16.12.2025
Frage 1:
Für 2026 ist ein #Gleistausch auf großen Teilen der #Ehrlichstraße angekündigt. Wann wurden die jetzt befahrenen Gleise dort verlegt und in welcher Technologie? In welcher #Technologie sollen die neuen Gleise verlegt werden? Wie lange ist die erwartete #Haltbarkeit der neu zu verlegenden Gleise? Von wann bis wann sollen die Bauarbeiten andauern und wie soll der #Ersatzverkehr geführt werden?
Frage 2:
Parallel zu den Arbeiten in der Ehrlichstraße soll laut Ankündigung im Jahr 2026 die neue #Wendestelle #Blockdammweg entstehen. Gibt es schon einen datumsscharfen Zeitplan dafür und wenn ja, wie sieht er aus? Wird während der gesamten Bauzeit auch der #Straßenbahnverkehr der Linie #21 eingestellt sein oder werden auch während der Arbeiten #Straßenbahnen zwischen #Marktstraße und #Blockdammweg verkehren? Wenn ja, wann wird es Ersatzverkehr auf der ganzen Strecke geben und wann nur zwischen Blockdammweg und der Treskowallee?
Antwort zu 1 und 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die momentan befahrenen Gleise, bei denen es sich noch um Gleisanlagen der sogenannten Budapester Bauweise, also #Gleistragplatten, handelt, sind mittlerweile über 40 Jahre alt. Im Jahr 2026 werden diese zwischen der Trautenauer Straße und der Heiligenberger Straße gegen ein #Rahmengleis getauscht, welche bis zur geplanten grundhaften Erneuerung genutzt werden.
Die Erhaltungsmaßnahme wird während der Sperrzeit des Linienverkehrs im Zuge des Einbaus der Zwischenendstelle Blockdammweg, umgesetzt. Diese ist voraussichtlich von Ende Mai bis Anfang September 2026 geplant.
Die grundhafte Erneuerung wird auch den Ausbau barrierefreier Haltestellen und die Herstellung eines neuen Straßenquerschnitts sowie die Errichtung von Radverkehrsanlagen umfassen.
Der Baubeginn für die Zwischenendstelle ist aktuell für Anfang März mit dem Beginn von Leitungsbauarbeiten vorgesehen. Diese werden voraussichtlich bis Ende Mai andauern. Während dieser Zeit ist der Linienbetrieb noch nicht unterbrochen. Während der anschließenden Gleisbauarbeiten wird es einen Ersatzverkehr zwischen Holteistraße und Hegemeisterweg geben. Anschließend erfolgen noch Arbeiten im neuen Kehrgleis. Erst nach Fertigstellung der dortigen Arbeiten können die Fahrleitungsarbeiten beginnen. Aus diesem Grund finden die abschließenden Fahrleitungsarbeiten erst von Oktober bis November 2026 statt.“
Frage 3:
Wie hoch waren die täglichen #Fahrgastzahlen der Linie 21 zwischen Frankfurter Tor und S-Bahnhof Rummelsburg, zwischen S-Bahnhof Rummelsburg und Blockdammweg sowie zwischen Blockdammweg und Traberweg vor der Sperrung im November? Ich bitte um die Zahlen der letzten Erhebung mit Nennung des Erhebungszeitraums separat für jeden genannten Abschnitt!
Antwort zu 3:
Die maximale #Fahrgastnachfrage auf den nachgefragten Abschnitten ist der Tabelle zu entnehmen. Die Daten stammen aus dem Juni 2025 und beziehen sich jeweils auf die durchschnittliche Tagessumme der höchsten Besetzung des angegebenen Streckenabschnitts.
| Mo – Fr | Sa | So | |
| U Frankfurter Tor <> S Rummelsburg | 3.580 | 5.136 | 3.767 |
| S Rummelsburg <> Blockdammweg | 4.472 | 6.322 | 4.403 |
| Blockdammweg <> Traberweg | 2.225 | 2.164 | 1.711 |
(Quelle: SenMVKU) Frage 4:
Wird sofort nach Inbetriebnahme der neuen Wendestelle am Blockdammweg der #Zehn-Minuten-Takt bis zur Marktstraße eingeführt? Wenn nein, wann wird der Zehn-Minuten-Takt zwischen Marktstraße und Blockdammweg eingeführt? Soll dafür die neue Liniennummer 22 eingeführt werden oder wird zunächst einfach nur das Angebot der Linie 21 verdichtet?
