Berliner #Stadtreinigung auf #Hauptverkehrsstraßen auffällig häufig während der morgendlichen oder nachmittäglichen #Hauptverkehrszeiten unterwegs seien. Gerade auf ohnehin #belasteten Straßen können langsam fahrende Reinigungsfahrzeuge zusätzliche #Rückstaus, #Spurwechsel und gefährliche Situationen verursachen. #Straßenreinigung ist notwendig und wichtig. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob deren zeitliche Planung ausreichend mit den Anforderungen eines funktionierenden Hauptstraßennetzes abgestimmt wird.
Frage 1:
Nach welchen Kriterien werden die #Einsatzzeiten der #BSR-Reinigungsfahrzeuge auf Berliner Hauptverkehrsstraßen festgelegt?
Antwort zu 1:
Die BSR teilen hierzu mit:
„ Die BSR richtet sich hier nach dem #Lärmschutzgesetz (LImSchG Bln) und arbeitet (außer in Ausnahmefällen) im #Zweischichtbetrieb (6-22 Uhr) mit Reinigungsfahrzeugen.“
Frage 2:
Gibt es Vorgaben oder Abstimmungen zwischen Senat, Verkehrslenkung Berlin, Bezirken und BSR, wonach Reinigungsfahrten auf stark belasteten Hauptverkehrsstraßen möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten stattfinden sollen?
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Reinigungsfahrten auf besonders belasteten Hauptverkehrsstraßen künftig stärker in verkehrsärmere Zeiten zu verlagern?
Antwort zu 2 und 5:
Den BSR als Anstalt des öffentlichen Rechts obliegt die ordnungsmäßige Straßenreinigung in eigener Verantwortung und Zuständigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Vorgaben, zu welchen #Verkehrszeiten die Straßenreinigung durch die BSR zu erfolgen hat, sind gesetzlich nicht vorgesehen und wären auch nicht zielführend. Nach § 1 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) sind die öffentlichen Straßen in der Baulast Berlins nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu reinigen (ordnungsmäßige Reinigung). Das heißt, dass die Straßenreinigung im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt und Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge ist. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Reinigungstätigkeiten zu verkehrsstarken Zeiten nicht immer vermieden werden können.
Die BSR teilen hierzu mit:
„ Die BSR organisiert ihre #Reinigungsintervalle nach dem Straßenreinigungsgesetz und den sich darin befindenden Anforderungen an Anzahl der Reinigungsleistungen. Gerade belastete innerstädtische Hauptverkehrsstraßen sind oftmals in die höchste Reinigungsklasse eingruppiert und erfordern eine bis zu mehrfach täglicher Reinigung.
Die BSR kann, gerade auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen, und im Rahmen des Lärmschutzgesetztes und unter Einhaltung des Straßenreinigungsgesetzes, keine Möglichkeiten benennen, kann sich aber vorstellen, über Ausnahmeregelungen zukünftig auch Nachtzeiten für Reinigungsleistung nutzen zu können.“
Frage 3:
Werden bei der Planung der Straßenreinigung Verkehrsdaten, Echtzeitverkehrsdaten, Stauauswertungen, Verkehrsbelastungen oder Erkenntnisse der Verkehrslenkung Berlin berücksichtigt? Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die BSR teilen hierzu mit:
„ Nein. Die BSR betrachtet ausschließlich die Machbarkeit auf Grundlage des Lärmschutzes in der Stadt und organisiert in diesem Rahmen die laut Straßenreinigungsgesetz festgelegten Reinigungsintervalle.“
Frage 4:
Wie viele #Beschwerden über Verkehrsbehinderungen durch Reinigungsfahrzeuge sind dem Senat, der BSR oder der Verkehrslenkung Berlin seit dem 1. Januar 2023 bekannt geworden? Bitte nach Jahr, Bezirk und Beschwerdegegenstand aufschlüsseln.
Antwort zu 4:
Dem Senat sind keine Beschwerden im Sinne der Fragestellung bekannt. Die BSR teilen hierzu mit:
„ Eine Auswertung nach den genannten Kriterien liegt der BSR nicht vor.“
Berlin, den 29.06.2026
In Vertretung Andreas Kraus Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26361.pdf