Status des ”Sofortprogramm Querungshilfen“ und des Fußverkehrsplans?, aus Senat

11.02.2026

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Von der Senatsverkehrsverwaltung wurde 2021 mit einigen Bezirken ein erstes #Maßnahmenpaket zum Bau von #Fußgängerquerungen gestartet und 40 Einzelmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen.

Im Juli 2023 hatte der aktuelle Senat dann ein sogenanntes „ #Sofortprogramm“ beschlossen, in dem 100 #Querungshilfen durch zentrale Steuerung noch schneller gebaut werden sollten.

Frage 1:

Wie viele #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden im Rahmen des sogenannten Sofortprogramms jeweils 2024 und 2025 realisiert?

Antwort zu 1:

Im Rahmen des Sofortprogramms wurden

Frage 2:

Wie viele Fußgängerüberwege (FGÜ) sollen im Rahmen des sogenannten Sofortprogramms 2026 realisiert werden und wo?

Für das Jahr 2026 ist nach derzeitiger Planung vorgesehen, weitere Maßnahmen aus dem Programm umzusetzen und abzuschließen. Konkret ist aktuell von folgendem Umfang auszugehen:

zwei Mittelinseln

  • Dammweg Höhe Mauerweg (Heidekampgraben)
  • Schönefelder Chausse/ Gerosteig

acht Gehwegvorstreckungen

  • Görlitzer Straße/ Skalitzer Straße
  • Lausitzer Straße/ Skalitzer Straße
  • Wriezener Bahnhof 20
  • Dudenstraße/ Burgherrenstraße
  • Admiralstraße/ Kohlfurter Straße
  • Marchlewskistraße/  Hildegard- Jadamowitz-Straße
  • Wühlischstraße/ Gryphiusstr
  • Wünsdorfer Straße/ Blohmstraße

15 Fußgängerüberwege (#Zebrastreifen)

  • Heckerdamm/  Bernhard-Lichtenberg-Straße
  • Heckerdamm/ Geitelsteig
  • Eisenzahnstraße/ Hohenzollerndamm
  • Möckernstraße/ Obentrautstraße
  • Reichenberger Straße/ Lausitzer Straße 2 FGÜ
  • Manteuffelstraße/ Muskauer Straße
  • Lebuser Straße/ Ecke Palisadenstraße
  • Manteuffelstraße/ Wrangelstraße
  • Alexandrinenstraße 12
  • Alte Jakobstraße/ Ritterstraße 2 FGÜ
  • Werneuchener-Str._Küstriner Str
  • Huttenstraße 12
  • Huttenstraße/ Ufnaustraße
  • Blankenfelder Straße/ Chatronstraße
  • Wiltbergstraße/  Ludwig-Hoffmann-Quartier

Frage 3:

Warum wurde dieses Vorhaben in Abgrenzung von dem vorherigen, bereits abgeschlossenen Arbeitspaket nun Sofortprogramm genannt, wenn die Realisierung sich über mehrere Jahre hinzieht?

Nach der Regierungsbildung 2023 wurde durch den Senat ein „ Sofortprogramm zur Erhöhung der Sicherheit für zu Fuß gehende“ initiiert. Es wurden unmittelbar im Jahr 2023 mit den Bezirken Rahmenvereinbarungen zur zentralen Umsetzung von Querungsanlagen geschlossen. Hierbei sollen die Bezirke bei der Realisierung bereits angeordneter Querungshilfen durch die zentrale Vergabe und Umsetzung unterstützt und entlastet werden, da hier deutliche Bündelungseffekte eintreten können. Das Programm läuft auch die weiteren Jahre fort, wo dieser Effekt noch deutlich auch in den Umsetzungszahlen spürbar wird.

Frage 4:

In welchem Umfang und aus welchen Titeln wurden den Bezirken außerhalb des sogenannten Sofortprogramms für 2025 finanzielle Mittel zur selbstständigen Realisierung von Querungshilfen zugesagt?

