Barrierefreie Zugänge S-Bahn Buckower Chaussee, aus Senat

05.11.2025

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Der #Planfeststellungsbeschluss beinhaltet #Aufzüge am #Südzugang des #S-Bahnhof #Buckower Chaussee. Der Berliner Senat verweigert die #Kofinanzierung, sodass die DB #InfraGo keine Aufzüge entsprechend der #Planfeststellung bauen will, obwohl es gesetzliche Ansprüche auf die Schaffung barrierefreier Zugänge bei Umbaumaßnahmen  gibt.

Frage 1:

Welche Stellungnahme das die Senatsverwaltung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt in Bezug auf die Planänderung  abgegeben?

Antwort zu 1:

Nachfolgend befindet sich der betreffende Auszug aus der Stellungnahme vom 24.06.2025 seitens der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung IV, zu der Planänderung.

„ Es wird darauf hingewiesen, dass der Südzugang mit den Aufzügen bauzeitlicher Bestandteil der Kreuzungsvereinbarung ist.

Zum Entfall der Aufzüge ist mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und den Behindertenverbänden Kontakt aufzunehmen.

2. Anlagenschutz 18a LuftVG):

Nach Prüfung der Unterlagen ist am Standort ab einer Bauhöhe größer 29,00 m über Grund die Flugsicherungsanlage Berlin-Schönefeld PSR + MSSR [ SFD][ SFD-SRAD] SSR betroffen. Falls diese Bauhöhe – etwa durch Begleitbauwerke – überschritten werden sollte, ist eine

Vorlage des Bauvorhabens beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF zum § 18a LuftVG erforderlich.

Das BAF trifft dann die Entscheidung darüber, ob Flugsicherungsanlagen durch die vorgesehene Bebauung gestört werden können. Die Entscheidung des BAF zum § 18a LuftVG wäre dann abzuwarten. [ …]

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass, falls die die Fußgängerüberführung über die Fernbahn nun dauerhaft bestehen bleibt, es sichergestellt werden muss, dass zukünftig ein Regionalverkehrshalt an der Buckower Chaussee errichtet werden kann und es zu keinem Konflikt mit dem Südzugang zur S-Bahn-Station kommt. Außerdem wäre, falls es die Lage der Bahnsteige zulässt, ein Zugang von der Fußgängerüberführung zum Regionalbahnsteig wünschenswert.“

Frage 2:

Was ist die Kostenschätzung für die Aufzüge und wie ist die Finanzierung aufgeteilt (Bitte zwischen Investition und Betrieb unterscheiden)?

Antwort zu 2:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„ Die Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit am Südzugang durch drei Aufzüge hätten vrsl. rund 3,75 Mio. EUR betragen (1,25 Mio. EUR je Aufzug).“

Frage 3:

Aus welchem Grund hat das Land auf eine Bestellung der barrierefreien Zugänge verzichtet, obwohl der Bedarf planfestgestellt ist?

Frage 7:

Warum wurde die Finanzierung entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses nicht gesichert?

Antwort zu 3 und 7:

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 7 gemeinsam beantwortet.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage und nicht verfügbarer Haushaltsmittel zur Finanzierung des Vorhabens wurde Abstand von der Errichtung der Aufzugsanlagen genommen und das Vorhaben formal bei der DB InfraGO AG abbestellt.

Frage 4:

Welche Betroffenheiten hat der Bezirk diesbezüglich genannt?

Antwort zu 4:

Der Bezirk teilt hierzu mit, dass das Bezirksamt am 26.06.2025 eine Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt abgegeben hat. Der 9. Planänderung mit Änderungen am Südzugang des S-Bahn-Haltepunktes Buckower Chaussee wurde nicht zugestimmt. Die Ablehnung der Planänderung wurde mit Belangen des Fachbereiches Stadtplanung, der Abteilung für Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz und der bezirklichen Wirtschaftsförderung begründet.

Frage 5:

Mit welchen Zahlen wurde die Annahme einer geringen #Fußgängerfrequenz am südlichen Zugang unterlegt und wie wurden sie ermittelt?

Antwort zu 5:

Grundlage der Prognose des Fahrgastaufkommens am Bahnhof Buckower Chaussee und

explizit am Südzugang war die Bevölkerungsprognose 2030 des Landes Berlin. Als Annahmen waren ein S-Bahn-Angebot der S2 im 10-Minuten-Takt, die spätere Einrichtung eines Regionalverkehrsangebots auf der Dresdener Bahn mit einem stündlichen Halt je Richtung sowie diverse verkehrende Bus- und Regionalbuslinien unterstellt.

Es wurde keine geringe Fußgängerfrequenz am südlichen Zugang ermittelt. Es wurde „ lediglich von einer äußerst geringen Zahl mobilitätseingeschränkter Nutzer des südlichen Zugangs“ ausgegangen, was nur einem Anteil des gesamten Quelle-Ziel-Verkehres entspricht.

Frage 6:

Auf welches Verständnis von Barrierefreiheit und auf welche gesetzliche Grundlage stützt die Senatsverwaltung die Behauptung, dass die Alternative mit erheblichem Höhenunterschied und 550m Umweg ein rechtskonformes barrierefreies Angebot sicherstellen würde?

Antwort zu 6:

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, dass alle Zugänge zu einer Verkehrsstation barrierefrei ausgebaut werden müssen. Der S-Bahnhof Buckower Chaussee ist über vier Aufzüge von der #Straßenüberführung barrierefrei #erschlossen. Nach Ansicht des Senats ist hiermit eine hinreichende barrierefreie #Erreichbarkeit der #Verkehrsstation gegeben.

Frage 8:

Ist eine Finanzierung über das Sondervermögen grundsätzlich möglich?

Antwort zu 8:

Eine Finanzierung der Maßnahme aus dem Sondervermögen des Bundes ist nicht vorgesehen und entsprechend bisher nicht geprüft.

Frage 9:

Welche Altersstruktur weist das Einzugsgebiet südlich des S-Bahnhofs auf?

Antwort zu 9:

Der Bezirk teilt hierzu Folgendes mit:

„ Der S-Bahnhof Buckower Chaussee liegt am südlichen Rand der Bezirksregion (BZR) Marienfelde Nord. Es scheint von daher sinnvoll, die Altersstruktur der BZR Marienfelde Nord und Marienfelde Süd zu betrachten. Beide Bezirksregionen weisen einen Anteil von Einwohner_innen im Alter von 65 Jahren und mehr auf, der über dem bezirklichen Durchschnitt liegt. Rund jede vierte Person in diesen Bezirksregionen gehört zu dieser Altersgruppe. Beide Regionen weisen zudem Anteile an unter 18-Jährigen auf, die höher sind als der bezirkliche Vergleichswert. Rund 18 % der Einwohner_innen in diesem Gebiet sind im Alter unter 18 Jahren.“

Frage 10:

Hat die Senatsverwaltung mit Kaufland oder dem Bezirk über alternative Finanzierungsmöglichkeiten gesprochen?

Antwort zu 10: Nein.

Berlin, den 03.11.2025

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de