Antwort zu 4:
Mit Ende der Baumaßnahmen und der daraus folgenden Inbetriebnahme der Wendestelle am Blockdammweg wird seitens des Aufgabenträgers eine #Taktverdichtung auf der Linie 21 bestellt. Diese Taktverdichtung wird auf dem Abschnitt Blockdammweg <> Marktstr. umgesetzt werden. Für die Verdichtung wird, aufgrund derselben Streckenführung, die Liniennummer 21 genutzt.
Frage 5:
Vor geraumer Zeit wurden auch Planungsarbeiten für die #Grunderneuerung der Strecke im Zuge der #Köpenicker Chaussee / #Hauptstraße ausgeschrieben. Wann soll dort die Grunderneuerung durchgeführt werden?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Planungsleistungen für die Grunderneuerung der Straßenbahngleise und Haltestellen in der Köpenicker Chaussee und Hauptstraße befinden sich in der Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI).
Die Baumaßnahmen der Grunderneuerung im Bereich des Knotenpunkts Karlshorster Straße/ Hauptstraße inkl. der Haltestelle S Rummelsburg sind aus bautechnologischen Gründen zeitgleich mit der #Anbindung der #Neubaustrecke #Ostkreuz an das #Bestandsgleis in der #Karlshorster Straße auszuführen. Die genauen #Bauabläufe und die zeitliche Einordung der Gesamtmaßnahme können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert werden.“
Frage 6:
Wie ist der Stand bei der geplanten #Neubaustrecke Ostkreuz? Was verhindert konkret derzeit die Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses? Stimmt es, dass es weiterhin Bedenken bei der Gewährung des zweiten Rettungswegs im Brandfall gibt? Warum soll es in der Sonntagstraße bei einem Feuerwehreinsatz nicht möglich sein, wie bei dem Einsatz an der Invalidenstraße in Mitte am 25. Juli 2024 vorzugehen? Dort wurde der Fahrstrom zentral aus der Leitstelle abgestellt und die Leitern wurden laut Pressebildern zwischen den Oberleitungen hochgefahren. Offenbar gab es dort keine Gefahr von Stromüberschlägen.
Antwort zu 6:
Das Vorhaben befindet sich aktuell in der Anhörung. Die Vorhabenträgerin (hier: BVG) überarbeitet momentan die Unterlagen auf der Grundlage der vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen aus den vorlaufenden Anhörungen sowie erkannter eigener Optimierungen unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Erkenntnisse. Hierzu gehört auch die Darstellung der Lösung zum 2. Rettungsweg für die Feuerwehr. Die Vorhabenträgerin, BVG, hat der Anhörungsbehörde mitgeteilt, dass sie sich im Austausch mit der Berliner Feuerwehr befindet.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die #Planauslegung von 2024 sah im Bereich der Sonntagstraße und Holteistraße als Lösungsansatz zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges mittels Feuerwehr- Hubrettungfahrzeugen eine Sonderkonstruktion für die Fahrleitung vor, um den Eingriff in den Baumbestand zu minimieren. Dieser Ansatz wurde von der BVG in Abstimmung mit der technischen Aufsichtsbehörde verworfen, da eine Umsetzung im öffentlichen Raum als technisch nicht realisierbar und demnach nicht genehmigungsfähig angesehen wird.
Das Abschalten der Fahrleitung im betroffenen Speisebereich eines Feuerwehreinsatzes erfolgt grundsätzlich wie bisher im gesamten Straßenbahnnetz per Fernabschaltung der Fahrspannung durch die Technische Leitstelle der BVG. Allerdings soll es im Bereich der Neubaustrecke Ostkreuz mehrere Erdungsschalter als neue Sonderkonstruktion für die Fahrleitungsanlagen geben, die sich durch die Feuerwehr-Einsatzkräfte vor Ort bedienen lassen werden. Damit kann die Hilfsfrist der Berliner Feuerwehr besser eingehalten werden.“
Frage 7:
Gab es im Zusammenhang mit der Feuerwehr-Problematik neben Gesprächen auf Arbeitsebene auch Gespräche der Hausspitzen von Feuerwehr und BVG, bzw. Innenverwaltung und Verkehrsverwaltung, um eine Lösung herbeizuführen oder schaut der Senat einfach unbeteiligt zu? Wenn ja, welche Spitzengespräche gab es und wann fanden sie statt?
