04.11.2025
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Eine moderne, sichere, umweltverträgliche und #barrierefreie #Beleuchtung ist ein wesentlicher Bestandteil der #Aufenthaltsqualität und sozialen Teilhabe im öffentlichen Raum. Sie trägt entscheidend zur objektiven und subjektiven #Sicherheit der Berliner bei, insbesondere für Frauen, Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den derzeitigen #Zustand der öffentlichen #Beleuchtung im Land Berlin in Bezug auf die Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit sowie auf Nachhaltigkeit (insbesondere Energieeffizienz und Lichtimmissionen)?
Frage 2:
Wie viele der im Berliner Stadtgebiet vorhandenen Lichtpunkte sind derzeit mit moderner LED-Technik ausgestattet und wie viele davon verfügen über moderne Dimmfunktionen, Bewegungsmelder oder adaptive, mitlaufende Steuerungssysteme?
Antwort zu 1 und 2:
Das Land Berlin betreibt aktuell 225.000 #Leuchten zur Ausleuchtung des öffentlichen Straßenlandes, darunter 17.000 #Gasleuchten. Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel werden die Beleuchtungsanlagen #modernisiert, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Der Schwerpunkt liegt aufgrund der hohen Betriebskosten und der Ausfallhäufigkeit seit Jahren bei der Umrüstung der gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen.
Rund 80.500 der #Elektroleuchten sind LED-Leuchten. Die nächtliche Absenkung von Leuchten wird bei Bauvorhaben in Wohngebieten geprüft. Intelligente Steuerungssysteme sind pilothaft in einigen Bauvorhaben (zum Beispiel im Volkspark Hasenheide) umgesetzt worden. Derzeit wird ihre Einsatzfähigkeit im Betrieb getestet.
Frage 3:
Welche Maßnahmen plant bzw. realisiert der Senat derzeit zur Verbesserung der Beleuchtungssituation in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Plätzen mit besonderem Sicherheitsbedarf.
Antwort zu 3:
In #Grünanlagen gem. § 5 (2) Berliner Grünanlagengesetz besteht keine #Beleuchtungsverpflichtung. Im Gegenteil ist in Grünanlagen der Ausbau der Beleuchtung zum Schutz von Flora und Fauna grundsätzlich zu vermeiden. Das Lichtkonzept des Landes Berlins berücksichtigt, dass die Beleuchtung in der Stadt sowohl Sicherheit und Atmosphäre schaffen kann, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel und Gewässerorganismen als auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen kann. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen mit größerem Wohnanteil oder in zentralen urbanen Bereichen. Ausnahmekriterien des Grundsatzes sind ebenfalls im Lichtkonzept (zum Beispiel eine Schulwegbeleuchtung durch Grünanlagen) aufgelistet. Soweit Wege in den Anlagen eine verkehrsersetzende Funktion übernehmen bzw. eine solche Funktion anerkannt wird und deswegen die Notwendigkeit einer Beleuchtung entsteht, erfolgt im Einzelfall die Sicherstellung einer Beleuchtung durch die grundsätzlich für die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen zuständigen Bezirksämter bzw. durch die Senatsverwaltung Abteilung Tiefbau.
An den durch die Senatsverwaltung betriebenen Anlagen in Grünanlagen und auf Plätzen wurden zuletzt die Maßnahmen des Sicherheitsgipfels (Beleuchtung im Görlitzer Park und in der Grünanlage Leopoldplatz) und die Beleuchtung im Volkspark Hasenheide umgesetzt.
Außerdem wurde die Platzbeleuchtung auf dem Bebelplatz erneuert und aktuell läuft ein Bauvorhaben zur Ertüchtigung der Beleuchtungsanlagen auf dem Alexanderplatz im Umfeld des Brunnens der Völkerfreundschaft.
Frage 4:
Welche Maßnahmen verfolgt der Senat zur Reduktion von #Lichtverschmutzung und zur Minimierung negativer Auswirkungen künstlicher Beleuchtung auf Tiere, Pflanzen und Insekten?
Antwort zu 4:
Die Vorgaben und Hinweise für Planung und Bau von Straßenbeleuchtungsanlagen des Landes Berlin sind einzuhalten, siehe:
www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/
In den Vorgaben sind u.a. die Lichtfarbe vorgegeben und Parameter zu Lichtaustritt in den oberen Halbraum enthalten. In Bereichen der Grünanlagen ist (soweit möglich) zum Arten- und Naturschutz auf künstliche Beleuchtung zu verzichten.
Frage 5:
In welcher Form und in welchem Umfang werden die Bürger, Interessenverbände sowie insbesondere Vertreter mobilitätseingeschränkter Personen in die Planung und Bewertung von Beleuchtungsmaßnahmen einbezogen?
Antwort zu 5:
Die #Beleuchtungsverpflichtung des öffentlichen Straßenlandes ist im Berliner #Straßengesetz geregelt. Die Zuständigkeit für diese Beleuchtung liegt bei der Senatsverwaltung Abteilung Tiefbau. Sofern Bürger oder Vertreter mobilitätseingeschränkter Personen ihr Anliegen adressieren, wird dieses geprüft und im Rahmen geplanter Baumaßnahmen und vorhandener Kapazitäten berücksichtigt.
Berlin, den 31.10.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de