Wann kommt der Fahrstuhl am S-Bahnhof Yorckstraße?, aus Senat

02.10.2025

Frage 1:

In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/ 23348, heißt es, ein konkreter #Zeitplan für den Einbau eines Aufzugs an der #Yorckstraße (#S2) befinde sich derzeit in Abstimmung zwischen der DB AG und dem Land Berlin.

  1. Wann werden diese Abstimmungen mit der DB AG nach Einschätzung des Senats abgeschlossen sein?
  2. In welchem Zeitraum nach Abschluss der Abstimmungen wird das Abgeordnetenhaus über das Ergebniss der Abstimmung mit der DB AG informiert?

Antwort zu 1:

Für den #S-Bahnhof Yorckstraße (S2) ist der Einbau einer temporären #Aufzugsanlage vorgesehen, sodass die barrierefreie Erreichbarkeit des S-Bahnhofes bis zur geplanten #Inbetriebnahme der #S21 ermöglicht wird. Hierzu wurde kürzlich die #Finanzierungsvereinbarung zwischen der DB InfraGO AG und dem Senat geschlossen. Das Projekt kann in die Planung übergehen. Ein belastbarer Zeitplan bis zur Inbetriebnahme wird sich erst im weiteren #Planungsfortschritt ergeben.

Der Senat befindet sich zum Projektfortschritt weiterhin in Abstimmung mit der DB InfraGO AG. Eine proaktive Information des Abgeordnetenhauses ist nicht vorgesehen.

Frage 2:

Welche angemessenen Vorkehrungen zur Überbrückung der Zeit bis zur Inbetriebnahme des Fahrstuhls werden nach Kenntnis des Senats von der DB AG besonders für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Menschen mit Kinderwägen bereitgestellt?

Antwort zu 2:

Derzeit sind bis zur geplanten Inbetriebnahme der temporären Aufzugsanlage keine weiteren Maßnahmen geplant. Es wird auf den BVG #Muva #Aufzugersatz verwiesen. Personen mit Mobilitätseinschränkungen können den Muva buchen, wenn z.B. ein Bahnhof nicht barrierefrei ausgebaut ist oder Aufzüge defekt sind.

Frage 3:

Die #Weiterführung der Linie S 21 vom #Potsdamer Platz bis #Großgörschenstraße (Bahnhof Yorckstraße) und S- Bahnhof Yorckstraße verzögert sich.

  1. Welcher aktuelle Zeitplan liegt dem Senat für die Weiterführung der S 21 bis S-Bahnhof Yorckstraße liegt dem Senat vor?
  2. Wird nach Kenntnis des Senats der barrierefreie Umbau des S-Bahnhofs Yorckstraße vor der Verlängerung umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 3:

Der 3. Bauabschnitt der S21 (Weiterführung vom Bahnhof Potsdamer Platz bis zu den Bahnhöfen Yorckstraße und Yorckstraße (Großgörschenstraße)) befindet sich derzeit in der #Leistungsphase 1 und 2 HOAI. Die #Vorplanung für diesen Bauabschnitt ist fachlich abgeschlossen. Eine #Vorzugsvariante wurde ausgewählt, die vom Senat zu bestätigen ist. Die Leistungsphasen 3 und 4 stehen in Abhängigkeit zur notwendigen #Mittelbereitstellung durch das Land Berlin. Hierzu finden Abstimmungen zwischen der DB InfraGO AG und dem Senat statt.

Eine ausführliche Zeitschiene kann erst nach Abschluss der Leistungsphase 4 bzw. in Abhängigkeit des Planfeststellungsverfahrens genannt werden.

Wie in der Antwort zu Frage 1 angegeben, wird eine temporäre Aufzugsanlage am S-Bahnhof Yorckstraße errichtet, welche die #Barrierefreiheit bis zur Inbetriebnahme der S21 gewährleistet.

Frage 4:

Inwieweit wird der geplante Aufzug am S-Bahnhof Yorckstraße gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet? Welche Kommunikationsmöglichkeiten für den Notfall sind vorgesehen, die dem Zwei-Sinne-Prinzip entsprechen? Bitte Kommunikationsmöglichkeiten  detailliert  ausführen.

Antwort zu 4:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„ Die Aufzüge der Deutschen Bahn werden nach bahninternen Vorschriften gebaut. Die Barrierefreiheitskriterien werden regelmäßig überprüft und den aktuellen Anforderungen angepasst. Durch die Wahrnehmbarkeit im Wegeleitsystem mit Aufzugspiktogramm (Zur Orientierung für die Reisenden), Verständlichkeit (Ansagen im Fahrkorb, Taster mit Brailleschrift, Etagenknöpfe mit Pyramidenschrift), Bedienbarkeit und Robustheit (Materialverwendung).

In den neuen Aufzügen werden außerdem vandalismussichere Notrufknöpfe verbaut. Hierbei handelt es sich um einen zweigeteilten Notrufanschluss, welcher automatisch in den Einsatz kommt, wenn die Festnetzverbindung ausfällt (z.B. Funkverbindung).“

Berlin, den 01.10.2025 In Vertretung

Arne Herz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de