Antwort zu 7:
Im Rahmen der regelmäßigen Lenkungskreise zum „Netzausbau der Straßenbahn“ zwischen der Hausleitung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der BVG wurde die Thematik des zweiten Rettungswegs unter Beteilung der Oberen Bauaufsicht und der Berliner Feuerwehr behandelt.
Frage 8:
Welche Untersuchungen müssen noch durchgeführt und Einigungen zu welchen Fragen herbeigeführt werden, bevor es zu der angekündigten fünften Planauslegung kommen kann? Wann soll die fünfte Planauslage beginnen?
Antwort zu 8:
Der Anhörungsbehörde liegen aktuell noch keine vollständig überarbeiteten Unterlagen der Vorhabenträgerin vor. Insofern kann der Senat noch nicht einschätzen, zu welchen Fragestellungen im Rahmen einer ggf. weiteren Anhörung noch Klärungsbedarfe bestehen. Dies ergibt sich erst aus den noch vorzulegenden Unterlagen. Die Vorhabenträgerin strebt im Rahmen der Überarbeitung dabei stets an, Konflikte und Fragestellungen derart aufzulösen, dass diese im weiteren Verfahren nicht weiter aufgeworfen werden.
Bisher wurden die Planfeststellungsunterlagen im Zuge der Anhörung insgesamt drei Mal ausgelegt, wobei die dritte Auslegung am 18.09.24 endete. Eine erneute, vierte Auslegung der
Unterlagen wäre nur bei wesentlichen Änderungen an der bisher veröffentlichten Planung notwendig. Diese kann – sofern erforderlich – stattfinden, wenn der Anhörungsbehörde die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen vollständig, fehler- und widerspruchsfrei vorliegen.
Frage 9:
Gibt es Überlegungen analog zum Vorgehen bei der Neubaustrecke WISTA II/Knoten Schöneweide das Planfeststellungsverfahren Ostkreuz zu teilen? Im Ostabschnitt von Marktstraße bis zum Bahnhof Ostkreuz scheint es schließlich keine derartigen Hürden zu geben. Wann könnte dafür der Planfeststellungsbeschluss erteilt werden und wann könnten die Bauarbeiten beginnen? Wann könnte die Strecke den Betrieb aufnehmen? Würde die Betriebsverbindung über das stadtauswärtige Gleis der Altstrecke in Boxhagener Straße und Marktstraße erhalten bleiben? Dafür müsste schließlich eine zusätzliche Weiche eingebaut werden.
Antwort zu 9:
Diese Überlegungen sind der Anhörungsbehörde nicht bekannt und müssten durch die Vorhabenträgerin entsprechend beantragt werden. Die Vorhabenträgerin hat ein derartiges Vorgehen gegenüber der Anhörungsbehörde bisher nicht beantragt.
Frage 10:
Was würde so eine Teilung für das Planfeststellungsverfahren im Westabschnitt zwischen Ostkreuz und Boxhagener Straße bedeuten? Ist beabsichtigt, für die Neubaustrecke einen Förderantrag nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu stellen und was würde die Teilung dafür bedeuten?
Antwort zu 10:
Die Vorhabenträgerin müsste auf die Abschnittsbildung hin angepasste Antragsunterlagen erstellen und einen Änderungsantrag auf Planfeststellung bei der Anhörungsbehörde stellen. Die Unterlagen würden aufgrund der wesentlichen Änderung des bisherigen Antragsgegenstands zwingend zur Auslegung gebracht werden.
Ein Förderantrag nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist für das Projekt nicht vorgesehen, da Neubauvorhaben erst ab einem Investitionsvolumen von 30 Mio. Euro gefördert werden. Nach aktuellem Stand erreicht das Straßenbahnprojekt zur Anbindung des Bahnhofs Ostkreuz diese Schwelle nicht.
Berlin, den 15.12.2025 In Vertretung
Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de