Antwort zu 4:

Für das Jahr 2025 wurden den Bezirken aus folgenden Titeln Mittel für die Umsetzung von Querungsstellen per auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt:

  • Kapitel 0730 Titel 52121: 2.4 Mio. €
  • Kapitel 0730 Titel 52122: 400.000 €
  • Kapitel 2707 Titel 52121:  900.000 €.

Frage 5:

Welche Schritte sind zur Erstellung des Fußverkehrsplans Berlin absolviert, wann hätte er fertiggestellt sein müssen und wann ist mit seinem Beschluss zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten: jeweiligen Schritt (Aufgabenformulierung, Erstellung, Beteiligung, Abstimmung zwischen Verwaltungen usw.; Zeitraum)

Antwort zu 5:

Gemäß § 52 #MobG BE Absatz 8 soll der #Fußverkehrsplan (#FVP) erstmalig innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des ersten Änderungsgesetzes zum MobG BE dem Senat zur Beschlussfassung vorliegen.

Zu den bislang erreichten Meilensteinen bei der Erarbeitung des FVP wurde gemäß Drucksachen-Nr. 19/ 1350 (B.54) – Auflagen zum Haushalt 2024/ 25 ausführlich berichtet (vgl. rote Nummer 1927)

Der FVP liegt im Entwurf vor. Zum #FVP-Entwurf gab es eine umfangreiche Beteiligung mit Einbindung des landesweiten Gremiums Fußverkehr, von weiteren Verbänden und Trägern

geprüft und es erfolgt eine entsprechende Überarbeitung des Planentwurfes.

parallele Beteiligung des Gremiums Fußverkehrs, der Bezirke und weiterer Träger öffentlicher Belange Beteiligung zum FVP-Entwurfvon März 2025 bis Mai 2025
Prüfung der Rückmeldungen aus der Beteiligung und Überarbeitung des FVP-Entwurfs  bis Anfang 2.Q/ 26
sena tsweites Mitzeichnungsverfa hren inkl. Überarbeitung des FVP-Entwurfs)  bis Anfang 3. Q/ 26
Vorlage zur Beschlussfassung mit Beteiligung des Rats der Bürgermeister  bis Ende 2026

Frage 6:

Wann ist mit der Realisierung erster sichtbarer Maßnahmen für die #Förderung des #Fußverkehr zu rechnen, nachdem der zuständige Plan sich schon um Jahre verzögert hat?

Antwort zu 6:

Der FVP ist noch nicht beschlossen. Erst mit Beschluss stehen Inhalte und Maßnahmen, die der FVP umfasst, fest und können ihre Wirkung entfalten. Ausgenommen davon sind bereits begonnene Maßnahmen (u.a. FGÜ- und Bordabsenkungsprogramm), deren Fortführung der FVP vorsieht. Diese entfalten bereits ihre Wirkung.

Frage 7:

Welchen Stellenwert hat der Fußverkehr für die Senatsverkehrsverwaltung und wie kann man das an seinem Handeln erkennen?

Antwort zu 7:

Die Förderung des Fußverkehrs hat einen sehr hohen Stellenwert für den Senat, wie auch aus den Richtlinien der Regierungspolitik hervorgeht: „ Der Senat will die Fußgängerfreundlichkeit Berlins deutlich erhöhen und Fuß- und Gehwege barrierefrei herstellen und sanieren.“ Dementsprechend erarbeitet der Senat verschiedene strategische Konzepte zur Förderung des Fußverkehrs bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hier ist neben dem Fußverkehrsplan auch das Konzept für schulisches Mobilitätsmanagement zu nennen sowie das Verkehrssicherheitsprogramm, welches bereits im Jahr 2025 beschlossen wurde. Darüber hinaus unterstreichen die Förderschwerpunkte des Senats die Bedeutung des Fußverkehrs.

Neben dem bereits genannten Querungsanlagen-Programm unterstützt der Senat die Bezirke bei der Umsetzung baulicher Maßnahmen in den Bereichen Barrierefreiheit (sog. Bordabsenkungsprogramm), Schulwegsicherheit oder auch Gehweginstandsetzungen)

finanziell.

Berlin, den 10.02.2026

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de